Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit

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von Caillea Birgit Rakow-Grebenstein  reflektion.org


Vor einiger Zeit bin ich auf ein Strategiepapier mit dem Titel "A EUROPEAN FRAMEWORK NATIONAL STATUTE FOR THE PROMOTION OF TOLERANTE"  aufmerksam geworden. Der Titel dieses Strategiepapiers oder des Gesetzentwurfs wirft natürlich Fragen auf. Entsteht ein Gesetzentwurf für Toleranz? Es dürfte klar sein, dass Toleranz keine Handlung, sondern eine Geisteshaltung ist. Wenn Geisteshaltungen gesetzlich vorgeschrieben oder verbreitet werden, dann sollte dies bedenklich stimmen. Es ist etwas faul im Staate EU.

Der „Europäische Rat für Toleranz und Versöhnung“,  European Council for Tolerance and Reconciliaton“ (ECTR) hat das Dokument “Europäisches Rahmenstatut zur Förderung der Toleranz” (PdF!) aufgelegt, ohne Datum, dessen Richtlinien „in den europäischen Staaten gesetzlich verankert werden“ sollen. Am Anfang stehen Begriffe wie Respekt gegenüber der Menschenwürde, Toleranz, Integration, Meinungsfreiheit, Koexistenz zur Stärkung der Gesellschaft. Wer würde dies  ablehnen und nicht unterschreiben wollen?

Ein an Orwell geschulter Leser würde jedoch aufhorchen, meint Martin Lichtmesz. Auch heise.de hat sich mit dem Entwurf kritisch auseinander gesetzt und insbesondere auf die Section 2e aufmerksam gemacht. Diese sieht vor, dass die EU “konkrete Maßnahmen” ergreift, um Rassismus, Vorurteile nach Hautfarbe, ethnische Diskriminierung, religiöse Intoleranz, totalitäre Ideologien, Xenophobie, Antisemitismus, Homophobie und “Anti-Feminismus” zu “eliminieren”. (“Take concrete action to combat intolerance, in particular with a view to eliminating racism, colour bias, ethnic discrimination, religious intolerance, totalitarian ideologies, xenophobia, anti-Semitism, anti-feminism and homophobia”, Section 2c).

Das Problem steckt darin, dass unter dem Deckmantel der Toleranz eine Geisteshaltung gesetzlich vorgeschrieben werden soll. Kritik an Feminismus und an Homosexuellen-Themen sollen nach diesem Entwurf verboten werden. Dies bedeutet, ideologischer Standpunkte werden gesetzlich geschützt, wodurch ein direkter Eingriff in die Meinungsfreiheit erfolgt. Beispielsweise werden Schwule, Lesben, Feministinnen nach diesem Entwurf von Kritik freigestellt, heterosexuelle Männer dagegen nicht. Die Kritik von heise.de bezieht sich insbesondere auf den Feminismus, bei dem es sich um keinen der genetisch oder kulturell determinierten Gruppenmerkmale handle, sondern um eine politische Ideologie.

 

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