#Imperialismus, #Antiimperialismus und #Völkerrecht

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von Professor Dr. Gregor Schirmer


Der Imperialismus von heute braucht für sein Handeln Rechtfertigungsgründe. Die imperiale Außen- und Militärpolitik der USA und der NATO muss den Leuten schmackhaft und verdaulich gemacht werden. Diese Politik kommt nicht ohne die Behauptung aus, alle Schandtaten würden auf der Grundlage des geltenden Völkerrechts vollzogen. Selbst Bush Senior hat für seinen Krieg gegen Afghanistan und den Terrorismus Wert auf die Resolution 1368 des Sicherheitsrats vom 12. September 2011 gelegt, in der die Ziele und Grundsätze der UNO-Charta „bekräftigt“ wurden. Auch der Beschluss des Bundestags vom 4. Dezember 2015 über den Syrien-Einsatz der Bundeswehr beginnt mit einem langen Absatz über angeblich vorhandene völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Grundlagen dieses Einsatzes.

Die Inanspruchnahme des Völkerrechts geht natürlich nur, wenn man es  skrupellos verfälscht. Die Einfallstore, die am häufigsten dafür benutzt werden, waren und sind

a) die sogenannte humanitäre Intervention, die ich Menschenrechtsimperialismus nenne und . .

b) die Berufung auf das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung, wenn eine Legitimierung durch eine Resolution des Sicherheitsrats nicht zu haben ist oder nicht ausreicht. 

Der ohne Mandat des Sicherheitsrats vom Zaun gebrochen völkerrechtswidrige Krieg gegen Jugoslawien war eine „humanitäre militärische Intervention“ für die Menschenrechte. Der Aggressionskrieg gegen Afghanistan war Selbstverteidigung gegen die Taliban und Bin Laden, Selbstverteidigung Deutschlands am Hindukusch. Der Überfall der USA und seiner „Willigen“ auf den Irak war Selbstverteidigung gegen Saddam Hussein und seine herbei gelogenen, nicht vorhandenen Massenvernichtungswaffen. Auch für die Teilnahme der Bundeswehr am Krieg in und gegen Syrien muss das Selbstverteidigungsrecht als Alibi herhalten. Das zentrale juristische Argument im Beschluss des Bundestags ist die Behauptung, die Bundeswehr sei in Ausübung kollektiver Selbstverteidigung auf Bitten Frankreichs unterwegs.

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