#Internierungslager #Guantanamo Bay Naval Base – und kein Ende?

DruckversionPDF version

 

von Norman Paech


Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 ist Guantanamo Bay das Auffang- und Endlager für Terrorverdächtige aus der ganzen Welt, die der CIA in die Fänge geraten sind. Derzeit sind es noch 132, die zumeist ohne Anklagen und Prozesse dort in Käfigen gehalten werden. Mitarbeiter vom Roten Kreuz oder andere ausgewählte Besucher werden zum Schweigen über das, was sie dort sehen, verpflichtet. Vom Bremer Murat Kurnaz haben wir einiges über die Haftbedingungen erfahren. Der US-Senatsbericht über die CIA-Folter beschreibt nun detailliert die Ungeheuerlichkeiten dieser Höllenorte. Obama war angetreten, mit diesen Verbrechen Schluß zu machen und vor allem Guantanamo zu schließen. Der US-Kongreß sieht das immer noch anders. Mittlerweile sind viele der Häftlinge vom Terrorverdacht entlastet. Sie werden nur deswegen noch festgehalten, weil die USA selbst sich nicht ihrer Opfer annehmen will und sich kein Aufnahmeland für sie findet.
 

          

 

Daß die USA überhaupt ein solches Gefängnis außerhalb ihres Territoriums einrichten konnten, reicht in die koloniale Vergangenheit Kubas zurück. 1898 hatten die USA Spanien als Kolonialmacht aus Kuba vertrieben und selbst die Bucht von Guantánamo besetzt. Im Frieden von Paris vom 10. Dezember 1898 erlangte Kuba zwar die Unabhängigkeit, geriet jedoch unter Militärverwaltung der USA. Diese sicherten sich 1901 durch das sogenannte Platt Amendment, welches in die kubanische Verfassung eingefügt wurde, ein Interventionsrecht im Falle innerer Unruhen und die Abtretung kubanischen Territoriums als Flottenbasis.
 

 

Am 23. Februar 1903 wurde auf der Basis des Platt Amendments von der verfassungsgebenden Versammlung Kubas ein Leihvertrag über das 117,6 Quadratkilometer große Gebiet mit den USA über 99 Jahre vereinbart. Formal behielt Kuba die Souveränität über das Gebiet, die USA sicherten sich aber die »vollständige Jurisdiktion und Kontrolle« über das Gebiet. In Artikel II des Vertrages war festgelegt, daß das Gebiet »ausschließlich als Kohleverladestation und Marinebasis zu nutzen« ist.

weiterlesen