Landgericht Regensburg beugt das Recht im Fall Mollath

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►  ....oder Neues aus der Anstalt: Justitia hat schwer einen an der Klatsche - von Peter A. Weber

„Landgericht Regensburg Gustl Mollath muss in der Psychiatrie bleiben. Der heute 56-jährige Gustl Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben. Mollath sieht sich dagegen als Justizopfer." (Quelle: Süddeutsche.de - "Gustl Mollath muss in der Psychiatrie bleiben")

 
Es muß vorausgeschickt werden, daß Mollath unter dubiosen Umständen und eines zweifelhaften Arztattestes verurteilt worden ist. Es gibt in diesem Fall eine Reihe von Verfilzungen zwischen den Beteiligten und den Gutachtern zu verzeichnen, wobei es scheint, daß diese unter einer Decke steckenden Personen einschließlich der Ehefrau sich abgesprochen und gegen Mollath ausgesagt haben. Wegen Schuldunfähigkeit aufgrund von Wahnvorstellungen wurde Mollath zwar freigesprochen, aber trotzdem in die Psychiatrie zwangseingewiesen.
 
Der ursprüngliche Anlaß der ganzen Affäre ist der Vorwurf Mollaths an seine damalige Frau und deren Arbeitgeber, die Hypo-Vereinsbank, daß dort Schwarzgeldgeschäfte getätigt wurden, die seine Frau sogar in der eigenen Wohnung abgewickelt hat. Deswegen und der Tatsache, daß Mollath Protestbriefe an die Bank geschickt hat, sind er und seine Frau aneinander geraten. 
 
 
Gustl Mollath (li) - Justizministerin Beate Merk (re)   /  Bildquellen s. am Textende
 
Das Landgericht Regensburg hat die Wiederaufnahmeanträge des Verurteilten sowie der von Justizministerin Merk beauftragten Staatsanwaltschaft mit fadenscheinigen Gründen verworfen. Wenn selbst die in diesem Fall lange untätig gewesene Merk auf eine Wiederaufnahme drängt, dann ist an der Angelegenheit mit Sicherheit etwas faul – Merk sowie der Verteidiger Mollaths kündigten Beschwerde beim Oberlandesgericht Nürnberg an.
 
Wenn man sich die Details beim Fall Mollath anschaut, dann bleibt einem die Spucke weg. Das Landgericht spricht sich mit seinen an den Haaren herbei gezogenen Argumenten ein Armutszeugnis aus. Für mich gibt es nur eine Erklärung: Der für den Fall zuständige Richter weigert sich in Zusammenarbeit mit seinem Gerichtspräsidenten, die Realitäten anzuerkennen und gemachte Fehler der Justiz einzugestehen! Es ist die Sache wert, die Begründungen des Landgerichtes für seine Weigerung im Detail zu zitieren, um das dahinter verborgene antidemokratische Rechtsverständnis aufzudecken:

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