Maidan im menschenrechtlichen Schleier

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von Kai Ehlers


Nun sollten die Kritiker doch endlich Ruhe geben, nicht wahr?  Zum 1. April  legte ein „Internationales Expertenteam“ des Europäischen Rates eine Untersuchung zu dem Massaker auf dem Maidan vom 20. Februar 2014 vor, das zum Sturz von Wiktor Janukowytsch und seiner Regierung führte.

Die Untersuchung der Experten, eingeleitet im Namen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) im Februar 2014, kommt zu einer harten Kritik an der Bereitschaft der nach dem Massaker angetretenen neuen Ukrainischen Regierungen, die damaligen Vorgänge aufzuklären und die Täter vor Gericht zu bringen. Angesprochen sowohl die provisorische wie auch die jetzige Regierung.

Auf über hundert Seiten wird in äußerst akribischen juristischen Ausführungen nachgewiesen, dass und wie die Verantwortlichen von der Staatsspitze bis zu den ausführenden Organen die Aufklärung des Massakers nicht nur verschleppt, sondern aktiv behindert, mehr noch, erkannte Todesschützen gedeckt und wieder in Dienst genommen, auch mit ihren Zwischenberichten eher zur Verdunkelung als zur Aufklärung beigetragen haben. (⇒ „International Advisory Panel“, „IAP“)

Von einem „Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention“ sprechen die Experten; die „Untersuchungen der Gewalt auf dem Maidan erfüllen europäische Menschenrechtsstandards nicht“, erklärt der Europäische Rat über seine Website. Mit der Überschrift „Vernichtend deutlich“ betitelte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ ihren Bericht zu der Expertise. In der Unterzeile konkretisierte sie: „Bei der Aufklärung  der Schießerei auf dem Maidan im Februar 2014 war die neue ukrainische Regierung‚ unkooperativ und in mancher Hinsicht obstruktiv‘, sagen ausländische Fachleute.“ Die Tagesschau meldete: „Bericht des Europarates zu Maidan-Opfern: Regierung behindert Aufklärung“. Kurz, die ‚Empörung‘ und das ‚Entsetzen‘ über das Versagen der ukrainischen Regierung sind allgemein.

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