Von wegen Mindestlohn von 12,00 Euro
► von Laurenz Nurk, Dortmund
Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission ihren Dritten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst und die Bundesregierung setzt den angepassten Mindestlohn durch eine Rechtsverordnung in Kraft. Am 01.01.2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 9,50 Euro, zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro, zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro und zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro, jeweils brutto je Zeitstunde.
Dieses Ergebnis ist nicht nur der Arbeit der Kommission „vor dem Hintergrund der vorliegenden Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Erkenntnisse zur Beschäftigungs- und Wettbewerbssituation“ geschuldet, sondern liegt einem Deal der Regierungsparteien zugrunde. Vor allem aber verdeutlicht es noch einmal, dass die Festlegung des Mindestlohns durch die staatlichen Institutionen die Gewerkschaften insgesamt vorführt und zeigt das Scheitern gewerkschaftlicher Lohnpolitik der letzten Jahrzehnte auf.
Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission ihren Dritten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst: