Minister Remmel: "Tiere sind keine Abfallprodukte"

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NRW stärkt den Tierschutz: Töten männlicher Küken nach Übergangszeit ab 2015 verboten

Ordnungsverfügungen an 12 Brütereien in NRW verschickt


Die nordrhein-westfälische Landesregierung stärkt den Tierschutz: Als erstes Bundesland untersagt NRW das massenhafte Töten männlicher Eintagsküken in der Legehennenproduktion. Die zuständigen Kreisordnungsbehörden haben am Donnerstag und Freitag auf Veranlassung des NRW-Verbraucherschutzministeriums einheitlich die Ordnungsverfügungen mit dem entsprechenden Verbot den betroffenen Brütereien zugestellt. Den Betrieben wird eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2015 eingeräumt. "Wir beschreiten mit diesem Vorgehen in Deutschland einen Pionierweg im Tierschutz. Diese grausame Praxis des Tötens von Küken aus reinen Renditegründen ist seit Jahrzehnten einfach hingenommen worden. Künftig wird diese Praxis in NRW ein Ende haben. Tiere sind Lebewesen und keine Abfallprodukte landwirtschaftlicher Produktionsprozesse", sagte der  NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.

Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium hatte Ende September einen Erlass herausgegeben, mit dem die Kreisordnungsbehörden angewiesen wurden, den Brütereien in NRW das Töten der männlichen Eintagsküken als tierschutzwidrig zu untersagen. Damit schloss sich das Ministerium der neuen Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Münster angeschlossen. Deren strafrechtliche Bewertung, die das Töten von männlichen Eintagsküken als tierschutzwidrig ansieht, hat das Ministerium veranlasst, umgehend verwaltungsrechtlich gegen diese Praxis in der Legehennenzucht vorzugehen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Münster stellt das Töten der Küken keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes dar und ist damit strafbar.
 

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