► von Ulla Jelpke, MdB
Vor 21 Jahren, am 26. November 1993, kam das Bundesinnenministerium dem Drängen aus Ankara nach und verhängte ein Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans PKK. Die kurdische Befreiungsbewegung hatte Mitte der 80er Jahre in den kurdischen Provinzen der Türkei einen Guerillakampf für die Rechte der Kurden aufgenommen und erfreute sich – auch angesichts des brutalen Vorgehens des türkischen Staates mit systematischen Dorfzerstörungen und Todesschwadronen – zunehmender Unterstützung der durch Flüchtlinge stetig anwachsenden kurdischen Diaspora in Deutschland. Unmittelbarer Anlaß für das Verbot waren der PKK angelastete gewalttätige Übergriffe auf türkische Einrichtungen einschließlich Reisebüros in Deutschland. Doch begründet wurde das Verbot vor allem außenpolitisch mit der Rücksichtnahme auf den NATO-Partner Türkei, dem eine weitere Agitation der PKK in Deutschland nicht mehr zuzumuten gewesen sei.
Ein 1996 von PKK-Chef Abdullah Öcalan verkündeter und von seinen Anhängern eingehaltener Gewaltverzicht für Europa änderte nichts am Fortdauern des Verbots. In den letzten 20 Jahren wurden über 100 mutmaßliche PKK-Funktionäre verurteilt – oftmals zu Haftstrafen. Inzwischen werden ihnen als Mitgliedern einer »ausländischen terroristischen Vereinigung« sogar Guerillaaktionen in Kurdistan vorgeworfen, an denen sie nie beteiligt waren. Allein in den letzten zehn Jahren wurden 4500 Strafverfahren mit PKK-Bezug geführt. In den meisten Fällen dürfte es sich um Anzeigen wegen Verstößen gegen das PKK-Verbot – also das Zeigen von Fahnen oder Rufen von Parolen – gehandelt haben.
Aufgrund des PKK-Verbots werden zehntausende unter den mindestens 800.000 in Deutschland lebenden Kurden elementarer Rechte auf Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit beraubt. Durch das von den Medien genährte Bild vom »Terrorkurden« erleiden viele kurdischstämmige Bürger auch im Privatleben – etwa bei der Job- und Wohnungssuche – Diskriminierungen. In Deutschland aufgewachsenen kurdischen Jugendlichen wird eine Einbürgerung verweigert, weil sie an – legalen! – Demonstrationen teilnahmen oder sich in ebenso legalen, aber vom Verfassungsschutz als PKK-nah eingeschätzten Kulturvereinen engagieren.