Selbstbestimmung und Selbstvertrauen unerwünscht

Unser „innerer Arzt“ erspart uns bleibende Gesundheitsschäden

Jeder ist sein eigener Arzt

von Univ.-Doz.(Wien) Dr. med. Gerd Reuther

Wer heilt, hat Recht, lautet ein pragmatischer Grundsatz in der Medizin. Allerdings gilt dieses Zugeständnis, das auch einem heilsamen „Kunstfehler“ Tribut zollt, nicht ohne Ansehen der Person, die heilt. Schließlich darf die angestammte Rollenverteilung nicht in Frage gestellt werden. Denn was ist, wenn eine Heilung auf irgendeinen Laien oder gar den Kranken selbst zurückzuführen wäre?

Aber genau das Letztere “möchte der am häufigsten vorkommende Fall sein“, seit es Krankenbehandlungen gibt: Obwohl dieses Zitat eines selbstkritischen Arztes schon mehr als 200 Jahre zurückliegt, hat eine jüngst erschienene Meta-Analyse von mehr als 1.500 schulmedizinischen Behandlungen genau das bestätigt. Nur für 6 Prozent der untersuchten Therapien fanden sich verwertbare Studien, die einen Nutzen belegten. Dagegen waren bei nicht weniger als 38 Prozent unerwünschte Gesundheitsschäden dokumentiert.

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► Selbstbestimmung und Selbstvertrauen unerwünscht

Die Mehrzahl aller Besserungen und Heilungen bei Krankheit haben wir nach wie vor unserem „inneren Arzt“ zu verdanken. Der ist allerdings kein zahlendes Mitglied einer Behandlerzunft. Für ihn gilt nicht der Anspruch, Recht zu haben. Im Gegenteil, die privilegierten Mitglieder des Heilungswesens bekämpfen allzu oft unsere Selbstheilung. Konkurrenz durch unlizensierte Heilungsaktivitäten ist unerwünscht. Mit dem Anspruch der katholischen Kirche auf das Heilungsgeschäft seit etwa eintausend Jahren wurde klargestellt, dass nur der Heil-and und Heil-ige heilen könnten. Andernfalls hätte man Kranken einen Heiligenschein nicht verwehren können, wenn diese von selbst wieder auf die Beine kamen.

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