

► von Dr. Christian Wipperfürth / russland.RU
Territoriale Konflikte über Landflächen in der Arktis gibt es nicht, von unbedeutenden Sonderfällen abgesehen. Die maritimen Grenzen – um diese gehe es beim Nordpol – hingegen sind nicht abschließend geklärt. Küstenstaaten besitzen bis zu einer Entfernung von 200 Seemeilen (also etwa 370 km) von ihrer Küste entfernt exklusive Rechte, beispielsweise zur Ausbeutung von Bodenschätzen. Wenn ein Staat Meeresflächen, die über diese 200 Seemeilen hinausreichen für sich beanspruchen möchte, kann er einer UN-Kommission Belege unterbreiten (die sehr detailliert sein müssen), dass diese Gebiete geologisch betrachtet eine Fortsetzung seines Festlandssockels (Schelf) bilden. Falls die Kommission überzeugt wird, können dem betreffenden Staat weitere Meeresflächen zur exklusiven Nutzung übereignet werden.
Diese Möglichkeit gibt es erst seit einigen Jahren. Sie liegt nicht im Interesse Deutschlands und der Mehrzahl der anderen Staaten dieser Welt, die entweder keine oder nur eine kurze Meeresküste besitzen. Aber sie ist geltendes (See-)Völkerrecht. – Sollten die offenen Meere nicht als gemeinsames Erbe der Menschheit gelten? – In der Arktis (wie auch den anderen Ozeanen) gibt es einige Millionen Quadratkilometer Meeresboden, die bislang keinem Land zugeordnet sind.
Russland hat vor kurzem bei der UN einen entsprechenden Antrag eingereicht. Moskau wünscht exklusive Rechte in einem 1,2 Millionen Quadratkilometer umfassenden Meeresgebiet, zu dem auch der Nordpol gehört.
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