Teil 1: Das elektronische Rezept (e-Rezept): gesetzliche Regelungen

Ist Schutz vor Datenweitergabe im Gesundheitswesen möglich?

Herausgeber: MWGFD und die Autorin Cornelia Margot (Volljuristin)

MWGFD Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.

Mediziner und Wissenschaftler für
Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.

Es wurde bereits mehrfach über die anstehende Digitalisierung im Gesundheitswesen und die damit verbundenen grundsätzlichen Gefahren berichtet. Die Beiträge und Diskussionsgrundlagen werden als bekannt vorausgesetzt. E-Rezept, elektronische Patientenakte, Datenweitergabe – in einer dreiteiligen Artikelreihe erläutert unsere Autorin Cornelia Margot (Volljuristin) einige Schwerpunkte der neuen gesetzlichen Regelungen und prüft die Widerspruchsmöglichkeiten.

Dabei werden drei Themenbereiche angesprochen:

1. das elektronische Rezept (e-Rezept);
2. die elektronische Patientenakte (ePA), geregelt im Digitalisierungsgesetz;
3. die Auswertung und Weitergabe von Gesundheitsdaten aufgrund des
Gesundheitsdatennutzungsgesetzes.

Alle drei Themenbereiche beziehen sich erst einmal nur auf gesetzlich versicherte Personen.

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Sowohl das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen Digitalgesetz (DigiG) als auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sind sog. Änderungsgesetze. Das heißt, sie ändern bestehende Gesetze ab; ihre Regelungen werden in bestehende Gesetze integriert. Die obigen drei Themenbereiche werden überwiegend durch eine Änderung des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt. Das GDNG enthält auch eigenständige Regelungen.

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