Teil 2: Die elektronische Patientenakte

Ist Schutz vor Datenweitergabe im Gesundheitswesen möglich?

Herausgeber: MWGFD und die Autorin Cornelia Margot (Volljuristin)

MWGFD Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.

Mediziner und Wissenschaftler für
Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.

Im ersten Teil wurde das e-Rezept besprochen; hier geht es nun um die elektronische Patientenakte. Dabei wird nur auf die deutsche Rechtslage Bezug genommen. Der Entwurf der Europäischen Kommission für eine „Verordnung zur Schaffung eines europäischen Raums für Gesundheitsdaten“ EHDS ist nicht mit berücksichtigt. Zumal dieses Gesetzgebungsverfahren nach meiner Kenntnis auch noch nicht abgeschlossen ist.

Es wird das Vorgehen für diejenigen beschrieben, die sich dazu entschlossen haben, der ePA grundsätzlich zu widersprechen.

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Die zitierten Paragraphen beziehen sich sämtlich auf die neue Fassung des SGB V nach Inkrafttreten des Digitalgesetzes. Die ePA wird ab § 342 geregelt. In dem verlinkten Gesetzestext ab Seite 20, Ziffer 44.

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