UN-Kinderrechtskonvention: Pyrrhussieg für die Kinder

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Übereinkommen über die Rechte des Kindes ist eine Farce!  ...zusammengestellt von Helmut Schnug

 

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention (englisch Convention on the Rights of the Child, CRC), wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990, dreißig Tage nach der 20. Ratifizierung durch ein Mitgliedsland, in Kraft. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.

Der Kinderrechtskonvention sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen, nämlich alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme von Somalia, dem Südsudan und den USA. Einige der 193 Staaten (jüngstes Mitglied Montenegro per 23. Oktober 2006 als Nachfolgestaat Jugoslawiens) erklärten allerdings Vorbehalte (darunter zunächst auch Deutschland, Österreich und Schweiz). (Quelle: UN – klick hier)


Foto: Autor / Copyright: Christel Kovermann / terre des hommes - klick


Neben Somalia und dem Südsudan sind die USA das einzige Mitglied der Vereinten Nationen, das die 1989 verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention bisher nicht ratifiziert hat. Durch Madeleine Albright hat das Land die Konvention zwar unterzeichnet, den Ratifizierungsprozess bisher aber nicht abgeschlossen. Präsident Bill Clinton hat die Konvention zwar unterstützt, sie jedoch nicht dem von Oppositionellen dominierten Senat vorgelegt. Die Regierung von George W. Bush und viele politisch konservative Gruppen haben die Konvention anschließend explizit abgelehnt, weil sie nach ihrer Auffassung u. a. mit der Souveränität und dem Föderalismus der USA nicht zu vereinbaren sei. Andere konservative und religiöse Gruppen befürchten, dass der Artikel 29 der Konvention auch die Freiheit des Homeschooling und der Privatschulen einschränken würde. Allerdings weist Absatz 2 des Artikels 29 der Konvention ausdrücklich daraufhin, dass solch eine Auslegung der Artikel 29 (und 28) nicht gestattet ist.

In Konflikt steht die UN-Kinderrechtskonvention auch mit den Gesetzen derjenigen Bundesstaaten, die es erlauben, dass Minderjährige ohne Bewährungsmöglichkeit zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt werden können.

Die Regierung Israels hat die Konvention am 03. Juli 1990 unterzeichnet und sie wurde am 03. Oktober 1991 auch ratifiziert, aber das Regime verstößt permanent gegen viele Artikel dieser Konvention durch gezielte Verschleppung und Inhaftierung palästinensischer Kinder und Jugendlicher. Hierzu findet ihr zwei schockierende englischsprachige UNICEF-Berichte vom Dez. 2012 und März 2013 ganz am Ende dieses Beitrages.

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