Verbotspolitik: EU-Richtlinie vor der Verabschiedung

Wenn der Habecksche Heizhammer überlebt ist,

kommt die Dampfwalze der EU. Der EU-Gebäude-Sanierungs-Plan

und seine katastrophalen Auswirkungen.

RT DE: Wer meint, das Habecksche Heizgesetz sei verrückt genug, der täuscht sich. Die EU schafft es, noch einen draufzulegen – denn ab 2030 sollen alle Wohnungen, die nicht die Energiekategorie D erreichen, vom Markt genommen werden. Für Deutschland fatal.

Weitgehend unbemerkt von der deutschen Öffentlichkeit nähert sich eine EU-Richtlinie der Verabschiedung, verglichen mit der selbst das geplante Habecksche Gebäudeenergiegesetz (GEG) freundlich ist. Die Richtlinie sieht vor, dass alle in der EU bewohnten Gebäude bis zum Jahr 2030 die Energieklasse D erreichen müssen. Bisher müssen in Deutschland bereits nach der jetzt gültigen Version des GEG alle Wohnungen in die Energieklassen eingestuft werden.

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Das Problem: Die EU-Richtlinie sieht vor, das Wohnen in und die Vermietung von Wohnungen, die die angestrebte Klasse nicht erreichen, schlicht zu verbieten. Die Werte für die einzelnen Kategorien unterscheiden sich allerdings innerhalb der EU deutlich. Während ein Haus oder eine Wohnung in Deutschland nicht mehr als 160 Kilowattstunden pro Quadratmeter jährlich verbrauchen darf, wäre die Immobilie in Frankreich, den Niederlanden, Bulgarien, Irland und Belgien damit noch in der Stufe C. Mit den 250 Kilowattstunden, die in Deutschland der Stufe G entsprechen, schafft man in derselben Ländergruppe immer noch die Stufe D, womit die Wohnung nicht von einem Nutzungsverbot bedroht wäre.

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