Wohnen ist Menschenrecht für alle!

von Bündnis „AufRecht bestehen“

+++Bundesweites Bündnis fordert, die Wohnsituation  von  Arbeitslosengeld-II- und  Sozialhilfeberechtigten deutlich zu verbessern+++

Hartz IV und andere Sozialleistungen sollen das Minimum an Geld gewährleisten, das ein Mensch in Deutschland zum menschenwürdigen Leben braucht. Das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum ist kein Almosen, sondern rechtlich garantiert: durch das Grundgesetz, aber auch durch internationale Verträge wie die UN-Konventionen. Grundsicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe teilen sich auf in den Regelbedarf (aktuell 416 € für Alleinstehende), Kosten der Unterkunft und eventuelle Mehrbedarfszuschläge.

► Wohnen ist Menschenrecht

Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, …“ (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 25).

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Eine Wohnung ist mehr als ein Dach über dem Kopf. Eine Wohnung, in der man sich zuhause fühlt und vor deren Verlust man keine Angst haben muss, ist Menschenrecht und anerkannte Grundvoraussetzung für das psychische Wohl, die Teilhabe an der Gesellschaft und auch die Voraussetzung dafür, einen Beruf auszuüben. Arbeitslosengeld-II- und Sozialhilfeberechtigte bilden da keine Ausnahme, außer dass hier die Angst vor bzw. die Gefahr der Wohnungslosigkeit viel größer ist.

Die Jobcenter und Sozialämter übernehmen die Miete nur bis zu einer bestimmten Obergrenze. Wenn die Miete darüber liegt, zum Beispiel nach einer Mieterhöhung, werden die betroffenen Mieter*innen aufgefordert, die Wohnkosten zu senken, in der Regel durch einen Umzug. In vielen Städten besteht allerdings ein großer Mangel an preiswertem Wohnraum, die Mietpreisbremse ist gescheitert. Der vielerorts angespannte Wohnungsmarkt führt dazu, dass man schon sehr großes Glück haben muss, innerhalb der von den Kommunen vorgegebenen Obergrenzen eine Wohnung neu anmieten zu können.

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