Merkel über die deutsche Souveränität. Deutschland wieder auf Kriegskurs.
Ist Deutschland souverän oder nicht?
Steht Deutschland heute noch unter Besatzungsrecht?
Fakt ist: Deutschland hat bisher keinen Friedensvertrag. Fakt ist auch, daß wir – entgegen der weitverbreiteten Meinung, unser Grundgesetz sei die Verfassung - eine solche eben NICHT haben. (Stichwort GG Art. 146 [4]). Darüber streiten sich seit Jahrzehnten Linke und Rechte, Deutsche und Antideutsche, Politologen, Juristen, selbsternannte Experten und Laien im Internet und an Stammtischen. Letztendlich ist es aber völlig unerheblich! In Deutschland besitzt das Grundgesetz (GG) natürlich weiterhin Gültigkeit. Das allein zählt. Ob es perfekt ist, wie oft es bereits nach der Urfassung en detail "verschlimmbessert" wurde und wie oft dagegen z.T. erheblich verstoßen wurde und wird, steht auf einem anderen Blatt. Die Frage zur Souveränität aber bleibt weiterhin spannend und fordert klare, eindeutige und rechtsverbindliche Antworten.
Doch hören wir mal, was Frau Dr. Angela Merkel bei einer Veranstaltung mit Podiumsdiskussion im Sept. 2013 an Aussagen von sich gibt, die nicht nur die eigene Kompetenz ad absurdum führen, sondern die Fragen nach fehlender Souveränität ungenügend beantwortet (Schulnote 6).
Merkel sagt: Das Problem der deutschen Souveränität vor einigen Tagen gelöst (Dauer 5:47 Minuten):
Na – alles klar jetzt?
Und so jemand ist Bundeskanzlerin. Zusammen mit Bundespräsident Joachim Gauck können wir wirklich stolz auf unsere Volksrepräsentanten sein. Sie hat mal eben die deutsche Souveränität hergestellt (Zitat: "Das ist erst vor wenigen Tagen passiert") und er, der ehemalige Pastor und Kirchenfunktionär aus Rostock, sagte kürzlich in München in der Eröffnungsrede zur sogenannten Sicherheitskonferenz:
[..] Die Bundesrepublik sollte sich als guter Partner früher, entschiedener und substantieller einbringen. Deutschland zeigt zwar seit langem, dass es international verantwortlich handelt. [..] Quelle: Bundespräsident.de [5]
Deutschland befindet sich wieder auf Kriegskurs, daß kann wohl niemand mehr in diesem Lande ernsthaft leugnen so er oder sie noch bei klarem Verstand ist. Deutsche Kriegstreiber wie
- Bundespräsident Joachim Gauck,
- Politiker wie Merkel, Steinmeier, von der Leyen (..um nur ein paar Namen aus der aktuellen GroKo zu nennen),
- die Militärs,
- die meisten der embeddeten Mainstream-Journalisten / Medienhuren
- die Neokonservativen,
- Konzerne wie Siemens, Rheinmetall, Thyssen-Krupp und dutzende Hersteller-, Entwicklungs- und Zulieferbetriebe wie Heckler & Koch GmbH, Diehl, Krauss-Maffei Wegmann, welche Großwaffensysteme, Kleinwaffen, Dual-use-Technologie (militärisch wie auch zivil nutzbare Güter) und wichtige Komponenten herstellen und exportierten,
.. fungieren als politische Akteure, Hersteller oder willige Schergen. Wer zahlt – bekommt. Wenn nicht offiziell wegen Restriktionen, dann eben über Drittländer.
„Die Internationalisierung der Rüstungsindustrie und die technische Komplexität moderner Rüstungstechnologie haben dazu geführt, dass viele Rüstungsgüter arbeitsteilig hergestellt werden und die dafür notwendigen Komponenten oft in verschiedenen Ländern gefertigt werden.
In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben sich Rüstungsunternehmen verstärkt internationalisiert, sei es durch Akquisitionen, Fusionen oder der Gründung von Tochtergesellschaften. Zweck der Internationalisierung ist die technologische und wirtschaftliche Basis zu verbreitern und Zugang zu neuen Absatzmärkten zu erhalten. In manchen Fällen zielt die Internationalisierung bzw. die Gründung eines Tochterunternehmens auch darauf, die strengeren nationalen Exportrichtlinien zu unterlaufen, in dem das jeweilige Rüstungsgut in einem Land mit weniger strikter Exportgesetzgebung hergestellt bzw. endmontiert wird. Die Internationalisierung der Rüstungsindustrie ist zum Teil auch Resultat politischer Bemühungen. Der europäische Rüstungskonzern EADS ist hierfür ein Beispiel.
Die Bundesrepublik nimmt beim Export von Komponenten einen vorderen Platz im internationalen Vergleich ein. Komponenten machen einen erheblichen Teil der deutschen Rüstungsexporte aus“. (Quelle: Waffenexporte.org [6])
100 Jahre nach Beginn des Ersten und 75 Jahre nach Beginn des Zweiten Weltkriegs sollen die Deutschen den Respekt vor dem Krieg und der Auslöschung von Menschenleben verlieren. Das Streben nach einer neuen deutschen Großmacht wird mit "Wahrnehmung deutscher Interessen" perfide kaschiert. Damit kann diese Regierung (..und natürlich auch die Vorangegangenen) die Menschen in unserem Land bei Laune halten. Eine Mischung aus imperialer und vom Kapitalismus geprägten Großmannssucht bei gleichzeitiger Sicherung, wiedergewählt zu werden.
Deutschland soll "Verantwortung übernehmen" und "nicht abseits stehen". Sie wollen den USA auch in Zukunft die Vasallendienste leisten, die aus Washington und den Zentren des großen Geldes gefordert werden. Die schweren Kriegsverbrechen ihrer "Verbündeten" schrecken sie nicht ab. Sie wollen das auseinanderfallende EU-Regime mit aller Gewalt und unter deutscher Führung zusammenhalten und suchen nach neuen "Märkten" im Osten, und sei es um den Preis militärischer Auseinandersetzungen und fragliche Verstöße gegen GG und Völkerrecht.
Das sollte uns Deutschen aus der Geschichte bekannt sein. Oder ist schon wieder alles vergessen? .. oder verdrängt?
In der Präambel [7] zum deutschen Grundgesetz [8]heißt es:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben [..].
Artikel 25 [9] schreibt vor:
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Artikel 26 [10] schreibt vor:
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Artikel 87a [11] schreibt vor:
(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.
(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.
(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.
In seinen Artikeln 115a [12] folgende kennt das Grundgesetz nur Bestimmungen für den Verteidigungsfall. Von Auslandeinsätzen der Bundeswehr, um «nicht abseits zu stehen», «mehr Verantwortung zu übernehmen in der Welt» oder gar «deutsche Interessen wahrzunehmen», ist nirgendwo im Grundgesetz die Rede. Hier der Gesetzestext:
(1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.
(2) Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln und stehen einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegen oder ist er nicht beschlußfähig, so trifft der Gemeinsame Ausschuß diese Feststellung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit seiner Mitglieder.
(3) Die Feststellung wird vom Bundespräsidenten gemäß Artikel 82 im Bundesgesetzblatte verkündet. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, so erfolgt die Verkündung in anderer Weise; sie ist im Bundesgesetzblatte nachzuholen, sobald die Umstände es zulassen.
(4) Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen und sind die zuständigen Bundesorgane außerstande, sofort die Feststellung nach Absatz 1 Satz 1 zu treffen, so gilt diese Feststellung als getroffen und als zu dem Zeitpunkt verkündet, in dem der Angriff begonnen hat. Der Bundespräsident gibt diesen Zeitpunkt bekannt, sobald die Umstände es zulassen.
(5) Ist die Feststellung des Verteidigungsfalles verkündet und wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen, so kann der Bundespräsident völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalles mit Zustimmung des Bundestages abgeben. Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 tritt an die Stelle des Bundestages der Gemeinsame Ausschuß.
Doch kommen wir wieder zum Ausgangsthema zurück und der von Merkel unglaubwürdig beantworteten Frage, ob Deutschland tatsächlich souverän ist. Merkels Aussagen schaffen jedenfalls kein Vertrauen in die Rechtsklarheit, sondern werfen weitere Fragen auf.
H.S.
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