Reform zur Organspende kommt
Immer, wenn die Bundesregierung eine „Reform“ plant, dann sollten wir genau hinsehen. Dieses Mal geht es um die Neuregelung der Organentnahme.
Bisher gilt die sogenannte "Erweiterte Zustimmungslösung": Der Verstorbene muss zu Lebzeiten, zum Beispiel per Organspendeausweis, einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine mündliche oder schriftliche Entscheidung vor, müssen die Angehörigen über eine Entnahme entscheiden. Weil nach Auffassung der an der Organentnahme Interessierten die „Erweiterte Zustimmungslösung“ nicht die gewünschte Anzahl der Organe hervorbrachte, steht uns jetzt eine Reform der Organentnahme ins Haus.
Diese Reform heißt jetzt "Entscheidungslösung". Sie sieht vor, jeden Bürger einmal im Leben zur Bereitschaft für oder gegen eine Organspende zu befragen. Diese Entscheidung soll dokumentiert werden. Dies könnte zum Beispiel auf der elektronischen Gesundheitskarte erfolgen.
In Österreich gilt die "Widerspruchslösung". Hat der Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, so können Organe zur Transplantation entnommen werden. Hardliner unter den Organentnahme-Befürwortern favorisieren diese Lösung. Doch Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will die Erhöhung der Quote der Organentnahme nicht gefährden: "Beim sensiblen Thema Organspende darf man nicht durch Zwang Druck auf die Menschen ausüben. Wir müssen akzeptieren, dass es Menschen gibt, die sich nicht sofort entscheiden können oder wollen".
Werfen wir mal einen Blick zurück auf die geschichtliche Entwicklung der Transplantationsmedizin
Nachdem 1967 Prof. Barnard in Kapstadt die erste Herztransplantation durchgeführt hat, kam es zu dem Bedürfnis, die Todesdefinition neu festzulegen. Bis 1968 galten Hirntote als Sterbende. Jetzt brauchte man neuerdings „Leichen“, bei denen das Herz schlägt und die noch ein funktionierendes Stoffwechselsystem vorweisen. Die Frage, wann der Mensch tot ist, war in der Medizin bis vor 1968 immer klar. Ein Mensch war tot, wenn sein Herzkreislaufsystem unwiderruflich stillstand, wenn festgestellt wurde, die Leiche war ohne Herzschlag, ohne Reflexe, starr und kalt, und wenn Leichenflecken auftraten. Bis vor 1968 galten Menschen, deren Gehirn noch arbeitete, als lebend. Man wusste, dass ein Gehirngeschädigter aus seinem Koma oft nicht wieder erwacht und verstirbt, jedoch er galt bis zu diesem Zeitpunkt immer noch als Lebender.
Der neue Begriff „Hirntod“ ist nicht durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse entstanden, sondern einzig und allein eine Folge von neuen Bedürfnissen!
Hirntote werden bis zur Organentnahme am Leben gehalten. In dieser Zeit müssen sie genährt, gewaschen und gepflegt werden, müssen täglich mehrmals umgelagert werden, um sogenannte Druckgeschwüre zu vermeiden. Kontinuierliche Mundpflege, Hautpflege und Medikamentengabe sind notwendig. Ihr Herz schlägt und sie atmen mit technischer Unterstützung durch Beatmungsgeräte. Sie sind warm, der Stoffwechsel funktioniert. Hirntote Frauen können Kinder gebären, hirntote Männer können Erektionen haben. Hirntote zeigen Reaktionen auf äußere Reize, bei 3 von 4 Hirntoten sind Bewegungen der Arme und Beine möglich. Hirntote können sich aufrichten und gurgelnde Laute ausstoßen.
Weiten Teilen der Bevölkerung ist völlig unbekannt, dass die Organentnahme unter Narkose stattfindet. Die Beatmungsgeräte werden erst nach der Explantation abgestellt. Ein friedvolles und behütetes Sterben, vielleicht im Beisein von Angehörigen, ist bei einer Organentnahme nicht möglich. Sterbebegleiter sind die Transplantationsmediziner, die im Team anreisen und nacheinander die Organe entnehmen. Eine Multiorganentnahme dauert viele Stunden. Während der Entnahme der Organe bleibt der Hirntote an dem Beatmungsgerät angeschlossen.
Hirntote können in drei von vier Fällen ihre Gliedmaßen noch bewegen. Sie müssen deshalb auf dem Operationstisch festgeschnallt werden. Sie erhalten Medikamente zur Ruhigstellung. Beim Einschnitt in den Körper kann es zu Blutdruck-, Herzfrequenz-, und Adrenalinanstieg kommen. Bei anderen Operationen gelten diese Zeichen als Hinweis auf Stress bzw. Schmerz. Einige Anästhesisten geben vorsichtshalber Schmerzmittel.
Unterschlagen werden auch folgende Informationen:
Bei der Organentnahme wird die Bauchdecke vom Hals bis zum Schambein aufgeschnitten. Die Hautlappen werden so gehalten, dass eine „Wanne“ entsteht, die mit bis zu 15 Liter eiskalten Wassers gefüllt wird. Die Organe werden mit eiskalter Perfusionslösung durchspült, das Blut wird abgesaugt. Erst wenn das Herz mit Kühlflüssigkeit durchspült wird, tritt der Herzstillstand ein. Angehörige berichten, dass der zum Spender gemachte Mensch entstellt und nicht wiederzuerkennen ist.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegekräfte e.V [4]. (DBfK) stellt fest: „Die Würde des Menschen und die Achtung vor dem Tod treten gegenüber den Interessen der Transplantationsmedizin und wirtschaftlichen Interessen zurück.“
Es gebe noch sehr viele Details im Zusammenhang mit der „Organspende“, die dem bisher Uninformierten das Blut gefrieren ließe. Immer wieder wird angeführt, dass jeden Tag Menschen sterben, weil sie nicht rechtzeitig transplantiert werden konnten. Diese Aussage soll moralischen Druck auf potentielle Spender ausüben. Die Menschen sterben nicht deswegen, weil sie nicht rechtzeitig transplantiert werden konnten, sondern deswegen, weil sie schwerkrank sind oder verunfallt sind. Das ist ein ganz anderer Sachverhalt!
Zur Zeit warten ca. 12.000 Kranke auf eine Organspende. Der Druck von Seiten der Deutschen Stiftung Organtransplantation [5] (DSO) und den Vertretern der Transplantationsmedizin auf die Politik zeigt seine Wirkung. Demnächst sollen wir uns entweder für oder gegen die Organentnahme schriftlich äußern. Dazu werden wir von unseren Krankenkassen angeschrieben, um unsere Bereitschaft abzufragen. Hier wird die Grenze dessen überschritten, was zumutbar ist. Es ist das gute Recht eines jeden Menschen sich nicht zu entscheiden. Niemand hat ein Recht, eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu verlangen.
Wenn wir uns dem Diktat von Regierung und Opposition nicht beugen wollen, wird uns nichts anderes übrig bleiben, als die gesetzliche Neuregelung zu missachten.
Literaturempfehlung:
- "Organspende. Die verschwiegene Wahrheit" - Richard Fuchs, ISBN 978-3-89189-202-2, emu-Verlag Lahnstein (Oktober 2012)
- Unversehrt sterben!: Konfliktfall Organspende - Der Kampf einer Mutter. v. Renate Greinert, ISBN 978-3466367795, Kösel-Verlag (Feb. 2008)
- "Sterben auf Bestellung. Fakten zur Organentnahme" – Ilse Gutjahr / Dr. phil. Mathias Jung, ISBN 978-3-89189-071-4, emu-Verlag Lahnstein (1997)
- "Organspende – nie wieder. Organtransplantation aus der Sicht einer Betroffenen" - Renate Greinert - emu-Verlag
- "Tod bei Bedarf. Das Mordsgeschäft mit Organtransplantationen" – Richard Fuchs, ISBN 978-3-54836-650-0, Ullstein tb Verlag (1996)
Der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplatation e.V. bietet auf seiner Seite weiterführende Informationen, Faltblätter und Broschüren zum Lesen und kostenlosen Download. Er hat den folgenden Brief an Bundeskanzlerin Merkel, an Gesundheitsminister Daniel Bahr, an Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sowie Abgeordnete des Deutschen Bundestags und Mitglieder des Bundesrats versendet. Darin äußerst der Verein seine entscheidenden Bedenken gegen die geplante Einführung der Erklärungslösung bei Organentnahmen. hier bitte weiterlesen [6]