Michael Schmidt-Salomon: § 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz!
§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht
«Es wurden Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen, und „Wir, das Volk“ müssen die Beweise sammeln, organisieren und vorlegen, die beweisen, was getan wurde und was weiterhin geschehen wird, wenn wir diese Verbrecher nicht aufhalten.» (-James Roguski)
§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht