Michael Schmidt-Salomon: § 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz!

§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht
«Fortschritt bedeutet nicht, fortgeschritten zu sein, sondern fortzuschreiten. Insofern ist die Atomisierung der Gesellschaft, wie wir sie momentan erleben können, das größte Rollback seit Beginn der Moderne. Unter technisch exzellenten Voraussetzungen versteht sich.» (– Dr. Gerhard Mersmann).
§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht
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