Michael Schmidt-Salomon: § 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz!
§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht
«EILMELDUNG: Die Wirtschafts- und Wohlstandszerstörungspartei Bündnis90/Die Grünen hat auf einem linksextremistischen Geheimtreffen in Potsdam die Umbenennung ihrer Partei beschlossen. ALT: Bündnis90/Die Grünen (B90G). NEU: Die Totengräber (DTG). Damit werden sie endlich auch namentlich ihrem Krieg gegen das eigene Volk gerecht.» (-Helmut Schnug)
§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht
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von Chris Köver