Justizskandal: Wenn der Verfassungsschutz verfassungswidrig ist
Justizskandal in Bayern:
Wenn der Verfassungsschutz verfassungswidrig ist
von Egon W. Kreutzer, Elsendorf (N.-Bay.)
Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Justizskandal in Bayern:
Wenn der Verfassungsschutz verfassungswidrig ist
von Egon W. Kreutzer, Elsendorf (N.-Bay.)
Bewegungsfreiheit wird zur Staatsgefährdung erklärt
Spaziergänge(r), die nächste Bedrohung des Staates
von Wilfried Kahrs
Formale Akte setzen Rechte außer Kraft
Rechtsstaat nur noch Makulatur?
by Gerhard Mersmann
Ich bin gesund – Holt mich hier raus!
Gesunde vs. Genesene vs. Gespritzte vs. Nichtgespritzte
von Egon W. Kreutzer, Elsendorf
Grundrechte zurückgeben? Das geht gar nicht!
von Egon W. Kreutzer, Elsendorf
Der digitale Impfpass soll bis Ende Juni 2021 eingeführt werden. Die Inhaber eines solchen legal erworbenen Impfpasses, sollen damit Grundrechte zurückerhalten.
BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
Datenschutz à la „Friss oder Stirb“
Max Schrems reicht Beschwerde gegen Datenkonzerne ein
von Leo Thüer
"Das Parlament hat die Pflicht, das Beschneidungsgesetz abzuschaffen"
5 Jahre nach dem "Kölner Urteil" rufen Experten die Politiker zum Handeln auf
Krawattenverbot
Fragen zu seiner Sozialadäquanz und zur neueren Rechtsprechung