Michael Schmidt-Salomon: § 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz!
§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht
«Wer seine Tarnung als fürsorglicher Staat aufgibt, der muss mit dem Aufmucken der Nicht-Versorgten rechnen. Die erste und bewährte Methode zur Prophylaxe gegen Aufmucken ist der "Äußere Feind". Wer einen äußeren Feind hat, der darf im Inneren Ruhe verlangen: Ein bedrohtes Land soll die Reihen schließen. [..] So ein über Jahrzehnte aufgebautes Feindbild gegnüber Russland wirft man nicht einfach weg: DER RUSSE ist immer noch als Schreckgespenst zu gebrauchen.» (-Uli Gellermann, Juni 2018)
§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht