Rechtsklarheit: BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig
BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
«Debanking ist Wahlkampf der besonderen Art: Die Volksbank Düsseldorf Neuss kündigt der AfD Düsseldorf kurzerhand die Konten - mitten in der heissen Phase des Bundestagswahlkampfes 2025! MERKE: Demokratie funktioniert nur wenn alle GRÜN wählen (von führenden Soziopathen empfohlen und durch Blockparteien und Seifenbückerjournalisten der Leitmedien propagiert)!» (-Helmut Schnug)
BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
Freitodbegleitungen in der Schweiz 1999-2018
Dr. Carsten Frerk / Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid)
§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht