Rechtsklarheit: BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig
BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
«Politisch wirksam ist Dummheit nur, wenn sie epidemische Maße annimmt. Wenn der Irrsinn so allgegenwärtig ist, daß er als solcher nicht mehr zu erkennen ist. Der ehene Zusammenhang von Macht und Dummheit ist aber erhalten geblieben. Der eigentliche Grund für die globale Misere liegt nicht in der gestiegenen Biomasse des Menschen, sondern in der zuwenig genutzten Hirnmasse» (-Michael Schmidt-Salomon)
BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
Freitodbegleitungen in der Schweiz 1999-2018
Dr. Carsten Frerk / Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid)
§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht