Michael Schmidt-Salomon: § 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz!
§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht
«Das, was wir für glaubhaft oder gar wahr halten, beeinflusst unser Leben maßgeblich. Somit ist es heute tatsächlich lebens-notwendig, die eigenen Randgebiete auszuleuchten, um mehr Licht ins Ungewisse zu bringen. Vielleicht hatten unsere eigenen Entscheidungen noch nie mehr Bedeutung und Tragweite als heute. Es besteht allerdings das Risiko neuer Erkenntnisse, die das bisher Geglaubte auf die Probe stellen. Im schlimmsten Falle müsste das bisherige Weltbild radikal korrigiert werden!» (-Th. Eisinger)
§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht