Justizskandal: Wenn der Verfassungsschutz verfassungswidrig ist
Justizskandal in Bayern:
Wenn der Verfassungsschutz verfassungswidrig ist
von Egon W. Kreutzer, Elsendorf (N.-Bay.)
«Wer seine Tarnung als fürsorglicher Staat aufgibt, der muss mit dem Aufmucken der Nicht-Versorgten rechnen. Die erste und bewährte Methode zur Prophylaxe gegen Aufmucken ist der "Äußere Feind". Wer einen äußeren Feind hat, der darf im Inneren Ruhe verlangen: Ein bedrohtes Land soll die Reihen schließen. [..] So ein über Jahrzehnte aufgebautes Feindbild gegenüber Russland wirft man nicht einfach weg: DER RUSSE ist immer noch als Schreckgespenst zu gebrauchen.» (-Uli Gellermann, Juni 2018)
Justizskandal in Bayern:
Wenn der Verfassungsschutz verfassungswidrig ist
von Egon W. Kreutzer, Elsendorf (N.-Bay.)
Bewegungsfreiheit wird zur Staatsgefährdung erklärt
Spaziergänge(r), die nächste Bedrohung des Staates
von Wilfried Kahrs
Formale Akte setzen Rechte außer Kraft
Rechtsstaat nur noch Makulatur?
Ich bin gesund – Holt mich hier raus!
Gesunde vs. Genesene vs. Gespritzte vs. Nichtgespritzte
von Egon W. Kreutzer, Elsendorf
Grundrechte zurückgeben? Das geht gar nicht!
von Egon W. Kreutzer, Elsendorf
Der digitale Impfpass soll bis Ende Juni 2021 eingeführt werden. Die Inhaber eines solchen legal erworbenen Impfpasses, sollen damit Grundrechte zurückerhalten.
BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
Datenschutz à la „Friss oder Stirb“
Max Schrems reicht Beschwerde gegen Datenkonzerne ein
von Leo Thüer
"Das Parlament hat die Pflicht, das Beschneidungsgesetz abzuschaffen"
5 Jahre nach dem "Kölner Urteil" rufen Experten die Politiker zum Handeln auf
Krawattenverbot
Fragen zu seiner Sozialadäquanz und zur neueren Rechtsprechung