Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit

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Caillea
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Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit
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Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit


Vor einiger Zeit bin ich auf ein Strategiepapier mit dem Titel "A EUROPEAN FRAMEWORK NATIONAL STATUTE FOR THE PROMOTION OF TOLERANTE"  aufmerksam geworden. Der Titel dieses Strategiepapiers oder des Gesetzentwurfs wirft natürlich Fragen auf. Entsteht ein Gesetzentwurf für Toleranz? Es dürfte klar sein, dass Toleranz keine Handlung, sondern eine Geisteshaltung ist. Wenn Geisteshaltungen gesetzlich vorgeschrieben oder verbreitet werden, dann sollte dies bedenklich stimmen. Es ist etwas faul im Staate EU.

Der „Europäische Rat für Toleranz und Versöhnung“,  European Council for Tolerance and Reconciliaton“ (ECTR) hat das Dokument “Europäisches Rahmenstatut zur Förderung der Toleranz” (PdF!) aufgelegt, ohne Datum, dessen Richtlinien „in den europäischen Staaten gesetzlich verankert werden“ sollen. Am Anfang stehen Begriffe wie Respekt gegenüber der Menschenwürde, Toleranz, Integration, Meinungsfreiheit, Koexistenz zur Stärkung der Gesellschaft. Wer würde dies  ablehnen und nicht unterschreiben wollen?

Ein an Orwell geschulter Leser würde jedoch aufhorchen, meint Martin Lichtmesz. Auch heise.de hat sich mit dem Entwurf kritisch auseinander gesetzt und insbesondere auf die Section 2e aufmerksam gemacht. Diese sieht vor, dass die EU “konkrete Maßnahmen” ergreift, um Rassismus, Vorurteile nach Hautfarbe, ethnische Diskriminierung, religiöse Intoleranz, totalitäre Ideologien, Xenophobie, Antisemitismus, Homophobie und “Anti-Feminismus” zu “eliminieren”. (“Take concrete action to combat intolerance, in particular with a view to eliminating racism, colour bias, ethnic discrimination, religious intolerance, totalitarian ideologies, xenophobia, anti-Semitism, anti-feminism and homophobia”, Section 2c).

Das Problem steckt darin, dass unter dem Deckmantel der Toleranz eine Geisteshaltung gesetzlich vorgeschrieben werden soll. Kritik an Feminismus und an Homosexuellen-Themen sollen nach diesem Entwurf verboten werden. Dies bedeutet, ideologischer Standpunkte werden gesetzlich geschützt, wodurch ein direkter Eingriff in die Meinungsfreiheit erfolgt. Beispielsweise werden Schwule, Lesben, Feministinnen nach diesem Entwurf von Kritik freigestellt, heterosexuelle Männer dagegen nicht. Die Kritik von heise.de bezieht sich insbesondere auf den Feminismus, bei dem es sich um keinen der genetisch oder kulturell determinierten Gruppenmerkmale handle, sondern um eine politische Ideologie.

Der Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die Meinungs-, die Presse-, die Kunst- und die Wissenschaftsfreiheit. Die im Entwurf vorgesehene “Eliminierung” von Kritik lässt sich kaum damit vereinbaren. Aber es zeigt sich in dem Papier noch eine andere Gefahr: Nicht nur die Kritik am Feminismus könnte strafbar werden, sondern auch die Kritik an anderen Ideologien. Deren Vertreter könnten sich auf den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes berufen und fordern, dass auch die Kritik an ihnen verboten wird. Die Freiheit von Kritik könnten dann beispielsweise die Sozialdemokratie, der Ökologismus, der Libertarismus und viele andere für sich in Anspruch nehmen.

Aber es geht noch weiter. In Section 3, Punkt 3 wird  betont, dass dieser Toleranzzwang nicht nur für den Umgang von Regierungen mit Bürgern, sondern auch für den Kontakt aller Individuen untereinander gelten müsse: “It is important to stress that tolerance must be practised not only by Governmental bodies but equally by individuals,  including members of one group vis-à-vis another.” In einer Art Präambel heißt es: “Whereas the concept of tolerance is the opposite of any form of unlawful discrimination, …”. Das bedeutet, der Begriff „unlawful” wird derart ausgeweitet, dass öffentliches Recht auf Privatpersonen ausgedehnt wird und dass es zukünftig schon als “Verleumdung” gewertet werden soll, wenn sich jemand über eine der aufgeführten Gruppen lustig macht (Section 1b).

Zur Kontrolle und zur Durchsetzung der Vorschriften sollen neue Behörden eingerichtet werden (Section 6c). Gefordert wird außerdem, dass Verstöße nicht als einfache, sondern – strafverschärfend – als “qualifizierte” Straftaten gelten sollen (This Sub-Section defines acts punishable as aggravated crimes, Section 7). In einer weiteren Sektionen wird geregelt, dass die Vorgaben bereits in den Grundschulen Teil des Unterrichts werden (Section 8). Den Radio- und Fernsehsendern sollen Mindestprogrammanteile vorgeschrieben werden, in denen sie das “Klima der Toleranz” verbreiten sollen und (Section 9).


Caillea Birgit Rakow-Grebenstein
 




Originaltext des sog. Strategiepapiers (engl.): “Europäisches Rahmenstatut zur Förderung der Toleranz”siehe Anhang


Bildlegende:

Die dreiteilige Bronzefigur wurde 2001 vom Mildenfurther Künstler Volkmar Kühn erschaffen und befindet sich auf dem Puschkinplatz in Gera. Eine Figur dieser 3er-Gruppe hat eine andere Farbe als die Anderen. Die Farbe steht als Symbol für eine andere Sprache, eine andere Philosophie, eine andere Religion usw. Die Skulpturengruppe soll die Menschen anregen oder auch nachdenklich machen, den Menschen toleranter entgegenzutreten.


Foto: Hans-Peter – Quelle: Flickr und Wikipedia (engl.), CC-Lizenz


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Libra
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Verbunden: 02.10.2012 - 10:47
Politik im Widerspruch zum Grundgesetz


Politik im Widerspruch zum Grundgesetz


Der Begriff "Toleranz" sowie die damit zusammenhängenden Befindlichkeiten bei Kritik scheinen zunehmend ein echtes Problem darzustellen. Eine sachlich, argumentative Kritik ist von platten Vorurteilen und Beleidigungen zu differenzieren. Man muss auch mal was aushalten und richtig bewerten können, statt Überempfindlichkeiten zu schüren. Mit diesen überzogenen Forderungen wird jede Diskussion unmöglich gemacht. Wir steuern auf eine Diktatur der Toleranz, einer Gleichschaltung zu. Art. 20, GG 2: "Alle Gewalt geht vom Volke aus" wäre damit hinfällig. Denn es stellt sich die Frage, wer ist das "Volk". Das "Papier" will nun Art. 3 (Gleichheitsgrundsatz), womit man immer noch schwer zu kämpfen hat, im Detail konkretisieren, indem es gleichsam in Persönlichkeitsrechte eingreift.
 

Das GG bietet Orientierung, wonach sich die Mitglieder einer Gesellschaft ausrichten sollten. Es dient nicht dazu, seelische Befindlichkeiten noch Verhaltensweisen im Detail zu klären, das wäre Aufgabe von Schule und Therapeuten. Die Gefahr, dass diese maßgebende Orientierung zerrissen wird, müsste Art. 20, GG 4 ("Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist") konsequenter Weise nach sich ziehen.

Statt aber auf Art. 3 (Gleichberechtigung) hinzuwirken, wurde bereits versucht, einen konvervativen Islam und die Forderung nach der Scharia zu "integrieren". Was ohne Kompromisse auf beiden Seiten unmöglich ist. Denn „Nicht nur haben sie die Einwanderung „in ihr Haus“ (siehe sezession.de) zu akzeptieren, sie werden auch noch genötigt, den Gästen ein Opfer zu bringen und sich ihnen teilweise anzupassen." und weiter "Die „Antirassismus“- oder „Antidiskriminierungs“-Keule wird fast ausschließlich einseitig eingesetzt, um den Widerstand der Mehrheit gegen die „Diversity“-Politik zu brechen, und sie zu mehr und mehr Zugeständnissen zu erpressen. Der Paragraphen- und Überwachungsterror geht also vorzugsweise gegen die Einheimischen und „ihre Freiheit des Ausdrucks“, vor allem wenn es um die Selbstbehauptung ihrer eigenen Kultur geht. Dagegen werden, was etwa die Moslems betrifft, häufig beide Augen zugedrückt, nicht zuletzt aus Angst vor „Rassismus“-Vorwürfen."

Erreicht hat man mit der Akzeptanz eines konservativen Islams bereits eine Zunahme der Konflikte. Einer Koexistenz, gar einem Konsens, wird jedoch durch die Verfestigung von Parallelgesellschaften, mit denen man unweigerlich im Alltag konfrontiert ist, der Boden entzogen. Von "Integrationswillen" kann schon politischerseits keine Rede mehr sein. Es unterstützt keinesfalls eine Stabilisierung der Gesellschaft, wenn man versucht, im Kern allen gerecht werden zu wollen, sondern bricht diese zusätzlich auseinander. Das "Papier" scheint nun ein weiterer Versuch zu sein, "unter dem Deckmantel der Toleranz eine Geisteshaltung gesetzlich" vorzuschreiben, die auf beide Seiten zurückfällt.

Meinungsfreiheit zu unterbinden und diskriminierenden Aspekten wie in der Scharia ein verbindliches Gegengewicht zu geben, zieht nur noch mehr Kritik und Konflikte nach sich. Hätte sich die Politik mit Klarheit an die Einhaltung der Grundgesetze gehalten, wäre jetzt eine Feinjustierung nicht nötig.

Wie sagte Merkel "Auf deutschem Boden gilt deutsches Recht".

 

Bildquelle: Wissensdatenbank WikiMANNia > wikimannia.org > Artikel mit Bild > Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-NC-SA 3.0).

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Peter Weber
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Verbunden: 23.09.2010 - 20:09
Die Diktatur der Toleranz


Die Diktatur der Toleranz


Der „Europäische Rat für Toleranz und Versöhnung“ wurde im Oktober 2008 als internationale Nichtregierungsorganisation von Polens Ex-Präsident Aleksander Kwasniewski und Wjatscheslaw Mosche Kantor, dem Vorsitzenden des Europäischen Jüdischen Kongresses, gegründet. Zu seinen Mitgliedern gehören z. B. die ehemalige Präsidentin des deutschen Bundestages Rita Süssmuth,  José María Aznar, früherer Premierminister von Spanien und Göran Persson, ehemaliger Premierminister von Schweden. Also sozusagen alles ausgesprochene Menschenfreunde.


Birgit Rakow-Grebenstein hat in ihrem Beitrag „Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit“ den Vorschlag dieses Rates (ECTR) zur Bekämpfung der Intoleranz zurecht infrage gestellt. Sie stellt in zutreffender Weise fest:

[quote=Birgit Rakow-Grebenstein]Es dürfte klar sein, dass Toleranz keine Handlung, sondern eine Geisteshaltung ist.

[/quote]

Die rigorose Strategie, mit der der Intoleranz den Garaus gemacht werden soll, entpuppt sich dabei selbst als Mittel der Intoleranz, ja, man kann sogar von einer geplanten Diktatur der Toleranz sprechen. Die sog. „konkreten Maßnahmen“, die zur „Eliminierung“ der Intoleranz führen sollen, wurden im Ausgangsbeitrag bereits aufgeführt. Das Konzept hört sich an wie eine Kriegserklärung und die Durchführungsanleitungen wie ein Angriffsplan. Die verantwortlichen Strategen haben wohl übersehen, daß man Toleranz nicht erzwingen kann. Toleranz entsteht bei den Bürgern nur in einem entsprechenden gesellschaftlichen Umfeld, das sich Solidarität und Humanität auf die Fahnen geschrieben hat und dort, wo diese Prinzipien gelebt werden. Ohne innere Überzeugung – auch gerade der Politikerelite – ist keine Umsetzung der Toleranz in den Alltag zu erreichen.


Aber gerade daran mangelt es im heutigen Europa, wo die von den Regierenden verordneten Gesetze der radikalen Marktwirtschaft tolerantes Verhalten im Keime ersticken. Das Primat der Ökonomie, das die menschlichen Bedürfnisse in den Hintergrund drängt, schafft eine Ellenbogen-Gesellschaft, in der jeder der Feind des anderen ist. Es ist ein Witz, daß unter diesen Voraussetzungen vom ECTR eine Rahmenstruktur „zur Förderung eines Klimas der Toleranz“ erarbeitet wurde, wenn das erste politische und wirtschaftliche Gebot das genaue Gegenteil einfordert und bewirkt!


Unter den Vorwurf von Intoleranz und „Verleumdung einer Gruppe“ fallen demnach „alle diffamierenden Äußerungen, die in der Öffentlichkeit gemacht werden und gegen eine Gruppe gerichtet sind, mit der Absicht, diese Gruppe zu beleidigen, sie lächerlich zu machen oder sie ungerechtfertigt zu beschuldigen.“ Hier würde es sich nach Einführung dieser Regeln um Straftatbestände handeln, die gegenüber einem einfachen Grunddelikt noch mit strafverschärfenden Tatbestandsmerkmalen ergänzt werden. Das bedeutet an einem praktischen Beispiel, daß eine einfache Körperverletzung auf eine Körperverletzung mit Todesfolge ausgeweitet wird. Wer ein wenig Phantasie besitzt, kann sich leicht ausmalen, worauf dies alles hinausläuft: auf gegenseitige Denunziation und Bespitzelung. Schöne Aussichten für eine heile und tolerante Welt im gleichgerichteten Europa!


Die Bürgerrechtsorganisation European Dignity Watch warnt vor dieser wenig versöhnenden Kampfschrift des ECTR, der zu einer noch stärkeren Überwachung der Bürger aufruft, was auf eine Beschneidung der Meinungsfreiheit hinauslaufe. European Dignity Watch äußert sich zum Vorhaben des ECTR wörtlich folgendermaßen:

  • Es handele um „eine höchst problematische Mischung aus unscharf definierten Begriffen (wie Toleranz), doppelten Standards (abhängig davon, wem gegenüber Toleranz zu walten ist) und einem radikalen Ruf nach öffentlicher Kontrolle von Bürgern und privaten Gruppen.“
  • Würden diese Vorschläge umgesetzt werden und in eine europäische Politikstrategie münden, ergäben sich zwei Gefahren: „Zum ersten würden schwammige Anschuldigungen erhoben werden können, die vermutlich vor allem religiöse Gruppierungen oder Eltern, die ihren Kindern bestimmte Werte vermitteln wollen, treffen. Zum zweiten würde dann ganz allgemein das Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten werden, weil man nicht wagen könne, eine Meinung zu vertreten, die unter den Verdacht der Intoleranz fallen könnte.“
  • „Aber nicht nur würde die Annahme dieser Vorschläge durch die europäischen Staaten auf nationaler Ebene ein deutlicher Rückschritt bewirkt, sondern durch die supranationale Überwachung würde das mit Sicherheit einen schwarzen Tag für die europäische Demokratie bedeuten.“

Alle diese vorgesehenen diktatorisch anmutenden Schritte sollen durch neu installierte Behörden durchgesetzt und kontrolliert werden. Das riecht gewaltig nach Gesinnungsüberwachung nach dem Muster totalitärer Regimes. Die Gehirnwäsche soll schon in den Schulen ansetzen, damit die Kinder bereits auf die von der Obrigkeit festgelegten Doktrinen eingeschworen werden. Auch die Medien sollen in das staatlich verordnete Gesinnungsschema einbezogen werden, wie es sich in einer vorbildlichen Diktatur gehört.


Big Brother, Orwells „1984“, das “Utopia” von Thomas Morus, die “Brave New World” von Aldous Huxley und Kinofilme wie “Fahrenheit 451”, “Equilibrium” und “V wie Vendetta” lassen grüßen.



MfG Peter A. Weber

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