Transplantationsmedizin - Organspende (Sammelthema)

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Marie-Luise Volk
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Transplantationsmedizin - Organspende (Sammelthema)
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Reform zur Organspende kommt

Immer, wenn die Bundesregierung eine „Reform“ plant, dann sollten wir genau hinsehen. Dieses Mal geht es um die Neuregelung der Organentnahme.

Bisher gilt die sogenannte "Erweiterte Zustimmungslösung": Der Verstorbene muss zu Lebzeiten, zum Beispiel per Organspendeausweis, einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine mündliche oder schriftliche Entscheidung vor, müssen die Angehörigen über eine Entnahme entscheiden. Weil nach Auffassung der an der Organentnahme Interessierten die „Erweiterte Zustimmungslösung“ nicht die gewünschte Anzahl der Organe hervorbrachte, steht uns jetzt eine Reform der Organentnahme ins Haus.

Diese Reform heißt jetzt "Entscheidungslösung". Sie sieht vor, jeden Bürger einmal im Leben zur Bereitschaft für oder gegen eine Organspende zu befragen. Diese Entscheidung soll dokumentiert werden. Dies könnte zum Beispiel auf der elektronischen Gesundheitskarte erfolgen.

In Österreich gilt die "Widerspruchslösung". Hat der Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, so können Organe zur Transplantation entnommen werden. Hardliner unter den Organentnahme-Befürwortern favorisieren diese Lösung. Doch Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will die Erhöhung der Quote der Organentnahme nicht gefährden: "Beim sensiblen Thema Organspende darf man nicht durch Zwang Druck auf die Menschen ausüben. Wir müssen akzeptieren, dass es Menschen gibt, die sich nicht sofort entscheiden können oder wollen".


Werfen wir mal einen Blick zurück auf die geschichtliche Entwicklung der Transplantationsmedizin


Nachdem 1967 Prof. Barnard in Kapstadt die erste Herztransplantation durchgeführt hat, kam es zu dem Bedürfnis, die Todesdefinition neu festzulegen. Bis 1968 galten Hirntote als Sterbende. Jetzt brauchte man neuerdings „Leichen“, bei denen das Herz schlägt und die noch ein funktionierendes Stoffwechselsystem vorweisen. Die Frage, wann der Mensch tot ist, war in der Medizin bis vor 1968 immer klar. Ein Mensch war tot, wenn sein Herzkreislaufsystem unwiderruflich stillstand, wenn festgestellt wurde, die Leiche war ohne Herzschlag, ohne Reflexe, starr und kalt, und wenn Leichenflecken auftraten. Bis vor 1968 galten Menschen, deren Gehirn noch arbeitete, als lebend. Man wusste, dass ein Gehirngeschädigter aus seinem Koma oft nicht wieder erwacht und verstirbt, jedoch er galt bis zu diesem Zeitpunkt immer noch als Lebender.

Der neue Begriff „Hirntod“ ist nicht durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse entstanden, sondern einzig und allein eine Folge von neuen Bedürfnissen!

Hirntote werden bis zur Organentnahme am Leben gehalten. In dieser Zeit müssen sie genährt, gewaschen und gepflegt werden, müssen täglich mehrmals umgelagert werden, um sogenannte Druckgeschwüre zu vermeiden. Kontinuierliche Mundpflege, Hautpflege und Medikamentengabe sind notwendig. Ihr Herz schlägt und sie atmen mit technischer Unterstützung durch Beatmungsgeräte. Sie sind warm, der Stoffwechsel funktioniert. Hirntote Frauen können Kinder gebären, hirntote Männer können Erektionen haben. Hirntote zeigen Reaktionen auf äußere Reize, bei 3 von 4 Hirntoten sind Bewegungen der Arme und Beine möglich. Hirntote können sich aufrichten und gurgelnde Laute ausstoßen.

Weiten Teilen der Bevölkerung ist völlig unbekannt, dass die Organentnahme unter Narkose stattfindet. Die Beatmungsgeräte werden erst nach der Explantation abgestellt. Ein friedvolles und behütetes Sterben, vielleicht im Beisein von Angehörigen, ist bei einer Organentnahme nicht möglich. Sterbebegleiter sind die Transplantationsmediziner, die im Team anreisen und nacheinander die Organe entnehmen. Eine Multiorganentnahme dauert viele Stunden. Während der Entnahme der Organe bleibt der Hirntote an dem Beatmungsgerät angeschlossen.

Hirntote können in drei von vier Fällen ihre Gliedmaßen noch bewegen. Sie müssen deshalb auf dem Operationstisch festgeschnallt werden. Sie erhalten Medikamente zur Ruhigstellung. Beim Einschnitt in den Körper kann es zu Blutdruck-, Herzfrequenz-, und Adrenalinanstieg kommen. Bei anderen Operationen gelten diese Zeichen als Hinweis auf Stress bzw. Schmerz. Einige Anästhesisten geben vorsichtshalber Schmerzmittel.


Unterschlagen werden auch folgende Informationen:

Bei der Organentnahme wird die Bauchdecke vom Hals bis zum Schambein aufgeschnitten. Die Hautlappen werden so gehalten, dass eine „Wanne“ entsteht, die mit bis zu 15 Liter eiskalten Wassers gefüllt wird. Die Organe werden mit eiskalter Perfusionslösung durchspült, das Blut wird abgesaugt. Erst wenn das Herz mit Kühlflüssigkeit durchspült wird, tritt der Herzstillstand ein. Angehörige berichten, dass der zum Spender gemachte Mensch entstellt und nicht wiederzuerkennen ist.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegekräfte e.V. (DBfK) stellt fest: „Die Würde des Menschen und die Achtung vor dem Tod treten gegenüber den Interessen der Transplantationsmedizin und wirtschaftlichen Interessen zurück.“

Es gebe noch sehr viele Details im Zusammenhang mit der „Organspende“, die dem bisher Uninformierten das Blut gefrieren ließe. Immer wieder wird angeführt, dass jeden Tag Menschen sterben, weil sie nicht rechtzeitig transplantiert werden konnten. Diese  Aussage soll moralischen Druck auf potentielle Spender ausüben. Die Menschen sterben nicht deswegen, weil sie nicht rechtzeitig transplantiert werden konnten, sondern deswegen, weil sie schwerkrank sind oder verunfallt sind. Das ist ein ganz anderer Sachverhalt!

Zur Zeit warten ca. 12.000 Kranke auf eine Organspende. Der Druck von Seiten der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und den Vertretern der Transplantationsmedizin auf die Politik zeigt seine Wirkung. Demnächst sollen wir uns entweder für oder gegen die Organentnahme schriftlich äußern. Dazu werden wir von unseren Krankenkassen  angeschrieben, um unsere Bereitschaft abzufragen. Hier wird die Grenze dessen überschritten, was zumutbar ist. Es ist das gute Recht eines jeden Menschen sich nicht zu entscheiden. Niemand hat ein Recht, eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu verlangen.

Wenn wir uns dem Diktat von Regierung und Opposition nicht beugen wollen, wird uns nichts anderes übrig bleiben, als die gesetzliche Neuregelung zu missachten.


Literaturempfehlung:    

  • "Organspende. Die verschwiegene Wahrheit" - Richard Fuchs, ISBN 978-3-89189-202-2, emu-Verlag Lahnstein (Oktober 2012)
  • Unversehrt sterben!: Konfliktfall Organspende - Der Kampf einer Mutter. v. Renate Greinert, ISBN 978-3466367795, Kösel-Verlag (Feb. 2008)
  • "Sterben auf Bestellung. Fakten zur Organentnahme" – Ilse Gutjahr / Dr. phil. Mathias Jung, ISBN 978-3-89189-071-4, emu-Verlag Lahnstein (1997)
  • "Organspende – nie wieder. Organtransplantation aus der Sicht einer Betroffenen" - Renate Greinert - emu-Verlag 
  • "Tod bei Bedarf. Das Mordsgeschäft mit Organtransplantationen" – Richard Fuchs, ISBN 978-3-54836-650-0, Ullstein tb Verlag (1996)

 

Der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplatation e.V. bietet auf seiner Seite weiterführende Informationen, Faltblätter und Broschüren zum Lesen und kostenlosen Download. Er hat den folgenden Brief an Bundeskanzlerin Merkel, an Gesundheitsminister Daniel Bahr, an Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sowie Abgeordnete des Deutschen Bundestags und Mitglieder des Bundesrats versendet. Darin äußerst der Verein seine entscheidenden Bedenken gegen die geplante Einführung der Erklärungslösung bei Organentnahmen. hier bitte weiterlesen

 

        http://www.initiative-kao.de/
 

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Verbunden: 21.09.2010 - 20:20
Gesetzesentwurf mit Mängeln

[....] Diese Reform heißt jetzt "Entscheidungslösung". Sie sieht vor, jeden Bürger einmal im Leben zur Bereitschaft für oder gegen eine Organspende zu befragen [.....]

[.....] Es ist das gute Recht eines jeden Menschen sich nicht zu entscheiden. Niemand hat ein Recht, eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu verlangen. [....]

Eine fraktionsübergreifende Spitzenrunde aus Bundesregierung und Opposition einigte sich am Donnerstag, 01.03.2012, in einer konstituierenden Sitzung in Berlin darauf, das künftig jeder Bürger/Bürgerin ab dem 16. Lebensjahr in Deutschland regelmäßig nach seiner Bereitschaft zur Organspende gefragt werden soll. Vorgesehen ist, daß die gesetzlichen und privaten Krankenkassen ihre Mitglieder schriftlich alle 5 Jahre nach ihrer Spendebereitschaft fragen, sobald der geplante Gruppenantrag im Sommer 2012 Gesetz geworden ist.

Laut Gesundheitsminister Daniel Bahr und anderer Teilnehmer dieser Runde kann jeder Betragte die Bereitschaft erklären (Ja), sie verneinen (Nein) oder „Ich weiß nicht“ - das Anschreiben also einfach wegwerfen. Es besteht auch Freiheit darüber, welche Organe man im Falle einer Bereitschaft zu spenden bereit ist.

Wo also ist das Problem? Auch kann eine einmal getroffene Entscheidung „für“ oder „wider“ der Bereitschaft zur Organspende widerrufen werden. Kann oder will man sich mangels ausreichender Information oder anderer persönlicher Gründe (Ethik, Religion etc) vielleicht erst später entscheiden, kann man dies jederzeit nachholen.

Zugegeben - der Gruppenantrag muß nachgebessert werden! Es hat notwendigerweise heftigen Widerstand und kontroverse Diskussionen in den letzten 15 Jahren gebraucht, bis sich die Politiker auf diese meiner Meinung nach durchaus vertretbaren Konsenz geeinigt haben. Noch ist es ja kein veranschiedetes Gesetz! Der eigentliche Skandal ist meiner Meinung aber nach NICHT die geplanten Befragungen, sondern der Mangel an fundierter, objektiv und umfassender medizinischer, psychologischer und juristischer Aufklärung, um den Spendewilligen selbst, aber auch deren Familien und Verwandten im akuten Fall inhumane und befremdliche Situationen zu ersparen – deren Leid ist eh schon groß genug. Auch finde ich es höchst befremdlich, daß man bereits ab dem 16. Lebensjahr befragt werden soll -  hier sollten m.M.n. Jugendschutzverbände etc noch massiv auf die Barrikaden gehen und auf die Volljährigkeit als Mindestalter für die Befragung bestehen!

Allein die Tatsache, daß man sich durch die öffentliche Diskussionen und die ab Sommer  vorgesehenen Befragungen endlich mal grundsätzlich mit dem so wichtigen Thema beschäftigen wird oder zumindest sollte, bewerte ich als Erfolg. Die meisten BürgerInnen sind doch längst der allg. Lethargie und der Gleichgültigkeit erlegen – das ist in anderen Bereichen ähnlich. Nun kommt mal Bewegung in die Thematik.  

Im Gegensatz zu bisherigen Überlegungen in der Vergangenheit, einen Entscheidungszwang herbeizuführen, sehe ich in der Absichtserklärung vom 01.03. 2012 die Rechte der BürgerInnen insoweit respektiert (wenn auch nur aufgrund massiven Protestes !!), welche unentschlossenen sind oder aus guten Gründen keine Entscheidung treffen wollen. Schmeißt den Befragungsbogen einfach in die Tonne - fertig! Laut bisherigen offiziellen Verlautbahrungen sollen jedenfalls Verweigerern KEINE Zwangsmaßnahmen wie höherer KK-Beitrag oder Bußgelder angedroht werden. Würde dies irgendwann doch mal erwogen werden, wäre dies m.M.n. ein Verstoß gegen das GG und würde eine Prozesslawine auslösen. Ich denke, daß weiß man in Berlin.

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Marie-Luise Volk
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Verbunden: 28.10.2010 - 13:29
Rückfall in die Barbarei

Der eigentliche Skandal ist meiner Meinung aber nach NICHT die geplanten Befragungen, sondern der Mangel an fundierter, objektiv und umfassender medizinischer, psychologischer und juristischer Aufklärung, um den Spendewilligen selbst, aber auch deren Familien und Verwandten im akuten Fall inhumane und befremdliche Situationen zu ersparen – deren Leid ist eh schon groß genug.

Die geplanten Befragungen dienen doch nur dazu, den Druck auf die potenziellen Spender zu erhöhen. Wir dürfen doch kaum erwarten, dass der Befragung kritische Informationen beigefügt werden. Die Krankenkassen, die für die Abwicklung dieser Befragung herhalten sollen, müssen sich in die Dienste der Organtransplantionslobby, sprich Transplantationsmedizin und Pharmaindustrie stellen. Hier werden alle diejenigen wieder in Geiselhaft genommen, die nicht wollen, dass ihre Krankenkassenbeiträge für derartige Vorhaben ausgegeben werden.

Zu befürchten ist außerdem,  – sollte die Befragung nicht den gewünschten Erfolg bringen – die Daumenschrauben weiter angezogen werden. Ich halte den politischen Konsens in dieser Frage für nicht vertretbar.

  • Soll auf dem Weg zur „Widerspruchslösung“ der Zwischenschritt  „Entscheidungslösung“ eingelegt werden?
  • Wenn nach der geplanten Befragung die Quote der Organspender erhöht wird, sind wir dann ethisch gesehen fein heraus, weil doch jeder die Möglichkeit hatte, sich zu informieren?
  • Kann es einen vertretbaren Konsens zum Töten von Menschen, die sich in einem Sterbeprozess befinden, überhaupt geben?
  • Welches Recht ist höher angesiedelt: Das Schutzrecht des Spenders oder das Anspruchsrecht des Organempfängers?
  • Haben wir es wieder einmal mit einem neu aufgelegten Nützlichkeitsdenken zu tun, was wir nach 1945 gemeint haben, klar erkannt und gebannt zu haben?

Im Jahr 2011 gab die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums 2,5 Millionen Euro für Organspende-Werbung aus. 2,5 Millionen wurden nicht in die Prävention zur Verhinderung der chronischen Krankheiten gesteckt. Inzwischen ist die Organtransplantation zum Wirtschaftsfaktor geworden. Verkauft wird sie uns aber als „christliche Nächstenliebe“ (Siehe EKD Wolfgang Huber, 11. 11.2001, Kardinal Lehmann 14.7.2005)

Liest man den Meldebogen zur Abrechung der Aufwandserstattungen für Organspende, dann kommt man nicht umhin, die „Organspende“ als Wertschöpfung anzusehen. Wird bei dem Transplantationsgeschäft der Mensch auf seine Rolle als Träger von wertvollen Organen reduziert?

Werfen wir einen Blick über den Ozean. Nach den Recherchen von Richard Fuchs wird in den USA darüber diskutiert, ob man sich von der Sprachregelung verabschieden soll, Organe nur von Toten zu explantieren, sondern die Organentnahme als „justified killing“, als gerechtfertigtes Töten, zu legalisieren. Vorausgegangen war eine Erklärung des amerikanischen Nationalen Bioethikrates vor drei Jahren, Hirntote seien nicht notwendigerweise tot. Mit dem 1968 in den USA eingeführten Hirntod-Konzept habe man sich geirrt.

Vor einigen Jahren habe ich ein Video gesehen, das zum Ziel hatte, die Spendenbereitschaft  zu erhöhen. Nachdem festgestellt wurde, dass dieses Video genau das Gegenteil hervorrief, verschwand es für immer. In diesem Video wurde gezeigt, wie bei einem Patienten die Hirntodeigenschaft geprüft wird. Diese Untersuchung sieht u.a. eine Provokation der Augenhornhaut mit einem Gegenstand vor, Stechen in die Nasenwand, Reizen des Rachenraums mit einem Gegenstand, Setzen eines heftigen Schmerzes zur Reizung von Reflexen, Reizung des Bronchialraumes durch Absaugkatheter, festes Drücken der Augäpfel, Gießen von Eiswasser in die Gehörgänge. Darüber wird nicht aufgeklärt. Auch nicht in Talkshows. Prof. Pichlmair brachte es auf den Punkt: "Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende aufklären, bekommen wir keine Organe mehr.“

Aufgrund des vorhandenen Wissens halte ich die Organtransplantation für einen Rückfall in die Barbarei. Wir sollten die Politik auffordern, keine Befragungen zu planen, sondern das Töten von Unwissenden einzustellen.

 

 

 

 

 

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Peter Weber
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Verbunden: 23.09.2010 - 20:09
Neuregelung von Kriterien und Kontrolle für Organspenden

Neuregelung von Kriterien und Kontrolle für Organspenden

Es ist einfach eine ethische Verantwortung, der man sich stellen muß, wenn es darum geht, Menschenleben zu retten. Aber die ethische Seite stellt sich noch in einer anderen Form: nämlich im Mißbrauch der Spender selbst, die unter obskuren Verhältnissen und medizinischen Bedingungen ihre Organe verkaufen, als auch darin, daß wohl  noch nicht biologische tote Menschen sozusagen "ausgeschlachtet" werden.

Wenn eine "Ware", in diesem Fall Organe, in einem Wertesystem, bei dem das Geld mehr zählt als der Mensch angeboten, dann werden Mittel und Wege gefunden, um auch mit solchen eigentlich unbezahlbaren Gütern Geschäfte zu machen, selbst wenn dies gesetzlich verboten ist. Denn gerade die Tatsache, daß die Nachfrage größer ist als das Angebot und damit ein lukrativer Marktwert entsteht, erhöht leider den Anreiz für illegale Aktionen. Da auch meiner Meinung das Organspendesystem aufrecht erhalten werden muß, gibt es nur die Möglichkeit, die Kontrollkriterien zu verschärfen und die Zusammensetzung der Kontrollgremien zu ändern. Es kann nicht angehen, daß die für die Überwachung zuständigen Kommissionen nicht von neutralen staatlichen oder andern fachmännischen Stellen überwacht, sondern sie von den beteiligten Organisationen selbst gesteuert werden.

Ein umstrittenes Feld sind die vorhandenen Kriterienkataloge mit den darin enthaltenen Ausnahmeregelungen für die Vergabe. Die aktuellen Nachforschungen ergeben, daß der Prozentsatz der im sog. beschleunigten Verfahren vermittelten Organspenden um ca. 30 - 40 % gestiegen ist. Es handelt sich hier um Spenderorgane, die bestimmten Kriterien nicht entsprechen und daher von manchen Kliniken abgelehnt werden. In einem solchen Fall können diese Organe von einer zur Übernahme bereiten Klinik nach Willkür an der Warteliste vorbei nach eigenem Gutdünken verteilt werden. Diese Kriterien können jedoch manipuliert werden - und dies geschieht offensichtlich immer öfter. Deshalb drängt sich der Verdacht auf Manipulation geradezu auf.

Der Rechtsstaat darf daher nicht zulassen, daß auf dem Sektor der Organspendenzuteilung unlautere Methoden einreißen und die Gesetze des neoliberalen Marktes greifen. Das gesamte Kontroll- und Kriteriensystem muß überdacht und neu geregelt werden. Nur so kann gewährleistet werden, daß bei der Bevölkerung und den Spendewilligen wieder Vertrauen aufgebaut wird, damit sich der bereits abzeichnende Spendenrückgang wieder ins Gegenteil verkehren lassen kann.

Peter A. Weber

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Verbunden: 21.09.2010 - 20:20
Das brutale Geschäft mit der Organspende

Organspende - ja oder nein?

Worüber Ärzte, Pharmakonzerne, Politiker und Medien nicht informieren:
Noch Lebende unter Schmerzen töten, um anderes Leben zu verlängern?
Das würdelose, brutale und lukrative Geschäft mit der Organspende

von Dr. jur. Georg Meinecke, Nestor der deutschen Patienten-Anwälte


http://www.j-lorber.de/tod/sterben/organspende.htm


 

Was Sie schon immer über Organspenden wissen wollten, aber nie zu fragen wagten…

Der Patienten-Anwalt Dr. jur. Georg Meinecke hat zu Thema Organspenden den Artikel “Das brutale Geschäft mit der Organspende” geschrieben. Udo Krehl hat daraus einige Punkte zitiert:

1) Da der von der Schulmedizin diagnostizierte Bedarf an notwendiger Transplantation von Organen dem Angebot der Organspender bei weitem übersteigt, wird in unserem Land ständig für Organspenden von Toten – quasi als einem Akt der Nächstenliebe – geworben. Für diese Werbung sind sich neben den daran verdienenden Medizinern selbst Kirchen, Politiker und Medien nicht zu schade.

2) Im Interesse der Organtransplantation hat sich die Definition des „Hirntodes“ als Todeszeitpunkt des Menschen nahezu weltweit durchgesetzt. Behilflich wurde auch die Bundesärztekammer. Sie konstatierte, dass mit dem „Hirntod“ angeblich naturwissenschaftlich – medizinisch der Tod des Menschen festgestellt sei. Daran ändert nichts an der Tatsache, dass es sich bei dem Patienten zu diesem Zeitpunkt um einen „lebenden Leichnam“ handelt, dessen Herz noch schlägt, den gesamten Kreislauf aufrecht erhält, der voll durchblutete Körper seine normale warme Temperatur hat, der Stoffwechsel noch stattfindet…..

3) männliche „Gehirntote“ sind selbst noch zu einer Erektion fähig…

4) weibliche schwangere Gehirntote lassen in ihrem Körper ein Embryo weiter wachsen und reifen bis zu seiner Geburt aus dem Körper eines „lebenden Leichnams…

5) kein Wunder, dass z.B. Prof. Franco Rest äußerte: “Den Hirntod gibt es überhaupt nicht; er ist eine Erfindung der Transplantationsmedizin.“

6) zu Zwecken der Organentnahme wird der auf dem OP-Tisch liegende Körper des „Hirntoten“ von der Kehle bis zum Schambein aufgeschnitten bzw. aufgesägt…

7) danach tritt der eigentliche endgültige Tod der ausgenommenen körperlichen Hülle des Patienten ein…

8) für den Bestatter muss der Leichnam (der Hampelmann) dann erst wieder stabilisiert – z.B. mit Besenstielen- ausgestopft und zugenäht werden

9) wie in der Ärztezeitung vom 31.08.2000 zu lesen war, hält der britische Anästhesist Dr. Peter Young es grundsätzlich für möglich, dass hirntote Patienten bei der Organentnahme Schmerzen empfinden können. Dem haben andere britische Narkose-Fachärzte zugestimmt…..

10) Dr. Philip Keep (Norfolk und Norwich Hospital) ließ die Hörer eines Radioprogramms der BBC wissen, dass er für sich persönlich eine Organspende ablehne…..ich habe während meiner langjährigen Arbeit im OP Dutzende hirntote Organspender gesehen, die bei der Entnahme der Organe Reaktionen zeigten. Ich möchte und kann nicht ausschließen, dass dies auf ein gewisses Schmerzempfinden des Organspenders hindeutet. Er vertritt daher die Auffassung, dass hirntote Organspender vor einer Organentnahme grundsätzlich anästhesiert werden sollten….

11) die Verabreichung einer Vollnarkose oder stärkster Schmerzmittel schließt wohl die Annahme aus, dass er in Wahrheit schon tot ist.

12) der Therapieabbruch bei hirntoten Patienten sei nur dann gerechtfertigt, wenn er dem Interesse des Patienten selbst diene, aber nicht für fremdnützige Dinge…….

13) so wundert es nicht, dass Pabst Bededikt XVI. forderte, dass Organe nur EX KADAVERE (vom Leichnam) entnommen werden dürften. Er selbst zog seine Bereitschaftserklärung zur persönlichen Organspende zurück…..

14) die Mitglieder der Initiative „Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V“ (KAO), erwarten, dass seitens der Bundesärztekammer endlich eingestanden wird, dass der „Hirntod“ keine wissenschaftliche, sondern eine juristische Definition ist, um von einem sterbenden, lebenden Menschen straffrei lebendfrische Organe entnehmen zu können.

15) Diese Initiative (KAO) wurde von Eltern gegründet, die ihre verunglückten Kinder zur Organspende freigegeben hatten, ohne zuvor über den allumfassenden Sachverhalt ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein. Sie hatten erst nach der Entnahme begriffen, dass lebende Organe nicht von Menschen entnommen werden können, die tot sind, wie sie dies angenommen hatten…..

16) alle Angehörigen der Organspender sind davon ausgegangen, dass ihre Kinder so tot waren, wie man sich TOT-SEIN vorstellt. Alle erinnerten sich daran, dass ihre Kinder aber gerade nicht kalt, starr, leblos und ohne Atem waren….

17) über Organverteilerstellen werden sie wie Ware angeboten und in Europa verteilt…

18) der Mensch verkommt zum Sonderangebot, tiefgefroren bis zur Verwertung…

19) Herr Gebhard Focke äußerte sich wie folgt: “Ich werfe mir vor, dass ich ihn (seinen Sohn) habe sterben lassen, während er aufgesägt und aufgeschnitten wurde, während er mit kalter Perfusionslösung durchspült wurde-und das alles ohne Narkose. Keiner weiß aber genau, was ein sog. „Hirntoter“ noch empfinden kann. Ich werfe mir vor, dass ich tatsächlich meinen Sohn für tot hielt, als die Ärzte mir das verkündeten, obwohl er sich durch die Hirntod-Feststellung in keiner Weise verändert hatte“…

20) vielleicht hätte schon folgende Frage ausgereicht: „Ihr Sohn liegt im Sterben. Sind Sie damit einverstanden, dass er auf dem OP-Tisch zu Ende stirbt, während ihm die Organe entnommen werden? Ich hoffe, dass ich dann die Ärzte vom Hof gejagt hätte. Wer möchte schon sein Kind auf solch schreckliche Weise sterben lassen?…

21) statt von der 100%igen Zuverlässigkeit der Hirntod-Diagnostik zu fabulieren, sollte man die Öffentlichkeit darüber informieren, dass Studien das Gegenteil belegen. Statt den schwammigen Begriff der Nächstenliebe zu verwenden, sollten gerade die Kirchen ein Interesse daran haben, ihre sterbenden Mitglieder nicht schutzlos der Medizin auszuliefern, sondern ihnen einen Übergang in Würde und Ruhe zu ermöglichen…

22) zusammen mit der Pharmaindustrie, die an den Transplantierten, die ja Dauerpatienten sind, viel Geld verdient, ist hier ein Kartell entstanden, das Informationen nur dann fördert, wenn sie Werbung für Organspende darstellen. Sonst tut man alles, um die Öffentlichkeit nur in eine Richtung zu beeinflussen…..

23) stets wird versucht zu verhindern, dass Angehörige die ausgeschlachtete leblose körperliche Hülle des „Organspenders“ nach der Entnahme sehen. Denen es gelingt, sind entsetzt. Der sich ihnen bietende Anblick verfolgt sie zumeist ihr ganzes Leben lang. Das Gesicht des Spenders zeigt nicht den beseligenden Frieden von Menschen, die man in Würde hat sterben lassen. Sie spiegeln vielmehr Furcht, Angst und fürchterliche erlittene Schmerzen wider. Blonde Haare junger Menschen sind ergraut oder weiß geworden…

24) der Verein „Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V“ (KAO), zitiert den Transplantations-Medizin-Professor Rudolf Pichlmayr in seiner Schrift „Organspende – Die verschwiegene Seite“ wie folgt: „Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende aufklären, bekommen wir keine Organe mehr.“

25) nicht verwunderlich ist in diesem Zusammenhang die Meinung des Vorsitzenden der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, Prof. Hans Lilie: “es bleibt dem Einzelnen überlassen, sich selber die notwendigen Informationen zu besorgen, sodass eine Organspende auch dann zulässig ist, wenn der Betreffende sich für die Spende ausgesprochen hat, ohne über die Einzelheiten zuvor aufgeklärt worden zu sein“ (aus seinem Vortrag beim 110. Deutschen Ärztetag in Münster am 16.05.2007)

26) Dr. med. M.-O. Bruker äußerte sich u.a.: „Ich schäme mich für den Ärztestand, dass nicht alle Kolleginnen und Kollegen aufstehen und laut NEIN sagen zu der Art der Aufklärung über die Organtransplantation. Sie befürworten damit stillschweigend ein dunkles Geschäft, das unethisch und unmoralisch betrieben wird. Es setzt sich über die Menschenwürde hinweg und nimmt eine Tötung des Lebenden billigend in Kauf. Von dieser Art der Geschäftemacherei distanziere ich mich auf das Schärfste und mit ihr sicher der größte Teil der Ärzte.“

27) er schrieb auch: “Heute gilt – wie absurd – der „Hirntod“ als Gesamttod, obwohl keine ausreichende Beweise dafür vorliegen. Auf diese Weise wurde durch die Gesetzgebung ein Freispruch für alle „Handlanger“ dieses „Mordsgeschäfts“ erreicht“


 

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