Der Sozialstaat - was ist das?

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Albert Krölls
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Der Sozialstaat - was ist das?
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Hartz IV - Soziale Gerechtigkeit - Menschenwürde

Polemik gegen den Sozialstaat und seine kritischen Liebhaber

Prof. Dr. Albert Krölls



Überarbeitete Fassung des Vortrags vom 26.01.2012 an der Universität Hamburg, basierend auf Kapitel 5 meines Buches: A. Krölls, Das Grundgesetz - ein Grund zum Feiern? Eine Streitschrift gegen den Verfassungspatriotismus, Hamburg (VSA-Verlag) 2009.


Der Sozialstaat ist nicht erst mit der Agenda 2010 nachhaltig in Verruf geraten. In Blütezeiten des deutschen Wirtschaftswunders und der Vollbeschäftigung noch als beispielhaftes lückenloses Netz der sozialen Sicherheit gepriesen, wird er seit einigen Jahren zunehmend als soziale Hängematte diffamiert, in der sich insbesondere die Arbeitslosen auf Kosten der Gesellschaft ein Faulenzerleben leisten. Die Politiker der regierenden Parteien betrachten nunmehr das frühere Aushängeschild guter wohlfahrtsstaatlicher Politik als einziges Standorthindernis und haben dementsprechend den Sozialstaat der bisherigen Art für unfinanzierbar erklärt. In Ausführung dieses selbstgesetzten Auftrags hat die Politik ein Loch nach dem anderen in das soziale Netz geschnitten. Mit zahlreichen Leistungskürzungen sowie mit diversen Maßnahmen zur Begrenzung der „Lohnnebenkosten“ hat der Staat zunehmend seinen Haushalt und die Unternehmerschaft von den als unnötig deklarierten Unkosten der sozialstaatlichen Betreuung der Gesellschaft befreit und stattdessen die diesbezüglichen Lasten den Betroffenen und ihren Familien selber aufgebürdet. Das Meisterstück des Umbaues vom „Wohlfahrtsstaat“ zum aktivierenden Sozialstaat bildet die unter dem Namen von Hartz-IV bekannt gewordene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, in deren Zuge ca. 3 Millionen Langzeitarbeitslose auf Sozialhilfeniveau gesetzt wurden und zugleich ein entscheidender Schritt zur Schaffung des Billiglohnsektors getan wurde.

Und was machen die Betroffenen und deren Interessensvertreter in Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Arbeitsloseninitiativen angesichts dieser Entwicklung? Sie haben nichts Besseres zu tun, als den angeblich pflichtvergessenen Staat umso nachdrücklicher an seine eigentliche Aufgabe als sozialer Schutz- und Sicherungsagentur der Arbeitnehmerinteressen zu erinnern. Gegen die (weitere) Reform des Sozialstaates mobilisieren sie den höchsten Wert der Verfassung: die Menschenwürde und das klassische Ideal des Sozialstaates als Agentur sozialer Gerechtigkeit, das von der Sozialdemokratie in der Schröder-Ära als unmoderner Traditionsbestand ausgemustert worden war.

Ob die reale Entwicklung der Sozialstaates ein guter Grund ist, sich zu den Zeiten des guten alten Sozialstaates der 60er und 70er Jahre zurückzusehnen und sich für dessen Wiederge burt einzusetzen, ist allerdings sehr die Frage. Der Wandel des Sozialstaates bildet vielmehr einen guten Anlass, sich einmal Klarheit darüber zu verschaffen, was der Sozialstaat ist, welches seine Zwecke gestern wie heute sind und wie sich sein Fortschritt vom „Wohlfahrtstaat zum aktivierenden Sozialstaat“ des Forderns und Förderns erklärt. Damit beantwortet sich dann auch die Frage, ob man für den Erhalt des Sozialstaates eintreten soll und was es mit den Idealen von Menschenwürde und sozialer Gerechtigkeit auf sich hat.



Gliederung des Vortrags:



Teil I: Der Sozialstaat, was ist das?

  1. Zwecke und Funktionsprinzipien des Sozialstaats am exemplarischen Beispiel der Arbeitslosenfürsorge
  2. Die Hartz-IV-Gesetzgebung: Die sozialpolitische Neusortierung der Reservearmee auf der Grundlage der Sockelarbeitslosigkeit
  3. Die sozialpolitische Diskussion im Hartz-IV-Jubiläumsjahr 2010: „Sozial ist, was Billiglohnarbeitsplätze schafft!“


Teil II: Die Protestbewegung gegen Hartz IV und Sozialabbau: Mit den Idealen der sozialstaatlichen Marktwirtschaft gegen die politisch geplante Verarmung

  1. Argumente gegen die soziale Gerechtigkeit:
  2. Menschenwürde: Noch ein untauglicher Einspruchstitel gegen soziale Not

 


 

Teil I: Der Sozialstaat, was ist das?

 


1. Zwecke und Funktionsprinzipien des Sozialstaats am exemplarischen Beispiel der Arbeitslosenfürsorge

 

Welche Einrichtung könnte sich besser eignen, über die Leistungen des Sozialstaates Auskunft geben, als das soziale Netz und dessen Herzstück: die Arbeitslosenversicherung.

Gemäß der in den Sozialkundelehrbüchern verbreiteten Selbstauskunft des politischen Gemeinwesens verleiht bereits die Existenz des sozialen Netzes dem Sozialstaat ein wohlfahrtsstaatliches Gütesiegel erster Klasse. Es gilt als unbestreitbarer sozialer Fortschritt, dass hierzulande niemand verhungert, beim Verlust seines Arbeitsplatzes nicht unmittelbar auf der Straße steht, an den Segnungen des medizinischen Fortschrittes partizipiert und beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben auch noch eine Altersrente bezieht, obwohl er keine nützlichen Beiträge zum Wachstum des gesellschaftlichen Reichtums mehr erbringt. Die unbestreitbare Feststellung, dass das „Soziale“ inzwischen zur größten Ausgabenposition im Staatshaushalt avanciert ist, sollte freilich nicht zu einem vorschnellen Loblied auf die wohltätigen Zwecke der Staatsgewalt verleiten. Vielmehr verweist dieser Tatbestand zu nächst einmal darauf, dass ein Land, das nach Bruttosozialprodukt, Wirtschaftswachstum und Währungsstärke zu den reichsten Ländern der Welt gehört, zugleich systematische Massenarmut als notwendige Konsequenz der hierzulande eingerichteten Wirtschaftsordnung hervorbringt.

Die spezielle Art dieser Armut, deren dauerhafte Existenz der Sozialstaat als Grundlage seiner Tätigkeit voraussetzt, ist den sozialstaatlichen Einrichtungen von der Sozialhilfe bis zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung zu entnehmen. Welche Bevölkerungsteile als Gegenstand der Fürsorge des Sozialstaates gemeint sind, lässt sich nämlich an der sozialstaatlichen Hinwendung auf diese leicht ablesen. Es ist die Risikogruppe der lohnabhängigen Erwerbsbevölkerung, deren gesamte Lebensgestaltung vom Gewinnkalkül privater Wirtschaftsunternehmen abhängig ist. Die besagte Massenarmut besteht dementsprechend darin, dass die große Mehrheit der Mitglieder dieser Gesellschaft von einer notorisch unsicheren Einkommensquelle abhängig ist. Einer Einkommensquelle, die nicht garantiert, dass sie kontinuierlich ein Einkommen abwirft, das die Bestreitung der Lebensnotwendigkeiten erlaubt. Ein Einkommen - das beweist der Charakter der gesetzlichen Sozialversicherungen als Zwangsversicherungen - dessen Höhe nicht gestattet, die entsprechende finanzielle Vorsorge für die Risiken zu treffen, die mit dieser Einkommensabhängigkeit aufgrund der spezifischen Art der Einkommensquelle Lohnarbeit verbunden sind: nämlich Krankheit einschließlich Pflegebedürftigkeit, Altersarmut und Arbeitslosigkeit. Die laufenden Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung reichen offensichtlich nicht aus, durch Bildung entsprechender Rücklagen ein einigermaßen sorgenfreies Leben nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Erwerbsleben zu gewährleisten. Eine längere Krankheit vielleicht noch verbunden mit einem kostspieligen Krankenhausaufenthalt würde unweigerlich das Haushaltsbudget einer Lohnarbeiterfamilie sprengen. Und die Höhe von Lohn oder Gehalt gestattet es auch nicht, auch nur ein paar Monate Arbeitslosigkeit finanziell zu überbrücken. Und damit wären wir bereits auch bei der Arbeitslosenfürsorge als der zentralen Masche des sozialen Netzes angelangt.

Das System der Arbeitslosenfürsorge hatte in der Zeit vor Hartz IV die Gestalt einer 3-stufigen Armuts-Rutsche. Die oberste Abteilung der alten sozialstaatlich produzierten Hierarchie der Arbeitslosen bildeten in der Funktion einer Arbeitsmarktreserve I die Bezieher des Arbeitslosengeldes. Deren sozialstaatlicher Unterhalt (67% bzw. 60% des letzten Nettoverdienstes) war berechnet auf ihre regelmäßige spätere  Wiedereingliederung in den regulären Arbeitsmarkt. In den Zeiten der vorübergehenden Nichtverwendung der Arbeitnehmer sollte das im Regelfall für höchstens 1 Jahr gewährte Arbeitslosengeld die Erhaltung der Arbeitskraftreserve I im Interesse ihrer späteren Wiederverwendung auf dem Arbeitsmarkt gewährleisten. Als nachrangige Arbeitslosenreserve II fungierten im bisherigen Leistungssystem die Empfänger der Arbeitslosenhilfe. Die Leistungssätze der Arbeitslosenhilfe waren etwa 10% niedriger als beim Arbeitslosengeld (57% bzw. 53%) und dort galt das sogen. Bedürftigkeitsprinzip, d. h. die Anrechnung von Unterhaltsansprüchen. Wie beim Arbeitslosengeld zielten auch die Leistungen der Arbeitslosenhilfe auf die Erhaltung der Marktfähigkeit der Ware Arbeitskraft, freilich unter finanzieller Abstrafung der bereits erfolglos verbrachten Zeiten in den Warteschleifen des Arbeitsmarktes. Die Bezieher von Arbeitslosenhilfe landeten dann eines Tages im letzten Auffangnetz: der Sozialhilfe. Dort trafen sie auf den sozialstaatlich definierten Bodensatz der lohnabhängigen Bevölkerung: das Heer der als arbeitsunfähig eingestuften Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt.

Diese bislang als 3-stufige Armutsrutsche ausgestaltete sozialstaatliche Einrichtung der Arbeitslosenfürsorge unterstellt Massenarbeitslosigkeit und damit Einkommenslosigkeit als normalen Wechselfall des bürgerlichen Erwerbslebens. Was in einer vernünftigen Gesellschaft ein Segen wäre: die Freisetzung von der Notwendigkeit der Verrichtung von Arbeit gerät im Kapitalismus zum Fluch. Arbeitslosigkeit ist marktwirtschaftlich untrennbar verknüpft mit dem Entzug der Existenzgrundlage, sprich mit Einkommenslosigkeit. Eine derartige Einkommenslosigkeit breiter Volksteile ist als regelmäßige und dauerhafte Begleiterscheinung einer Gesellschaftsordnung vorausgesetzt, die eine Einrichtung wie eine Arbeitslosenfürsorge etabliert. Es ist dieselbe staatlich geschützte Wirtschaftsordnung, die den Wirtschaftsunternehmen die rechtliche Handhabe verleiht, Arbeitskräfte nach Maßgabe ihrer lohnenden Verwendung einzustellen. Bzw. sich auf dem Wege der betriebsbedingten Kündigung der Last der Lohnkosten zu entledigen, wenn sich diese Ausgabe für ihren Zweck die Vermehrung des Kapitals nicht mehr lohnt. Dementsprechend steht unter jeder der millionenfach ausgesprochenen Entlassungen von Arbeitskräften durch private Unternehmer die billigende Unterschrift des Staates.

Von einem Versagen oder einem Misserfolg des Systems bei der Entstehung der Arbeitslosigkeit als solcher bzw. der Sockelarbeitslosigkeit von mehreren Millionen Arbeitnehmern sollte man im Übrigen besser nicht sprechen. Denn der Kapitalismus ist eben alles andere als ein Beschäftigungsprogramm, mit dem die Volksmassen in Lohn und Brot gesetzt werden sollen. Umgekehrt zeugen die Millionen Arbeitslosen von Erfolgen von Kapital und Staat. Die besagte Massenarbeitslosigkeit in der BRD ist zum einen hauptsächlich das Abfallprodukt von Rationalisierungsmaßnahmen der Wirtschaft, die tatkräftig vom Staat befördert wurden. Zum anderen der kapitalistischen Erschließung der ehemaligen DDR, in der unter der Regie der staatlichen Treuhandanstalt Millionen von ehemaligen sozialistischen Werktätigen durch die systematische Stilllegung der volkseigenen Betriebe die Existenzgrundlage entzogen wurde.

Das Interesse, mit dem der Staat den „Kampf“ gegen die von ihm dergestalt selber miterzeugte Arbeitslosigkeit führt, hat im übrigen auch nicht im Entferntesten etwas mit der wohltätigen Sorge um einen gesicherten Lebensunterhalt der Betroffenen zu tun. Die Fürsorglichkeit speist sich vielmehr daraus, dass Arbeitslosigkeit für den Staat ein Finanzierungsproblem darstellt. Denn die Unterhaltung von Arbeitslosen ist mit Kosten verbunden ist und Arbeitslose fallen darüber hinaus mit ihren Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und als (Lohn)-Steuerzahler aus.

Das Finanzierungsproblem, das durch die Arbeitslosigkeit aufgeworfen wird, löst der Staat auf die Weise, dass er den Arbeitslosen selber im Wege der Zwangsversicherung die Verpflichtung zur finanziellen Vorsorge für den fest einkalkulierten Fall der Arbeitslosigkeit auferlegt und sich selber damit von den Finanzierungskosten der Arbeitslosigkeit weitgehend befreit. Denn die einschlägigen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit sind keine Subventionen aus dem Staatshaushalt. Sondern sie werden vielmehr zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht, wobei der Arbeitgeberanteil als Element der so genannten Lohnnebenkosten einen mittelbaren Lohnbestandteil bildet. Hingegen beschränkt sich der staatliche Finanzierungsbeitrag auf eine Art »Ausfallbürgschaft« zur Deckung von Finanzierungslücken (§ 187 SGB III). Das gilt im Prinzip auch für die Finanzierung der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Wenn man im Zusammenhang mit der staatlichen Sozialversicherung überhaupt von Versorgung reden will, dann von aufgeherrschter Selbstversorgung durch die staatlich organisierte Zwangssolidarität der Arbeitnehmerschaft. Mit der Finanzierung der Leistungen an Arbeitslose, Kranke und ausgediente Arbeitnehmer aus dem Beitragsaufkommen der Versichertengemeinschaft nimmt der Staat das nationale Arbeitnehmerkollektiv in die finanzielle Haftung. Wie geht das? Dem beschäftigten Teil wird das Bruttoeinkommen sozialpolitisch durch die Verstaatlichung von Lohnanteilen gekürzt, damit der unbeschäftigte bzw. ausgemusterte Teil überhaupt ein Einkommen bzw. eine medizinische Betreuung erhält, die er aus einem individuellen Lohneinkommen niemals finanzieren könnte. So macht der Sozialstaat die lohnabhängige Klasse insgesamt und auf ihre Kosten dafür haftbar, dass der verdiente Lohn, mit dem sie ein Leben lang auskommen soll, dann doch irgendwie für die Reproduktion der Arbeitnehmerschaft in ihrer dienstbaren Funktion für das Kapital reicht.

Das nationale Gesamtlohnvolumen reicht dafür freilich umso weniger, als die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und damit das Beitragsaufkommen abnimmt. Gemäß der Logik des sozialstaatlichen Kassenwesens, den Betroffenen selber die Kosten der Arbeitslosigkeit auf zuerlegen, steht folgerichtig das Ausmaß der Hilfe im indirekt proportionalen Verhältnis zur Hilfebedürftigkeit. D. h.: Je größer die Not und Bedürftigkeit, je mehr die Arbeitslosigkeit anwächst, desto niedriger fallen die Leistungen an die Arbeitslosen aus. Denn der Sozialstaat pflegte in der Vergangenheit das durch die massenweise Freisetzung von abhängig Beschäftigten erzeugte Missverhältnis zwischen Leistungsempfängern und Beitragzahlern regelmäßig durch Leistungskürzungen und/oder die Erhöhung der Beitragssätze in der Arbeitslosenversicherung zu korrigieren.

Auch aus der Leistungshöhe, der Dauer des Leistungsbezuges und den sonstigen Modalitäten der Leistungsgewährung lässt sich entnehmen, dass der Daseinszweck der Arbeitslosenversicherung in allem anderen besteht, als den Arbeitslosen in den Zeiten der zwangsläufigen Unterbrechung des Arbeitslebens ein Faulenzer-Leben in der vielzitierten sozialen Hängematte zu bescheren. Wer fortan mit weniger als 2/3 (Arbeitslosengeld) bzw. etwas mehr als der Hälfte (Arbeitslosenhilfe) seines bisherigen Nettoerwerbseinkommens seinen Lebensunterhalt zu bestreiten hatte, bevor er in die nächste Verarmungsstufe abstieg, der entwickelte ohnehin ein vehementes Eigeninteresse daran, möglichst umgehend eine neue Arbeitsstelle auch um den Preis niedrigerer Entlohnung und verschlechterter Arbeitsbedingungen anzunehmen. Die ständig verschärften Zumutbarkeitsregelungen entfalteten dabei ihre zusätzliche segensreiche Wirkung auf die Herstellung einer quasi uneingeschränkten Dienstbereitschaft der Arbeitslosen.

Zwischenfazit: Die sozialstaatliche Leistung der Arbeitslosenunterstützung bestand und besteht also in einem einzigen Dienst an den Interessen der Wirtschaft. Die Arbeitslosenversicherung erhält im Interesse der Unternehmerschaft die Brauchbarkeit und Verfügbarkeit der vorübergehend ausgemusterten Teile der Arbeitnehmerschaft für ihre zukünftige lohnende Wiederverwendung zu in aller Regel verschlechterten Lohn- und Arbeitsbedingungen. Die staatliche Verwaltung des Arbeitslosenheeres als Reservearmee des Kapitals sorgt zugleich dafür, dass sich die wirtschaftspolitische Produktivität der Arbeitslosigkeit als Lohnsenkungshebel gegenüber den beschäftigten Teilen der Arbeitnehmerschaft mit aller Wucht entfalten kann. Soweit die allgemeinen Funktionsprinzipien der Arbeitslosenunterstützung und deren Ausgestaltung in der Zeit vor Hartz-IV.



2. Die Hartz-IV-Gesetzgebung: Die sozialpolitische Neusortierung der Reservearmee auf der Grundlage der Sockelarbeitslosigkeit

Die zum Jahresbeginn 2005 in Kraft getretene Hartz-IV-Gesetzgebung beinhaltete eine grundlegende Änderung der mehrere Jahrzehnte gültigen, durch die Sozialgesetzung vollzogenen, funktionellen Sortierung der lohnabhängigen Bevölkerung nach Maßgabe des unterschiedlichen Grades ihrer (arbeitsmarktpolitischen) Brauchbarkeit.

Unter dem Titel der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurde das bisherige 3-Klassensystem der Arbeitslosen nun mit Hartz IV zu einem 2-Klassensystem umgestaltet. Auf der Grundlage einer Sockelarbeitslosigkeit von mehreren Millionen erklärte der Sozialstaat mit Hartz-IV seinen Abschied von einer Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitslosigkeit als mehr oder weniger lange Unterbrechung regulärer Beschäftigung und daher die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit der Gesamtheit der Arbeitslosen als nützliche Investition angesehen hatte. Umgekehrt sollte die dauerhafte Beschäftigungslosigkeit von Millionen von Arbeitnehmern fortan als nicht mehr korrigierbarer Normalzustand der kapitalistischen Marktwirtschaft gelten. Der Abschied vom Vollbeschäftigungsideal ließ folgerichtig die Aufrechterhaltung des bisherigen Systems der Alimentierung arbeitsloser Bürger als Verschwendung öffentlicher Gelder erscheinen, der im Dienste der Schonung der Staatsfinanzen und der Senkung der Lohnnebenkosten ein Ende zu bereiten war. Auf der Grundlage dieser Diagnose teilte der Staat mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe den Bedürftigen ein neues Überlebensniveau zu. Ein Überlebensniveau, das ihrer in Zeiten der Massenarbeitslosigkeit äußert eingeschränkten bis gar nicht mehr bestehenden Brauchbarkeit entspricht. Denn wenn die kapitalistische Wirtschaft zu viele Bedürftige, ein Millionenheer von Arbeitslosen produziert, die absehbarerweise nicht mehr einer lohnenden Verwendung am Arbeitsmarkt zugeführt werden können und stattdessen immer länger Arbeitslosenunterstützung beziehen, dann sind die diesbezüglichen Aufwendungen schlichtweg unproduktiv, sogar ein einziges Hindernis der Schaffung rentabler Arbeitsplätze.

Der arbeitsmarktpolitische Umbau beinhaltet deshalb auch keine Abschaffung des Sozialstaates, wie vielfach von kritischen Stimmen angenommen wurde. Vielmehr entfaltet sich in der Arbeitsmarktreform, in der politisch gewollten systematischen Verarmung von Millionen von Arbeitslosen, die unerbittliche Logik des Sozialstaates auf der Basis der Sockelarbeitslosigkeit. Sozialstaatlich ist es nämlich aus den beschriebenen einschlägigen Kalkülen ganz konsequent, dass mit der Verabschiedung aus dem Umkreis regulärer Beschäftigung, d. h. mit dem Ausscheiden aus dem privilegierten Kreis der Reservearmee, die ausgemusterten Arbeitslosen auf das staatsbürgerliche Existenzminimum, sprich auf Sozialhilfeniveau gesetzt werden. Die Reform des Leistungssystems durch die Hartz-IV-Gesetzgebung erfolgt dabei aus just dem selben sozialstaatlichen Grund, auf dem die bisherige Form der Verwaltung der Arbeitslosigkeit beruht hatte, nämlich der Sicherung der Brauchbarkeit und Verfügbarkeit der für das Wirtschaftswachstum unbrauchbaren, freigesetzten Teile der Arbeitnehmerschaft. Brauchbarkeit buchstabiert sich freilich ein wenig anders unter den Bedingungen der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit. Dauerhafte Unbrauchbarkeit von Millionen von Arbeitslosen belegt den mangelnden Nutzen der Langzeitarbeitslosen im Dienste des Kapitalwachstums und damit der bisherigen Alimentierung durch Lohnersatzleistungen. Also weg damit.

Die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe schuf den neuen sozialrechtlichen Status des Langzeitarbeitslosen. Dieser Status beruht auf der dauerhaften Ausgliederung von Millionen unbeschäftigten Arbeitnehmern aus dem ersten Arbeitsmarkt und damit aus der Bezugsberechtigung von Lohnersatzleistungen. Den bisherigen Empfängern der Lohnersatzleistung Arbeitslosenhilfe wurde mit dem sogen. Arbeitslosengeld II ein Existenzminimum auf dem bisherigen Sozialhilfeniveau zugewiesen. Der bisherige Lebensstandard dieser Abteilung der Arbeitslosen wurde systematisch zum Luxus deklariert, was sich nicht nur in der Höhe des Regelsatzes sondern exemplarisch auch in der Wohnungsfrage zeigte.So verfügten die Agenturen für Arbeit den massenweise Umzug in „angemessene“, d. h. den sozialstaatlichen Kostensenkungsbedürfnissen entsprechende preiswertere Wohnunterkünfte.

Der neue sozialrechtliche Status der Langzeitarbeitslosen und deren gesellschaftliche Nützlichkeit als working poor

Dieser neue sozialrechtliche Status der Langzeitarbeitslosen definiert sich über deren staatlich aufgeherrschte Generalverpflichtung, als Kostgänger des Sozialstaates das politische Gemeinwesen von den Unkosten ihrer Alimentierung zu entlasten. Die Organisation der Arbeitslosigkeit als Dienstverhältnis in diesem Sinne erfolgte auf doppelte Weise.

Zum einen mittels der drastisch verschärften Regelungen über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Für die Hartz-IV-ler gilt es, das „unangemessene“ Eigenheim zu verscherbeln, für die unsichere Zukunft abgeschlossene Versicherungen aufzulösen und die Familie und den Partner der Lebensgemeinschaft im Wege der Unterhaltsverpflichtung in eine verschärfte finanzielle Haft zu nehmen.

Zum anderen über die sogen. Eingliederungsinstrumente, mittels derer ein verschärfter indirekter Arbeitszwang auf die Arbeitslosen ausgeübt wird, sich bei Strafe des Leistungsentzuges innerhalb des weiten Spektrums von atypischen Beschäftigungsverhältnissen zu verdingen. Das sind Beschäftigungsverhältnisse, die mit einer regulären Lohnarbeit wenig bis gar nicht gemein haben. Dazu zählen nicht-sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf 400-Euro-Basis (Minijobs), Midijobs, Teilzeitarbeit, Leiharbeit im Rahmen der Personalservice-Agenturen, Gelegenheitsarbeiten aller Art, die sogen. Ich-AG sowie schließlich die Arbeitsgelegenheiten gegen Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs). Durch die Vermittlung in derartige Beschäftigungsverhältnisse erfolgte die Durchsetzung der arbeitsmarktpolitischen Leitmaxime, dass die staatliche Alimentierung der Arbeitslosen aus öffentlichen Kassen durch Arbeit in nichtregulären oder atypischen Beschäftigungsverhältnissen verdient werden muss.

Die offizielle Begleitideologie zu Hartz-IV pflegt die maßgebliche Zielsetzung der Arbeitsmarktreformen auf eine höchst verfremdete Weise darzustellen: nämlich als Dienstleistung an den Arbeitslosen. Nahe gelegt wurde die Vorstellung, dass durch die Reduzierung der Unterhaltsleistungen an die Arbeitslosen die Verbesserung der Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur finanziert werden sollte mit dem Ziel der letztendlichen Wiedereingliederung der Langzeitarbeitslosen in den regulären Arbeitsmarkt. Die dieser Vorstellung zugrunde liegende Diagnose der Arbeitslosigkeit als Vermittlungsproblem widerlegt sich freilich bereits unmittelbar an dem Missverhältnis zwischen der Zahl der offenen Stellen und der Zahl der Arbeitsuchenden. Wo sollten denn auch die regulären tariflichen Arbeitsverhältnisse plötzlich herkommen, in welche die Langzeitarbeitslosen angeblich vermittelt werden sollten? Es handelt sich doch um dieselbe Sorte von regulären Arbeitsplätzen, die bekanntlich von den Unternehmern ständig abgebaut werden, weil sie sich vom Standpunkt der Kapitalrentabilität nicht mehr lohnen. D. h. umgekehrt, wenn sich für die Unternehmer Beschäftigung unter dem Regime des Gewinnes (wieder) lohnen soll, dann müssen dementsprechend die Lohn- und Arbeitsbedingungen systematisch verschlechtert werden: d. h. durch Senkung der Löhne, Verlängerung der Arbeitszeit etc. Beschäftigungspolitik bedeutet dann zwangsläufig, das Millionenheer der von der regulären Lohnarbeit freigesetzten Mitglieder der arbeitenden Bevölkerung mittels staatlich subventionierter Niedriglöhne, der Übernahme von Lohnnebenkosten und der Befreiung von den Fesseln des Kündigungsschutzes als billiges und williges Sonderangebot an die Wirtschaft herzuzurichten. Derart zuzurichten, dass die Wirtschaft einfach nicht nein sagen kann und in die Lage versetzt wird, ihrem angeblichen Beruf nachzukommen, Leute in Lohn und Brot zu setzen. Dass diese Beschäftigungsverhältnisse gerade nicht dazu taugen, ihren Mann oder ihre Frau zu ernähren, also systematisch den Lohn von seiner Bestimmung als Lebensunterhalt der Beschäftigten trennen, liegt ganz in der arbeitsmarktpolitisch-marktwirtschaftlichen Logik der Sache. Gerade in dieser Entkopplung besteht die Perspektive, die Hartz-IV den Langzeitarbeitlosen als Manövriermasse der Kapitalinteressen eröffnet hat.

Ein entscheidendes Instrument dazu bildete die neue Zumutbarkeitsregelung, die jede „nicht sittenwidrige“ Arbeit als zumutbar definierte. Durch den Einsatz dieses Hebels wurde ein neuer Niedriglohnsektor noch unterhalb des bisherigen Niveaus der Billiglöhne etabliert. So kam eine wirtschaftspolitische Aufgabe mächtig voran, die Politik und Wirtschaft gleichermaßen am Herzen lag. Führende Repräsentanten des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit haben diese politisch gewollte und geplante Entwicklung in dem ihnen eigenen fachkundigen Zynismus wie folgt theoretisch antizipiert:

„Es ist davon auszugehen, dass durch die verstärkten Suchbemühungen von Arbeitslosen der Wettbewerb am Arbeitsmarkt, vor allem am unteren Ende der Lohnskala zunimmt.“ S. Koch/U. Walwei, Hartz IV: Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose? In: Aus Politik und Zeitgeschichte Nr. 16/2005, S. 10, 19 sprechen im Klartext davon, dass „die höhere Konzessionsbereitschaft der Arbeitssuchenden für zusätzliche Beschäftigung vor allem im Niedriglohnsektor sorgen (soll).“

Ein-Euro-Jobs

Wer auf dem Niedriglohnsektor keine Verwendung fand, für den gab es als „ultima ratio“ das Eingliederungsinstrument der Ein-Euro-Jobs, das angesichts des ungebrochenen Heißhungers des Kapitals nach Billiglohn-Arbeitskräften gegenwärtig aus der Mode geraten ist. Diese neue Form des demokratischen Arbeitsdienstes stellt im sozialstaatlichen Sinne im Prinzip eine höchst nützliche Investition dar. Ihr vorrangiger Nutzen besteht in der Verrichtung gemeinnütziger Tätigkeit insbesondere im Dienste von Kommunen und gemeinnützigen Einrichtungen wie den Wohlfahrtsverbänden, die auf diese Weise Personalkosten einsparen bzw. die durch die Verkürzung bzw. spätere Abschaffung des Zivildienstes entstandenen Lücken der Verfügung über Billigarbeitskräfte schließen können.

Die Schaffung der Ein-EURO-Jobs hat darüber hinaus den Charakter einer kostensenkenden Prüfung der Arbeitswilligkeit der Betroffenen. Mittels dieser Prüfung wird die staatliche Hilfe zum Überleben daran gekoppelt wird, in Jobs, von denen man weder leben kann noch leben soll, seine bedingungslose Dienstbereitschaft unter Beweis zu stellen. Bei Nichtbestehen der Prüfung erfolgt die Verhängung von Sperrzeiten und der Ausschluss vom Leistungsbezug. Darüber hinaus stellt sich die Bereitstellung dieser Arbeitsgelegenheiten auch noch als gelungener Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit dar.



3. Die sozialpolitische Diskussion im Hartz-IV-Jubiläumsjahr 2010: „Sozial ist, was Billiglohnarbeitsplätze schafft!“

Es ist unbestreitbar. Die Arbeitsmarktreformen sind eine einzige Erfolgsgeschichte, natürlich nicht aus Sicht der Arbeitslosen, jedoch vom allein maßgeblichen Standpunkt der politischen Verwalter des Kapitalstandorts Deutschland. Denn der Bundesregierung ist es mittels der Hartz-Gesetzgebung nicht nur gelungen, die Ausgaben für die Alimentierung der Arbeitslosen erheblich zu reduzieren sondern zugleich auch einen neuen Niedriglohnsektor zu etablieren, der innerhalb der Konkurrenz der EU-Staaten seinesgleichen sucht.

„Der deutsche Niedriglohnsektor ist während der vergangenen Jahre rasant gewachsen. Je nach Definition arbeiten dort bis zu einem Fünftel der Arbeitnehmer (…). Diese Entwicklung war politisch gewollt und von der rot-grünen Bundesregierung mit der Agenda-Politik und den Hartz-Reformen eingeleitet worden“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 06.02.2010)

D. h.: Verfügung über Arbeit zum Zwecke der Vermehrung der Unternehmergewinne ist in Deutschland erheblich billiger geworden, und die Verfügung über die Arbeitskräfte ist von einer Reihe sozialpolitischer Schranken befreit worden. Arbeitskräfte können nach Maßgabe des unternehmerischen Bedarfs beinahe zu jedem Dumpinglohn angeheuert werden. Und zwar ganz legal und so von jedem hässlichen Geschmack illegaler Ausbeutung befreit. Zu verdanken haben die Arbeitgeber diese wunderschönen Zustände dem erfolgreichen Zusammenwirken ihrer eigenen ökonomischen Erpressungsmacht, welche sie mit der Schaffung von Millionen überflüssiger Arbeitskräfte gesteigert haben, und den (arbeitsmarktpolitischen) Maßnahmen des Sozialstaates, der sein Handeln an der Leitlinie der Entfaltung dieser Erpressungsmacht der Arbeitgeber ausgerichtet hat.

Die sozialrechtlich verschärfte Zwangslage der Arbeitslosen, ihre Arbeitskraft unter verschlechterten Bedingungen anbieten zu müssen, war den Unternehmern willkommene Gelegenheit, Lohnkosten zu senken und zwar sowohl für die Beschäftigten als auch bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze. Dabei profitierten die Unternehmen im hohen Maß davon, dass sie ihren Bedarf an Arbeitskräften aus einem wachsenden Pool auf Arbeit Angewiesener decken konnten, gegenüber denen der Verweis auf das Millionenheer von Arbeitslosen ein entscheidendes Erpressungsmittel für Lohnsenkungen darstellte. Die Hartz-Reformen hatten so den durchschlagenden Erfolg, dass sich sowohl massenhaft Arbeitskräfte für Niedriglöhne anbieten mussten als sich auch reguläre Arbeitsplatzbesitzer und deren Gewerkschaften in der Not sahen, in Nullrunden und „verantwortungsvollen“ Tarifeinigungen ihre Arbeitsplätze gegen in- und ausländische Konkurrenz zu sichern.

Die „Wirtschaft“ hat ihre staatlich verliehene Freiheit, Geschäfte mit neuen Niedriglohn-Arbeitsplätzen zu machen und das Lohnniveau flächendeckend zu senken, so extensiv genutzt, dass dadurch eine neue Kategorie Arbeitsplätze entstanden ist, die nichts mehr damit zu tun haben, dass ein Arbeitsplatz dazu da wäre, einen Lohn einzuspielen, der zum Lebensunterhalt reichen würde. So wurde der Lohn systematisch von seiner Bestimmung entkoppelt, ein Lebensmittel für den arbeitenden Menschen zu sein. Die Abteilung der sog. „Working poor“ ist rasant gewachsen. Während ihr prozentualer Anteil 1998 noch bei 6% der Erwerbstätigen lag, beträgt er inzwischen über 20%. Der aktuelle SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel hat die aktuelle Lage dieses Teils der arbeitenden Klasse in Deutschland dergestalt beschrieben, dass „drei Millionen Arbeitnehmer … einen Stundenlohn von weniger als acht Euro hatten Weitere 1,3 Millionen verdienten so wenig, dass ihre Arbeit mit zusätzlichen Hartz-IV-Leistungen subventioniert werden müsse.“

Ebendieser Tatstand der Notwendigkeit der staatlichen Subventionierung der „Aufstocker“ durch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bildet zugleich das selbst erzeugte staatliche Problem, mit dem sich die Politik als unbeabsichtigte Rückwirkung der erfolgreichen Hartz-Reformen im Jahre 2010 konfrontiert gesehen hat. Die neue Klasse der „Working poor“ belastet die Sozialkassen als sog. „Aufstocker“ – die Bundesagentur für Arbeit bezifferte die diesbezüglichen Ausgaben mit 10,9 Mrd. EURO für das Jahr 2009 - und der Staat erblickte angesichts dieser unerwünschten Nebenwirkungen der Arbeitsmarktreformen neuen Reformbedarf.

Was die politisch Verantwortlichen hauptsächlich stört, ist die staatlich organisierte Kombination von Elendsbetreuung und Erwerbsarbeit, wie sie gegenwärtig auf der Basis von Hartz-IV geregelt ist. D. h. die Anrechungsfreiheit eines Hinzuverdienstes von 100 € auf das ALG II, während mit der Höhe des weiteren Hinzuverdienstes die Anrechnungsquote steigt, wirkt in ihrer Sicht wie ein Beschäftigungshindernis.

Mit dieser Diagnose des Problems, wonach ein paar Millionen Arbeitslose immer noch (weitgehend) von staatlicher Unterstützung leben würden, weil die aktuelle Ausgestaltung von Hartz-IV diesen „unhaltbaren“ Zustand fördere, stand auch die Therapie fest. Vonnöten ist die Umkehrung des Verhältnisses von sozialstaatlicher Alimentierung und Billiglohn-Erwerbsarbeit, die mit der Fehlvorstellung von Hartz-IV als Versorgungseinrichtung aufräumt. Arbeitsministerin v. der Leyen hat diesen von der Politik geforderten Paradigmawechsel folgendermaßen propagiert:

„Langzeitarbeitslose müssen von der Vorstellung loskommen: ‘Ich habe Hartz -IV und verdiene was dazu‘ stattdessen muss es einen Anreiz geben zu sagen: ‘Ich verdiene so gut es geht, und wenn es nicht reicht; dann zahlt die Gemeinschaft‘ was dazu.“ (SZ, 14.01.2010)

Gemäß dieser staatlichen Optik sind Hartz-IV-Empfänger grundsätzlich nicht länger als Kostgänger des Sozialstaates zu betrachten sondern als potentielle Billigarbeitskräfte, die dem Bedarf von Unternehmern an ihnen verfügbar gemacht werden sollen durch eine Änderung der Hinzuverdienstregeln Die leicht aktualisierte arbeitsmarktpolitische Devise 2010 lautete also: „Sozial ist, was Billigarbeit schafft!“ Das vom Bundeskabinett entworfene sozialstaatliche Leitbild des Arbeitslosen ist der von jeglichen Ansprüchen an die Arbeit in Sachen Arbeitsbedingungen und Bezahlung emanzipierte neue Berufsstand des Dauerarbeitslosen, der sich auf dem Wachstumssektor des Niedriglohnarbeitsmarktes verdingt, ohne von seiner Arbeit leben zu können. Nur unter dieser Voraussetzung und in Würdigung der bedingungslosen Arbeitsbereitschaft der Betroffenen soll es dann zukünftig noch einen Zuschuss vom Sozialstaat geben, der zusammen mit dem Billiglohneinkommen das staatlich definierte Existenzminimum gewährleistet.

Arbeitslosen, die sich der zugewiesenen Perspektive in den Reihen der working poor verweigern sollten, fallen als „Arbeitsunwillige“ unter die vom ehemaligen FDP-Vorsitzenden Westerwelle mit dem Stichwort der „spätrömischen Dekadenz“ angestoßene politische Hetzkampagne gegen Hartz-IV-Empfänger. Anlass dieser Hetzkampagne war das Verfassungsgerichtsurteil von 2010 zum Verfahren der Bildung der Regelsätze. Westerwelle hatte sich gegenüber den politischen Kräften, die das Urteil dahingehend auslegen wollten, dass die Hartz-IV-Regelsätze erhöht werden müssten, zu der vorsorglichen Klarstellung herausgefordert gesehen, dass eine derartige Maßnahme geradezu auf eine Einführung des „Sozialismus“ hinauslaufen würde. Denn ein Staat, der die Versorgungsmentalität seiner arbeitslosen Bürger bedient, anstatt das soziale Risiko als Arbeiterexistenz komplett auf die Betroffenen abzuwälzen, würde diejenigen, die zu einem Leben mit Hartz IV genötigt sind, geradezu dazu ermuntern, sich in ihrer Armutslage häuslich einzurichten.

Zwar ist das Projekt der Änderung der Hinzuverdienstgrenzen mit der Reform von 2011 noch nicht verwirklicht worden - die FDP hat dieses Thema jedoch erst neulich wieder auf die politische Agenda gesetzt. Unbestritten ist jedoch der ideologische Ertrag der von Westerwelle geschürten Sozialneid-Kampagne. Seine mit der Parole „Arbeit soll sich wieder lohnen!“ begründete Forderung nach einer verschärften Durchsetzung des Lohnabstandsgebotes via Senkung der Regelsätze zielte erfolgreich auf die Pflege des Gerechtigkeitsempfindens derjenigen, die vielfach in Normalarbeitsverhältnissen kaum mehr Geld verdienen als Arbeitnehmer, die ohne Arbeit vom Sozialstaat unterhalten werden. Deren Lebenslage soll nicht etwa durch eine allgemeine Lohnerhöhung verbessert werden, sondern der den (noch) in Beschäftigung stehenden Arbeitnehmern verheißene Lohn ist rein ideeller Natur. Er besteht im Versprechen der Politik auf eine vergleichsweise Schlechterstellung derjenigen Teile der Lohnabhängigen die ihr Dasein als überflüssig gemachte Arbeitskräfte im sozialen Netz fristen müssen. Ein kleiner Vorgeschmack, was es mit der sozialen Gerechtigkeit so auf sich hat, welche die Kritiker von Hartz IV als zentralen Einspruchstitel gegen die Arbeitsmarktreformen ins Feld führen.

 


 

hier geht es zum II Teil des Vortrages:  klick hier

Den kompletten Vortrag (Teil I + II) hier nochmal als pdf-download

Bild des Benutzers Peter Weber
Peter Weber
Offline
Verbunden: 23.09.2010 - 20:09
Sozialstaat

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Krölls

Ihr überaus kompetentes und auch juristisch begründetes Referat hat mich motiviert, diese Stellungnahme auszuarbeiten, und mich dabei an die von Ihnen vorgegebene Gliederung zu halten. Die mir wichtig erscheinenden Passagen werde ich zitieren und Anmerkungen aus meiner persönlichen Erfahrung sowie meine Sichtweisen jeweils an die Zitate anhängen.

Zuvor ist es mir aber ein Anliegen, noch einige Überlegungen einfließen zu lassen, die erklären sollen, wie es denn überhaupt zu derartig unterschiedlichen Auslegungen zum Inhalt des Sozialstaates kommen konnte.

Wir leben in einer verkehrten Welt. Bereits die Sprache wird manipuliert und mit Euphemismen bestückt, so daß eine unmißverständliche Unterhaltung schon nicht mehr möglich ist. Uns vertraute Prinzipien und Leitlinien wurden umgedreht und umgepolt. Die Benennungen bleiben zwar stehen, aber Inhalte und Zielrichtungen wurden und werden allmählich und für den Unaufmerksamen  unmerklich geändert. Es handelt sich um ein groß angelegtes Täuschungsmanöver, das uns vorspiegeln soll, daß die alten demokratischen und sozialstaatlichen Prinzipien nach wie vor bestehen. Ich bezeichne diesen bewußt und strategisch gesteuerten Prozeß als die größte Lüge der Gegenwart!

Die uns aufgetischten gesammelten Lügenmärchen sollen verschleiern, daß die Gewaltenteilung längst zu Grabe getragen wurde: Exekutive und Judikative bilden ein Komplott, so daß die Legislative nur noch zu einem Anhängsel und Befehlsempfänger der plutokratischen Strukturen verkommen ist. Das Grundgesetz kann man nur noch als Attrappe bezeichnen. Die Staatsmacht hat es im übrigen gar nicht mehr für nötig befunden, die für den Fall einer Wiedervereinigung im GG vorgeschriebene Ratifizierung einer Verfassung zu realisieren. Insofern leben wir ohnehin in einem rechtsfreien Raum. Deshalb stellen meine Ausführungen auch eine vernichtende Systemkritik dar, die die Bankrotterklärung eines Bürgerstaates zum Inhalt hat.
 


 

1. Zwecke und Funktionsprinzipien des Sozialstaats am exemplarischen Beispiel der Arbeitslosenfürsorge

 

Der Sozialstaat ist nicht erst mit der Agenda 2010 nachhaltig in Verruf geraten. In Blütezeiten des deutschen Wirtschafts-Wunders und der Vollbeschäftigung noch als beispielhaftes lü­ckenloses Netz der sozialen Sicherheit gepriesen, wird er seit einigen Jahren zunehmend als soziale Hängematte diffamiert, in der sich insbesondere die Arbeitslosen auf Kosten der Ge­sellschaft ein Faulenzerleben leisten.

[quote=Albert Kroells]„Die Politiker der regierenden Parteien betrachten nunmehr das frühere Aushängeschild guter wohlfahrtsstaatlicher Politik als einziges Standorthindernis und haben dementsprechend den Sozialstaat der bisherigen Art für unfinanzierbar erklärt. In Ausführung dieses selbstgesetzten Auftrags hat die Politik ein Loch nach dem an­deren in das soziale Netz geschnitten.

Mit zahlreichen Leistungskürzungen sowie mit diversen Maßnahmen zur Begrenzung der „Lohnnebenkosten“ hat der Staat zunehmend seinen Haushalt und die Unternehmerschaft von den als unnötig deklarierten Unkosten der sozial­staatlichen Betreuung der Gesellschaft befreit und stattdessen die diesbezüglichen Lasten den Betroffenen und ihren Familien selber aufgebürdet.

Das Meisterstück des Umbaues vom „Wohlfahrtsstaat“ zum aktivierenden Sozialstaat bildet die unter dem Namen von 'Hartz­ IV' bekannt gewordene Zusammenlegung von Arbeitslosen­ und Sozialhilfe, in deren Zuge ca. 3 Millionen Langzeitarbeitslose auf Sozialhilfeniveau gesetzt wurden und zugleich ein ent­scheidender Schritt zur Schaffung des Billiglohnsektors getan wurde [..]“[/quote]

Es handelt sich um einen Akt der totalen Unterwerfung der Staatsführung unter die Wirtschaftsinteressen. Wie auch schon im Lissabonner Vertrag zementiert, wird die Ökonomisierung aller Lebensbereiche immer weiter voran getrieben – wir sind auf dem Weg zu einer wirtschaftsfeudalistischen Herrschaftsstruktur.

[quote=Albert Kroells]„Der Wandel des Sozialstaates bildet vielmehr einen guten Anlass, sich einmal Klarheit darüber zu verschaffen, was der Sozialstaat ist, welches seine Zwecke gestern wie heute sind und wie sich sein Fortschritt vom „Wohlfahrt­sstaat zum aktivierenden Sozialstaat“ des Forderns und Förderns erklärt. Damit beantwortet sich dann auch die Frage, ob man für den Erhalt des Sozialstaates eintreten soll und was es mit den Idealen von Menschenwürde und sozialer Gerechtigkeit auf sich hat [..]“[/quote]

Der „aktivierende Sozialstaat“ ist ein gutes Beispiel für den Mißbrauch der deutschen Sprache mit Hilfe von Euphemismen. Der Terminus unterstellt, daß die Menschen von Natur aus nicht genügend  motiviert sind, um einer Arbeit nachzugehen und die Staatsorgane deshalb aus Gerechtigkeitsgründen die Pflicht hätten, die „Lauschepper“ notfalls in repressiver Form in eine Lohnarbeit zu zwingen – egal zu welchen Konditionen. Dabei wird eine Situation mit ausreichendem Arbeitsplatzangebot vorgetäuscht.

[quote=Albert Kroells] „Die unbestreitbare Feststellung, dass das „Soziale“ inzwischen zur größten Ausgabenpositi­on im Staatshaushalt avanciert ist, sollte freilich nicht zu einem vorschnellen Loblied auf die wohltätigen Zwecke der Staatsgewalt verleiten. Vielmehr verweist dieser Tatbestand zu­nächst einmal darauf, dass ein Land, das nach Bruttosozialprodukt, Wirtschaftswachstum und Währungsstärke zu den reichsten Ländern der Welt gehört, zugleich systematische Massenarmut als notwendige Konsequenz der hierzulande eingerichteten Wirtschaftsord­nung hervorbringt [..]“[/quote]

Meiner Meinung nach ist es eine Schande, daß ein reiches Land wie Deutschland, in dem die Gewinne aufgrund überproportional gestiegenem Produktivitätsfortschritt sprudeln, sich ein Prekariat leistet und dieses in dirigistischer Weise reglementiert. Als Exempel für die Schieflage ist das Konstrukt der Tafelorganisation zu nennen, das als angeblicher Solidarbeitrag instrumentalisiert wird.

[quote=Albert Kroells]„Es ist die Risikogruppe der lohnab­hängigen Erwerbsbevölkerung, deren gesamte Lebensgestaltung vom Gewinnkalkül privater Wirtschaftsunternehmen abhängig ist. Die besagte Massenarmut besteht dementsprechend darin, dass die große Mehrheit der Mitglieder dieser Gesellschaft von einer notorisch unsi­cheren Einkommensquelle abhängig ist. Einer Einkommensquelle, die nicht garantiert, dass sie kontinuierlich ein Einkommen abwirft, das die Bestreitung der Lebensnotwendigkeiten erlaubt [..]“[/quote]

Nach der offiziellen neoliberalen Lesart bietet ja der angeblich freie Markt für sämtliche Teilnehmer eine gerechte und auskömmliche Lösung an. Deshalb wird fern aller Realitäten die zunehmende Verarmung geleugnet. Die Abhängigkeit der Arbeitnehmer sowie die nicht garantierte Einkommensquelle, die eine ständige Bedrohung einer komfortablen Lebensführung bildet, sind als herrschaftliches Steuerinstrument gewollt. Ein Gleichgewicht der Kräfte auf dem Arbeitsmarkt ist nicht erwünscht.   

[quote=Albert Kroells]„Diese bislang als 3­stufige Armutsrutsche ausgestaltete sozialstaatliche Einrichtung der Ar­beitslosenfürsorge unterstellt Massenarbeitslosigkeit und damit Einkommenslosigkeit als normalen Wechselfall des bürgerlichen Erwerbslebens. Was in einer vernünftigen Gesell­schaft ein Segen wäre: die Freisetzung von der Notwendigkeit der Verrichtung von Arbeit gerät im Kapitalismus zum Fluch. Arbeitslosigkeit ist marktwirtschaftlich untrennbar verknüpft mit dem Entzug der Existenzgrundlage, sprich mit Einkommenslosigkeit.

Eine derartige Ein­kommenslosigkeit breiter Volksteile ist als regelmäßige und dauerhafte Begleiterscheinung einer Gesellschaftsordnung vorausgesetzt, die eine Einrichtung wie eine Arbeitslosenfürsor­ge etabliert. Es ist dieselbe staatlich geschützte Wirtschaftsordnung, die den Wirtschaftsun­ternehmen die rechtliche Handhabe verleiht, Arbeitskräfte nach Maßgabe ihrer lohnenden Verwendung einzustellen. bzw. sich auf dem Wege der betriebsbedingten Kündigung der Last der Lohnkosten zu entledigen, wenn sich diese Ausgabe für ihren Zweck die Vermeh­rung des Kapitals nicht mehr lohnt. Dementsprechend steht unter jeder der millionenfach ausgesprochenen Entlassungen von Arbeitskräften durch private Unternehmer die billigende Unterschrift des Staates [..]“[/quote]

Vor der Einführung der Agenda 2010 und „Hartz IV“ am 1. Januar 2005 durch die Schröder-Regierung waren die staatlichen Transferzahlungen für Arbeitslose und nicht Arbeitsfähige in einem 3-Klassensystem gegliedert, das nach den finanziellen Leistungen abgestuft war:

  1. Stufe:  Arbeitslosengeld
  2. Stufe:  Arbeitslosenhilfe
  3. Stufe:  Sozialhilfe

Auch schon vor 2005 war deshalb de facto der Traum von der Vollbeschäftigung ausgeträumt, was nur nicht eingestanden wurde. Vorübergehende Arbeitslosigkeit war auch zu dieser Zeit bereits der Normalfall und Bestandteil des Droh- und Erpressungspotenzials der Wirtschaft – und auch der öffentlichen Arbeitgeber. Der Staat hat folglich grob fahrlässig seine ihm möglichen Regulierungsoptionen an die Wirtschaft abgetreten und dort eine Selbstbedienungsmentalität gefördert.

[quote=Albert Kroells]„Von einem Versagen oder einem Misserfolg des Systems bei der Entstehung der Arbeitslo­sigkeit als solcher bzw. der Sockelarbeitslosigkeit von mehreren Millionen Arbeitnehmern sollte man im Übrigen besser nicht sprechen. Denn der Kapitalismus ist eben alles andere als ein Beschäftigungsprogramm ….“ „Die besagte Massenarbeitslosigkeit in der BRD ist zum einen hauptsächlich das Abfallprodukt von Rationalisierungsmaßnahmen der Wirtschaft, die tatkräftig vom Staat befördert wurden. Zum anderen der kapitalistischen Erschließung der ehemaligen DDR, in der unter der Regie der staatlichen Treuhandanstalt Millionen von ehemaligen sozialistischen Werktätigen durch die systematische Stilllegung der volkseigenen Betriebe die Existenzgrundlage entzogen wurde.

Das Interesse, mit dem der Staat den „Kampf“ gegen die von ihm dergestalt selber mit er­zeugte Arbeitslosigkeit führt, hat im übrigen auch nicht im Entferntesten etwas mit der wohl­tätigen Sorge um einen gesicherten Lebensunterhalt der Betroffenen zu tun [..]“[/quote]

Der Staat hat mit seinen vielgestaltigen Subventionen – finanzieller Art und in Form der Auslieferung der Arbeitnehmer an die Willkür der Unternehmerschaft (z. B. Abbau der Arbeitnehmerrechte) dafür gesorgt, daß die Produktivität in den letzten Jahrzehnten rasant gestiegen ist. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn nicht zugelassen worden wäre, daß die aus dem Produktivitätsfortschritt resultierenden Gewinne nur zu einem geringeren Teil der Arbeitnehmerschaft bzw. der Gesellschaft zugute kam. Die Lohnentwicklung blieb immer mehr hinter der Gewinnprogression zurück, so daß sich das Problem der Verteilungsgerechtigkeit der Gesamtheit der von der Gesellschaft erbrachten Leistungsequivalente zunehmend verschärft.

[quote=Albert Kroells]„Das Finanzierungsproblem, das durch die Arbeitslosigkeit aufgeworfen wird, löst der Staat auf die Weise, dass er den Arbeitslosen selber im Wege der Zwangsversicherung die Ver­pflichtung zur finanziellen Vorsorge für den fest einkalkulierten Fall der Arbeitslosigkeit aufer­legt und sich selber damit von den Finanzierungskosten der Arbeitslosigkeit weitgehend be­freit. Denn die einschlägigen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit sind keine Subventio­nen aus dem Staatshaushalt. Sondern sie werden vielmehr zu gleichen Teilen von Arbeit­nehmern und Arbeitgebern aufgebracht, wobei der Arbeitgeberanteil als Element der so ge­nannten Lohnnebenkosten einen mittelbaren Lohnbestandteil bildet. Hingegen beschränkt sich der staatliche Finanzierungsbeitrag auf eine Art »Ausfallbürgschaft« zur Deckung von Finanzierungslücken (§ 187 SGB III). Das gilt im Prinzip auch für die Finanzierung der ge­setzlichen Kranken­, Pflege ­und Rentenversicherung [..]“

„So macht der Sozialstaat die lohnabhängige Klasse insgesamt und auf ihre Kosten dafür haftbar, dass der verdiente Lohn, mit dem sie ein Leben lang auskommen soll, dann doch irgendwie für die Reprodukti­on der Arbeitnehmerschaft in ihrer dienstbaren Funktion für das Kapital reicht …“ „Wenn man im Zusammenhang mit der staatlichen Sozialversicherung überhaupt von Ver­sorgung reden will, dann von aufgeherrschter Selbstversorgung durch die staatlich organi­sierte Zwangssolidarität der Arbeitnehmerschaft [..]“[/quote]

Ich bin froh, daß hier einmal ein Experte das Märchen vom Aushalten der faulen Arbeitslosen durch den Staat und die Allgemeinheit mit Lügen straft. Die unsägliche Neiddebatte, die das unsolidarische neoliberale Leistungsgeschwätz auslöst und die am Biertisch fortgesetzt wird, erweist sich damit als eine bösartige Lügenkampagne mit dem Ziel, die Gesellschaft zu spalten.

Wer schon nicht den großzügigen Charakter besitzt, anderen etwas zu gönnen und stets beckmesserisch berechnend den Maßstab anlegt, der sollte sich wenigstens über die faktischen Hintergründe solcher Transferleistungen informieren, bevor er sich ein Urteil erlaubt.

[quote=Albert Kroells]„Das nationale Gesamtlohnvolumen reicht dafür freilich umso weniger, als die Zahl der be­schäftigten Arbeitnehmer und damit das Beitragsaufkommen abnimmt. Gemäß der Logik des sozialstaatlichen Kassenwesens, den Betroffenen selber die Kosten der Arbeitslosigkeit auf­zuerlegen, steht folgerichtig das Ausmaß der Hilfe im indirekt proportionalen Verhältnis zur Hilfebedürftigkeit.

D. h.: Je größer die Not und Bedürftigkeit, je mehr die Arbeitslosigkeit anwächst, desto niedriger fallen die Leistungen an die Arbeitslosen aus. Denn der Sozialstaat pflegte in der Vergangenheit das durch die massenweise Freisetzung von abhängig Beschäf­tigten erzeugte Missverhältnis zwischen Leistungsempfängern und Beitragszahlern regelmä­ßig durch Leistungskürzungen und/oder die Erhöhung der Beitragssätze in der Arbeitslosen­versicherung zu korrigieren [..]“[/quote]

Diese Verfahrensweise spricht dem vielbesungenen und gelobten Sozialstaat faktisch Hohn. Das Schlaraffenland, in dem wir angeblich leben und die soziale Hängematte, in der wir uns ausruhen, hat es nie gegeben und ist nur eine propagandistische Erfindung zur Manipulation der öffentlichen Meinung.

[quote=Albert Kroells]Zwischenfazit: „Die sozialstaatliche Leistung der Arbeitslosenunterstützung bestand und be­steht also in einem einzigen Dienst an den Interessen der Wirtschaft. Die Arbeitslosenversi­cherung erhält im Interesse der Unternehmerschaft die Brauchbarkeit und Verfügbarkeit der vorübergehend ausgemusterten Teile der Arbeitnehmerschaft für ihre zukünftige lohnende Wiederverwendung zu in aller Regel verschlechterten Lohn­- und Arbeitsbedingungen. Die staatliche Verwaltung des Arbeitslosenheeres als Reservearmee des Kapitals sorgt zugleich dafür, dass sich die wirtschaftspolitische Produktivität der Arbeitslosigkeit als Lohnsenkungs­hebel gegenüber den beschäftigten Teilen der Arbeitnehmerschaft mit aller Wucht entfalten kann. Soweit die allgemeinen Funktionsprinzipien der Arbeitslosenunterstützung und deren Aus­gestaltung in der Zeit vor Hartz ­IV [..]“[/quote]

Dieser Logik brauche ich eigentlich nichts mehr hinzu zu fügen. Diese perfide Spiralwirkung, die Arbeitnehmern wie Freigesetzen langsam aber sicher die Kehle einschnürt, ist ein äußerst effektiver Mechanismus zur Unterdrückung.


2. Hartz­ IV­-Gesetzgebung: sozialpolitische Neusortierung der Reservearmee auf der Grundlage der Sockelarbeitslosigkeit

Die zum Jahresbeginn 2005 in Kraft getretene Hartz­IV­Gesetzgebung beinhaltete eine grundlegende Änderung der mehrere Jahrzehnte gültigen, durch die Sozialgesetzgebung vollzo­genen, funktionellen Sortierung der lohnabhängigen Bevölkerung nach Maßgabe des unter­schiedlichen Grades ihrer (arbeitsmarktpolitischen) Brauchbarkeit.


[quote=Albert Kroells]„Unter dem Titel der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurde das bishe­rige 3­-Klassensystem der Arbeitslosen nun mit Hartz IV zu einem 2­-Klassensystem umges­taltet. Auf der Grundlage einer Sockelarbeitslosigkeit von mehreren Millionen erklärte der Sozialstaat mit Hartz ­IV seinen Abschied von einer Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitslosigkeit als mehr oder weniger lange Unterbrechung regulärer Beschäftigung und daher die Erhal­tung der Arbeitsfähigkeit der Gesamtheit der Arbeitslosen als nützliche Investition angesehen hatte. Umgekehrt sollte die dauerhafte Beschäftigungslosigkeit von Millionen von Arbeitneh­mern fortan als nicht mehr korrigierbarer Normalzustand der kapitalistischen Marktwirtschaft gelten. Der Abschied vom Vollbeschäftigungsideal ließ folgerichtig die Aufrechterhaltung des bisherigen Systems der Alimentierung arbeitsloser Bürger als Verschwendung öffentlicher Gelder erscheinen, der im Dienste der Schonung der Staatsfinanzen und der Senkung der Lohnnebenkosten ein Ende zu bereiten war. Auf der Grundlage dieser Diagnose teilte der Staat mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe den Bedürftigen ein neues Überlebensniveau zu [..]“[/quote]

Die Agenda 2010 signalisiert endgültig die Verabschiedung von der Utopie der Vollbeschäftigung. Die zunächst nach dem Übergang in die Arbeitslosigkeit vorübergehend in SGB I klassifizierten Arbeitslosen sind nun die eigentliche Arbeitsmarktreserve und stellen die Speerspitze der Verfügungsmasse für die Wirtschaft dar, die noch einer gewissen Förderung bedarf, um als Reservoir nützlich zu sein.

Die Langzeitarbeitslosen, die seither in SGB II – oder umgangssprachlich Hartz IV genannt – ihr Leben fristen müssen, haben sich mit ihrer Funktion als Ausschuß der Konsumgesellschaft abzufinden und werden folgerichtig auch nur noch finanziell mit dem Allernötigsten bedacht.

[quote=Albert Kroells]„Denn wenn die kapita­listische Wirtschaft zu viele Bedürftige, ein Millionenheer von Arbeitslosen produziert, die absehbarerweise nicht mehr einer lohnenden Verwendung am Arbeitsmarkt zugeführt wer­den können und stattdessen immer länger Arbeitslosenunterstützung beziehen, dann sind die diesbezüglichen Aufwendungen schlichtweg unproduktiv, sogar ein einziges Hindernis der Schaffung rentabler Arbeitsplätze …..“ „Der arbeitsmarktpolitische Umbau beinhaltet deshalb auch keine Abschaffung des Sozial­staates ….“

 „Sozialstaatlich ist es nämlich aus den beschriebenen einschlägigen Kalkülen ganz konsequent, dass mit der Verabschiedung aus dem Umkreis regulärer Beschäftigung, d. h. mit dem Ausscheiden aus dem privilegierten Kreis der Reservearmee, die ausgemusterten Arbeitslosen auf das staatsbürgerliche Existenzminimum, sprich auf Sozialhilfeniveau ge­setzt werden ….“ „Dauerhafte Unbrauchbarkeit von Millionen von Ar­beitslosen belegt den mangelnden Nutzen der Langzeitarbeitslosen im Dienste des Kapital­wachstums und damit der bisherigen Alimentierung durch Lohnersatzleistungen. Also weg damit [..]“[/quote]

Damit fällt auch die letzte Maske, denn nun kann man mit grinsender Miene verkünden, daß der „Sozialstaat „ weiter in Kraft ist und sich nur die Teilnahmebedingungen geändert haben. Wie ich bereits in meinem Report über die Müllgesellschaft ausgeführt habe, ist spätestens jetzt das Stadium erreicht, in dem Menschen, die nicht mehr für die Aufrechterhaltung der Produktion und Gewinnmaximierung und/oder zum Konsum taugen, als menschlicher Abfall deklariert werden.

[quote=Albert Kroells]„Die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe schuf den neuen sozialrechtli­chen Status des Langzeitarbeitslosen. Dieser Status beruht auf der dauerhaften Ausgliede­rung von Millionen unbeschäftigten Arbeitnehmern aus dem ersten Arbeitsmarkt und damit aus der Bezugsberechtigung von Lohnersatzleistungen. Den bisherigen Empfängern der Lohnersatzleistung Arbeitslosenhilfe wurde mit dem sogen. Arbeitslosengeld II ein Existenz­minimum auf dem bisherigen Sozialhilfeniveau zugewiesen. Der bisherige Lebensstandard dieser Abteilung der Arbeitslosen wurde systematisch zum Luxus deklariert, was sich nicht nur in der Höhe des Regelsatzes sondern exemplarisch auch in der Wohnungsfrage zeigt [..]“[/quote]

Lästigen Kostgängern muß man diesen Status auch immer vor Augen halten und sämtliche Annehmlichkeiten vorenthalten. Wo kämen wir denn sonst hin? Wer sich nicht an der meistbietenden Versteigerung der Restarbeitsplätze mit dem Ziel des Herunterhandelns beteiligt, muß ausgehungert werden!


Der neue sozialrechtliche Status der Langzeitarbeitslosen und deren gesellschaftliche Nützlichkeit als working poor

[quote=Albert Kroells]„Dieser neue sozialrechtliche Status der Langzeitarbeitslosen definiert sich über deren staat­lich aufgeherrschte Generalverpflichtung, als Kostgänger des Sozialstaates das politische Gemeinwesen von den Unkosten ihrer Alimentierung zu entlasten …“

„[..] Zum einen mittels der drastisch verschärften Regelungen über die Anrechnung von Ein­kommen und Vermögen [..]“. „[..] Zum anderen über die sogen.

Eingliederungsinstrumente, mittels derer ein verschärfter indi­rekter Arbeitszwang auf die Arbeitslosen ausgeübt wird, sich bei Strafe des Leistungsentzu­ges innerhalb des weiten Spektrums von atypischen Beschäftigungsverhältnissen zu verdin­gen …“

 „[..] Durch die Vermittlung in derartige Beschäftigungsverhältnisse erfolgte die Durchsetzung der arbeits­marktpolitischen Leitmaxime, dass die staatliche Alimentierung der Arbeitslosen aus öffentli­chen Kassen durch Arbeit in nichtregulären oder atypischen Beschäftigungsverhältnissen verdient werden muss.“[/quote]

Wir haben es hier mit einer Strategie zu tun, die dem Slogan „Arbeit macht frei“ ziemlich nahe kommt und Zwangsarbeit hoffägig machen will, obwohl dies eindeutig den Prinzipien des GG widerspricht. Menschen werden bevormundet und „zu ihrem Glück gezwungen“ unter der falschen Prämisse, daß für die Willigen ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung stünden. Selbst wenn dieser Zustand nur annähernd erreicht wäre, hätte doch erst einmal die Betrachtung der Qualität dieser Jobs Vorrang.

[quote=Albert Kroells]„Die offizielle Begleitideologie zu Hartz­ IV pflegt die maßgebliche Zielsetzung der Arbeits­marktreformen auf eine höchst verfremdete Weise darzustellen: nämlich als Dienstleistung an den Arbeitslosen [..]“. „[..] Die dieser Vorstellung zugrunde liegende Diagnose der Arbeitslosigkeit als Vermittlungsproblem widerlegt sich freilich bereits unmittelbar an dem Missverhältnis zwischen der Zahl der offenen Stellen und der Zahl der Arbeitsuchenden. Wo sollten denn auch die regulären tariflichen Arbeitsverhältnisse plötzlich herkommen, in welche die Langzeitarbeitslosen angeblich vermittelt werden sollten? Es han­delt sich doch um dieselbe Sorte von regulären Arbeitsplätzen, die bekanntlich von den Unternehmern ständig abgebaut werden, weil sie sich vom Standpunkt der Kapitalrentabilität nicht mehr lohnen. D. h. umgekehrt, wenn sich für die Unternehmer Beschäftigung unter dem Regime des Gewinnes (wieder) lohnen soll, dann müssen dementsprechend die Lohn­- und Arbeitsbedingungen systematisch verschlechtert werden: d. h. durch Senkung der Löhne, Verlängerung der Arbeitszeit etc. Beschäftigungspolitik bedeutet dann zwangsläufig, das Millionenheer der von der regulären Lohnarbeit freigesetzten Mitglieder der arbeitenden Be­völkerung mittels staatlich subventionierter Niedriglöhne, der Übernahme von Lohnneben­kosten und der Befreiung von den Fesseln des Kündigungsschutzes als billiges und williges Sonderangebot an die Wirtschaft herzurichten.“[/quote]

Mit anderen Worten: Der Staat, der eigentlich die verlängerte Hand des Volkes ist, verkauft die Interessen der Mehrzahl seiner Mitglieder an die Wirtschaft. Der Staat ist sich nicht zu schade, seine Beschäftigungspolitik als Büttel und Einpeitscher an die Meistbietenden zu verkaufen. Da taucht doch zwangsläufig die Frage auf, welche Gegenleistungen Politiker für solche „Gefälligkeiten“ erhalten. Der Gipfel der Unverfrorenheit ist doch der Umstand, daß die (noch) abhängig Beschäftigten auch noch durch ihre Steuern und Abgaben diese Milliardensubventionen an die Wirtschaft selbst finanzieren. Statt diesen Tatbestand anzuprangern und für sich zumindest wesentliche Lohnerhöhungen einzufordern, tritt noch ein Großteil der Jobteilhaber auf die bereits Ausgemusterten – bemerkt dabei in seiner Dummheit noch nicht einmal den drohenden Abgrund - und gönnt ihnen nicht einmal die paar Brocken, die man gnädigerweise noch opfert.

[quote=Albert Kroells]„[..]Dass diese Beschäftigungsverhältnisse gerade nicht dazu taugen, ihren Mann oder ihre Frau zu ernähren, also systematisch den Lohn von seiner Bestimmung als Lebensunterhalt der Beschäftigten trennen, liegt ganz in der ar­beitsmarkt-politisch­-marktwirtschaftlichen Logik der Sache [..]“. [..] Ein entscheidendes Instrument dazu bildete die neue Zumutbarkeitsregelung, die jede „nicht sittenwidrige“ Arbeit als zumutbar definierte. Durch den Einsatz dieses Hebels wurde ein neuer Niedriglohnsektor noch unterhalb des bisherigen Niveaus der Billiglöhne etabliert [..]“[/quote]

Hier wird die Problematik der Qualität der Arbeitsplätze – wie bereits soeben von mir erwähnt – angesprochen. Der Staat leistet derartig Zulieferdienste für das Kapital, nicht nur weil er direkte Einwirkung auf die Gewinnmaximierung der Unternehmen nimmt, sondern auch, weil er durch die zwangsweise Schaffung eines Niedriglohnniveaus entscheidend dazu beiträgt, daß auch der Lohnspiegel der Arbeitenden unter Druck gerät.


Ein-­Euro­-Jobs

[quote=Albert Kroells]„[..] Diese neue Form des demokratischen Arbeitsdienstes stellt im sozialstaatlichen Sinne im Prinzip eine höchst nützliche Investition dar. Ihr vorrangiger Nutzen besteht in der Verrichtung ge­meinnütziger Tätigkeit insbesondere im Dienste von Kommunen und gemeinnützigen Ein­richtungen wie den Wohlfahrtsverbänden, die auf diese Weise Personalkosten einsparen bzw. die durch die Verkürzung bzw. spätere Abschaffung des Zivildienstes entstandenen Lücken der Verfügung über Billigarbeitskräfte schließen können.“[/quote]

Dazu kommt noch, daß durch diesen Zwangsdienst (sozial ist, was Niedriglöhne schafft!) – ob nun in Kommunen oder gemeinnützigen Einrichtungen oder in der Wirtschaft geleistet – reguläre Arbeitsplätze entfallen und dadurch wiederum eine Schädigung des Gemeinwohls entsteht. Welche Logik soll das sein:  Auf der einen Seite soll der Allgemeinheit eine soziale Wohltat verordnet werden, und auf der anderen Seite schädigt man das Gemeinwesen dadurch noch in größerem Ausmaß, weil den Bürgern zu ihrem Lebensunterhalt existenziell wichtige Arbeitsplätze entzogen werden.

[quote=Albert Kroells]„Die Schaffung der Ein­-EURO­-Jobs hat darüber hinaus den Charakter einer kostensenken­den Prüfung der Arbeitswilligkeit der Betroffenen. Mittels dieser Prüfung wird die staatliche Hilfe zum Überleben daran gekoppelt wird, in Jobs, von denen man weder leben kann noch leben soll, seine bedingungslose Dienstbereitschaft unter Beweis zu stellen. Bei Nichtbeste­hen der Prüfung erfolgt die Verhängung von Sperrzeiten und der Ausschluss vom Leistungs­bezug [..][/quote]

Diese Maßnahmen besitzen den Charakter von Repression und Erpressung. Der Staat spielt sich als Moralist zugunsten der Vermögenden auf!


3. Die sozialpolitische Diskussion im Hartz­IV-Jubiläumsjahr 2010: „Sozial ist, was Billiglohnarbeitsplätze schafft!“

[quote=Albert Kroells]„Es ist unbestreitbar. Die Arbeitsmarktreformen sind eine einzige Erfolgsgeschichte, natürlich nicht aus Sicht der Arbeitslosen, jedoch vom allein maßgeblichen Standpunkt der politischen Verwalter des Kapitalstandorts Deutschland. Denn der Bundesregierung ist es mittels der Hartz­-Gesetzgebung nicht nur gelungen, die Ausgaben für die Alimentierung der Arbeitslo­sen erheblich zu reduzieren sondern zugleich auch einen neuen Niedriglohnsektor zu etab­lieren, der innerhalb der Konkurrenz der EU­Staaten seinesgleichen sucht [..]“[/quote]

Die sog. „Erfolgsgeschichte“ der Agenda 2010, die uns nicht nur CDU/CSU/FDP  als Falschgeld unterjubeln wollen, ist darüber hinaus auch noch ein Hauptgrund für die expansive Exportpolitik Deutschlands, mit der andere EU-Staaten – insbesondere im  Süden – niederkonkurriert und zur Verschuldung gezwungen wurden. Aus dieser Verschuldung schlagen wiederum nur die Vermögenden und Kapitaleigner sowie Finanzwirtschaft Kapital, denen man die Hilfsschirme nur so hinterher wirft. Dreimal dürft Ihr raten, wer die Suppe dann auslöffeln darf.

[quote=Albert Kroells]„[..] Verfügung über Arbeit zum Zwecke der Vermehrung der Unternehmergewinne ist in Deutschland erheblich billiger geworden, und die Verfügung über die Arbeitskräfte ist von einer Reihe sozialpolitischer Schranken befreit worden. Arbeitskräfte können nach Maßgabe des unternehmerischen Bedarfs beinahe zu jedem Dumpinglohn angeheuert werden. Und zwar ganz legal und so von jedem hässlichen Geschmack illegaler Ausbeutung befreit. Zu verdanken haben die Arbeitgeber diese wunderschönen Zustände dem erfolgreichen Zu­sammenwirken ihrer eigenen ökonomischen Erpressungsmacht, welche sie mit der Schaf­fung von Millionen überflüssiger Arbeitskräfte gesteigert haben, und den (arbeitsmarktpoliti­schen) Maßnahmen des Sozialstaates, der sein Handeln an der Leitlinie der Entfaltung die­ser Erpressungsmacht der Arbeitgeber ausgerichtet hat.“[/quote]

Das brauche ich nicht mehr zu kommentieren: siehe oben.

[quote=Albert Kroells]„Die sozialrechtlich verschärfte Zwangslage der Arbeitslosen, ihre Arbeitskraft unter ver­schlechterten Bedingungen anbieten zu müssen, war den Unternehmern willkommene Gele­genheit, Lohnkosten zu senken und zwar sowohl für die Beschäftigten als auch bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze. Dabei profitierten die Unternehmen im hohen Maß davon, dass sie ihren Bedarf an Arbeitskräften aus einem wachsenden Pool auf Arbeit Angewiese­ner decken konnten, gegenüber denen der Verweis auf das Millionenheer von Arbeitslosen ein entscheidendes Erpressungsmittel für Lohnsenkungen darstellte. Die Hartz-­Reformen hatten so den durchschlagenden Erfolg, dass sich sowohl massenhaft Arbeitskräfte für Nied­riglöhne anbieten mussten, als sich auch reguläre Arbeitsplatzbesitzer und deren Gewerk­schaften in der Not sahen, in Nullrunden und „verantwortungsvollen“ Tarifeinigungen ihre Arbeitsplätze gegen in- ­und ausländische Konkurrenz zu sichern.“[/quote]

Auch dieser Text spricht für sich. Allerdings muß ich die Gewerkschaften für ihre untertänige Dienstbarkeit an Wirtschaft und Politik erheblich kritisieren. Sie haben Lohnkürzungen, Arbeitszeitverlängerungen (incl. Rentenalter-Erhöhung) sowie Verschlechterung von Arbeitskonditionen teilweise nicht nur toleriert sondern auch noch gefördert.

[quote=Albert Kroells]„Die „Wirtschaft“ hat ihre staatlich verliehene Freiheit, Geschäfte mit neuen Niedriglohn­Arbeitsplätzen zu machen und das Lohnniveau flächendeckend zu senken, so extensiv ge­nutzt, dass dadurch eine neue Kategorie Arbeitsplätze entstanden ist, die nichts mehr damit zu tun haben, dass ein Arbeitsplatz dazu da wäre, einen Lohn einzuspielen, der zum Le­bensunterhalt reichen würde. So wurde der Lohn systematisch von seiner Bestimmung ent­koppelt, ein Lebensmittel für den arbeitenden Menschen zu sein [..]“[/quote]

So wie der arbeitende Mensch (und nicht nur der) systematisch von seiner Arbeit und seinem Lebenssinn entfremdet wurde, so ist es der kongenialen konzertierten Zusammenarbeit der Seilschaften von Wirtschaft und Politik (mit der Unterstützung der Mainstream-Medien) gelungen, dem Menschen auch noch seinen Anspruch auf angemessene Gegenleistung streitig zu machen. Es stellt wirklich eine Verhöhnung der hart arbeitenden Menschen dar, wenn man ihnen das hohe Lied von der angeblich sozialen Dimension der Leistungsgesellschaft vorsingt und sie gleichzeitig um den gerechten Lohn betrügt, also das einzige Kapital, das sie besitzen – nämlich ihre Arbeitskraft – entwertet. Kann man Karl Marx deswegen beschimpfen, daß er diesen Zusammenhang schon vor 125 Jahren angeprangert hat?

[quote=Albert Kroells]„[..] Eben dieser Tatstand der Notwendigkeit der staatlichen Subventionierung der „Aufstocker“ durch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bildet zugleich das selbst erzeugte staatliche Problem, mit dem sich die Politik als unbeabsichtigte Rückwirkung der erfolgrei­chen Hartz­-Reformen im Jahre 2010 konfrontiert gesehen hat. Die neue Klasse der „Working poor“ belastet die Sozialkassen als sog. „Aufstocker“ – die Bundesagentur für Arbeit beziffer­te die diesbezüglichen Ausgaben mit 10,9 Mrd. EURO für das Jahr 2009 ­und der Staat er­blickte angesichts dieser unerwünschten Nebenwirkungen der Arbeitsmarktreformen neuen Reformbedarf.“

„Was die politisch Verantwortlichen hauptsächlich stört, ist die staatlich organisierte Kombination von Elendsbetreuung und Erwerbsarbeit, wie sie gegenwärtig auf der Basis von Hartz­ IV geregelt ist. D. h. die Anrechnungsfreiheit eines Hinzuverdienstes von 100 € auf das ALG II, während mit der Höhe des weiteren Hinzuverdienstes die Anrechnungsquote steigt, wirkt in ihrer Sicht wie ein Beschäftigungshindernis.“

„Mit dieser Diagnose des Problems, wonach ein paar Millionen Arbeitslose immer noch (weitgehend) von staatlicher Unterstützung leben würden, weil die aktuelle Ausgestaltung von Hartz ­IV diesen „unhaltbaren“ Zustand fördere, stand auch die Therapie fest. Vonnöten ist die Umkehrung des Verhältnisses von sozialstaatlicher Alimentierung und Billiglohn-­Erwerbsarbeit, die mit der Fehlvorstellung von Hartz­ IV als Versorgungseinrichtung aufräumt [..]“[/quote]

Die neoliberalen Krakeler haben sich die größte Mühe gegeben, die Legende von der „sozialen Hängematte“ zu stricken, in der es sich sämtliche Faulenzer dieser Republik gemütlich machen und ihrem Luxusleben frönen können. Die „Peanuts“, die die gewährten Sozialleistungen ausmachen, die auch noch zum Großteil aus den Arbeitslosenbeiträgen beglichen werden, wurden angefangen von der Bildzeitung über den Mainstream, die Politik und natürlich den wirklichen Profiteuren total übertrieben und verzerrt dargestellt. Es wurde nicht nur verschwiegen, daß die Sozialkosten (und auch die gesamte Staatsquote) sich in den letzten Jahrzehnten in Relation zum  BIP überhaupt nicht erhöht, sondern sogar ermäßigt haben, sondern daß die maßgebenden legalen, teillegalen und illlegalen Abschöpfungen der Wirtschaft aus dem Staatstopf eine tausendfache Summe der Sozialleistungen ausmachen.

[quote=Albert Kroells]„[..] Gemäß dieser staatlichen Optik sind Hartz­IV­Empfänger grundsätzlich nicht länger als Kostgänger des Sozialstaates zu betrachten sondern als potentielle Billigarbeitskräfte, die dem Bedarf von Unternehmern an ihnen verfügbar gemacht werden sollen durch eine Ände­rung der Hinzuverdienst-Regeln.  Die leicht aktualisierte arbeitsmarktpolitische Devise 2010 lautete also: „Sozial ist, was Billigarbeit schafft!“ Das vom Bundeskabinett entworfene sozial­staatliche Leitbild des Arbeitslosen ist der von jeglichen Ansprüchen an die Arbeit in Sachen Arbeitsbedingungen und Bezahlung emanzipierte neue Berufsstand des Dauerarbeitslosen, der sich auf dem Wachstumssektor des Niedriglohnarbeitsmarktes verdingt, ohne von seiner Arbeit leben zu können. Nur unter dieser Voraussetzung und in Würdigung der bedingungs­losen Arbeitsbereitschaft der Betroffenen soll es dann zukünftig noch einen Zuschuss vom Sozialstaat geben, der zusammen mit dem Billiglohneinkommen das staatlich definierte Exis­tenzminimum gewährleistet.

Arbeitslosen, die sich der zugewiesenen Perspektive in den Reihen der working poor verweigern sollten, fallen als „Arbeitsunwillige“ unter die vom ehemaligen FDP­-Vorsitzenden Westerwelle mit dem Stichwort der „spätrömischen Dekadenz“ angestoßene politische Hetz­kampagne gegen Hartz­ IV­-Empfänger. Anlass dieser Hetzkampagne war das Verfassungs­gerichtsurteil von 2010 zum Verfahren der Bildung der Regelsätze. Westerwelle hatte sich gegenüber den politischen Kräften, die das Urteil dahingehend auslegen wollten, dass die Hartz­ IV­-Regelsätze erhöht werden müssten, zu der vorsorglichen Klarstellung herausgefor­dert gesehen, dass eine derartige Maßnahme geradezu auf eine Einführung des „Sozialis­mus“ hinauslaufen würde. Denn ein Staat, der die Versorgungsmentalität seiner arbeitslosen Bürger bedient, anstatt das soziale Risiko als Arbeiterexistenz komplett auf die Betroffenen abzuwälzen, würde diejenigen, die zu einem Leben mit Hartz IV genötigt sind, geradezu da­zu ermuntern, sich in ihrer Armutslage häuslich einzurichten.

Zwar ist das Projekt der Änderung der Hinzuverdienstgrenzen mit der Reform von 2011 noch nicht verwirklicht worden. Die FDP hat dieses Thema jedoch erst neulich wieder auf die poli­tische Agenda gesetzt. Unbestritten ist jedoch der ideologische Ertrag der von Westerwelle geschürten Sozialneid­-Kampagne. Seine mit der Parole „Arbeit soll sich wieder lohnen!“ be­gründete Forderung nach einer verschärften Durchsetzung des Lohnabstandsgebotes via Senkung der Regelsätze zielte erfolgreich auf die Pflege des Gerechtigkeitsempfindens der­jenigen, die vielfach in Normalarbeitsverhältnissen kaum mehr Geld verdienen als Arbeit­nehmer, die ohne Arbeit vom Sozialstaat unterhalten werden. Deren Lebenslage soll nicht etwa durch eine allgemeine Lohnerhöhung verbessert werden, sondern der den (noch) in Beschäftigung stehenden Arbeitnehmern verheißene Lohn ist rein ideeller Natur.“[/quote]

Ich bin der Meinung, daß man die hier geschilderten Umstände nicht oft genug wiederholen kann, denn die neoliberale Propaganda, die finanziell gut ausgestattet ist,  prasselt von allen Seiten auf uns herein und will uns von deren Stichhaltigkeit überzeugen. Diese Demagogen wissen genau, was sie tun und ihnen ist die Effektivität der ständigen Wiederholung (Hitler in „Mein Kampf: Man muß nur etwas tausendmal wiederholen, dann wird auch die größte Lüge als Wahrheit hingenommen“) bewußt. Wer uns in einer Zeit des Sozialstaats-Abbaus den Bären aufbindet, daß wir uns auf dem Weg zum Sozialismus befinden und auf der politische Bühne eine Linksrutsch stattfinden würde, den kann man doch nicht mehr erst nehmen!

 

Peter A. Weber

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