Der Verfassungsschutz delegitimiert sich selbst

Grundsätzlich ist jeder Protest gegen Regierungs-Maßnahmen legitim

Von Herbert Ludwig | FASSADENKRATZER

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat einen neuen „Phänomen-Bereich“ eingeführt: Die „verfassungsschutz-relevante Delegitimierung des Staates“. Mit dieser „Delegitimierung des Staates“ delegitimiert sich der Verfassungsschutz selbst. Darunter wird auch „eine ständige Agitation gegen und Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten“ des Staates verstanden, die verfassungsfeindlich sei.

Polizeibrutalitaet_Polizeischlaeger_Polizeigewalt_Buergerbekaempfung_Systemhuren_Staatsgewalt_Coronaregime_Staatswillkuer_Massenkonditionierung_Totalitarismus_Kritisches-Netzwerk Der Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek widerspricht dem entschieden. Mit solchen verschwommenen Begriffen weiche der Verfassungsschutz die Grenzen des juristisch Fassbaren auf u. ermächtige sich selbst, berechtigte oppositionelle Bestrebungen als extremistisch zu bewerten. Kritik, auch scharfe, sei das Lebenselixier der Demokratie.

Die Bilder von den Querdenker-Großdemonstrationen gegen die Corona-Politik der Regierung im Sommer 2020 in Berlin mit nach Schätzungen bis zu 1,3 Millionen Teilnehmern aus ganz Deutschland bereiteten dem Parteien-Kartell ein mulmiges Gefühl.

Als erstes wurden die Demonstranten nach parteipolitischer Manier diskreditiert und in die rechte Ecke gestellt, dann die Demonstrationen mit scheinheiliger Begründung verboten und die Polizei zu außerordentlich massivem Vorgehen gegen trotzdem auf die Straße gehende Menschen befohlen, was den damaligen UN-Sonderberichterstatter über Folter und Menschenrechtsverletzungen, den Schweizer Rechtswissenschaftler Professor Nils Melzer auf den Plan rief, der z.T. grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen feststellte, die den Tatbestand der Folter erfüllten. [1]

❖ weiterlesen