Der Verfassungsschutz delegitimiert sich selbst

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Der Verfassungsschutz delegitimiert sich selbst
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Der Verfassungsschutz delegitimiert sich selbst

Grundsätzlich ist jeder Protest gegen Regierungs-Maßnahmen legitim

Von Herbert Ludwig | FASSADENKRATZER (Blicke hinter die Oberfläche des Zeitgeschehens)

Dietrich_Murswiek_Rechtswissenschaftler_Verfassungsrechtler_Delegitimierung_des_Staates_Voelkerrechtler_Verfassungsschutz_Verfassungsschutzbericht_Kritisches-NetzwerkDas Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat einen neuen „Phänomen-Bereich“ eingeführt: Die „verfassungsschutz-relevante Delegitimierung des Staates“. Mit dieser „Delegitimierung des Staates“ delegitimiert sich der Verfassungsschutz selbst.

Darunter wird auch „eine ständige Agitation gegen und Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten“ des Staates verstanden, die verfassungsfeindlich sei. Der Freiburger Staatsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek (* 11. Oktober 1948 in Hamburg) widerspricht dem entschieden. Mit solchen verschwommenen Begriffen weiche der Verfassungsschutz die Grenzen des juristisch Fassbaren auf und ermächtige sich selbst, berechtigte oppositionelle Bestrebungen als extremistisch zu bewerten. Kritik, auch scharfe, sei das Lebenselixier der Demokratie.

Die Bilder von den Querdenker-Großdemonstrationen gegen die Corona-Politik der Regierung im Sommer 2020 in Berlin mit nach Schätzungen bis zu 1,3 Millionen Teilnehmern aus ganz Deutschland bereiteten dem Parteien-Kartell ein mulmiges Gefühl. Als erstes wurden die Demonstranten nach parteipolitischer Manier diskreditiert und in die rechte Ecke gestellt, dann die Demonstrationen mit scheinheiliger Begründung verboten und die Polizei zu außerordentlich massivem Vorgehen gegen trotzdem auf die Straße gehende Menschen befohlen, was den damaligen UN-Sonderberichterstatter über Folter und Menschenrechtsverletzungen, den Schweizer Rechtswissenschaftler Professor Nils Melzer auf den Plan rief, der z.T. grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen feststellte, die den Tatbestand der Folter erfüllten. [1]

Schließlich steigerte sich der damalige Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) vor einer von „Querdenken 711“ angezeigten Veranstaltungen am 29. August 2020 zu der Bemerkung:

Ich bin nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird. Ich erwarte eine klare Abgrenzung aller Demokraten gegenüber denjenigen, die unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser System verächtlich machen.“ [2]

Im April 2021 führte das Bundesamt für Verfassungsschutz unter seinem neuen Präsidenten Thomas Haldenwang [seit 2005 Mitglied der CDU; H.S.] als neuen Phänomen-Bereich die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ mit der „Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentanten“ ein.

Thomas_Haldenwang_Bundesamt_Verfassungsschutz_BfV_verfassungsschutzrelevante_Delegitimierung_des_Staates_Veraechtlichmachung_Verfassungsschutzbericht_Kritisches-Netzwerk

Bereits damals kritisierte Prof. Murswiek gegenüber 'Epoch Times' Geisels Aussage mit den Worten:

Unabhängig davon, ob dies der eigentliche Grund für das Verbot ist und die Argumentation mit der befürchteten Nichteinhaltung der Hygieneregeln nur vorgeschoben ist, ist diese Aussage klar verfassungswidrig.

Der Innensenator setze das Mittel des Versammlungsverbotes ein, um politische Gegner der Regierung am Demonstrieren zu hindern. Dies verstoße nicht nur gegen die Versammlungsfreiheit, sondern richte sich auch gegen das Demokratieprinzip. [3]

► Verfassungsschutz: Wer delegitimiert hier wen?

In einem Gastbeitrag bei „Legal Tribune Online“ [4] ging nun Prof. Murswiek detailliert auf die Gefahren ein, die von dem vom Verfassungsschutz 2021 eingeführten Bereich „Delegitimierung des Staates“ auf die Demokratie ausgehen.

Er zeigte die Gefahren einleitend an der Behandlung der Ahrtal-Überschwemmung vom 14./ 15. Juli 2021 auf, die vom Verfassungsschutz als Beispiel für eine Delegitimierung des Staates angeführt wurde. Dazu hieß es in dem am 7. Juni 2022 veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2021:

Gleichwohl ist es wahrscheinlich, dass bekannte Akteure bisheriger Protestinitiativen neue Themen besetzen, um den demokratischen Staat zu delegitimieren. Als Beispiel hierfür kann das Vorgehen einzelner bereits extremistisch in Erscheinung getretener Personen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz genannt werden. Über ein reines Hilfsangebot hinaus wurde versucht, die angespannte Versorgungssituation vor Ort im Sinne einer Delegitimierung staatlicher Strukturen zu instrumentalisieren.

Einerseits gerierte man sich hierbei als Kümmerer und sammelte beziehungsweise verteilte Geld und Sachspenden an die örtliche Bevölkerung. Andererseits erweckte man aktiv den Eindruck, dass staatliche Stellen bewusst nur unzureichend an der Verbesserung der Versorgungslage arbeiten würden beziehungsweise mit der Bewältigung der Lage komplett überfordert gewesen seien.“ [5]

Prof. Murswiek weist darauf hin, dass bereits am 8. Juli 2022 die Frankfurter Rundschau von einer Kette von Versagen geschrieben hat, die zum Tod von 134 Menschen und weiteren schwer Verletzten führten. Inzwischen scheine das allgemeiner Konsens zu sein, und seit der Veröffentlichung von Polizeivideos aus der Katastrophennacht und dem Rücktritt des rheinland-pfälzischen Innenministers Roger Lewentz (SPD) Anfang Oktober 2022 gebe es kaum Zweifel mehr, dass die Landesregierung in das Versagen bei der Ahrtal-Katastrophe involviert gewesen sei. Von „Behördenversagen“, „Staatsversagen“ oder schlicht vom „Versagen“ der verantwortlichen Politiker sei jetzt in vielen Presseberichten die Rede.

Roger_Lewentz_SPD_Behoerdenversagen_Hochwasserkatastrophe_Ahrtal_Ueberschwemmungskatastrophe_Staatsminister_Staatsversagen_Totalversagen_Kritisches-Netzwerk

Daran wird deutlich, wie berechtigt und notwendig hier die Kritik vieler Aktiver vor Ort an Regierung und Verwaltung gewesen war, die nichts mit einer „Delegitimierung“ der Institution als solcher zu tun hat, sondern mit der Unfähigkeit der dort gerade verantwortlich Tätigen. Aber die Kritiker wurden erst mal als staatsgefährdende Extremisten diskreditiert.

Wie beschreibt und begründet der Verfassungsschutz diese „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“? Auf S. 112 heißt es:

Die Akteure dieses Phänomenbereichs zielen dabei darauf ab, wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Geltung zu setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtungen erheblich zu beeinträchtigen. Sie machen demokratische Entscheidungsprozesse und Institutionen von Legislative, Exekutive und Judikative verächtlich, sprechen ihnen öffentlich die Legitimität ab und rufen zum Ignorieren behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen und Entscheidungen auf.

Diese Form der Delegitimierung erfolgt meist nicht durch eine unmittelbare Infragestellung der Demokratie als solche, sondern über eine ständige Agitation gegen und Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates und ihrer Entscheidungen. Hierdurch kann das Vertrauen in das staatliche System insgesamt erschüttert und dessen Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden. Eine derartige Agitation steht im Widerspruch zu elementaren Verfassungsgrundsätzen wie dem Demokratieprinzip oder dem Rechtsstaatsprinzip.

Wer Demokratie oder Rechtsstaat beseitigen will, so Prof. Murswiek, sei Verfassungsfeind – das stehe außer Frage. Wer diesen Verfassungsprinzipien und den sie in die politische Wirklichkeit umsetzenden Institutionen die Legitimität abspreche, erwecke jedenfalls den Eindruck, eine Beseitigungsintention zu haben. Insoweit sei der Grundgedanke des Konzepts verständlich – auch wenn einzelne oder auch in Gruppen tätige Menschen gar nicht in der Lage seien, den Staat zu delegitimieren. Der Staat sei aus der Perspektive des Grundgesetzes objektiv legitim, solange er den Anforderungen des Artikels 79 Absatz 3 GG genüge, also insbesondere demokratisch und rechtsstaatlich sei.

Grundgesetz_Grundrechte_Volksherrschaft_Widerstand_Widerstandspflicht_Widerstandsrecht_Staatsgewalt_Meinungsfreiheit_Gewaltmonopol_Parteienoligarchie_Kritisches-Netzwerk

Und er bringt die Sache auf den Punkt:

Der Verfassungsschutz aber verwechselt Kritik an der Regierung mit Kritik am Demokratie- und am Rechtsstaatsprinzip. Er sieht „eine ständige Agitation gegen und Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten“ als Delegitimierung des Staates und deshalb als verfassungsfeindlich an. Mit diesem Vokabular weicht er die Grenzen juristisch fassbarer Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung auf und ermächtigt sich selbst dazu, oppositionelle Bestrebungen als extremistische Bestrebungen zu bewerten.

Im demokratischen Staat gehört es zum Wesen der Opposition, Kritik an der Regierung zu üben. Es ist das verfassungsrechtlich verbürgte Recht der – parlamentarischen und der außerparlamentarischen – Opposition, alles zu kritisieren, was die Regierung macht – ob diese Kritik berechtigt ist oder nicht. Ob sie berechtigt ist oder nicht, entscheidet nicht der Verfassungsschutz, sondern das entscheidet jeder für sich, insbesondere an der Wahlurne.“  

Polizeibrutalitaet_Polizeischlaeger_Polizeigewalt_Buergerbekaempfung_Systemhuren_Staatsgewalt_Coronaregime_Staatswillkuer_Massenkonditionierung_Totalitarismus_Kritisches-NetzwerkUnd wenn der Verfassungsschutz von „Agitation“ statt von Kritik spreche, dann sei das eine Parteinahme für die Regierung. Jeder sei berechtigt, auch heftige Kritik an der Regierung zu üben. Kritik sei das Lebenselixier der Demokratie. Sie als „Agitation“ zu verunglimpfen, stehe dem Verfassungsschutz nicht zu. „Ständige“ Kritik sei nicht nur erlaubt, sondern werde von der demokratischen Opposition geradezu erwartet. Nur mit These und Antithese, Kritik und Gegenkritik entfalte sich ein demokratischer Diskurs.  

Ebenso sei kein Extremist, wer die „demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten“ verächtlich mache. Kritik – auch nicht heftige, polemische und ständig wiederholte Kritik – an Parteien, Politikern, Amtsinhabern als solche sei nur dann verfassungsfeindlich, wenn sie sich ihrem Inhalt (nicht notwendig ihrem Wortlaut) nach gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richte.  

Mit dem „Verächtlichmachen“ habe der Verfassungsschutz einen Gummibegriff gewählt, der sich beliebig biegen lasse. Werde die Außenministerin „verächtlich gemacht“, wenn jemand sich über ihre häufigen Sprachschnitzer mokiere? Es auch kein „Verächtlichmachen“, wenn der Eindruck erweckt werde, das staatliche Krisenmangement sei bei der Ahrtal-Katastrophe „komplett überfordert“ gewesen.

Der Verfassungsschutz habe sich darauf zu beschränken, solche Äußerungen als „delegitimierend“ anzuprangern, mit denen implizit die Demokratie angegriffen werde. Doch werte er bereits heftige Kritik an der Regierungspolitik – zumindest bei „ständiger Agitation“ – als delegitimierend und daher extremistisch.

Wenn Bundesinnenministerium und Bundesamt für Verfassungsschutz der Meinung sind, dass der Staat und seine Institutionen schon dann in ihrer Legitimität infrage gestellt werden, wenn jemand in bezug auf eine konkrete Situation von „Versagen“ oder „Totalversagen“ der politisch Verantwortlichen spricht, dann haben sie nicht verstanden, was das Demokratieprinzip ausmacht.“  

Es könne auch nicht darauf ankommen, ob der gegen die Regierung gerichtete Vorwurf des Versagens berechtigt sei oder nicht. Das Innenministerium (oder der ihm unterstellte Verfassungsschutz) sei kein Wahrheitsministerium. Ob ein politischer Vorwurf berechtigt ist oder nicht, sei in der Demokratie Sache des politischen Streits, nicht obrigkeitlicher Entscheidung.

Das Konzept „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ hat einen berechtigten Kern. Der ist nicht neu. Die Gefahr dieses Konzepts und des neuen „Phänomenbereichs“ besteht in seiner Überdehnung, die in der vom Verfassungsschutz gewählten Begrifflichkeit – „ständige Agitation“, Überdehnung, die in der vom Verfassungsschutz gewählten Begrifflichkeit – „ständige Agitation“, „Verächtlichmachung“ – angelegt ist.

Wenn der Verfassungsschutz heftige Kritik an der Regierungspolitik als „delegitimierend“ und daher extremistisch aus dem demokratischen Diskurs verdrängen will, dann verfehlt er nicht nur seine Aufgabe, sondern wird damit selbst zum Problem für die Demokratie. Die Regierung muss Kritik aushalten. Und sie kann Kritik, die sie für unberechtigt hält, selbstverständlich – mit Gegenkritik – zurückweisen.

Die Möglichkeit freier Kritik an der Ausübung von Staatsgewalt durch staatliche Funktionsträger gehört zur Essenz der Demokratie. Mit der Anprangerung „ständiger Agitation“ gegen die Regierung als angeblich den demokratischen Staat delegitimierend versucht der Verfassungsschutz, oppositionelle Strömungen zu delegitimieren. Solche hoheitlichen Eingriffe in den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung sind mit dem Demokratieprinzip und mit der Meinungsfreiheit unvereinbar.

Artikel_146_Grundgesetz_Politikversagen_Machtelite_Staatsversagen_Demokratiedefizite_Demokratur_Fassadendemokratie_Pseudodemokratie_Entdemokratisierung_Kritisches-Netzwerk

Der Verfassungsschutz sage zwar, dass es ihm nicht darum gehe, „legitime“ Protestaktionen gegen die Corona-Maßnahmen zu diskreditieren. Aber im demokratischen Staat sei grundsätzlich jeder Protest gegen Regierungs-Maßnahmen legitim. Das Konzept der „Verfassungsschutz-relevanten Delegitimierung des Staates“ habe ein falsches Design, wenn es „ständige Agitation und Verächtlichmachung“ als entscheidende Kriterien für extremistisches Verhalten herausstelle. Hier würden die Weichen für eine Bewertungspraxis gestellt, die jede Protestbewegung als angeblich den Staat delegitimierend anprangern könne. Das sei undemokratisch und müsse korrigiert werden.

Mit anderen Worten: Damit verstößt der Verfassungsschutz selbst gegen das Demokratieprinzip der Verfassung und „delegitimiert“ sich somit selber.

Herbert Ludwig >> herwilud@gmx.de

[1] »UN-Bericht: Grausame, erniedrigende Behandlung und Folter durch Polizeigewalt in Deutschland.« Von Herbert Ludwig, 17. Juni 2022 >> weiter.

[2] »Staatsrechtler Prof. Dr. Murswiek kritisiert Verfassungsschutzkonzept der Staatsdelegitimierer.« Von epochtimes.de, 3.12.2022 >> weiter.

[3] »Verfassungsrechtler kritisiert Demo-Verbot von Querdenken 711 – 1000 Einzelpersonen melden Kundgebungen an.« Von Susanne Ausic / epochtimes.de, 27. August 2020 >> weiter.

[4] »Wer delegitimiert hier wen?« Gastbeitrag von Prof. Dr. Dietrich Murswiek / Legal Tribune Online (LTO), 24.11.2022 >> weiter.

[5] »Verfassungsschutzbericht 2021« Herausgeber: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) >> weiter.

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»Such dir einen Job. Gehe zur Arbeit. Heirate.
Bekomme Kinder. Folge dem Modetrend.
Verhalte dich normal. Geh auf dem Bürgersteig.
Schaue Fernsehen. Gehorche dem Gesetz.
Spare für dein Alter. Sprich mir jetzt nach:
ICH BIN FREI.
« (unbek.)

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»Angstnarrativ und Einschüchterung: Jeder Faschismus hat seine Mitläufer.
Volkssouveränität statt Staatsterror!
Es geht ja nicht um Gefahrenabwehr. Es geht um Unterwerfung.
Denn nur in Freiheit kann die Freiheit Freiheit sein.
Nur ein Volk ohne Angst ist ein freies Volk!
» (diverse)

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»Sind Sie bereit, für unser aller Freiheit einzutreten?
Sind Sie bereit, dafür auch Opfer zu bringen?
Dann starten Sie Ihren Anteil an der Verteidigung jetzt.
Es ist nicht mehr viel Zeit!
« (Egon W. Kreutzer)

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»Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter,
als sich im offenen Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden
und laut zu sagen: NEIN!
«
(Kurt Tucholsky)

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»Die verfassungsmäßig garantierte Meinungsfreiheit auf dem Scheiterhaufen:
Früher wurden Ketzer für den "wahren Glauben" verbrannt,
heute werden Nonkonformisten gesellschaftlich wie sozial angeprangert, ausgegrenzt
& vernichtet sowie durch eine Erfüllungsjustiz regimetreuer, weisungsgebundener
Staatsanwälte kriminalisiert & und einer Gesinnungsrechtsprechung abgeurteilt.
Was für ein leuchtendes Vorbild für die Welt vom besten Deutschland,
das es jemals gegeben hat.«
(Helmut Schnug)

Unangepasstheit-Nonkonformismus-nonkonformistische-Haltung-Selbstdenker-Selbstbestimmtheit-Systemkonformismus-Systemhure-Kritisches-Netzwerk-Selbstbewusstsein


► Quelle: Der Artikel wurde am 03. Februar 2023 unter dem Originaltitel »Mit dieser „Delegitimierung des Staates“ delegitimiert sich der Verfassungsschutz selbst« erstveröffentlicht auf Herbert Ludwigs privaten und ebenfalls nicht kommerziellen Blog FASSADENKRATZER - Blicke hinter die Oberfläche des Zeitgeschehens und zugleich eines der besten deutschsprachigen Alternativmedien. >> ARTIKEL.

Die gelegentliche Artikelübernahme von Artikeln auf Kritisches Netzwerk wurde vom Rechteinhaber Herbert Ludwig per Mail vom 27. Dez. 2018 autorisiert. Herzlichen Dank dafür!

ACHTUNG: Die Bilder, Grafiken, Illustrationen und Karikaturen im Artikel sind nicht Bestandteil des Originalartikels und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten ggf. andere Lizenzen, s.u.. Grünfärbung von Zitaten im Artikel und einige zusätzliche Verlinkungen wurden ebenfalls von H.S. als Anreicherung gesetzt, ebenso die Komposition der Haupt- und Unterüberschriften verändert.

Über HERBERT LUDWIG:

Nach kaufmännischer Lehre Studium und Ausbildung zum Rechtspfleger, 4 Jahre Tätigkeit an hessischen Amtsgerichten. Danach Studium an der Pädagogischen Hochschule Reutlingen mit den Schwerpunkten Erziehungswissenschaften, Philosophie, Geschichte, Deutsch, sowie Waldorfpädagogik am Waldorflehrer-Seminar Stuttgart. 27 Jahre Lehrer an einer Freien Waldorfschule.

Über Ludwigs Blog FASSADENKRATZER:

In allem, was ist und geschieht, muss man die Oberfläche vom Inhalt, den Schein von der Wirklichkeit unterscheiden. Die Verlautbarungen der Politiker, der verschiedenen gesellschaftlichen Interessengruppen, die Meldungen und Kommentare der Medien, kurz: die veröffentlichte Meinung, die als öffentliche Meinung ausgegeben wird und Meinung und Bewusstsein der Menschen prägt, sind vielfach nur die Oberfläche dessen, was in Wahrheit vorgeht.

Man muss an der Fassade kratzen, um hinter die Oberfläche zu kommen und zu dem vorzudringen, was wirklich geschieht. Aber wer hat dazu immer die Zeit und die Möglichkeit? Auch wir nicht. Doch wir wollen nicht resignieren und nach unseren Kräften die eine oder andere grundlegende Sache unter die Lupe nehmen, in der Hoffnung, dass unsere Leser zu eigenem genauerem Hinsehen angeregt werden. (-Herbert Ludwig)


► Bild- und Grafikquellen:

1. Dietrich Murswiek (* 11. Oktober 1948 in Hamburg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er ist emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie deutsches und internationales Umweltrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. (umgs. ALU). Als erster Völkerrechtler hat Murswiek die Präventivkriegsstrategie der Vereinigten Staaten („Bush-Doktrin“) analysiert und einer völkerrechtlichen Kritik unterzogen. Im September 2019 gehörte er zu den etwa 100 Staatsrechtslehrern, die sich mit dem offenen Aufruf zum Wahlrecht "Verkleinert den Bundestag!" an den Deutschen Bundestag wandten.

In einem Gastbeitrag bei „Legal Tribune Online“ ging Prof. Murswiek detailliert auf die Gefahren ein, die von dem vom Verfassungsschutz 2021 eingeführten Bereich „Delegitimierung des Staates“ auf die Demokratie ausgehen. Foto: Archiv.

2. Thomas Haldenwang (* 21. Mai 1960 in Wuppertal) ist ein deutscher Jurist, politischer Beamter und seit dem 15. November 2018 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), den zivilen für das Inland zuständigen Nachrichtendienst des Bundes. Als Amtsleiter ist der Präsident für die Aufgabenerfüllung des BfV zuständig, den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Spionageabwehr. Er ist in Besoldungsgruppe B 9 Bundesbesoldungsgesetz eingruppiert und verfügt über zwei Stellvertreter, die Vizepräsidenten. Foto: Kirchenkreis Wuppertal. Quelle: Flickr. Die Datei ist mit der CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-NC-ND 2.0) lizenziert.

3. Roger Lewentz (* 19. März 1963 in Oberlahnstein) ist ein deutscher Politiker (SPD). Von 2011 bis 2022 war er Innenminister des Landes Rheinland-Pfalz. Seit 2012 ist er Vorsitzender der SPD Rheinland-Pfalz und seit 1994 Abgeordneter im Landtag Rheinland-Pfalz. Foto: Michael Jordan, aufgenommen am 15. Januar 2021 - Neujahrstalk des Handwerks 2021 - Handwerkskammer Koblenz. Quelle: Flickr. Die Datei ist mit der CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-NC-SA 2.0) lizenziert.

4. Grundgesetz in der Hand: Es geht um das Recht, Freiheit und Recht zu verteidigen. Wir alle wissen, dass etwas nicht stimmt! Wir wissen alle, dass es verboten ist, dies laut zu sagen. Aber wer hat dies, und mit welchem Recht, verbieten können? Foto (OHNE INLET): jmtosses. Quelle: Flickr. Die Datei ist mit der CC-Lizenz Namensnennung-Nicht kommerziell 2.0 Generic (CC BY-NC 2.0) lizenziert. Text eingearbeitet von Helmut Schnug.

5. Polizeigewalt: Wir können zuschlagen. Bock mitzuknüppeln? Dann bewirb Dich jetzt! Polizei Berlin - Söldner für die Diktatur. Quelle: pandemimimi.de/ >> Grafiken. Alle Karikaturen, Cartoons und Grafiken vom kleinen Pandemimimi dürfen in Sozialen Medien geteilt und auf eurer Homepage verwendet werden, sogar drucken dürft ihr es (für Poster, Aufkleber, Flyer, Demoschilder usw.). Alles uneingeschränkt, sofern nicht die folgenden Ausnahmen zutreffen: Nichts darf verwendet werden, um Corona-Maßnahmenkritiker zu in irgendeiner Art und Weise zu diffamieren und es darf nichts verwendet werden, um finanziellen Nutzen daraus zu ziehen. Ein verlinkter Hinweis auf pandemimimi.de wäre nett. >> Grafik.

6. Artikel 146a GG (letzte Fassung + Ergänzung 2021): Warum sollte der Bürger noch gesetzestreu sein, wenn die Machtclique das Rechtsfundament des Staates wie Knetmasse behandelt/ delegitimiert? +++ Artikel 146 Grundgesetz (letzte Fassung): Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine unfehlbare und nur das Gute wollende Bundesregierung einzelne oder alle Artikel außer Kraft setzt, sofern sie eine alternativlose Gefahrenlage erkannt hat. Hierzu kann sie im Einvernehmen mit dem Bundespräsidenten, dem Bundestage, dem Bundesrate und den Bundesländern eigenmächtig einen Allmachtsausschuß bilden, bei dem jede letzte Entscheidung liegt. +++ Bildunterschrift: Artikel 146a (Ergänzung 2021): Dem Bürger steht es frei, ob er sich dem Staatsstreiche der Bundesregierung unterwirft oder nicht.

Karikatur: Copyright ©️ Götz Wiedenroth. Zur Person: Götz Wiedenroth wird 1965 in Bremen geboren, beginnt seine berufliche Laufbahn als Industrie- und Diplomkaufmann. Kaufmännische Ausbildung bei der Daimler-Benz AG, Niederlassung Hamburg. Studium der Wirtschaftswissenschaften/ Betriebswirtschaftslehre an der Nordischen Universität Flensburg und der Universität Kiel, Abschluß dortselbst 1995. Beschäftigt sich während des Studiums als Kleinunternehmer mit der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Kunst, organisiert Seminare, Ausstellungen und Kongresse zum Thema Kulturmanagement auf Schloß Glücksburg in Glücksburg. Arbeitet in Flensburg seit 1995 als freier Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner.

Seine ersten Karikaturveröffentlichungen erscheinen 1989 in der Flensburger Tagespresse. Von 1995 bis 2001 zeichnet er täglich für den Karikaturendienst von news aktuell, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Hamburg. Von 1996 bis 2016 erscheinen landes- und lokalpolitische Karikaturen aus seiner Feder in den Tageszeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags, Flensburg.

Der von Kindheit an passionierte Zeichner erhält 1997, 2001 und 2008 Auszeichnungsurkunden des "Deutschen Preises für die politische Karikatur", verliehen durch die Akademie für Kommunikation in Baden-Württemberg, Stuttgart. >> weiterlesen. Herzlichen Dank für die Freigabe zur Veröffentlichung Ihrer Arbeiten im Kritischen Netzwerk. Quelle: Flickr und HIER.

zur Webseite von Herrn Wiedenroth: wiedenroth-karikatur.de/.

7. »Ich bin NICHT auf der Welt, um zu sein, wie andere mich gerne hätten!« Weitere Stichworte dazu: Unangepasstheit, Nonkonformismus, nonkonformistische Haltung, Selbstdenker, Selbstbestimmtheit, Selbstbewusstsein, Selbstwertgefühl. Foto: anaterate / Wolfgang Eckert, Lkr. Forchheim/Bayern. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.