Nur ein Klaps auf den Po!
► von Chris Hodges | Verantwortlicher: Redaktion NachDenkSeiten
Würden Sie stumm dabeistehen, wenn Sie sehen, wie Kinder Gewalt erfahren? Würden Sie es als Eltern heute noch zulassen, dass Lehrerinnen und Lehrer Ihre Kinder mit Rohrstock und Ohrfeige misshandeln? Oder würden Sie Einspruch erheben, aufstehen, die Justiz einschalten? In einem persönlichen Kommentar geht der Autor Chris Hodges mit einer gefährlichen gesellschaftlichen Fehlentwicklung ins Gericht.
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► Schlagen Sie Ihre Kinder? . . Nein? . . Warum nicht?
Gehören Sie etwa zu den modernen, aufgeklärten und gesetzestreuen Eltern, die dem oft gehörten Satz „ein Klaps auf den Hintern hat noch niemandem geschadet!“ widersprechen? Denn seit 20 Jahren ist die gewaltfreie Erziehung zu Recht und überfällig im § 1631 BGB verankert. Die körperliche und geistige Unversehrtheit gilt für alle Menschen in Deutschland, also auch für Kinder. Dazu braucht es keine eigenen Kinderrechte.
Wenn Sie jemanden sehen würden, der sein Kind schlägt, würden Sie eingreifen? Würden Sie die Polizei rufen? Das Jugendamt einschalten? Ich hoffe es. In Schweden ist dies bereits seit vielen Jahren gesellschaftlicher Konsens, dass jemand, der einem Kind auch nur eine Ohrfeige zufügt, sofort für drei Tage in Haft kommt [1]. In Deutschland hält noch jeder Sechste nach einer Studie von UNICEF und dem Deutschen Kinderschutzbund, die im November 2020 veröffentlicht wurde, eine Ohrfeige für vertretbar [2].