Freie Urteilsfindung einer Richterin des Amtsgerichts Halle

Endlich! Für das Kindeswohl entschieden

vom MWGFD-Presseteam; RA Edgar Siemund, Claudia Jaworski.

richterhammer_gerichtshammer_court_gavel_bundesverfassungsgericht_bverfg_sozialgericht_kritisches_netzwerk_gericht_richter_grundgesetz_richterspruch_urteil_rechtsspruch.jpgUnendliche Weiten zwischen der Realität vernunftbegabter Wesen auf der Erde und der Science Fiction von Systemtreulingen im All. Dies sind die Abenteuer des Weimarer Familiensrichters Christian Dettmar und seiner neu hinzugekommenen mutigen Richterkollegin aus Halle (Saale).

Nach seiner dreieinhalbjährigen Isolation gesellte sich zunächst im Januar 2022 ein Kollege und nun eine weitere Schutzpatronin der Kinder zu ihm, um eine zivilisierte RECHT-Sprechung wieder in das Bewusstsein der Richterschaft zu holen. Sie wagte ebenfalls eine freie Urteilsfindung in einem bundesdeutschen Gerichtsgebäude und fällte ein Urteil, dass das Kindeswohl schützt.

Der Bestand der letzten Exemplare vernunftbegabter Wesen scheint sich zu erholen.

► Doch was war geschehen?

Eine freie Schule hatte einem gesunden Kind den Zugang zum Unterricht versagt, weil es aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-Maske tragen konnte. Auch die geforderte Gefährdungsbeurteilung bzgl. der Teststäbchen wurde nicht erstellt. Stattdessen wurde dem Kind der Zutritt zum Schulgelände verweigert. Deshalb kürzten die Eltern die an die Schule zu entrichtenden Gelder, woraufhin die Schule die Eltern auf Zahlung verklagte. Die Klage wurde abgewiesen.

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