Freie Urteilsfindung einer Richterin des Amtsgerichts Halle
Endlich! Für das Kindeswohl entschieden
vom MWGFD-Presseteam; RA Edgar Siemund, Claudia Jaworski.
Unendliche Weiten zwischen der Realität vernunftbegabter Wesen auf der Erde und der Science Fiction von Systemtreulingen im All. Dies sind die Abenteuer des Weimarer Familiensrichters Christian Dettmar und seiner neu hinzugekommenen mutigen Richterkollegin aus Halle (Saale).
Nach seiner dreieinhalbjährigen Isolation gesellte sich zunächst im Januar 2022 ein Kollege und nun eine weitere Schutzpatronin der Kinder zu ihm, um eine zivilisierte RECHT-Sprechung wieder in das Bewusstsein der Richterschaft zu holen. Sie wagte ebenfalls eine freie Urteilsfindung in einem bundesdeutschen Gerichtsgebäude und fällte ein Urteil, dass das Kindeswohl schützt.
Der Bestand der letzten Exemplare vernunftbegabter Wesen scheint sich zu erholen.
► Doch was war geschehen?
Eine freie Schule hatte einem gesunden Kind den Zugang zum Unterricht versagt, weil es aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-Maske tragen konnte. Auch die geforderte Gefährdungsbeurteilung bzgl. der Teststäbchen wurde nicht erstellt. Stattdessen wurde dem Kind der Zutritt zum Schulgelände verweigert. Deshalb kürzten die Eltern die an die Schule zu entrichtenden Gelder, woraufhin die Schule die Eltern auf Zahlung verklagte. Die Klage wurde abgewiesen.
Die über Jahre strapazierte Schuld- und Beweislastumkehr erfährt durch das Urteil der mutigen Richterin vom AG Halle (Saale) endlich eine Rückführung zur Norm, die selbstverständlicher nicht sein kann. Nicht die Eltern, die ihre Tochter vor den schädlichen Corona-Maßnahmen bewahren wollten, haben eine Ordnungswidrigkeit begangen, sondern die Schule, die die Testerei und das Tragen von Masken ohne jede Gefährdungsbeurteilung zur Bedingung der Leistungsbringung erhob. Ein Ausschluss vom Unterricht hätte nie stattfinden dürfen, stellt die Richterin klar:
„Ohne eine solche Gefahrenabwägung durch den, der es am Ende einer Befehlskette persönlich von einem 8-jährigen Kind verlangt, ist der Test ein invasiver Eingriff, dessen Folgen weder das Kind noch die Eltern abschätzen können und daher nicht in Kauf nehmen müssen. [..] Zu untersuchen wäre die Unschädlichkeit der gelieferten Tests nach der Gefahrenstoffverordnung durch die verantwortliche Schulleitung gewesen. Sind diese schadstofffrei und für die Verwendung am oder gar durch das Kind zugelassen? [..] Befinden sich dort etwa Chemikalien wie das Sterilisierungsmittel Ethylenoxid (EO), welches als endokriner Disruptor, wenn er in den Körper gelangt, bereits in geringen Mengen das Hormonsystem verändert und dadurch zu Schäden führen kann. [..]“
AG Halle (Saale): verkündetes Urteil 98 C 2116/21 vom 14. Dezember 2023. Bekannt gemacht durch RA Holger Fischer, siehe: https://t.me/HolgerFischerRA .
Dass Gerichte überhaupt Fakten und Studien heranziehen müssen, um im Nachgang zu beurteilen, dass das tagtägliche und stundenlange Tragen von Masken wie auch die Teststäbchen-Tortur dem Kindeswohl abträglich sind, ist ohnehin völlig unfassbar. Denn bereits die Arbeitsschutzvorschriften für Erwachsene untersagen eine längere Tragedauer als 75 Minuten mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten bei mittelschwerer Arbeit. Doch schon allein die Knigge-Regeln würden genügen, um zu erkennen, dass es bei dieser Sachlage mindestens unanständig ist, Kinder 8 Stunden mit FFP2-Masken zu foltern.
Doch sowas kann in Zeiten vollständiger geistiger Umnachtung schon mal passieren, oder?
Die Richterin ist dabei auch in der Sache absolut auf der Höhe der wissenschaftlichen Erkenntnis. Ihre Bezugnahme auf die Cochrane-Studie [HIER und HIER; H.S.] zum Maskentragen aus dem Januar 2023, die das Maskentragen erneut, wie schon 2020, als irrelevant für das Infektionsgeschehen brandmarkt, unterstreicht noch die wissenschaftliche Erkenntnis zur Sinnlosigkeit des Maskentragens seit der Studie von Dr. Neil Orr aus dem Jahre 1981, bei der festgestellt wurde, dass Maskentragen im OP sogar mehr Infektionen hervorrief, was 10 Jahre später durch Th. Göran Tunevall und weitere 10 Jahre später durch M. W. Skinner & B. A. Sutton erneut bestätigt wurde.
Wenn dies schon im OP gilt, was ist dann mit Masken im Freien oder in Gebäuden oder gar in den Gesichtern von Kindern?
Es ist deshalb auch mit nichts zu erklären, geschweige denn mit irgendetwas zu entschuldigen, wenn Richter trotz erdrückender Evidenz aus Studien und Fakten nicht so entscheiden, wie Richter Dettmar, sein Kollege und nun auch seine Kollegin aus Halle es taten. Richtern, die ein anderes Urteil fällen, muss klar sein, dass das ein unübersehbares Bekenntnis zur vorsätzlichen Kindeswohlgefährdung ist!
Auch wenn, nein, gerade weil sich die Erwachsenenwelt in den letzten fast vier Jahren aus Bequemlichkeit, vielleicht auch aus Angst, für eine Infantilisierung entschieden hat, darf es keinen Welpen-Schutz für sie geben. Denn solche Erwachsenen sind, auch wenn sie einen auf „Kind“ machen, Täter und Peiniger. Ihre Aufgabe ist es, Kinder zu schützen und nicht dem verfassungswidrigen Gesetzgeber den Steigbügel zu halten.
Denn dass die Gesetzgebung verfassungswidrig ist, erkennt man daran, dass der über dem einfachen Gesetz stehende Artikel 6 des Grundgesetzes das natürliche Recht, also das Naturrecht der Eltern auf Pflege und Erziehung des Kindes anerkennt. Dieses Naturrecht verbietet es dem Staat, in diese Rechte einzugreifen, es sei denn, das Kind drohe zu verwahrlosen. Jeder andere Eingriff ist verfassungswidrig. Das erkennt auch die Richterin an und weist ausdrücklich auf diesen Zusammenhang hin:
„Bei verständiger Lektüre des dem Schulleiter der Klägerin übermittelten Beschlusses des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 oder 09.04.2021 (9 F 148/21) und der darin veröffentlichten drei Sachverständigengutachten wäre auch dem Schulleiter und dem Geschäftsführer der als Verein geführten Schule mehr als hinreichend klargeworden, dass die Beklagten als Eltern des Kindes triftige Gründe dafür hatten, ihrem Kind die stundenlange Maskenpflicht (im Unterricht und auf dem Schulhof) und die Selbsttestpflicht in der Schule aus gravierenden Sicherheitsbedenken für ihr Kind zu ersparen. Ihnen obliegt gem. Art. 6 GG Pflege und Erziehung des Kindes als natürliches Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.”
Die Richterin stellt daher auch in konsequenter Umsetzung des naturrechtlichen Anspruches der Eltern Folgendes fest:
„Nur [den Eltern] obliegt die elterliche Sorge, die auch die Sorge um die seelische und körperliche Gesundheit des Kindes einschließt. [..] Das Kindeswohl ist Gegenstand der elterlichen Sorge der Beklagten, als auch zwingende Maxime der Schule, sei sie staatlich oder in freier Trägerschaft betrieben.“
Für Bayern dürfen wir indes konstatieren, dass im 'Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtswesengesetz' (BayEUG) das Wort „Kindeswohl” im Zusammenhang mit staatlichen Schulen nicht erwähnt wird, sondern nur, wenn es um Ersatzschulen geht. „Hony soit, qui mal y pense“. [„Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.“]
Das ganze Verständnis der Richterin für Kinder und deren Bedürfnisse wird deutlich, wenn sie sogar Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes heranzieht, um die Kinder gegen die staatlichen Maßnahmen unter Berufung auf deren Würde zu verteidigen:
„Denn es kann nicht richtig und gerecht und mit der Unantastbarkeit der Würde des Menschen gem. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz im Einklang sein, dass die sich im körperlichen und geistigseelischen Wachstum befindlichen Kinder unter Atemnot leiden sollen, Konzentrationsstörungen und Kopfschmerzen in der Schule hinnehmen sollen, wo sie mit Freude, Interesse und aufgeweckter Neugier (und nicht mit Angst vor anderen atmenden Kindern) gemeinsam für ihr künftiges Leben lernen sollen, selbstbestimmt und emphatisch zu handeln.“
In noch stärkerem Maße gilt die verfassungswidrige Einschränkung des natürlichen Rechts der Eltern zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder im Hinblick auf die Gefährdung der Gesundheit der Kinder durch die Teststäbchen der Schnelltests.
Wie die Richterin ausführt, wurden und werden Kinder den Risiken aus den Inhaltsstoffen der Teststäbchen wie Ethylenoxid und Natriumazid vollkommen skrupellos und wider besseren Wissens ausgesetzt. Um diese Gefährdung zu vertuschen, unterblieb bis zum 25.05.2022 die Einstufung der SARS-CoV-2-Nachweistests in die höchste Risikoklasse D.
An diesem Tag setzte die EU für die Beendigung der Gesundheitsgefährdung der Kinder eine Frist bis zum Mai 2025. Erst dann erfolgt die offizielle Einstufung dieser Teststäbchen in die höchste Risikoklasse D. Das bedeutet, dass unsere Kinder weiterhin bis Mai 2025 den gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Maskentragens ausgesetzt sind, sollte dies mal wieder aktuell werden.
Warum wurde das gemacht? .... Etwa um die Straffreiheit all derer sicherzustellen, die als Verwaltungsbeamte, Staatsanwälte, Richter und Schulbedienstete, um nur einige zu nennen, unsere Kinder an Körper und Seele verletzen und die Eltern in Zwangs- und Bußgelder getrieben haben?
Schulen und ihre Bediensteten u.a. in Sachsen-Anhalt nahmen daher sehenden Auges nicht nur die Schädlichkeit der Coronamaßnahmen in Kauf, verletzten nicht nur ihre eigene Fürsorgepflicht, sondern setzten sich auch über das Fürsorgerecht der Eltern hinweg. So der Grundtenor dieses neuesten Vorzeige-Urteils, das die Hinterlassenschaften einer verqueren Rechtspraxis (zumindest in diesem Fall) beseitigt.
Es wirkt geradezu entschuldigend, wenn die Richterin zu verstehen gibt, dass die Verdrängung des Kindeswohls auch „aus der nicht mehr zu überschauenden Regelflut durch Bund, Land, Ministerien und Stadt“ resultiert. Wenn es jedoch – wie im Land Sachsen-Anhalt – bis März 2022 eine Kaskade von sage und schreibe 17 Verordnungen brauchte, nur um dann festzustellen, dass es ausreicht, ,,die medizinische[n] Gründe glaubhaft [zu] machen, die der Durchführung der Testung entgegenstehen.“, so zeigt dies nur eins:
► Das Bürokratiemonster hat unsere Kinder gefressen!
Niemand, kein Richter und selbst die überwiegende Mehrzahl der Eltern, sollte nämlich mehr die Zeit haben, nachzudenken, geschweige denn zu fühlen, sondern sollte vollauf damit beschäftigt sein, der Propagandamethode entsprechend die aufgestellten Regeln sklavisch zu befolgen, nur um nicht selbst Opfer dieses Monsters zu werden! Und deswegen entschieden sie sich, zu Tätern gegenüber den (eigenen) Kindern zu werden. Damit aber zeigt sich: zukünftig müssen alle Alarmglocken läuten, wenn erneut mit sich ständig ändernden Rechtsgrundlagen versucht wird, auf das Verhalten der Bevölkerung einzuwirken!
Liest man die Erwägungen weiter, auf denen die Entscheidung der Richterin vom Amtsgericht Halle beruht, sind sie so einleuchtend, dass man sich völlig verstört fragen muss, wie es zu dem Schwund des klaren und gesunden Menschenverstandes und dem Raubbau des Gewissen als innerer Instanz eines jeden Richters überhaupt kommen konnte.
Hervorzuheben ist auch die Tatsache, dass in dem lobenswerten Urteil der Richterin endlich ein Augenmerk auf die internationalen Schutzvorschriften für Kinder gelegt wird. Sie bezieht nämlich auch Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) mit ein, der in der sonstigen deutschen Rechtsprechung vollständig ignoriert wird. Staatliche Fürsorge ist nämlich unabhängig von der Einrichtungsart zu gewährleisten, ganz gleich, ob private oder öffentliche Schulträger.
All ihre Erkenntnisse unterlegt die Richterin mit aktuellen und einschlägigen sowie peer-reviewten Untersuchungen. Damit sind ihre Ausführungen zumindest wissenschaftlich unangreifbar.
Formal geht es im Fall des Urteils des Amtsgerichts Halle nämlich glücklicherweise um eine zivilrechtliche Angelegenheit, so dass ihr aus der Ecke der Paragraphenreiter kein Ungemach droht, denen das Kindeswohl im Zusammenhang mit staatlichen Einrichtungen offensichtlich dann egal ist, wenn es durch Zivilgerichte geschützt werden soll.
Die Richterin hat damit eine Urteilsbegründung formuliert, wie sie unter präpropagandistischen Bedingungen und in einem geistig gesunden Klima von allen Jurastudenten im Chor rezitiert werden könnte. Wir gehen davon aus, dass ihr Beispiel nun Schule machen wird, weil sich die Fakten nicht (mehr) leugnen lassen.
Wer heute anders als die Richterin von Halle urteilt (und es in der Vergangenheit schon getan hat), setzt sich schlicht dem Vorwurf der vorsätzlichen Kindeswohlgefährdung aus. Von dieser generellen und umfassenden Kindeswohlgefährdung abzulenken, indem man Richter wie Christian Dettmar aufgrund formaler Kriterien einer Rechtsbeugung beschuldigt, ohne wenigstens die von ihm festgestellten Tatsachen weiter zu verfolgen, zeugt von sklavischer Systemtreue. Dies ist nur denkbar bei Systemtreulingen, deren Faden zwischen Herz und Verstand als Folge der 'German Angst' vielleicht sogar endgültig durchtrennt wurde.
MWGFD-Presseteam; RA Edgar Siemund, Claudia Jaworski.
[Bitte auch die nachstehenden Artikel und weiterführenden Informationen lesen! Helmut Schnug].
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»Bevor nicht zwei Kinder tot vor mir liegen. Was ist hier noch an Rechtsstaat in diesen Gerichten übrig geblieben? Wo bleibt das Gewissen der Richter?
Rechtsanwalt Edgar Siemund, Mitglied der Anwälte für Aufklärung, sprach auf einer Veranstaltung in Karlsruhe am 10. Dezember 2023 u.a. auch von Menschenverachtung und Skrupellosigkeit bei Richtern an deutschen Gerichten. Der nachfolgende Redetext wurde von Helmut Schnug transkribiert und beinhaltet Siemunds Aussagen ab Minute 1:36 bis Minute 3:39. (H.S.).
Von Rechtsanwalt Edgar Siemund
»[. .] Ich bin nämlich viel in Gerichten unterwegs und schütze dort die Kinder, deren Eltern, manchmal auch die Kinder selber, die von Bußgeldern betroffen sind. Ich spreche kurz einen Fall an, den ich selbst erlebt habe. Ich war dort Verteidiger für einen Jugendlichen, der 14 Jahre alt ist, und dessen Mutter. Es ging um die Frage: soll der junge Mann Maske tragen in der Schule oder nicht. Und der Richter sagte: "Wieso denn? Das machen alle anderen doch auch und es ist doch völlig ungefährlich."
Daraufhin habe ich dem Richter, ein bayerischer Richter an einem Amtsgericht, möchte ich hinzufügen, gesagt: "Lieber Herr Vorsitzender, es ist so, dass die Masken nicht wirken, außerdem auch noch gefährlich sind." Und jetzt kommt der Satz, der diese Skrupellosigkeit in die deutschen Gerichte hineinträgt. Dieser Richter sagte wortwörtlich: “Wie soll ich wissen, ob die Masken gefährlich sind, bevor nicht zwei Kinder tot vor mir liegen?« Von RA Siemund, im KN am 25. April 2024 >> weiter.
»Schützt eure Kinder, wenn ihr sie wirklich liebt! Der Schlüssel zur Macht ist der Zugriff auf das Kind. Der Schlüssel zur Macht ist der Zugriff auf das Kind. Er dient dazu, die Eltern zu unterwerfen, die Kinder zu disziplinieren und die Familienbande zu zerreißen, damit das Kind besser dem staatlichen Zugriff ausgeliefert ist.
Bestes Beispiel sind die Gerichtsprozesse während der sogenannten "Covid-Pandemie". Ein Gutachter hat bestätigt, daß von den Teststäbchen eine mittlere Gefährdung für Kinder ausgeht. Die sich möglicherweise auch auf die Bildung von Krebs beziehen kann. Dem Richter war das egal. Er hat versucht, die Mutter, die ihr Kind vor den Tests schützen wollte, trotzdem zu verurteilen. Nur ein Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit hat ihn vorläufig davon abgehalten.« Von Rechtsanwalt Edgar Siemund, im KN am 24. April 2024 >> weiter.
Amtsgericht Halle: Urteil 98 C 2116/21 vom 14. Dez. 2023 zur Masken- und Testpflicht >> weiterlesen/downloaden.
Masken- und Testpflicht (2021) in Sachsen-Anhalt – AG Halle liest Privatschule die Leviten. Die ehemalige Anwältin „Margot Lescaux“ stellt in diesem Gastbeitrag ein kürzlich durch das Amtsgericht Halle gesprochenes Urteil zur Masken- und Testpflicht vor. Sie schreibt dazu auf https://corona-blog.net/: >> bitte weiterlesen. (Seite braucht etwas länger bis sie angezeigt wird!)
Erkenntnis zur Sinnlosigkeit des Maskentragens seit der Studie von Dr. Neil Orr aus dem Jahre 1981: "Ist eine Maske im Operationssaal notwendig?" >> bitte weiterlesen (, englisch):
»Studies of Surgical Masks Efficiency« by Chris of the Family Masters, covidunmasked.org/, 12. August 2020 >> bitte weiterlesen.
UNICEF - UN-Kinderrechtskonvention: Übereinkommen über die Rechte des Kindes >> weiterlesen/downloaden..
UN-Kinderrechtskonvention mit Inhaltsverzeichnis auf der Seite kinderrechte.de >> bitte weiterlesen.
Übereinkommen Rechte des Kindes: UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien >> bitte weiterlesen.
»Nur ein Schwächeanfall der Justiz? Noch einmal: Das Urteil des Landgerichts Erfurt gegen Christian Dettmar«, KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V., netzwerkkrista.de/, 15. Dezember 2023 >> bitte weiterlesen.
»Staatliche Repression gegen Arzt und Verurteilung: Erneut Arzt wegen Abweichen von der staatlich verordneten „medizinischen Wahrheit“ verurteilt."« Bericht von Dr. Thomas Külken (Vor- und Nachbemerkung von Herbert Ludwig | FASSADENKRATZER, im KN am 23. September 2022 >> bitte weiterlesen.
»Verratene Schutzbefohlene: Kinder sind Opfer einer fatalen Corona-Politik. Unsere Aufgabe als Erwachsene ist es, die Kinder davor zu schützen. „Aller Anfang ist schwer“ heißt es. Unseren Kindern wird den Anfang ihres Lebens im Moment entsetzlich schwer gemacht. Angst, Bedrückung, Repression und das Einreden von Schuldgefühlen begleiten ihre erste, für die Entwicklung so wichtige Lebensphase. Etliche Jahrgänge können sich an einen Schulbesuch oder an einen Einkaufsbummel mit den Eltern gar nicht mehr ohne Maske erinnern. Die schweren Störungen, die Kinder und Jugendliche durch die Corona-Politik erleiden, gehen uns alle etwas an.
Sie lernen nicht, im Gesicht ihres Gegenübers zu lesen. Sie lernen nicht, frei zu atmen. Sie erleben sich selbst fast nur noch als potenzielle Gefahrenquelle für Vulnerable, anstatt unbeschwert, als liebende und geliebte Wesen ins Leben zu starten. Wer sensibel ist, kann das Leid der Mädchen und Jungen auch spüren. Als Älteren zerreißt es einem das Herz, und doch müssen sich die meisten von einer brutalen Obrigkeit dazu einspannen lassen, bei dieser Form der Misshandlung zu assistieren.« von Angela Streffing, im KN am 11. April 2022 >> weiter.
»Massentests an gesunden Kindern sind schädlich und invasiv. Außerdem ist der Nutzen wissenschaftlich nicht bewiesen! Die Massentests sind staatlich geförderter Kindesmissbrauch! Die parteiübergreifende englische parlamentarische Gruppe "APPG Pandemic Response and Recovery" kam diese Woche zu ihrer ersten Sitzung im Jahr 2022 zusammen, um zu erfahren, ob die Massentests an gesunden Kindern in Schulen und Kindergärten weiterhin gerechtfertigt sind.
Unter dem gemeinsamen Vorsitz der konservativen Abgeordneten Esther McVey und des Labour-Abgeordneten Graham Stringer befasste sich die Gruppe mit den Vor- und Nachteilen von Tests in Schulen sowie mit den wachsenden Bedenken hinsichtlich der wahrscheinlichen physischen und psychischen Gesundheitsschäden, die durch ständige Tests verursacht werden.« by APPG Pandemic Response and Recovery, aus dem Englischen übersetzt von Helmut Schnug, im KN am 5. Februar 2022 >> weiter.
»Rechtsstatus von Kindern: Kinderrechte im Fokus der Bildsamkeit. Kind als Subjekt im Verhältnis von Erziehung und Recht. Gesellschaftlicher & wissenschaftlicher Diskurs über Kinder und Kindheiten. Insbesondere aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive gibt das Bestehen eines Menschenrechtsabkommens ausschließlich für Kinder Anlass, über seinen (pädagogischen) Kerngehalt nachzudenken, und es stellt sich die Frage, wie der rechtliche Status der Heranwachsenden in der Erziehung gefasst werden kann.« Von Dr. phil. Kira Ammann, Universität Bern, im KN am 26. Juli 2021 >> bitte weiterlesen.
Bitte seht Euch auch unbedingt diese Videos an. (Helmut Schnug)
Hirnforscher Professor Gerald Hüther „Wie Masken Verhalten verändern“ (Dauer 40:56 Min.)
Elisabeth Mayerweck – Eine Stimme gegen den Ausnahmezustand (Dauer 1:04:06 Min.)
Ulla Wesseler: Rede über die unseligen Auswirkungen der Corona-Massnahmen auf Kinder, gehalten am 11.7.2020 auf dem Domplatz in Paderborn (Dauer 7:40 Minuten)
KINDHEIT - ERZIEHUNG - LIEBE mit Ursula Wesseler, Hans-Joachim Maaz, Felix Lösch und Michael Hüter (Dauer 2:16:27 Std.)
Dr. med. Paul Brandenburg: „Es fehlt jeder Grund, ein Kind gegen Covid zu impfen spritzen“
Der Arzt und Unternehmer Dr. mde. Paul Brandenburg beobachtet die aktuelle Corona-Situation mit großer Sorge. Er befürchtet, dass der Staat den Druck massiv aufbauen wird, um jetzt auch die Zahl von [sogenannten! H.S.] Kinder-Impfungen zu erhöhen. Dabei fehle laut Brandenburg jeder medizinische Grund, ein Kind gegen Covid-19 zu „impfen“.
Prof. Dr.Dr. Christian Schubert: Dummheit und Profitgier (Dauer 1:28:37 Std.)
► Quelle: Diese Pressemitteilung des MWGFD-Presseteams, von RA Edgar Siemund und Claudia Jaworski wurde am 29. Dezember 2023 unter dem Titel "Amtsgericht Halle: Endlich! Für das Kindeswohl entschieden" erstveröffentlicht auf der Webseite des MWGFD e.V. („Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.“) >> Pressemitteilung. AG Halle (Saale): verkündetes Urteil 98 C 2116/21 vom 14. Dezember 2023. Bekannt gemacht durch RA Holger Fischer.
ACHTUNG: Die Bilder, Grafiken, Illustrationen und Karikaturen/Cartoons sind nicht Bestandteil der Originalveröffentlichung und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten folgende Kriterien oder Lizenzen, siehe weiter unten. Grünfärbung von Zitaten im Artikel und einige zusätzliche Verlinkungen wurden ebenfalls von H.S. als Anreicherung gesetzt, ebenso die Komposition der Haupt- und Unterüberschrift(en) geändert.
► Bild- und Grafikquellen:
1. Gerichtshammer / Richterhammer. Ein Richterhammer (engl. gavel) ist ein Hammer, der beispielsweise in den Vereinigten Staaten bei Gericht und im Kongress Verwendung findet. Da dieses Instrument von deutschsprachigen Juristen nicht verwendet wird, gibt es auch keinen authentischen deutschen Namen hierfür. Neben „Richterhammer“ wird „gavel“ bisweilen auch mit „Holzhammer“, „Gerichtshammer“ oder einfach „Hammer“ übersetzt.
In Deutschland, Österreich und England wird der Richterhammer nicht verwendet. Foto: Penn State. Quelle: Flickr. (Foto nicht mehr online verfügbar). Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-NC-ND 2.0).
2. Maskenpflicht im Schulunterricht: Das tagtägliche und stundenlange Tragen von Masken wie auch die Teststäbchen-Tortur sind dem Kindeswohl abträglich. Bereits die Arbeitsschutzvorschriften für Erwachsene untersagen eine längere Tragedauer als 75 Minuten mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten bei mittelschwerer Arbeit. Doch schon allein die Knigge-Regeln würden genügen, um zu erkennen, dass es bei dieser Sachlage mindestens unanständig ist, Kinder 8 Stunden mit FFP2-Masken zu foltern. Doch sowas kann in Zeiten vollständiger geistiger Umnachtung schon mal passieren, oder? Foto: freepik. Quelle: freepik >> https://de.freepik.com/ . Freepik-Lizenz: Die Lizenz erlaubt es Ihnen, die als kostenlos markierten Inhalte für persönliche Projekte und auch den kommerziellen Gebrauch in digitalen oder gedruckten Medien zu nutzen. Erlaubt ist eine unbegrenzte Zahl von Nutzungen, unbefristet von überall auf der Welt. Modifizierungen und abgeleitete Werke sind erlaubt. Eine Namensnennung des Urhebers (Freepik) und der Quelle (Freepik.com) ist erforderlich. >> Foto.
3. Ein Nasenabstrich ist besonders bei Kindern nicht ungefährlich, schließlich sitzen in der Nase sehr viele Nerven und die Schleimhaut ist besonders empfindlich. Wird ein Fremdkörper eingeführt, der dann auch noch an der Schleimhaut herumkratzt, führt das unweigerlich zu kleinen, oberflächlichen Verletzungen und einer Art "Abtrocknen" der Schleimhaut im Abstrich-Bereich. Langzeitschäden können die Folge sein, mit denen man ein Leben lang zu kämpfen hat. Foto: Nenad Stojkovic. Quelle: Flickr. (Foto ist nicht mehr online verfügbar). Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0 DE DEED).
4. FACE IT. YOU'RE HURTING ME! SIEH ES EIN. DU TUST MIR WEH! Gemälde von Bob Moran. Original-Kunstwerk auf 300gsm Aquarellpapier gemalt und mit Tusche und Aquarellfarben wiedergegeben. Größe ca. 30 cm. >> Gemälde. Die Kunstwerke können jetzt kostenlos heruntergeladen und in Veröffentlichungen in der ganzen Welt (Zeitungen, Zeitschriften, Websites, Blogs) veröffentlicht werden. Das Urheberrecht wird nur für diesen Zweck lizenziert (d. h. nicht für Drucke, Kleidung oder Waren). Alle anderen Urheberrechte verbleiben bei The Democracy Fund.
Bob Moran ist ein mehrfach preisgekrönter britischer Illustrator und Cartoonist. Seine Arbeiten befassen sich mit Themen der Politik, Ethik und Familie. Er nutzt Emotionen, um wichtige Botschaften zu vermitteln, moralische Grundsätze zu verteidigen und die Menschen zum Nachdenken darüber anzuregen, was im Leben wirklich zählt. Zwischen 2011 und 2021 war Bob politischer Karikaturist für The Daily Telegraph. In dieser Zeit etablierte er sich als einer der angesehensten und beliebtesten Satiriker in Großbritannien. Seine wunderschönen Zeichnungen und bissigen Kommentare brachten ihm internationale Anerkennung und zahlreiche Auszeichnungen von Organisationen wie der Foreign Press Association und dem Cartoon Arts Trust ein.
Im Jahr 2020, als sich die Coronavirus-Krise ausbreitete, nahm Bob eine Position des entschiedenen Widerstands gegen alle Maßnahmen und Einschränkungen der Regierung ein. Er hielt das, was geschah, für unmoralisch, ungesetzlich und unnötig. Mit seinen Karikaturen forderte er die Menschen auf, über die unvermeidlichen Konsequenzen des Verhaltens der Regierungen in aller Welt nachzudenken. Insbesondere versuchte er, die schrecklichen Auswirkungen auf Kinder und die künftige Gesellschaft, die für sie geschaffen wird, aufzuzeigen.
Im Januar 2022 begann Bob für den Democracy Fund zu arbeiten, eine kanadische Wohltätigkeitsorganisation, die bürgerliche Freiheiten und verfassungsmäßige Rechte verteidigt und fördert. Dies gab Bob die nötige kreative Freiheit, und er hofft, dass seine Kunstwerke so viele Menschen in so vielen Ländern wie möglich erreichen können. Bob produziert jede Woche drei Kunstwerke, die von jeder Zeitung, jedem Magazin oder jeder Online-Publikation in der ganzen Welt kostenlos heruntergeladen werden können.
In einer für die Menschheit sehr düsteren Zeit möchte Bob kraftvolle Bilder schaffen, die den Unterdrückten Hoffnung und Zuversicht geben, um ihren Unterdrückern zu trotzen. In einer Zeit, in der so viele die Dinge vergessen zu haben scheinen, die dem Leben einen Sinn geben, ist er entschlossen, ihnen zu helfen, sich zu erinnern.
Vom System abgestrafter Cartoonist Bob Moran: „Sie haben Angst vor bedeutungsvoller Liebe“ >> bei report24 weiterlesen.
Moran hatte seinen Job beim Telegraph verloren, weil er die Abschottungspolitik vehement kritisiert hatte.
In diesem Video spricht Moran über seine Meinung zur «Pandemie» und zur Corona-Politik: bei Yoube und Odyssee.
Webseite: https://www.bobmoran.co.uk/ | Kontakt: bob@bobmoran.co.uk .
5. Schüler und Schülerinnen auf dem Weg zur Schule. Eine freie Schule hatte einem gesunden Kind den Zugang zum Unterricht versagt, weil es aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-Maske tragen konnte. Auch die geforderte Gefährdungsbeurteilung bzgl. der Teststäbchen wurde nicht erstellt. Stattdessen wurde dem Kind der Zutritt zum Schulgelände verweigert. Deshalb kürzten die Eltern die an die Schule zu entrichtenden Gelder, woraufhin die Schule die Eltern auf Zahlung verklagte. Die Klage wurde abgewiesen.
Die über Jahre strapazierte Schuld- und Beweislastumkehr erfährt durch das Urteil der mutigen Richterin vom AG Halle (Saale) endlich eine Rückführung zur Norm, die selbstverständlicher nicht sein kann. Nicht die Eltern, die ihre Tochter vor den schädlichen Corona-Maßnahmen bewahren wollten, haben eine Ordnungswidrigkeit begangen, sondern die Schule, die die Testerei und das Tragen von Masken ohne jede Gefährdungsbeurteilung zur Bedingung der Leistungsbringung erhob.
Foto: Metropolico.org (Nachrichten- und Meinungsportal). Quelle: Flickr.(Foto nicht mehr verfügbar). Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0).
6. Testzwang beenden! Der Schnelltest ein invasiver Eingriff, dessen Folgen weder das Kind noch die Eltern abschätzen können und daher nicht in Kauf nehmen müssen. Zu untersuchen wäre die Unschädlichkeit der gelieferten Tests nach der Gefahrenstoffverordnung durch die verantwortliche Schulleitung gewesen. Sind diese schadstofffrei und für die Verwendung am oder gar durch das Kind zugelassen? Befinden sich dort etwa Chemikalien wie das Sterilisierungsmittel Ethylenoxid (EO), welches als endokriner Disruptor, wenn er in den Körper gelangt, bereits in geringen Mengen das Hormonsystem verändert und dadurch zu Schäden führen kann.
Verletzungen durch Corona-Schnelltests: Immer mehr Laien, insbesondere Kinder und Jugendliche, gelangen an Corona-Schnelltests und versprechen sich durch die Anwendung ein zuverlässiges, idealerweise negatives Ergebnis. Ohne ausführliche Schulung drohen Fehler beim Einführen, die Verletzungen verursachen können. Corona-Schnelltests bergen zahlreiche weitere Gefahren.
Die gigantischste Täuschung der „Elite“, mit der sie, verbunden mit gezielter Angst- und Panikerzeugung, das Bewusstsein der Massen manipulierte, war und ist die medial verbreitete Behauptung, mit dem PCR-Test könne eine Corona-Infektion festgestellt werden, auch wenn keine Symptome vorhanden seien. Dabei haben schon früh internationale Experten die völlige Untauglichkeit des PCR-Tests nachgewiesen. Doch deren Studie und weitere Bestätigungen hatten gegen die konzertierten großen Lügenmedien keine Chance, zum gefesselten Bewusstsein der großen Masse durchzudringen.
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7. Mutter und Tochter auf dem Sofa: Bei Kindern ist das Risiko einer schweren Covid-Erkrankung äußerst gering, und viele von ihnen werden keine oder nur leichte Symptome haben. Es ist nicht erwiesen, dass Tests die Übertragung verhindern. Massentests an gesunden Kindern sind nicht nur ein traumatisches Erlebnis, sondern auch unethisch und eine entsetzliche Verschwendung von Zeit und Geld. Foto: freepik. Quelle: freepik >> https://de.freepik.com/ . Freepik-Lizenz: Die Lizenz erlaubt es Ihnen, die als kostenlos markierten Inhalte für persönliche Projekte und auch den kommerziellen Gebrauch in digitalen oder gedruckten Medien zu nutzen. Erlaubt ist eine unbegrenzte Zahl von Nutzungen, unbefristet von überall auf der Welt. Modifizierungen und abgeleitete Werke sind erlaubt. Eine Namensnennung des Urhebers (freepik) und der Quelle (Freepik.com) ist erforderlich. >> Foto.
8. Kleinkind mit bunter Maske. Foto: Quinn Dombrowski, Berkeley, USA. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0). Der Bildausschnitt wurde von Helmut Schnug deutlich verändert, die Lizenz bleibt.
»Plastikmasken, die wir über die Atmungsorgane unserer Kinder stülpen, bestehen aus gepressten Plastikfasern. Diese Fasern lösen sich nach einigen Stunden der Beanspruchung und werden dann bei jedem Atemzug in die Lunge inhaliert. Das Meer braucht 300 Jahre, bis es die Plastikfasern einer "Atemschutzmaske" abbauen kann. Die Lunge eines Menschen kann sie überhaupt nicht abbauen. Und die Lunge eines Kindes schon gar nicht.
So verursachen die Plastikfasern die gleichen nicht heilbaren Deformationen in der Lunge wie die ebenso nicht abbaubaren Asbestfasern. Bei diesen waren die Folgen: Lungenschwäche, Entzündungen, Vernarbungen und Krebserkrankungen.
Das entsteht natürlich nicht im Handumdrehen, sondern schrittweise und schleichend. Eine Kinderlunge, in die Plastikfasern aus der sogenannten "Atemschutzmaske" inhaliert werden, verliert die Fähigkeit, Krankheitserregern Widerstand zu leisten. Auch gegen Covid wird sie machtlos.« (-Prof. Dr. rer. nat. Boglarka Hadinger).
9. Kinder haben ein Recht auf Würde und Mitbestimmung. Foto OHNE Inlet: freepik. (detaillierter Urhebername nicht benannt!) Quelle: freepik >> https://de.freepik.com/ . Freepik-Lizenz: Die Lizenz erlaubt es Ihnen, die als kostenlos markierten Inhalte für persönliche Projekte und auch den kommerziellen Gebrauch in digitalen oder gedruckten Medien zu nutzen. Erlaubt ist eine unbegrenzte Zahl von Nutzungen, unbefristet von überall auf der Welt. Modifizierungen und abgeleitete Werke sind erlaubt. Eine Namensnennung des Urhebers und der Quelle (Freepik.com) ist erforderlich. >> Foto. Der Text wurde von Helmut Schnug eingefügt.
10. Zitate: »Das Bewußtsein der Öffentlichkeit ist noch weit von der Erkenntnis entfernt, daß das, was dem Kind in den ersten Lebensjahren angetan wird, unweigerlich auch auf die gesamte Gesellschaft zurückschlägt.« (-Alice Miller, * 1923; † 2010) und »Es ist nicht vorstellbar, dass unsere Kultur vergisst, dass sie Kinder braucht. Aber dass Kinder eine Kindheit brauchen, hat sie schon halbwegs vergessen.« (-Neil Postman, * 1931; † 2003) Foto OHNE Inlet: Andrey_and_Lesya / Vladivostok (Wladiwostok). Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto. Inlet eingearbeitet von Helmut Schnug.