Wenn die Staatsmacht oder gar das SEK anklopft…

Polizeieinsatz bei falscher Meinung

Von Mirjam Lübke | ANSAGE.org

Die Nachrichten aus Kanada lassen dystopische Albträume wahr werden: Dort darf die Polizei nun mit harten Mitteln gegen sogenannte “Hate-Crimes” vorgehen. Früher verstand man darunter durch Rassismus motivierte Gewalttaten, die tatsächlich als verabscheuenswürdig betrachtet werden konnten. Aber im Zuge der “Wokeness” gelten heute bekanntlich auch Dinge als Verbrechen, die bis vor ein paar Jahren höchstens eine hochgezogene Augenbraue verursacht hätten: An die Existenz von nur zwei biologischen Geschlechtern zu glauben zum Beispiel, was heute tatsächlich Ketzerei bedeutet. Oder einen Transmenschen mit dem falschen Pronomen anzureden.

Da müssen wir nicht nach Kanada schauen, dafür sind auch in Deutschland bereits Bürger zu Geldstrafen verurteilt worden. Im hohen Norden des Westens spielt man nun aber “Minority Report” und will durch präventive Zwangsmaßnahmen die “Hassverbrechen” schon im Vorfeld verhindern. Wie ungezogenen Kindern nimmt man dazu Bürgern die Kommunikationsgeräte weg oder legt ihnen gar Fußfesseln an.

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Stubenarrest statt Meinungsfreiheit. Wahrscheinlich schaut Bundesinnenministerin Nancy Faeser bereits sehnsüchtig über den Atlantik und träumt von einer Nachahmung in Deutschland: Wäre es nicht praktisch, wenn man etwa AfD-Wähler per Fußfessel vom Gang zur Wahlurne abhalten könnte?

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