Wenn die Staatsmacht oder gar das SEK anklopft…

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Wenn die Staatsmacht oder gar das SEK anklopft…
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Wenn die Staatsmacht oder gar das SEK anklopft…

Polizeieinsatz bei falscher Meinung

Von Mirjam Lübke | ANSAGE.org

Die Nachrichten aus Kanada lassen dystopische Albträume wahr werden: Dort darf die Polizei nun mit harten Mitteln gegen sogenannte “Hate-Crimes” vorgehen. Früher verstand man darunter durch Rassismus motivierte Gewalttaten, die tatsächlich als verabscheuenswürdig betrachtet werden konnten. Aber im Zuge der “Wokeness” gelten heute bekanntlich auch Dinge als Verbrechen, die bis vor ein paar Jahren höchstens eine hochgezogene Augenbraue verursacht hätten: An die Existenz von nur zwei biologischen Geschlechtern zu glauben zum Beispiel, was heute tatsächlich Ketzerei bedeutet. Oder einen Transmenschen mit dem falschen Pronomen anzureden.

Da müssen wir nicht nach Kanada schauen, dafür sind auch in Deutschland bereits Bürger zu Geldstrafen verurteilt worden. Im hohen Norden des Westens spielt man nun aber “Minority Report” und will durch präventive Zwangsmaßnahmen die “Hassverbrechen” schon im Vorfeld verhindern. Wie ungezogenen Kindern nimmt man dazu Bürgern die Kommunikationsgeräte weg oder legt ihnen gar Fußfesseln an. Stubenarrest statt Meinungsfreiheit. Wahrscheinlich schaut Bundesinnenministerin Nancy Faeser bereits sehnsüchtig über den Atlantik und träumt von einer Nachahmung in Deutschland: Wäre es nicht praktisch, wenn man etwa AfD-Wähler per Fußfessel vom Gang zur Wahlurne abhalten könnte?

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Schaut man sich die Mentalität einiger Deutscher an, so wäre es gar nicht so unwahrscheinlich, dass sie mit solchen Disziplinarmaßnahmen durchkäme. Einfach mal miteinander reden, wenn man der Meinung ist, jemand mache etwas Falsches? Woher denn! Dieser Gedanke scheint so manchem derart abwegig vorzukommen, dass er sogleich die Staatsmacht einschaltet, wenn er einen “Übeltäter” entdeckt. So, als begäbe man sich in unmittelbare Lebensgefahr, wenn man seine Mitmenschen freundlich bittet, ein gewisses Verhalten abzustellen.

Vielleicht hat der andere einfach einen einleuchtenden Grund für seinen Regelverstoß vorzuweisen – aber Denunzianten hüllen sich gewöhnlich gegen Mitgefühl in einen undurchdringlichen Panzer ein. Im Moment machen in den sozialen Medien Berichte über einen selbsternannten “Anzeigenhauptmeister” die Runde, einen jungen Mann [Niclas Matthei aus Gräfenhainichen in Sachsen-Anhalt, bitte auch HIER + HIER lesen; ergä. H.S.], der per Handy-App Parksünder im Akkord bei den Behörden meldet. Auch den eigenen Nachbarn, der in einer kaum belebten Seitenstraße auf dem Bürgersteig vor seinem Haus parkte, um seiner Frau den Weg zum Auto zu ersparen. Aktuell wurde durch den Vorgang niemand behindert; dort hätten, wie mein Onkel immer sagte, noch “Hannibal und seine Kriegselefanten in Zweierreihen” durchwandern können.

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► Vom “Anzeigenhauptmeister” bis zum Schulleiter in Meck-Pomm: Fröhliches Denunziantentum

Die Verteidiger des Park-Sheriffs vermuten, er könne unter Autismus leiden und sich deshalb so gnadenlos verhalten. So kann man legal ausgelebten Sadismus auch beschönigen – und beleidigt gleichzeitig alle Menschen mit Asperger-Syndrom. Es ist wahr: Autisten können aus der Bahn geworfen werden, wenn ihre täglichen Routinen durcheinandergeworfen werden. Allerdings suchen sie nicht aktiv nach solchen Abweichungen. Und sie ziehen keine Befriedigung daraus, die Verursacher abzustrafen, sondern wollen einfach ihre Ruhe haben.

In eine Pseudo-Uniform wie der “Anzeigenhauptmeister” werfen sie sich dazu schon gar nicht. Feigheit und das gleichzeitige Gefühl, Macht mit Hilfe des Staates ausüben zu können, dürften die wahren Triebfedern dieses Verhaltens sein. Wie oft schweigen Bürger, wenn in ihrem Umfeld etwas wirklich Schlimmes – wie etwa ein offensichtlicher Kindesmissbrauch – stattfindet! Denn sich hier einzumischen, bedeutet unter Umständen, selbst Ärger zu bekommen. Der Ausgang einer solchen Anzeige ist ungewiss, man muss unbequeme Zeugenaussagen machen, hat sich vielleicht auch geirrt und erhält eine Gegenanzeige.

Will man sich das wirklich antun? . . Dann lieber den schnellen Kick per Denunziations-App.

Meinungsfreiheit-nonkorformistische-Gedanken-Nonkonformismus-Andersdenkende-Kritisches-Netzwerk-Zensur-Zensurregime-Ketzerei-Konditionierung-Neusprech-NarrativAber was veranlasste bloß den Schulleiter eines Gymnasiums in Mecklenburg-Vorpommern, eine 16-Jährige mit Polizeigewalt aus dem Klassenzimmer holen zu lassen? Das Mädchen hatte nicht etwa ein Bombenattentat auf den Bundestag geplant oder im Keller Anthrax-Bakterien gezüchtet, um grüne Politiker zu vergiften. Auch sind keine jener brutalen Prügelattacken von ihr ausgegangen, wie sie heute an Brennpunktschulen schon zum Alltag gehören. Die würde man, vor allem an “Schulen gegen Rassismus”, gern unter den Teppich kehren, wenn die “falsche Klientel” zuschlägt. [bitte auch HIER lesen; H.S.]

Vielmehr bezeichnet sie Deutschland in einem TikTok-Video als ihre Heimat und teilte ein AfD-freundliches Schlumpf-Filmchen. Das würde jeden normalen Menschen nur mit den Schultern zucken lassen. Doch selbst wenn man ein linksgerichteter Pädagoge ist, der bei so etwas Schnappatmung bekommt, bleibt es ein menschliches Armutszeugnis, deshalb gleich die Polizei ins Haus zu rufen. Eine “Gefährderansprache” sollte stattfinden, ein Begriff, den man hauptsächlich im Zusammenhang mit randalierenden Clan-Mitgliedern hört.

► Grundprinzipien der Abschottung

Jan-Dirk Zimmermann, der Schuldirektor [am Richard-Wossidlo-Gymnasium in Ribnitz-Damgarten; ergä. H.S.], machte sich nicht einmal die Mühe, bei der Schülerin nachzufragen, was sie zur Veröffentlichung der Videos veranlasst hatte. Da er kaum befürchten musste, von dem Mädchen angegriffen zu werden, kann es dafür nur einen Grund geben: Politische Verblendung, gepaart mit einem ordentlichen Schuss Totalitarismus.

Im maoistischen China zeigten Schüler ihre Lehrer wegen mangelnder Systemtreue an; im heutigen Deutschland gehen Pädagogen gegen ihre Zöglinge vor, wenn diese nicht so denken, wie sie es wünschen. Das ist schon keine Holzhammer-Pädagogik mehr, sondern zeigt pathologische Züge: Bekanntlich haben diese “Superdemokraten” ein massives Problem damit, Andersdenkenden im Dialog zu begegnen. So als seien Meinungen ebenso ansteckend wie ein herausgeniestes Grippevirus.

Während ein Mensch mit Waschzwang literweise Desinfektionsmittel benutzt, um vermeintliche und echte Keime auf der Haut loszuwerden, auch wenn diese schon mit Ekzemen auf die rüde Behandlung reagiert, greift der politisch motivierte Denunziant zum Telefon und ruft die Behörden. Sie sind sein Desinfektionsmittel gegen Meinungskeime. Vielleicht sprangen viele dieser Bürger deshalb auch so gern auf den Corona-Zug auf: Die Grundprinzipien der Abschottung waren ihnen einfach bereits in Fleisch und Blut übergegangen.

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Freunde des derzeitigen innenpolitischen Kurses von Nancy Faeser machen sich gern darüber lustig, wenn solche Vorfälle als Vorboten einer kommenden Diktatur angesehen werden. Ihre Zufriedenheit über diese Zustände ist ein deutliches Zeichen dafür, wie gut den Linken ihr Marsch durch die Institutionen inzwischen gelungen ist. Statt von “Bullenstaat” und “faschistoiden Strukturen” sprechen sie nun von “Demokratieförderung”, wenn sie Denunzianten und autoritär veranlagte Charaktere für sich einspannen. “Wehret den Anfängen!” gilt hingegen nur noch, falls eine Schülerin ein harmloses Schlumpfvideo postet oder ein AfD-Politiker das Wort “Autobahn” in den Mund nimmt. Längst bestimmen sie, wer mit wem reden darf, welche Bücher und Filme noch zulässig sind und was wissenschaftlicher Konsens zu sein hat.

Da sind die kanadischen Verhältnisse gar nicht mehr so fern.

Mirjam Lübke

»Die im Grundgesetz Art. 5 (1) garantierte Meinungsfreiheit auf dem Scheiterhaufen:
Früher wurden Ketzer für den "wahren Glauben" verbrannt,
heute werden Nonkonformisten gesellschaftlich wie sozial angeprangert, ausgegrenzt
& vernichtet sowie durch eine Erfüllungsjustiz regimetreuer, weisungsgebundener
Staatsanwälte kriminalisiert & und einer Gesinnungsrechtsprechung abgeurteilt.
Was für ein leuchtendes Vorbild für die Welt vom besten Deutschland,
das es jemals gegeben hat.«
(Helmut Schnug)

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 Ribnitz-Damgarten: Die Stunde der Heimathasser und Denunzianten

Jan-Dirk Zimmermann, der Schulleiter des zu trauriger Berühmtheit gelangten Richard-Wossidlo-Gymnasiums in Mecklenburg-Vorpommern, auf dessen Geheiß die Polizei in seine Schule kam, um eine 16-Jährige einer “Gefährderansprache” zu unterziehen (weil sie angeblich die AfD mit einem Schlumpfvideo auf TikTok “unterstützt” und auch noch gewagt hatte, Deutschland als ihre Heimat zu bezeichnen), zeigt wegen seines Verhaltens nicht das geringste Unrechtsbewusstsein: Für solche Vorfälle gebe es ein „Verfahren“, das er in der „exakt vorgeschriebenen Schrittfolge“ eingehalten habe, erklärte er.

Auf ganz ähnliche Weise äußern sich mittlerweile auch die Polizeibehörden und die Landespolitik, die so versuchen, die absurde Abführung eines Mädchens durch drei Polizisten aus dem Unterricht als normalste Sache der Welt hinzustellen. Brave deutsche Beamte und Musterdeutsche, wohin das Auge reicht! Von Theo-Paul Löwengrub, Ansage.org, 19. März 2024 >> weiter:

 Schlumpf-Skandal: "Was die Polizei da sagt, das stimmt nicht".

Ende Februar wurde eine Schülerin in einem Gymnasium in Vorpommern aus dem Unterricht geführt und von der Polizei einer "Gefährderansprache" unterzogen. Der Grund: Ein auf TikTok gepostetes AfD-Video mit Schlümpfen. Nun hat sich das Mädchen selbst in einem Interview dazu geäußert.

Die Schülerin, die vor etwa drei Wochen wegen eines TikTok-Posts von Polizisten und Schulleiter aus dem Unterricht in einem Gymnasium in Ribnitz-Damgarten geholt und einer Art "Gefährderansprache" unterzogen wurde, hat der Darstellung des Vorgangs durch Polizei und den Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns in wesentlichen Punkten widersprochen.

Anlass für die Maßnahme war ein Post des Mädchens auf TikTok, in dem sie für die AfD warb. In diesem erschienen Schlümpfe und eine Deutschlandkarte, und es hieß: "Die Schlümpfe sind blau – und Deutschland auch!". Zum Zeitpunkt des Polizeieinsatzes hatte sie den Post wieder gelöscht. Von RT DE, 17. März 2024 >> weiter.

 Ein Staat, der eine Schülerin wegen eines Schlumpf-Videos mit einer «Gefährderansprache» einschüchtert, hat jedes Mass verloren.

Der Fall einer 16-Jährigen aus Mecklenburg-Vorpommern zeigt, dass der «Kampf gegen rechts» in Deutschland außer Kontrolle geraten ist.

Deutschland führt einen Kampf «gegen rechts», und laut dem Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang soll dieser bereits «unterhalb der Strafbarkeitsgrenze» beginnen. Wer sich bisher fragte, was das wohl bedeuten könnte, weiss es nun: In dieser Woche wurde bekannt, dass eine 16-jährige Schülerin im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern kürzlich aus dem Unterricht geholt worden ist, damit die Polizei ihr in Gegenwart ihres Schulleiters eine «Gefährderansprache» halten konnte. Von Susanne Gaschke, Berlin, Neue Zürcher Zeitung, 15. März 2024 >> weiter.


Quelle: Der Artikel von Mirjam Lübke wurde am 15. März 2024 unter dem Titel »Polizeieinsatz bei falscher Meinung« erstveröffentlicht auf ANSAGE.org >> Artikel. HINWEIS: Der Gründer dieser Seite, Daniel Matissek, gewährte auf Anfrage in einem Email vom 22. Juni 2022 sein Einverständnis und die Freigabe, gelegentlich auf ANSAGE.org veröffentlichte Artikel in Kritisches-Netzwerk.de übernehmen zu dürfen. Dafür herzlichen Dank. Das Urheberrecht (©) an diesem und aller weiteren Artikel verbleibt selbstverständlich bei den jeweiligen Autoren und ANSAGE.org.

ACHTUNG: Die Bilder, Grafiken, Illustrationen und Karikaturen sind nicht Bestandteil der Originalveröffentlichung und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten folgende Kriterien oder Lizenzen, siehe weiter unten. Grünfärbung von Zitaten im Artikel und einige zusätzliche Verlinkungen wurden ebenfalls von H.S. als Anreicherung gesetzt, ebenso die Komposition der Haupt- und Unterüberschrift(en) geändert.

► Bild- und Grafikquellen:

1. Fußschellen, auch Fußfesseln oder Fußeisen genannt, dienen zur Fesselung der Füße mit dem Ziel, eine Bewegungseinschränkung zu erreichen. In Form und Funktion sind Fußschellen oft Handschellen sehr ähnlich, unterscheiden sich von diesen aber durch eine größere Öffnung und meist auch durch eine längere Verbindungskette zwischen den beiden verschließbaren Ringen. Fußschellen bestehen, je nach Einsatzgebiet, aus verschiedenen Materialien. Zum schnellen und kurzzeitigen Fixieren werden sogenannte „Strapse“ (Kabelbinder) verwendet. Für längere Fixierungen bestehen sie meistens aus zwei Metallringen, die mit einer Kette verbunden sind. Foto: Copyright ©️ Raimond Spekking, Köln. Quelle: Wikimedia Commons. Diese Datei ist lizenziert unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international“ (CC BY-SA 4.0 Deed). Der Bildausschnitt wurde von Helmut Schnug etwas eingekürzt.

2. Affe hält Megafon (Megaphon) und spricht: »Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.« Foto OHNE das Textinlet: freepik (detaillierter Urhebername nicht benannt!). Quelle: freepik >> https://de.freepik.com/ . Freepik-Lizenz: Die Lizenz erlaubt es Ihnen, die als kostenlos markierten Inhalte für persönliche Projekte und auch den kommerziellen Gebrauch in digitalen oder gedruckten Medien zu nutzen. Erlaubt ist eine unbegrenzte Zahl von Nutzungen, unbefristet von überall auf der Welt. Modifizierungen und abgeleitete Werke sind erlaubt. Eine Namensnennung des Urhebers (freepik) und der Quelle (Freepik.com) ist erforderlich. >> Foto. Das Textinlet wurde von Helmut Schnug in das Foto eingearbeitet.

Allgemein bekannt ist der Spruch „Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant“. Die Urheberschaft wird oft Hoffmann von Fallersleben zugeschrieben, seit dieser Vers in die Zitatensammlungen von Daniel Sanders (1906) und Richard Zoozmann (1911) aufgenommen wurde. Die dortige Quellenangabe „Polit. Gedichte: Sprüche 17“ ist jedoch nicht nachvollziehbar, und auch sonst ist das Zitat im Werk Hoffmanns nicht festzustellen. Nah liegt es allerdings, darin eine auf einen Satz verdichtete Paraphrasierung des Liedes 'Der Denunziant' von Max Kegel (* 6. Januar 1850 in Dresden; † 10. August 1902 in Thalkirchen bei München) zu sehen, das 1884 – in der Zeit des Sozialistengesetzes – anonym in der satirischen Zeitschrift 'Der wahre Jacob' erschienen war und unter anderem folgende Verse enthält:

[…]
»Gefährlich ist ein toller Hund,
Gefährlich ist der Lügenmund,
Gefährlich ist, wer stiftet Brand,
Gefährlicher der Denunziant.

Verpestet ist fürwahr die Luft,
Wo athmet solch ein Schelm und Schuft.
Verpestet ist ein ganzes Land,
Wo schleicht herum der Denunziant.
[…]
Durchs ganze Leben Schimpf und Schmach
Geht ihm voran und folgt ihm nach.
Der Menschheit Schandfleck wird genannt
Der niederträcht'ge Denunziant.

Wird er erblickt in Freundeskreis,
Macht man ihm bald die Hölle heiß
Und ruft, ist er einmal erkannt:
Hinaus! Er ist ein Denunziant.

Und wenn er einst im Grabe liegt
Und seine Seel nach oben fliegt,
Ruft Petrus: Fort, Hallunk! Verbannt
Von hier ist jeder Denunziant.«

3. Nonkonformismus: Hegst Du nonkonformistische Gedanken? Dann mal besser Klappe halten! Karikatur: Pommes Leibowitz. Quelle: Flickr. Kein Urheberrechtsschutz. Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte.

4. Während ein Mensch mit Waschzwang literweise Desinfektionsmittel benutzt, um vermeintliche und echte Keime auf der Haut loszuwerden, auch wenn diese schon mit Ekzemen auf die rüde Behandlung reagiert, greift der politisch motivierte Denunziant zum Telefon und ruft die Behörden. Sie sind sein Desinfektionsmittel gegen Meinungskeime. Vielleicht sprangen viele dieser Bürger deshalb auch so gern auf den Corona-Zug auf: Die Grundprinzipien der Abschottung waren ihnen einfach bereits in Fleisch und Blut übergegangen. Foto: moonpirate / Stefan Klee, Middelburg/Netherlands (user_id:21702291). Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.

5. Grundgesetz in der Hand: Es geht um das Recht, Freiheit und Recht zu verteidigen. Wir alle wissen, dass etwas nicht stimmt! Wir wissen alle, dass es verboten ist, dies laut zu sagen. Aber wer hat dies, und mit welchem Recht, verbieten können? Foto (OHNE INLET): jmtosses. Quelle: Flickr. Die Datei ist mit der CC-Lizenz Namensnennung-Nicht kommerziell 2.0 Generic (CC BY-NC 2.0) lizenziert. Text eingearbeitet von Helmut Schnug.