WHO-Symposium Zürich-Altstetten

STOPP – Kein Pandemievertrag ohne Aufarbeitung!

Vortrag von Philipp Kruse, Schweizer Rechtsanwalt, LL.M - 20.4.2024

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Informationstagung zum geplanten Pandemievertrag der WHO, den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und der Revision des Schweizerischen Epidemiengesetzes.

„Es ist der WHO jegliche Legitimation abzusprechen, weitere Kompetenzen an sich reißen zu dürfen oder zugesprochen zu bekommen. Es hat sich schlichtweg nicht bewiesen, sondern hier ist ein Fullstop angesagt. Stopp! Und erst dann, wenn alle Fehler aufgearbeitet wurden, dann kann man sich über neue Vereinbarungen unterhalten und vorher ganz sicher nicht.“

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„Nun, es gibt einen weiteren wichtigen Punkt, der zu beherzigen ist, nämlich: Über solche Anpassungen darf nur abgestimmt werden, wenn der Weltgesundheitsversammlung mindestens vier Monate vorher diese Schlussabstimmungsversion vorgelegen hat. So, das heißt, es wäre gegen die eigenen Spielregeln – das steht in Art. 55 Abs. 2 der Gesundheitsvorschriften – es wäre gegen die eigenen WHO-Verfahrensregeln, wenn man jetzt Ende Mai darüber abstimmen wollte.“

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