Abzocke durch das Oligopol der Energiekonzerne

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Peter Weber
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Abzocke durch das Oligopol der Energiekonzerne
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Die Abzocker........

Die Maßlosigkeit der Energiekonzerne ist schier grenzenlos. Das Oligopol nutzt seine Marktmacht rücksichtslos aus, ohne von der Politik gebremst zu werden. Wie wir alle wissen, sitzen und saßen „unsere“ Regierungen stets im Boot der Multis -  ob Banken oder Energie – Merkel biedert sich überall an. Statt daß gegen die Energiekonzerne mit aller politischen Macht angegangen wird, werden diese hofiert und mit Subventionen sowie Steuergeschenken zugeschüttet.

Es ist allerhöchste Zeit, daß die geballte Macht der Energiekonzerne gebrochen wird, entweder / oder durch........

  • völlige Zerschlagung
  • Verstaatlichung der Netze und staatliche Kontrolle des gesamten Energieversorgungssystems
  • Verhinderung weiterer Privatisierungen von Versorgungseinrichtungen der Daseinsfürsorge
  • Einstellung jeglicher bereichernder Subventionen
  • Einführung einer angemessenen Haftungsregelung für Folgeschäden und –Kosten
  • Bewerkstelligung einer effektiven Ökobilanzbewertung und entsprechenden Steuerung
  • rigorose Überwachung der Preisstrategien verbunden mit einschneidenden Sanktionen bei Zuwiderhandlung
  • konsequente Dezentralisierung des Energieversorgungssystems
  • Entflechtung der Filzokratie mit politischen Instanzen und Mandatsträgern bis hinunter auf die kommunale Ebene

Nachdem die Energiekonzerne in der Vergangenheit total verwöhnt und aus der öffentlichen Hand gefüttert wurden, besitzen sie nun die Frechheit, gegen die bisher getroffenen politischen Maßnahmen, bei denen sie eigentlich noch gut davon gekommen sind, gerichtlich zu Felde zu ziehen. Die nun eingeschlagene Strategie der Konzerne stellt eine Unverfrorenheit sondergleichen dar. Bereits im Vorfeld haben sie eine Rückerstattung von 170 Milliarden € an Brennelementesteuer erhalten. Aber sie bekommen den Hals nicht voll genug und fordern nun noch mehr:

  • „Vattenfall spricht davon, 700 Millionen Euro in die Meiler Brunsbüttel und Krümmel investiert zu haben, im Vertrauen auf eine Laufzeitverlängerung. Um die Summe wird es mindestens gehen.“
  • „Das heißt für den aktuellen Fall um den Atomausstieg nichts Gutes. "Mit dem Gang zum Icsid umgeht Vattenfall das deutsche Grundgesetz", sagt Krajewski (Rechtswissenschaftler Markus Krajewski).“
  • „Denn das deutsche Recht kennt Eigentum nur in Verbindung mit "sozialen Pflichten" und wägt mehrere Interessen ab, etwa den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Die internationalen Regeln kennen lediglich den Schutz des Eigentums der Konzerne, ohne Rücksicht etwa auf ökologische Belange.“
  • „Die Möglichkeit Vattenfalls haben Eon und RWE als deutsche Unternehmen nicht. Wie aus Branchenkreisen verlautete, wird es jedoch noch in diesem Jahr zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht kommen. Auch hier wollen sich die Konzerne auf den Schutz des Eigentums berufen. Nach Aktienrecht sei man verpflichtet, die Werte des Unternehmens zu schützen, heißt es.“

Es handelt sich bei den o. a. Aussagen um Zitate aus:

 

Klage gegen Atomausstieg – TAZ -  02.11.2011 - von Ingo Arzt

Atomkonzerne schlagen zurück

 

Der Staat wird wegen des Atomausstiegs auf Milliarden verklagt. Vattenfall zieht vor ein Schiedsgericht, Eon und RWE vor das Verfassungsgericht.

Bitte weiterlesen:  hier

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Telepolis bringt die Fakten kurz und bündig wie folgt vor:

 

Geld ohne Leistung – Telepolis - 05.11.2011 – von Matthias Brake

Die AKW-Energiekonzerne ziehen flächendeckend vor Gericht

„Die vom Atomausstieg betroffenen Energiekonzerne ziehen international und national gegen die Abschaltung ihrer Reaktoren vor Gericht.

  • Vattenfall will noch in diesem Jahr die Bundesrepublik vor dem Washingtoner Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten (Icsid) verklagen. Vattenfall beruft sich auf den Artikel 10 der europäischen Energiecharta, die ausländische Investitionen rechtlich schützt und für Vattenfall als schwedischen Konzern sind das die Kraftwerke in Deutschland.

Schon 2009 war Vattenfall mit dieser Strategie erfolgreich, als es androhte gegen die hohen Umweltauflagen beim Bau des Kohlekraftwerks Moorburg zu klagen. Damals knickte die Hamburger Landesregierung ein und willigte in einen Vergleich zu Gunsten Vattenfalls ein. Jetzt droht Vattenfall damit, im Vertrauen in die zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung 700 Mio. Euro in die Kraftwerke Krümmel und Brunsbüttel investiert zu haben und diese zurückzufordern.

  • E.on will auch dieses Jahr noch vor Gericht klagen und zwar vor dem Bundesverfassungsgericht. Begründung: Die Regierung habe durch ihren Atomausstiegsbeschluss in das vom Grundgesetz geschützte Eigentumsrecht eingegriffen.
  • RWE lässt vom Verwaltungsgerichtshof Kassel exemplarisch prüfen, ob die Abschaltung von Biblis A und B mit dem Atomgesetz konform ist. Sollte das Gericht zugunsten RWE entscheiden wäre das auch gültig für die anderen sechs abgeschalteten AKWs. Noch ein Ansatzpunkt für die Klagen ist, dass Vattenfalls AKW Krümmel nicht unter die im Atomgesetz genannte Altersgrenze fällt.

Verteilte Klagen vor einem amerikanischen Schiedsgericht, dem Bundesverfassungsgericht, dem Verwaltungsgericht und dem Finanzgericht, das sieht fast nach einer konzertierten Aktion aus. Gewinnt einer, gewinnen alle. In den bisherigen Klagen gegen die Brennelementesteuer waren die Atomkonzerne jedenfalls schon erfolgreich und erhielten bereits 170 Mio. Euro vom Finanzamt zurück.“

Original bitte lesen:  hier

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katastrophales Versagen der Regierungsaufsicht

Es kommt noch ein schwer wiegender Punkt hinzu, den der öffentlichen Debatte anscheinend weitgehend entgangen ist. Es handelt sich um ein jämmerliches Versagen der Bundesregierung in Sachen Aufsicht des Energienetzes, was zur Folge hat, daß wir zum Jahreswechsel mit erheblichen Steigerungen der Strom- und Gaspreise rechnen müssen.

Die Grundlage der Misere ist die Tatsache, daß die Regierung eine Entscheidung des BGH bzgl. der Senkung der Netzentgelte nicht ernst genommen und übersehen hat. Die Suppe, die der Verbraucher nun auslöffeln muß, hat folgende Konsistenz:

  • eine ca. 13 %ige Erhöhung der Netzentgelte
  • ca. 5 % Anhebung der Energie-Endpreise
  • zwei Milliarden € Zusatzkosten p. a. für den Verbraucher

Ich beziehe mich in diesem Zusammenhang auf eine Meldung der Frankfurter Rundschau, die wie folgt in dieses Thema einsteigt:

 

Steigende Strompreise - Das Versagen der Kontrolleure - FR vom 06.11.2011

Die deutschen Strom- und Gaskunden müssen zum Jahreswechsel mit deutlichen Preissteigerungen rechnen. Schuld daran ist die Bundesregierung, die bei der Aufsicht der Energienetze kläglich versagt hat.

Ein derart umfängliches Versagen der Aufsicht durch die Regierung hat es wohl noch nie gegeben, seit die Energiemärkte 1998 liberalisiert wurden: Bis zu zwei Milliarden Euro kassieren die Betreiber der Strom- und Gasnetze kommendes Jahr zusätzlich von ihren Kunden, weil ein Urteil des Bundesgerichtshofs nicht ernst genommen wurde.

Was genau ist passiert? Die Energienetze sind Monopole und stehen deshalb unter der Aufsicht des Staates. Die Betreiber müssen ihre Preise bei der Bundesnetzagentur genehmigen lassen, die wiederum vom Bundeswirtschaftsministerium beaufsichtigt wird. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni dieses Jahres, hatte nun einen entscheidenden Passus der Regulierung für ungültig erklärt: Die pauschale Senkung der Netzentgelte um 1,25 Prozent pro Jahr ist rechtswidrig …“

Bitte weiterlesen:  hier

 

Der Staat als Sponsor der Energieverschwender


Die Abzocker in Gestalt der Energiekonzerne haben dank der großzügigen Förderung des Staates gute Gesellschaft bekommen. Der Artikel des Stern vom 21.11.2011 „Ausnahmen bei Netzkosten machen Strom teurer“ hat uns auf diese unverantwortliche Verschwendung und Belastung für den Normalverbraucher aufmerksamt gemacht.

Ca. 520 Unternehmen profitieren von dieser Regelung der neuen Stromnetzgelt-Verordnung, gegen die sämtliche Kleinverbraucher eigentlich Sturm laufen müßten, weil sie zum einen gegen den Grundsatz des ökologischen Wirtschaftsgebotes verstößt und zum anderen die Bürger bestraft – und gerade diejenigen, die sich um einen sparsamen und nachhaltigen Energieverbrauch bemühen.

 

Der Stern-Bericht beginnt wie folgt:

Ausnahmen bei Netzkosten machen Strom teurer
„Ausnahmsweise muss mal nicht die Förderung von erneuerbaren Energien als Sündenbock für steigende Strompreise herhalten. Diesmal haben Verbraucherschützer die Netzkosten als Treiber Nummer eins ausgemacht. Seit Wochen gibt es Streit um die Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzkosten, die auf Druck von Union und FDP zunächst weitgehend unbeachtet bei den Gesetzen zur Energiewende durchgesetzt worden ist. Für Haushalte könnte der Strom kommendes Jahr wegen der Ausnahmen um bis zu 40 Euro teurer werden.

Was konkret ist passiert?

Die seit August geltende neue Stromnetzentgeltverordnung befreit in Paragraf 19 Unternehmen mit einem hohen Verbrauch fast komplett von den Netzgebühren - und das rückwirkend für das laufende Jahr. Unternehmen, die mindestens 7000 Stunden pro Jahr am Netz hängen und mehr als zehn Millionen Kilowattstunden Strom verbrauchen, müssen gar keine Netzentgelte mehr zahlen. Ab einem Stromverbrauch von 100 000 Kilowattstunden pro Jahr sinken die Netzkosten bereits deutlich, so dass tausende Unternehmen nicht wie die Verbraucher den vollen Preis zahlen müssen.“
Der Artikel stellt auch die richtigen Fragen wie:

  1. Wie werden die Netzentgelte bezahlt?
  2. Was bedeutet dies für die Verbraucher?
  3. für die Ausnahmen?
  4. Wer profitiert besonders?

Peter A. Weber