Beliebteste Flugmanöver im Personenluftverkehr verboten
Lufthansa verbietet Piloten, Loopings zu fliegen
Immer diese Spießer bei der Lufthansa
Köln, Frankfurt (dpo) - Wie die Deutsche Lufthansa AG heute der Presse mitteilte, ist es den Piloten der Fluggesellschaft ab sofort strengstens untersagt, mit Passagiermaschinen Loopings zu fliegen. Als Grund für das Verbot des beliebten Manövers nennt das Unternehmen immer häufiger auftretende Beschwerden des Begleitpersonals. Auch hätten vereinzelt Passagiere im Anschluss an einen Looping über Übelkeit geklagt.

Eine vertragliche Regelung für Loopings gab es bisher nicht, es war der Pilotenmannschaft selbst überlassen, ob, wann und wie oft sie einen Überschlag als besonderes Markenzeichen durchführte. Einzig zur Spritersparnis galt bislang die Faustregel "maximal ein Looping pro 50 Kilometer".

Dabei zählt das Manöver in Fachkreisen zu den einfacheren. Laut Kunstflugexperten sei ein ordentlich ausgeführter Looping "absolut unproblematisch" und die Beschwerden seien nicht nachvollziehbar. Allenfalls Toilettengänge seien währenddessen erschwert.
Auch die populären Manöver wie der Sturzflug oder die doppelte Fassrolle sollen verboten werden.
Bitte die detailliertere Meldung als Video ansehen: (Dauer 2:32 Min.)
"Der Postillon"
Der Postillon ist eine deutschsprachige Webpräsenz, die von Stefan Sichermann (geb. 1981 in Ansbach, wohnt im Landkreis Fürth) betrieben wird und täglich satirische Beiträge im Stil von Zeitungsartikeln und Agenturmeldungen veröffentlicht. Einmal monatlich erscheint eine Printausgabe.
Dieser Satire-Beitrag wurde am 28. August 2026 erneut veröffentlich auf der Webseite des Satiremagazins 'Der Postillon' >> weiter. (Erstveröffentlichung: 12. August 2014)
Alle Texte auf 'Der Postillon' stehen unter CC BY-NC-SA 3.0 DE (nicht-kommerziell) - Namensnennung - Keine kommerzielle Nutzung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland. Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.
ACHTUNG: Die Bilder, Grafiken, Illustrationen und Karikaturen sind nicht Bestandteil der Originalveröffentlichung und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten folgende Kriterien oder Lizenzen, siehe weiter unten. Grünfärbung von Zitaten im Artikel und einige zusätzliche Verlinkungen wurden ebenfalls von H.S. als Anreicherung gesetzt, ebenso die Komposition der Haupt- und Unterüberschrift(en) geändert.
► Bild- und Grafikquellen:
1. Eine Passagiermaschine der Deutsche Lufthansa AG im Sonnenuntergang. Foto: garten-gg / G.C. (user_id:201217). Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.
2. Flugzeugillustration im Comic-Stil: Flugzeug in der Rückenfluglage. Illustration: Magnific (vormals freepik) >> https://www.magnific.com/de/. Freepik-Lizenz: Die Lizenz erlaubt es Ihnen, die als kostenlos markierten Inhalte für persönliche Projekte und auch den kommerziellen Gebrauch in digitalen oder gedruckten Medien zu nutzen. Erlaubt ist eine unbegrenzte Zahl von Nutzungen, unbefristet von überall auf der Welt. Modifizierungen und abgeleitete Werke sind erlaubt. Eine Namensnennung des Urhebers (Magnific, vormals Freepik) und der Quelle (magnific.com/de/) ist erforderlich. >> Illustration. Achtung: Das Bild wurde von Helmut Schnug horizontal gespiegelt. "Upside down" - kopfüber - auf den Kopf gestellt.
