Bolivien: Evo Morales als Vorreiter für Kinderarbeit

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Bolivien: Evo Morales als Vorreiter für Kinderarbeit
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Evo Morales als Vorreiter für Kinderarbeit


Heiße Eisen: Wie jetzt? Sie finden Kinderarbeit nicht gut? Selbstverständlich folgt jetzt reflexartig und wohlstandsbedingt die Reaktion: „das geht doch gar nicht“! Nur auf die Resultate der vielfältigen Kinderarbeit aus aller Herren Länder möchten wir natürlich alle nicht verzichten.

Ob es die billigen Jeans sind, die netten kleinen Spielzeuge für unsere eigene Brut oder der tausendfache andere Nippes den wir aus Asien, Afrika und Südamerika unentwegt importieren. Selbstverständlich schützen wir unsere Kinder vor derlei Erscheinungen und feiern es als Modernisierung unserer doch so "zivilisierten" Gesellschaft. Das war es dann auch schon. Danach kommt wieder die Doppelmoral.

Jetzt macht der bolivianische Staatschef Evo Morales von sich reden, indem er gegen ein generelles Verbot von Kinderarbeit votiert und diese auch nicht grundsätzlich für verwerflich hält. Wie zu erwarten, ist derzeit das weltweite Protestgeschrei groß. Zu seiner eigenen Entwicklungsgeschichte muss man anfügen, dass er selbst einst als Kinderarbeiter tätig war (oder sein musste). Er weiß also durchaus wovon er redet. Viel interessanter für diese Debatte sind die sozialen Aspekte, die sich ergeben, wenn man versucht, ein wenig tiefer in seine Argumentationsgründe einzusteigen. Gleiches gilt für die in Südamerika diskutierte Altersgrenze für die Kinderarbeit von 14 Jahren, die er ebenso infrage stellt. Und gleich vorweg setzt er die Prioritäten an einer anderen Stelle, indem er sagt, dass die arbeitenden Kinder angemessen zu behandeln sind. Was immer wir uns jetzt darunter vorstellen mögen. Er verbindet es mit dem Gedanken, dass Kinder grundsätzlich „nicht ausgenutzt“ werden sollen.

Weiter betont er in der Debatte, dass der Staat die angemessene Behandlung und den Schutz der Kinder sicherzustellen habe. Dies impliziert auch Regelungen für Not leidende Familien, die gezwungen sind, ihre Kinder zur Arbeit zu schicken, weil alles weitere mit Blick auf eine soziale Sicherung der Familien dort nicht gegeben ist. Bolivien zählt übrigens zu den ärmsten Ländern Südamerikas, dessen erster indigene Präsident Evo Morales ist. Spätestens an dieser Stelle dürfte dem Leser klar werden, dass in solchen Ländern die Uhr generell anders tickt, als hier bei uns im wohlhabenden Europa. Wir müssen daher unseren Blick dementsprechend den dortigen Realitäten anpassen.

In Bolivien ist derzeit das Parlament mit einer Neuregelung der entsprechenden Gesetze befasst, um diese mit den Bestimmungen der ILO … [Internationale Arbeitsorganisation] in Einklang zu bringen. Auch diese Organisationen verfolgt nicht das Ziel der generellen Abschaffung von Kinderarbeit, wohl aber eine Altersgrenze von 14 Jahren dafür vorzusehen. In Bolivien sollen nach offiziellen Angaben rund 850.000 Kinder zur Arbeit statt zur Schule gehen. Nach Schätzungen der ILO  geht es 168 Millionen Kindern weltweit ähnlich.

Jetzt hat Präsident Morales die Diskussion um ein weiteres Argument bereichert, indem er sagte, dass frühes Arbeiten das soziale Gewissen fördere. Diese Aussage ist natürlich absoluter Reizstoff für viele „Laissez-faire-Eltern“ hierzulande, die sich jetzt genötigt sehen könnten, für ihre „hart geschonten Kinder“ und zur Rechtfertigung ihrer eigenen Erziehungsmethoden auf die Barrikaden zu klettern.

Die Frage bleibt im Raume stehen, ob wir nicht doch einen völlig falschen oder gar verklärten Blick auf die sozialen Umstände in anderen Ländern haben. Dagegen erscheint Morales mit seinen Vorstellungen geradezu als Realist, mit einem Realismus den man bei vielen unserer Politiker gar nicht erst zu suchen braucht. 

Ein Beispiel: Was passiert mit einem Kind welches elternlos wird, also Vollwaise ist? Hierzulande würde es sorgsam weggefangen und in ein Heim verfrachtet werden, sofern man keine Verwandtschaft ausfindig machen kann. In vielen anderen Ländern müsste es sich schlicht selbst um sein Überleben kümmern, ganz unabhängig vom Alter. Dafür gibt es nur wenig Möglichkeiten. Entweder arbeiten oder stehlen. Was wäre uns „reguliert“ nun lieber, sofern das entsprechende Kind dort nicht schon von Kinderhändlern von der Straße weggefangen wurde?

Aber auch hier könnte der Blick in unsere eigene Vergangenheit zu diesem Thema bedeutend weiterhelfen. Es gibt noch genügend (über)lebende Beispiele, auch hier bei uns in Deutschland, die wissen wie es im Kindesalter auf dem Bauernhof war, wie selbstverständlich, (mit)arbeiten … tagtäglich, ohne Ansehen von Wochenende, Fest- und Feiertagen. Und wieder andere werden sich daran erinnern, als Kind und Jugendliche diverse andere Arbeiten gegen (Taschen)Geld ausgeführt zu haben. Vielleicht müssen wir nur mal die Betroffenen fragen, welchen Schaden sie davongetragen haben. Die Auskünfte werden durchwachsen ausfallen. Dort wo niemand zur Arbeit geprügelt wurde, dürften die Erinnerungen daran häufig positiv ausfallen.

Nicht nur den südamerikanischen Ländern, sondern auch vielen asiatischen oder afrikanischen Ländern, die hart an der Armutsgrenze oder darunter wirtschaften und keine sozialen Sicherungssysteme kennen, werden in einer ähnlichen Weise das Thema Kinderarbeit handhaben müssen. An der Stelle muss man Evo Morales zustimmen, nämlich dass sich der Staat darauf beschränken muss, sicherzustellen, dass Kinder bei der Arbeit angemessen und anständig behandelt werden und eben nicht der Gedanke der Ausbeutung, der Ausnutzung oder gar Gewalt das Geschehen vor Ort diktiert.

Ein weiterer Aspekt der hinzukommt. und der auch uns hier in Europa alsbald wieder einholen dürfte. ist das absehbare Zusammenbrechen der hiesigen sozialen Sicherungssysteme (schon mal nach Griechenland sehen), das anhaltende Lohndumping, bei dem Facharbeiter heute teilweise schon Hartz-IV Zuschüsse beantragen müssen, um die Familie durchzubringen.

Vielleicht sollten wir den Mund nicht ganz so weit aufreißen wenn es um Südamerika oder andere Länder geht, sondern uns vordringlich darum kümmern, dass wir es uns auch weiterhin leisten können, unsere Kinder nicht arbeiten schicken zu müssen. Ginge es nach den Profitinteressen mancher Konzerne, so wäre es ihnen völlig egal ob die ganze Familie fürs Überleben schuften muss oder nur ein Teil von ihnen. Profitabler ist es wenn alle dafür schuften müssen, weil dann die einzelne Arbeitskraft stets billiger zu haben sein wird … auch für Revolutionen bleibt weniger Zeit.

Hoch lebe der Profit!

Wilfried Kahrs


► Quelle:  dieser Beitrag erschien erstmals auf meinem Blog  qpress.de > Artikel

   die 4/2 Wahrheiten

Bildquellen:

1. Mädchen mit einem Alpaka. Das Alpaka (Vicugna pacos), auch Pako, ist eine aus den südamerikanischen Anden stammende, domestizierte Kamelform, die vorwiegend ihrer Wolle wegen gezüchtet wird. Foto: Donkeet. Quelle: Wikipedia Commons. Diese Datei ist unter den Creative Commons-Lizenzen Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert, 2.5 generisch, 2.0 generisch und 1.0 generisch lizenziert.

2. Juan Evo Morales Ayma ist seit dem 22. Januar 2006 Präsident Boliviens. Er ist Führer der sozialistischen bolivianischen Partei Movimiento al Socialismo (MAS) und der Bewegung für die Rechte der Coca-Bauern. Evo Morales gewann mit 54 Prozent der Stimmen die vorgezogenen Präsidentschaftswahlen am 18. Dezember 2005. Er wurde damit als erster Indígena Staatsoberhaupt von Bolivien und errang den deutlichsten Wahlsieg seit Ende der letzten Militärregierung 1982. Bei der Präsidentenwahl vom Dezember 2009 übertraf er mit einer Zustimmung von 64 Prozent der Bürger das Ergebnis von 2005.

Evo Morales verkündete am 14. Januar 2009 den Abbruch der diplomatischen Beziehungen seines Landes zu Israel wegen des israelischen Krieges gegen die Zivilbevölkerung von Gaza. Er sagte, er werde eine Klage gegen Israel vor dem internationalen Strafgerichtshof unterstützen und forderte, dass dem israelischen Präsidenten Shimon Peres der Friedensnobelpreis aberkannt werden solle. Außerdem kritisierte er den „Unsicherheitsrat“ der Vereinten Nationen für seine zurückhaltende Reaktion auf die Krise.

Foto: Marcello Casal Jr./ABr - Quelle: Wikipedia Commons. Diese Datei ist unter der Creative Commons-Lizenz Namensnennung 3.0 Brasilien lizenziert.

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Kinderarbeit - Kinderrechte


Kinderarbeit - Kinderrechte


Hi Wilfried

interessantes Thema. Hab mich auch schon länger mit Themen wie Kinderrechte und Kinderrechtskonvention der UN beschäftigt. Die Konvention (Übereinkunft) definiert Kinder als Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht (wie z. B. in manchen islamischen Ländern) nicht früher eintritt. Dabei geht die Kinderrechtskonvention nicht genauer darauf ein, ab wann sie für das einzelne Individuum Geltung bekommt: Sei dies ab der Geburt, erst später oder schon vorher. Sie legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest und stellt die Wichtigkeit von deren Wert und Wohlbefinden heraus. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die Konvention beruht, beinhalten das Überleben und die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung, die Wahrung der Interessen der Kinder sowie deren Beteiligung.


Es sind 10 Grundrechte verankert:

Im Originaltext braucht es dazu 54 Artikel in sehr komplizierter und sicher nicht kindgerechter Sprache. Die UNICEF, die Kinderrechtsorganisation der UNO, fasst den 20 Seiten langen Text in zehn Grundrechten zusammen (Die Nummerierung entspricht nicht jener der Artikel!):

  1. das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht;
  2. das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit;
  3. das Recht auf Gesundheit;
  4. das Recht auf Bildung und Ausbildung;
  5. das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung;
  6. das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln;
  7. das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens;
  8. das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung;
  9. das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause;
  10. das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

In der Praxis heißt das, Kinder haben das Recht, in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben. Sie haben das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung, Ausbildung und auf Mitsprache bei Entscheidungen, die ihr Wohlergehen betreffen. In zwei Zusatzprotokollen werden die Beteiligung Minderjähriger an bewaffneten Konflikten (Kindersoldaten) sowie Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie geächtet.

Das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention gegen Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie trat im Januar 2002 mit 32 Vertragsstaaten in Kraft. Deutschland trat ihm am 15. Juli 2009 bei. Das Zusatzprotokoll über Kinder in bewaffneten Konflikten trat im Februar 2002 in Kraft. In den Artikeln 11 bis 54 werden weitere Rechte geregelt, diie man bei Wikipedia nachlesen kann - weiter


Als Lesetip ein Artikel von Elisabeth Weydt bei SPIEGEL ONLINE mit dem Titel:


Gewerkschaft der Kinder: "Bitte lasst uns arbeiten!"

Kinderarbeit? Die ist international mindestens so geächtet wie es Landminen und Streubomben sind. Doch in Bolivien kämpfen Kinder für ihr Recht auf Arbeit. Für viele Familien ist sie überlebenswichtig.

In Bolivien kümmern sich die Kinder um die Toten. Sie gießen ihre Blumen, ziehen ihre Namensinschriften nach und polieren die Glasscheibe vor ihrer Grabnische. Oft beten die Kinder auch für ihre Klienten. Dann falten sie ihre kleinen Hände, blicken andächtig gen Himmel und rattern ein Ave Maria herunter.

In Bolivien heißt es, Kinder hätten eine besondere Verbindung zu Gott: Sie seien noch nicht so lange auf dieser Erde, die einen verdirbt, und deshalb noch näher an der Unschuld. Und so lungern schon Vierjährige an Friedhofstoren herum, um ihre Dienste anzubieten. Der direkte Draht zu Gott bringt ihnen sieben Bolivianos ein, 70 Cent. Das Rundum-Paket inklusive Grabsäuberung das Doppelte. Davon kann man sich dann sieben Empanadas kaufen. Und diese gefüllten Teigtaschen machen erst einmal satt.


- hier bitte weiterlesen
 


 

In Bolivien machen arbeitende Kinder erstmals ein Gesetz für ihre Rechte

von ProNATs e.V.


Zum ersten Mal in der Geschichte des Arbeits- und Sozialrechts sowie der Bewegungen arbeitender Kinder, haben ebendiese aus Bolivien einen kompletten Entwurf für ein Gesetz über die Rechte arbeitender Kinder vorgelegt. ProNATs ruft mit einer Erklärung zur Solidarität mit den arbeitenden Kindern von UNATSBO auf.

Die Union arbeitender Kinder und Jugendlichen Boliviens (UNATSBO)[1] hat im Dezember 2010 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich als „normativer Vorschlag zu Anerkennung, Förderung, Schutz und Verteidigung der Rechte der arbeitenden Kinder und Jugendlichen“ versteht.[2] Der Gesetzentwurf ist ein Novum in der Geschichte der Kinderrechte ebenso wie im Arbeits- und Sozialrecht. Zwar wurden in den vergangenen zwei Jahrzehnten gelegentlich Kinder bei der Ausarbeitung von Kinder- und Jugendgesetzen konsultiert, aber noch nie trug ein Gesetzentwurf die Handschrift von Kindern selbst. Ein Novum ist der Gesetzentwurf auch insofern, weil er mit Blick auf das Thema Kinderarbeit die Perspektive arbeitender Kinder und Jugendlicher zum Ausdruck bringt und auf dem Gedanken basiert, dass auch Kinder ein Recht haben zu arbeiten. Mit dem Gesetz soll den arbeitenden Kindern ermöglicht werden, sich (auch) selbst gegen Ausbeutung und Missbrauch zu wehren, ihre Menschenwürde zu wahren und ihre Rechte auszuüben.

Im Gegensatz zu den ILO-Konventionen über Kinderarbeit und der bisherigen Rechtslage in Bolivien wird kein Mindestalter für die Aufnahme einer Arbeit festgelegt. Jeder Junge und jedes Mädchen soll selbst entscheiden können, ab welchem Alter er/sie arbeiten will. Die in dem Gesetzentwurf formulierten Regeln und Rechte sollen für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr gelten. Lediglich mit Blick auf spezielle Regelungen wird zwischen arbeitenden Kindern (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) und arbeitenden Jugendlichen (vom 12. bis 18. Lebensjahr) unterschieden.

Die arbeitenden Kinder und Jugendlichen definieren sich in ihrem Gesetzentwurf so: „Sie üben produktive Tätigkeiten oder Dienstleistungen materieller, intellektueller oder anderer Art aus, als Abhängige oder auf eigene Rechnung, und erhalten dafür ein Gehalt oder erwirtschaften ein Einkommen. Sie üben Aktivitäten aus, die der Befriedigung lebensnotwendiger Bedürfnisse dienen und das individuelle und familiäre Überleben ermöglichen, in städtischen ebenso wie in ländlichen Gebieten; sofern es sich um familiäre oder kommunale Arbeit handelt, liegt weder ein abhängiges Arbeitsverhältnis vor, noch wird ein Lohn bezahlt.“

Der Gesetzentwurf verdankt sich einer günstigen historischen Konstellation. Bolivien ist ein Land im Umbruch, auf der Suche nach einer neuen Identität, die die vom Kolonialismus ererbten und auf Rassismus und Kapitalismus basierenden Machtstrukturen hinter sich lässt. In der neuen Verfassung, die 2009 in einem Referendum angenommen wurde, wird der bolivianische Staat als plurinational und kommunitär[3] definiert. Mit Blick auf die Rechte der Kinder wird in Art. 61 der Verfassung ausdrücklich „jede Form von Gewalt gegen Kinder, in der Familie ebenso wie in der Gesellschaft“ untersagt. Doch statt wie sonst üblich Kinderarbeit pauschal zu verbieten, wird das Verbot auf „Zwangsarbeit und Ausbeutung von Kindern“ zentriert. Zudem wird Kindern – in einer den Umständen geschuldeten verklausulierten, aber ohne Zweifel auf indigene Kulturen bezogenen Form – erstmals ausdrücklich das Recht zu arbeiten zugebilligt. Wörtlich heißt es: „Aktivitäten, die Kinder im familiären und sozialen Rahmen ausüben, dienen ihrer Entwicklung [4]  als Bürgerinnen und Bürger und haben eine bildende Funktion.“

Dieser Passus der Verfassung wurde gegen starke Widerstände durchgesetzt und verdankt sich nicht zuletzt der beharrlichen Überzeugungsarbeit der in UNATSBO organisierten Kinder und Jugendlichen. Mit ihrem Gesetzentwurf wollen sie nun die „institutionellen Rechte, Garantien und Mechanismen des Schutzes“ aller arbeitenden Kinder festlegen, die in der Verfassung einer besonderen Regulierung vorbehalten worden waren. Er ist das Ergebnis einer umfassenden Konsultation arbeitender Kinder und Jugendlicher und wurde von ihnen selbst in den Leitungsgremien von UNATSBO mit Unterstützung erwachsener Berater formuliert.

Im Gesetzentwurf werden die arbeitenden Kinder und Jugendlichen als „soziale Subjekte eigenen Rechts“ verstanden, die gleichermaßen das Recht und die Fähigkeit haben, „aktiv an der produktiven Dynamik und den Dienstleistungen in der Gesellschaft mitzuwirken“. Der Staat wird dazu verpflichtet, den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Beitrag anzuerkennen und wertzuschätzen, den die Kinder und Jugendlichen mit ihrer Arbeit erbringen. In diese Anerkennung und Wertschätzung ist eingeschlossen, dass die Arbeit der Kinder und Jugendlichen ein konstitutives Element ihrer Identität und eine Form der Partizipation darstellt, sowie als Kontext ihrer Sozialisation und der Aneignung von Werten und Normen dient.  

Der Staat, repräsentiert durch die Regierung sowie die regionalen und kommunalen Behörden, wird verpflichtet, die Arbeitsrechte der Kinder und Jugendlichen als „soziale Akteure“ zu fördern, sie bei ihrer Arbeit gegen Missbrauch und Ausbeutung zu schützen und ihnen eine integrale Bildung und eine Berufsausbildung zu gewährleisten, die ihren Wünschen, Eigenschaften und Fähigkeiten entsprechen. Die Organisationen der „Zivilgesellschaft“ werden zur Zusammenarbeit bei der Förderung der Rechte der arbeitenden Kinder und Jugendlichen aufgefordert.

Mit Blick auf die Umsetzung der Rechte wird den Kindern und Jugendlichen zugesichert, dass sie vor dem Gesetz gleich sind und denselben Schutz und dieselben Garantien genießen wie erwachsene Personen. Kein Kind oder Jugendlicher dürfe aufgrund seines Alters, Geschlechts, seiner Hautfarbe, sexuellen Orientierung oder Identität, Herkunft, Kultur, Nationalität, Sprache, seines religiösen Glaubens, seiner politischen Überzeugungen, seiner Parteizugehörigkeit, seines zivilen Status, seiner wirtschaftlichen und sozialen Situation, seines Berufs, seines Bildungsstandes, einer als Behinderung wahrgenommen Eigenschaft, einer Schwangerschaft oder aus anderen Gründen, ausgeschlossen, diskriminiert oder bevorzugt werden.   

Darüber hinaus werden den arbeitenden Kindern folgende Rechte zugesichert: die Rechte auf Gesundheit, Bildung, Sport und Freizeit; die individuellen Rechte auf Freiheit, Recht und Würde innerhalb und außerhalb von Arbeit und Schule sowie in der Gesellschaft im Allgemeinen; das Recht, seine Kultur auszudrücken, manifestiert in Sprache, Kleidung, Weltanschauung und Werten; das Recht, sich am Arbeitsplatz zu organisieren, in Gewerkschaften mitzuwirken und Kollektivverträge abzuschließen; das Recht auf sozialen, psychologischen und rechtlichen Beistand, insbesondere bei Arbeitskonflikten; das Recht auf besonderen Schutz bei der Arbeit für Kinder und Jugendliche, die über „andere“ Fähigkeiten[5] verfügen; das Recht auf eine allgemein zugängliche, vom Staat zu organisierende Berufsausbildung.

Gleich ein ganzes Gesetz zu verfassen, ist keine einfache Sache, zumal für Kinder, die üblicherweise in solchen Dingen nichts zu entscheiden haben. Selbst wenn sie, wie im vorliegenden Fall, solidarische und rechtskundige Berater hatten, müssen sie sich das erst mal zutrauen. Sie müssen Formulierungen finden, die rechtlichen Kriterien entsprechen und die nötige Allgemeinheit besitzen, ohne dass ihre persönlichen Erfahrungen und spezifischen Anliegen unter den Tisch fallen. Wenn die Kinder gar für sich ein Recht zu arbeiten beanspruchen, haben sie internationale Vereinbarungen und eingefahrene Denkmuster gegen sich, die leicht zu der Unterstellung führen, sie wollten „die Kinderarbeit“ legitimieren.

Im vorliegenden Gesetzentwurf wollten die Kinder und Jugendlichen den Eindruck vermeiden, sie seien sich ihrer Verantwortung nicht bewusst. Sie haben in das Gesetz ausdrücklich hineingeschrieben, auch die Kinder selbst seien verpflichtet, darauf zu achten, dass kein Kind ausgebeutet und misshandelt wird. Und sie haben sogar eine Liste von Arbeiten erstellt, deren Verbot sie für notwendig halten, weil sie Kindern Schaden zufügen könnten. Für arbeitende Kinder, die Ausbeutung und Misshandlung aus eigener Erfahrung kennen, ist das eine Selbstverständlichkeit. Doch als legale Verpflichtung könnte eine solche Regelung dazu führen, die Rechte der Kinder, um deren Schutz und Förderung es ihnen geht, an Bedingungen des Wohlverhaltens zu knüpfen. Dies widerspricht dem Gedanken, dass Kinderrechte wie alle Menschenrechte bedingungslos zu gelten haben.

Als die in UNATSBO organisierten Kinder und Jugendlichen ihren Gesetzentwurf formulierten, sahen sie sich wohl unter erheblichem Druck, ihr mutiges Unterfangen gegen Missverständnisse und Anfeindungen abzusichern. Möglicherweise haben sie nicht alle Fallstricke, die mit juristischen Formulierungen verbunden sind, überblickt. Aber bei allen Schwachstellen, die der Gesetzentwurf haben mag, bricht er einem Denken Bahn, das die Rechte der Kinder ernst nimmt und sie erstmals auch für arbeitende Kinder umfassend und in einer bisher unbekannten Klarheit und Entschiedenheit in einem Gesetz ausformuliert.

Die Kinder können ihren Gesetzentwurf nicht selbst in Kraft setzen. Sie werden noch viele Widerstände überwinden müssen, bis sie Gehör und genügend Verbündete finden. Wir rufen die bolivianischen Abgeordneten und Autoritäten ebenso wie die internationale Gemeinschaft, die sich für die Rechte der Kinder zuständig sieht, dazu auf, das Kindern in der UN-Kinderrechtskonvention zugesicherte Recht auf Partizipation ernst zu nehmen und die arbeitenden Kinder und Jugendlichen von UNATSBO bei ihrem historischen Vorhaben nicht allein zu lassen. Es wäre weltweit das erste Mal, dass ein Gesetz zum Schutz der Kinderrechte Wirklichkeit wird, dass Kinder selbst in Gang gebracht haben und das auf ihren eigenen Erfahrungen und Ideen basiert.


Bisher haben die Erklärung unterzeichnet:

EUROPANATs, ProNATs (Deutschland, Luxemburg, Österreich), ITALIANATs (Italien), BélgicaNATs (Belgien), Peruanim (Frankreich), La Voix des Enfants Actifs (Frankreich), COET (Spanien), Little Hands (Italien),  Institute of International Studies on Childhood and Youth (ISCY at the International Academy - INA, FU-Berlin), Bundesverband Natürlich Lernen! (BVNL e.V., Berlin), Prof. Dr. Manfred Liebel (European Master in Childhood Studies and Children's Rights, FU-Berlin), Prof. Dr. Wouter Vandenhole (Chair in Human Rights - UNICEF Chair in Children's Rights, Faculty of Law, University of Antwerp, Belgien), Josefina Fernandez i Barrera (Departament de Treball Social i Serveis Socials, Universitat de Barcelona, Spanien), Dr. Nada Korać (Faculty of Education, University of Kragujevac, Jagodina, Serbien), Inete Ielite (Chairperson, Children’s Forum of Latvia, Riga, Lettland), Prof. em. Georg Rückriem (Universität der Künste, Berlin).

Die Erklärung kann weiter unten auf deutsch, spanisch, französisch, englisch und italienisch heruntergeladen werden. Falls auch Sie unterzeichnen möchten, senden Sie Ihren Namen und institutionellen Hintergrund an: info@pronats.de
______________


[1] Im spanischen Original: Unión de Niños, Niñas y Adolescentes Trabajadores de Bolivia (UNATSBO). Die Formulierung weist ausdrücklich darauf hin, dass beide Geschlechter gemeint sind. UNATSBO wurde im Jahr 2000 gegründet.

[2] Der Originaltitel des Gesetzentwurfs lautet: Propuesta normativa para el reconocimiento, promoción, protección y defensa de los niños, niñas y adolescentes trabajadores.

[3] Im Spanischen: Estado plurinacional y comunitario.

[4] Im spanischen Original: formación, was auch mit Heranbildung oder Ausbildung übersetzt werden könnte.

[5] Im Sinne von Fähigkeiten, die als nicht normal oder Behinderung gelten.

 

► Quelle:  ProNATs e.V. > Artikel

 

ProNATs ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Rechte insbesondere von arbeitenden Kindern weltweit einsetzt. Wir pflegen Kontakte zu den Bewegungen arbeitender Kinder in Afrika, Asien und Lateinamerika, setzen uns politisch für sie ein und machen Bildungsangebote zum Thema in Deutschland. - bitte weiterlesen

Alle Texte der ProNats steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Unported Lizenz.

 



Bolivien: Arbeitende Kinder fordern Mitsprache beim neuen Kinder- und Jugendgesetz

von ProNATs e.V.

 

In Bolivien haben in den letzten Tagen hunderte von arbeitenden Kindern gegen ein neues Kinder- und Jugendgesetz protestiert, in dem ihnen bis zum Alter von 15 Jahren untersagt werden soll, eine Arbeit auszuüben. Bei einer Demonstration vor dem Parlament in La Paz ging die Polizei sogar mit Knüppeln und Tränengas auf die Kinder los (siehe Video weiter unten). Mehrere Kinder wurden verletzt und mussten in einem Gesundheitszentrum ärztlich behandelt werden.

Die Kinder machen darauf aufmerksam, dass das im neuen Kinder- und Jugendgesetz vorgesehene pauschale Verbot der „Kinderarbeit“ der Verfassung widerspricht, die 2009 in einem Referendum beschlossen worden war. In der Verfassung, an deren Beratung auch die Bewegung arbeitender Kinder und Jugendlicher Boliviens (UNATSBO) mitwirken konnte, wird erstmals nicht pauschal die Arbeit von Kindern, sondern gezielt „Zwangsarbeit und Ausbeutung von Kindern“ untersagt und Kindern wird ausdrücklich das Recht zu arbeiten zugebilligt. In Anlehnung an indigene Traditionen heißt es darin: „Aktivitäten, die Kinder im familiären und sozialen Rahmen ausüben, dienen ihrer Entwicklung als Bürgerinnen und Bürger und haben eine bildende Funktion.“

Vor zwei Jahren berichtete ProNATs dass die in UNATSBO organisierten Kinder und Jugendlichen unter Bezug auf die Verfassung einen eigenen Gesetzentwurf ausgearbeitet hatten, der ihre Rechte umfassend sichern sollte. Sie verlangen nun, dass ihre Vorschläge auch bei dem neuen Gesetz beachtet und ihre in der UN-Kinderrechtskonvention garantierten Partizipationsrechte gewahrt werden. In einer Erklärung von UNATSBO heißt es: „Wir protestieren gegen das Kinder- und Jugendgesetz, das die Arbeit von Kindern verbieten will. Was passiert mit uns Kindern, wenn wir noch nicht 15 Jahre alt sind und kein Gesetz uns bei der Arbeit schützt? Was soll also dieses Gesetz?“

Mit ihren Protesten haben die Kinder und Jugendlichen zumindest erreicht, dass das Kinder- und Jugendgesetz noch einmal beraten und nicht vor Mitte Januar beschlossen wird. Dabei spielte sicher eine Rolle, dass ihr Protest in den Medien über die nationalen Grenzen hinaus Aufmerksamkeit fand und sich zahlreiche Organisationen und Personen aus verschiedenen Ländern, darunter auch terre des hommes und ProNATs, ihrem Protest anschlossen. ProNATs ruft dazu auf, die Abgeordneten des bolivianischen Parlaments an ihre Verpflichtung zu erinnern, sich an die Verfassung zu halten und die Rechte der arbeitenden Kinder zu achten Stellungnahmen leitet ProNATs (info@pronats.de) gerne an UNATSBO und die zuständigen Stellen weiter.

 

Quelle:  ProNATs e.V. > Artikel

ProNATs ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Rechte insbesondere von arbeitenden Kindern weltweit einsetzt. Wir pflegen Kontakte zu den Bewegungen arbeitender Kinder in Afrika, Asien und Lateinamerika, setzen uns politisch für sie ein und machen Bildungsangebote zum Thema in Deutschland. - bitte weiterlesen

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Rene Wolf
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Verbunden: 19.05.2012 - 09:03
Pädagogische Auslandsratgeber


Naseweise pädagogische Auslands- Ratgeber und ihre unterlassene Berührung des eigenen Riechorgans


Lieber Helmut, Du hast eine recht interessante Aufzählung der Grundrechte für Kinder dokumentiert, welche von der UNICEF verfasst wurde. Im Folgenden möchte ich nachweisen, dass jeder einzelne Punkt dieser Forderungen in unserem Lande nicht erfüllt wird. Falls meine Gedanken dazu stichhaltig erscheinen, fragt es sich dann nicht, ob westliche Staaten überhaupt eine Berechtigung haben, solche Forderungen aufzustellen?

 
 
>>das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht<<
 
Nur ein Beispiel dazu: das spätestens seit 9/11 beliebte institutionell betriebene Islam- Bashing, wovon Kinder nicht ausgenommen sind.
 
>>das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit<<
 
Das Recht auf Staatszugehörigkeit ist eine Pflicht, deren Verletzung in Deutschland sanktioniert wird. Kindern dürfte es egal sein, ob sie einem Staat angehören. Sofern sie keine deutschen Staatsangehörigen sind, haben sie jedoch oft massive Probleme. Nicht nur als Kinder von gläubigen Muslimen.
 
>>das Recht auf Gesundheit<<
 
Das Recht auf Gesundheit macht zum Beispiel dort halt, wo aggressive Werbung für Süßigkeiten unübersehbar ist. Ähnliches gilt für Fast food. Die Übergewichtigkeit von Kindern in unserem Land hängt damit unmittelbar zusammen.
 
>>das Recht auf Bildung und Ausbildung<<
 
Das Recht auf Bildung impliziert die Pflicht, sich erziehen lassen zu müssen. Kinder wollen sich von selbst bilden und bilden sich selbst. Alte Bauernweisheit: "Was von selbst wächst, muss nicht gezogen werden". Tatsächlich wird die eigenständige und kreative Bildung jedes Kindes durch Bildungs- Institutionen eingeschränkt. Das Gehirn lernt am besten, wenn es sich begeistert. Die Begeisterung für das Lernen wird in den meisten Schulen jedoch regelrecht ausgetrieben.
 
>>das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung<<
 
Freizeit, Spiel und Erholung werden durch schulische Zwänge massiv unterdrückt. Statt dessen ist Kinderarbeit Alltag. Oder ist das Abarbeiten von meist völlig abstrakt vermitteltem Lernstoff keine Arbeit?
 
>>das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln<<
 
Sich selbst zu informieren ist längst eine Mangelware. Man wird informiert und über- informiert. Was Kinder mitzuteilen haben, wird selten gehört. Man ist viel zu sehr damit beschäftigt, ihnen das zu sagen, was man für notwendig erachtet. Die Versammlung von Kindern findet immer weniger auf freiwilliger Basis statt, sondern wird von Erwachsenen organisiert.
 
>>das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens<<
 
Wo in unserer Gesellschaft sind Kinder gleichberechtigt? Wo wird ihnen gezeigt, wie menschliche Kooperation funktionieren kann? Und wie oft müssen sie erleben, dass doch viel eher die Konkurrenz und der gnadenlose Wille zum Sieg über andere belohnt wird? Alles im Sinne des sozialen Friedens?
 
>>das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung<<
 
Der Schutz vor Vernachlässigung von Kindern, wie ist er mit den Anforderungen der Arbeits- Welt der Eltern vereinbar? Wird kindliche Neugier nicht durch aggressive Werbung für Spielzeuge und Süßigkeiten ausgenutzt? Ist zunehmende Armut von Kindern in einem reichen Land wie dem unseren unvermeidbar? Und bedeutet diese seelische und materielle Armut nicht auch oft das Erleben von Grausamkeit? Ist das keine Katastrophe für Kinder?
 
>>das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause<<
 
Hier wieder der Verweis auf die berufliche Realität der Eltern. Wie fürsorglich können sie noch sein, wann sind Sie überhaupt wirklich für ihre Kinder anwesend? Bedeutet ein sicheres Zuhause nur die Gewissheit, dass die Alarmanlage funktioniert?
 
>>das Recht auf Betreuung bei Behinderung<<
 
Wer fühlt sich für Kinder verantwortlich, deren Kreativität und Lebensbegeisterung jeden Tag durch Erzieher, Lehrer, Pädagogen und ein Überangebot von Unterhaltungs- Medien, Entwicklungs- und Freizeitkursen sowie aggressive Werbung behindert wird? Wer "betreut" diese Kinder?
Auch bei körperlichen Behinderungen durch Fettleibigkeit und Haltungsschäden durch das tägliche Sich- über- Lehrbücher- beugen?
 

Nu pogodi!

René L. Wolf

 

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