Der Generalbundesanwalt ist eine Beleidigung für die Justiz

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Ulrich Gellermann
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Verbunden: 22.03.2013 - 15:43
Der Generalbundesanwalt ist eine Beleidigung für die Justiz
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Eine Beleidigung des Generalbundesanwaltes

Der Generalbundesanwalt ist eine Beleidigung für die Justiz

Darf man die Justiz beleidigen? Natürlich nicht. Ich versuche das trotzdem mal: Der Generalbundesanwalt ist gegenüber Verbrechen der Bundesregierung blind. Er ist eingebunden in ein Netzwerk von Treue und Gehorsam gegenüber einer Staatsmaschine, die mit dem Grundgesetz Fußball spielt und das für eine Notwendigkeit ausgibt. Der Generalbundesanwalt ist an einer Fälschung beteiligt, die der Bevölkerung eine unabhängige Justiz vorgaukelt, die aber in der grundsätzlichen Frage von Krieg und Frieden Fünf gerade sein lässt. Der Generalbundesanwalt nimmt Weisungen entgegen, auch wenn er gar keine bekommen hat. Der Generalbundesanwalt ist ein gelernter Opportunist. Gut, hier fehlt die Stelle mit den Ziegen, aber dafür gab es keinen hinreichenden Tatverdacht. Alles andere lässt sich belegen.

Am Ende des letzten Jahres hatte die deutsche Regierung in ihrer Weisheit entschieden, die Bundeswehr zu einem „Einsatz“ gegen den IS nach Syrien zu senden. Eine untertänige Mehrheit des Bundestages stimmte diesem Bruch des Völkerrechts zu. Zwar redet die unendlich schlaue Regierung beharrlich von einem „Einsatz“, obwohl mehr als 55 Prozent der Deutschen das für einen „Krieg“ hielten und halten. Aber die Bevölkerung, die bevölkert zwar das Land, aber das reicht dann auch.

Nicht wenige dieser Deutschen sahen mit dem Kriegseinsatz das Grundgesetz und sein Friedensgebot verletzt und zeigten dieses Verbrechen beim Generalbundesanwalt an. Der hat scheinbar lange darüber nachgedacht, denn erst Monate später trudelte ein Serienbrief bei den Anzeigenden ein, unterschrieben von einem/einer geschlechtsneutralen „Schneider-Glockzin“. Wer auch immer drunter steht: Verantwortlich ist ein Generalbundesanwalt, der in unverantwortlicher Weise das Grundgesetz verbiegt und zudem eine grausige Komik verbreitet.

Natürlich werden im Schreiben des General-Bundesanwaltes weitere Ermittlungen abgelehnt „weil zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine erfolgbare Straftat fehlen.“ Dann zitiert der Bundesanwalt immerhin, augenscheinlich als Jux, die betreffenden Gesetze: „Nach § 80 StGB macht sich strafbar, wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 GG), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.“ Ja und, fragt der Anwalt, da führen wir doch mal ein bisher unbekanntes Gesetz ein, das Allgemein-Anerkannt-Gesetz: „Es ist allgemein anerkannt, dass der Straftatbestand angesichts des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots (Artikel 103 Abs. 2 GG) und unter Berücksichtigung der historischen und systematischen Hintergründe einschränkend interpretiert werden muss“, schreibt uns der Anwalt der Bundesregierung im Generalsrang.

Was er da zitiert ist dies: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Was will er uns damit sagen, der Rechtsjongleur?

  • Regierung und Bundestag hatten leider noch keine Zeit das Grundgesetz zu lesen?
  • Oder will er die neue Allgemein-Anerkannt-Rechtsnorm in den Verfassungsrang erheben?

Und den Anzeigenden wird eine weitere Frechheit zugemutet: „Die den Anzeigen überwiegend zugrunde liegende schematische Annahme, völkerrechtliche Maßstäbe und Beurteilungen seien für die strafrechtliche Würdigung ohne weiteres präjudiziell, geht daher fehl.“ Diese Schematiker, Grundgesetz-Dogmatiker, Buchstabenfetischisten, diese Anzeiger glauben tatsächlich, nur weil was in einem Gesetz steht, sei es „präjudiziell“, also wichtig für die Entscheidung eines späteren Sachverhalts.

Das kann doch nur glauben, wer an das Gesetz glaubt. Der Generalbundesanwalt schon mal nicht! Denn er fährt mit einer freihändigen durch kein Völkerrecht gedeckten Interpretation des Kriegseinsatzes fort: Der „Einsatz der Bundeswehr“ sei „ersichtlich nicht als „Angriffskrieg" im Sinne der Strafnorm des § 80 StGB zu qualifizieren“, weil er „nicht mehr durch den syrischen Staat kontrolliertes Gebiet betrifft“. Klar, die No-Go-Areas in den Großstädten der USA wie auch das pakistanische Grenzgebiet zu Afghanistan unterliegen schon lange nicht mehr der staatlichen Kontrolle. Dann man los, Herr General-Bundesanwalt, Stahlhelm auf und an die Front!

Und das macht er dann auch, der Jura-General: „Denn dieser militärische Beitrag zu einer breiten internationalen Allianz von mehr als 60 Staaten . . . entspricht dem Leitbild einer strafbewehrten kriegerischen Aggression in keiner Weise.“ Die müssen da irgendwo bei der Bundesanwaltschaft ein Leitbild rumliegen haben. Das stelle ich mir als eine Art Schablone vor: Da wird der jeweilige Krieg rangehalten und wenn er nicht passt, dann ist es einfach keiner: Afghanistan? Kein Krieg. Syrien? Kein Krieg.

Unsere Denkschablone sagt: Alles Terrorbekämpfung. Und außerdem: „Ferner hat die Bundesregierung im genannten Antrag betont, das Vorgehen sei `eingebettet in einen breiten politischen Ansatz, der von der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft getragen wird und der auf politischer, diplomatischer, humanitärer, entwicklungspolitischer, militärischer und rechtsstaatlicher Ebene wirkt.´ Ein derartiger multinationaler, defensiv ausgerichteter und von vielfältigen politischen Initiativen flankierter Militäreinsatz wird vom Straftatbestand des § 80 StGB nicht erfasst“.

Ach, wenn das der Führer doch noch erlebt hätte! Der hatte auch einen breiten politischen Ansatz, als er die halbe Welt überfiel. Wer wollte in Frage stellen, dass zum Beispiel der Hitler-Stalin-Pakt ein breiter politischer Ansatz war. Und des Führers Sturzkampfbomber waren nahezu so defensiv wie heute die Bundeswehrflugzeuge, die in Syrien Bombenziele ausfindig machen. Später sind an der Seite Hitlers auch noch Italiener, Spanier, Rumänen und Ukrainer im Krieg gewesen, von Beginn an sogar Österreicher, wenn das nicht multinational war.
 

Der aktuelle Generalbundesanwalt heißt Peter Frank und gibt an, Jurist zu sein. Ganz sicher aber ist er Mitglied in der katholischen Studentenverbindung KDStV Cheruscia Würzburg. Nun steht nicht jeder Verbindungsbursche automatisch im Tatverdacht der Kumpanei. Aber wenn eine Verbindung mit CSU-Mitgliedern gefüllt ist wie die Weihnachtsgans mit Äpfeln, dann kommt man schon ins Grübeln: Heinz Rosenbauer (CSU) zum Beispiel war dort Mitglied, war Vizepräsident des Bayerischen Landtages. Oliver Jörg saß für die CSU im Bayerischen Landtag. Und auch Walter Eykmann war für die selbe Partei im selben Landtag. Sie alle gehören ganz zufällig ebenfalls der Cheruscia Würzburg an. Jetzt könnte man fraglos von einem Verbindungs-Nest katholisch-mafiöser-CSU-Leute reden. Aber weil man dann wahrscheinlich von Frau Merkel an Herrn Seehofer und an einen bayerischen Kerker ausgeliefert werden würde, sage ich einfach nur: Bitte, lieber Papst Franziskus, übernehmen Sie! Exkommunizieren wäre in diesem Fall das Geringste. Denn dieser Generalbundesanwalt ist eine Beleidigung für die Justiz.

Ulrich Gellermann, Berlin



 Quelle: RATIONALGALERIE > Artikel vom 20.07.2016.

Bild- und Grafikquellen:

1. "WHY DO WE KILL PEOPLE WHO KILL PEOPLE TO SHOW THAT KILLING PEOPLE IS WRONG?" Foto: See Li / photojournalist from London/UK. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0).

2. DEUTSCHES RECHT WIE TAG UND NACHT. Grafik/Foto: Didi01 / pixelio.de. > Foto. Verwendung: Kommerzielle und redaktionelle Nutzung. Erweitertes Bearbeitungsrecht.

3. Bundesadler mit Stahlhelm - Bundes Wer? . . . Grafik: Wilfried Kahrs (WiKa), QPress.

4. Hitler´s Eagle - Spuren der Vergangenheit: Reichsadler 1935–1945. Foto: Thomas Strosse, Tielt / Belgien. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0).

5. NIE WIEDER - NEVER AGAIN - PLUS JAMAIS. KZ-Gedenkstätte DACHAU (München) - Dachau, www.kz-gedenkstaette-dachau.de. Foto: Massimiliano Giani, Concorezzo (Monza / Milano), Italy.  Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-NC-ND 2.0).