Deutschland ist keine Demokratie! - Verstösse gegen das Grundgesetz

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R.K.
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Verbunden: 21.10.2011 - 11:33
Deutschland ist keine Demokratie! - Verstösse gegen das Grundgesetz
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Deutschland ist keine Demokratie! - Verstösse gegen das Grundgesetz


Diese Art von Demokratie wird deshalb so gerne von den Politikern als "repräsentive Demokratie" bezeichnet, weil sie sehr genau wissen, dass dies ein Etikettenschwindel ist. Das ist keine gute Demokratie, das ist keine schlechte Demokratie, das ist überhaupt keine Demokratie, sondern eine Lobbyisten - und Parteiendiktatur.

Als die wohlmeinenden Väter des Grundgesetzes im Jahre 1948 sich zusammensetzten und ein Grundgesetz erarbeiteten, standen die Männer und Frauen noch unter dem Eindruck der Weimarer Republik und des III. Reiches. Die Siegermächte wollten keinen starken Zentralstaat mehr in Deutschland. Also wählte man - man traute den Deutschen einfach nicht mehr - eine schwache föderale und repräsentative Form der Demokratie. Sie war das beste, was Deutschland zu der Zeit bekommen konnte.

Dass diese Form nicht ewig halten würde, das wussten die klugen Männer und Frauen des Grundgesetzes, deshalb schrieben Sie auch im Artikel 146 GG, dass dieses Grundgesetz nur solange Gültigkeit hat, bis das ganze deutsche Volk in Einigkeit und Freiheit über eine Verfassung abgestimmt habe. Das Jahr 1989 ist längst vorbei und wo ist die Verfassung? Die Politiker, Lobbyisten und Parteien haben es sich bequem gemacht in diesem vorläufigen Grundgesetz. Das ist die Realität. Nichts fürchten sie mehr als das Volk mit einer neuen Verfassung unterm Arm!

Verstösse gegen das Grundgesetz

Immer wieder bemängele ich eklatante Demokratie - Defizite und aussergewöhnlich schwere Verletzungen des Grundgesetzes. Die Politiker werden darauf vereidigt und verstossen doch tagtäglich dagegen. Der Bürger sieht dem Treiben tatenlos zu.

1. Das Grundgesetz schreibt die Trennung von Kirche und Staat vor. Die Realität ist eine andere. Deutschland ist neben Österreich das einzige Land der Welt, das eine Kirchensteuer erhebt und die Gehälter der Pfarrer, Bischöfe und Kardinäle aus Steuermitteln bezahlt. Rechtsgrundlage für diese absurde Situation ist der Konkordatsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl Acta Apostolicae Sedis 25 Reichsgesetzblatt von 1933 Artikel 389 ff II., 679 ff. Dieser Vertrag sieht vor, dass die Kirche vom Staat durch Einzug einer Kirchensteuer alimentiert wird und sämtliche Geistlichen und ihr Personal wie Beamte besoldet und verrentet werden. Die handelnden Akteure dieses Gesetzes waren Adolf Hitler und der apostolische Nuntius in Berlin Eugenio Pacelli, später Papst Pius XII. Grund für diesen Vertrag war, dass Hitler nicht wollte, dass die Kirche sich gegen den beabsichtigten Holocaust auflehnt. Und so geschah es dann ja auch. Kein Wort hörte man zu den Greueltaten der Nazis aus dem Vatikan. Und dieser Unrechts-Vertrag bildet heute noch die Rechtsgrundlage für die Kirche als Staat im Staate mit eigenem Lehr- und Promotionsrecht!

2. Im Artikel 146 GG (Grundgesetz) steht: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die dem ganzen deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist". Die Realität? Eine solche Verfassung gibt es nicht, sie ist seit 1989 überfällig!

3. Jeder Rechtsstaat ist nur solange als solcher zu bezeichnen, wenn er die elementaren Eckpfeiler einer Demokratie respektiert. Tatsächlich kennt Deutschland als eines der wenigen Länder Europas keine wirkliche Trennung von Judikative und Exekutive. Der Generalbundesanwalt ist ein weisungsabhängiger politischer Beamter und untersteht dem Bundesjustizminister. Die Generalstaatswälte der Länder sind in genau derselben Abhängigkeit und unterstehen dem jeweiligen Justizminister der Bundesländer.

Zu diesem Thema hat der Kriminologe und bekannte Strafrechtsprofessor Prof. Dr. Peter- Alexis Albrecht folgendes ausgeführt: Ich zitiere auszugsweise:

"Warum geht das nicht im gesamten Justizsystem? Gerade hier wäre Autonomie das Gebot der Stunde. Der Ruf der Richterverbände belegt das eindrucksvoll. Im Kern geht es um die Verlagerung der Personalhoheit weg von den Landesjustizministern (der Exekutive) hin zu den Richterwahlgremien und unabhängigen Justizverwaltungsräten (der Judikative). Demokratisch legitimierte Richterwahlen gibt es in 27 EU-Ländern. Nur in Deutschland, Österreich und Tschechien werden die justiziellen Kontrolleure noch von der zu kontrollierenden Exekutive bestellt: das ist ein rechtsstaatliches Ding der Unmöglichkeit.

Dies wäre allerdings nur ein erster Schritt. Darüber hinaus ist eine umfassende Reform im Justizsystem notwendig, wie es Richterverbände fordern. Wahre Unabhängigkeit ist erst möglich, wenn Auswahl und Ersternennung anhand nachvollziehbarer Kriterien geschähen. Beförderungen sollten durch Funktionszuweisungen auf Zeit ersetzt werden. Befähigungsbeurteilungen durch Vorgesetzte (im selben Spruchkörper!) würden damit obsolet. Wenn Bürger wüssten, dass Beisitzer ihre Rechtsprechung vom Wohlwollen des Vorsitzenden abhängig sehen, wäre der Ansehensverlust der Gerichte wohl noch größer. In der Befreiung der Dritten Gewalt von Karriereabhängigkeiten liegt der Hauptgedanke einer umfassenden Autonomie. Das sind insbesondere psychologische Effekte, die der Berufsrolle von Richter und Staatsanwalt den erforderlichen Rahmen böten. Furchtlosigkeit vor den Einflüssen Dritter, insbesondere vor Machteinflüssen, sind erst das Produkt realer Unabhängigkeitsgewähr.

Das gilt für Richter und Staatsanwälte gleichermaßen, auch wenn das Grundgesetz derzeit nur den Richtern die Unabhängigkeit formal sichert. Die Finanzkrise sollte jedem deutlich machen, wie wichtig diese Forderung ist. Die Spekulation Privater ist von allen Regierungskräften im Schulterschluss mit der Finanzwirtschaft entfesselt worden. Die Schäden im Bank- und Finanzsektor sind daher systemisch von der Politik mit verursacht worden. Das alles gehörte in die öffentliche Aufklärung eines Justizsystems, das unerschrocken gegen jedermann – also auch gegen Politiker – ermitteln müsste, wenn hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, was eindeutig der Fall ist: Es geht um den Straftatsbestand der Untreue. Warum geschieht das nicht? Die Aufsicht über Finanzspekulationen in Landesbanken üben zahlreiche hohe politische Funktionsträger aus. Sie bestellen und führen durch Weisungen jene, die die Verantwortlichkeiten der politischen Aufsichtsräte in Ermittlungsverfahren strafrechtlich prüfen müssten. Wie kann aber ein Staatsanwalt gegen seinen Dienstherrn unabhängig ermitteln, wenn dieser sein Herr und Gebieter ist?

Der Jäger muss jagen, der Richter wägt ab. Unabhängigkeit für beide heißt nicht Komplizenschaft in der Durchsetzung des öffentlichen Strafanspruchs. Unterschiedliche Berufsrollen innerhalb des Justizsystems brauchen auch unterschiedliche Organisationsformen – in jeweiliger Unabhängigkeit. Entlässt man Staatsanwälte und Richter aus der Kontrolle der Exekutive, haben sie auch mehr Macht, das heißt auch mehr Selbstverantwortung. Sie müssten ihre Machtgrenzen – zum Beispiel durch eine Stärkung der Richterdienstgerichtsbarkeit, welche die Richter richten kann – deutlicher machen. Dazu gehört auch, dass dem Bürger ausreichender Rechtsschutz bei unabhängigen Gerichten eingeräumt wird, gerade während des Ermittlungsverfahrens. Daran hapert es heute wie gestern.

Neue Prämissen einer gerechteren Sozialordnung, die den Einsatz einer von der Leine politischer Opportunität abgekoppelten Justiz eigentlich erst wirksam legitimieren, müssen indes andere einlösen. Die Überlebenschance einer sozial gerechten Gesellschaft liegt primär im Gelingen dieser demokratischen Herkulesaufgabe."
(Zitatende!)

Die Politiker, die die Worte "Rechtsstaat und die freiheitliche demokratische Grundordnung" täglich wie eine Monstranz vor sich hertragen, müssen sich an diesen elementaren Verstössen gegen das Grundgesetz messen lassen.

Conclusio:

Deutschland erfüllt nicht einmal die Grundanforderungen an einen Rechtsstaat. Nur deshalb ist es auch möglich, dass die Parteien, die Finanzlobby, die Pharmalobby, die Agrarlobby und 2100 weitere in Berlin ansässigen Lobbyverbände sich diesen Staat zur Beute gemacht haben! Da hilft kein Jammern an den herrschenden Zuständen, da hilft nur der Artikel 146 GG. Eine Verfassung muss her, um diese Missstände zu beseitigen!


Rainer Kahni
www.monsieurrainer.com