Einlagensicherung: Ein Netz mit vielen Löchern

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Helmut S. - ADMIN
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Verbunden: 21.09.2010 - 20:20
Einlagensicherung: Ein Netz mit vielen Löchern
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Einlagensicherung: Ein Netz mit vielen Löchern


von Jens Blecker / iknews


Für den normalen Sparer sind im Augenblick schwere Zeiten angebrochen. Auf den Konten gibt es – wenn überhaupt – nur marginale Zinsen und diese werden durch die Inflationsrate gemütlich vernascht. Sein Erspartes nur auf dem Status Quo zu erhalten, ist bereits ein schwieriges Unterfangen und so nimmt man das billigend in Kauf. Einige Institute werben mit hohen Zinsen, es erinnert ein wenig an den Beginn vom Zusammenbruch des Interbankenmarktes 2008. Aber immerhin ist das Geld ja auf den Konten sicher. Oder etwa nicht?

Politik und Banken werden nicht müde zu erklären, dass die Sparguthaben und Einlagen sicher sind. Durch das ganze Gewirr von Sicherheiten findet man als “nicht-Profi” kaum noch durch. Was aber ist von den ganzen Sicherungen zu halten? Ist es ein echtes Auffangnetz, oder wird hier nur “vermeintliche Sicherheit” versprochen? Zumindest schadet es nicht einen Blick in die Regularien zu werfen, auch wenn diese recht umfangreich sind.

Zunächst ein Auszug aus dem Statut des Einlagensicherungsfonds. Auf Seite 33 steht unter §10 zu lesen:


“Ein Rechtsanspruch auf ein eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht.[1]


Das erinnert ein wenig an billige Gewinnspiele und gehört nicht in ein Statut das Sparern Sicherheit bringen soll. Wer sich etwas mit dem Geldsystem beschäftigt hat, weiß auf welch tönernen Füßen die Finanzinstitute im Wasser stehen. Da braucht es dann schon etwas mehr als nur “halbseidene” Zusagen.

Bereits als Bundeskanzlerin Merkel 2008 mit “einer Billion Euro” für die Sparguthaben der Deutschen in die Bresche sprang und es niemals eine Gesetzesgrundlage dazu gab, war klar es geht nur darum eine allgemeine Panik zu verhindern.

Auch bei der Deutschen Bundesbank hatte man bereits 1992 ausreichend Weitblick um zu erkennen dass die Sicherungssysteme nur in Einzelfällen greifen können.

Dazu ein Auszug aus dem Monatsbericht der Deutschen Bundesbank 07/92:


“Die Sicherungseinrichtung greifen nicht ein im Falle einer allgemeiner Krise der Kreditwirtschaft.[2]”


Zu guter Letzt haben auch die Banken sich ein Netz mit doppeltem Boden geschafften und die AGB´s geändert. Sollten “hohe Hand (also der Staat)” oder höhere Gewalt eintreten, hat der Gläubiger der Bank – sprich der Sparer – mit Zitronen gehandelt.

Solange es sich um Einzelfälle handelt, sind ausreichend Sicherungsmechanismen vorhanden. Sollte es jedoch zu einem erneuten Beben im Bereich der Kreditinstitute kommen und die Wahrscheinlichkeit ist nicht unbedingt gering, sind es nichts als leere Versprechen. Da sich mittlerweile der Bail-In etabliert hat, ist auch aus dieser Richtung Ungemach zu erwarten. Wer über höhere Summen verfügt, ist gut beraten – so er diese auf der Bank lagert – das Geld über mehrere Banken zu verteilen. Besonders wichtig ist es hierbei auf die Solvenz der Bank zu achten und die Art der Engagements. Banken die am großen “Derivate-Karussell” drehen, können besonders zügig unter die Räder kommen.
 



Fußnoten:


[1]  Statut des Einlagensicherungsfondsweiter (siehe auch pdf-Download im Anhang)

[2]  Die Einlagensicherung in der Bundesrepublik Deutschland - Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, Juli 1992weiter


Quelle:  iknews > Artikel

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