Europäischer Gerichtshof verschärft Lizenzregeln für Saatgut

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Marie-Luise Volk
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Verbunden: 28.10.2010 - 13:29
Europäischer Gerichtshof verschärft Lizenzregeln für Saatgut
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Der Deutsche Naturschutzring (DNR) e.V. ist der Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände. Ihm gehören zurzeit 96 Mitgliedsverbände an, die zusammen über fünf Millionen Einzelmitglieder vertreten. Das EU-Koordinationsbüro des Deutschen Naturschutzrings betreibt ein Portal zur Europäischen Umweltpolitikdieser Seite entnahm ich den folgenden Pressetext:
 



Europäischer Gerichtshof verschärft Lizenzregeln für Saatgut

 

Fehler bei den Angaben zum An- und Nachbau von Saatgut können für Landwirte teuer werden. Bei Falschangaben drohen Schadensersatzzahlungen in Höhe der ursprünglichen Lizenzgebühr. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 5. Juli.

Das aktuelle Urteil des EuGH beruht auf einem Fall, in dem ein Landwirt eine fehlerhafte Nachbauerklärung abgegeben und zu wenig Gebühren gezahlt hatte. Der Lizenzgeber, die Saatgut-Treuhandverwaltung, hatte daraufhin Schadensersatz in Höhe der sogenannten Z-Lizenzgebühr gefordert. Die luxemburger Richter gaben dieser Forderung nun statt.

Die Z-Lizenz ist die Gebühr, die ein Landwirt für den Anbau von sortenrechtlich geschütztem und zertifiziertem Saatgut entrichten muss. Der Nachbau von zertifiziertem Saatgut, also die Gewinnung von neuem Saatgut aus der Ernte, ist grundsätzlich erlaubt. Hierfür sind aber weitere Nachbaugebühren fällig und der betroffene Landwirt muss einer umfangreichen Auskunftspflicht gegenüber dem Lizenzgeber nachkommen.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirte (AbL) kritisierte die Entscheidung des EuGH als sehr fragwürdig. "Es ist nicht nachvollziehbar, wenn die EuGH-Richter das Nachbau-Saatgut mit neu gekauftem Saatgut gleichsetzen", sagte AbL-Geschäftsführer Georg Janßen. Außerdem gehe der EuGH in seinem Urteil nicht auf den zunehmend hohen bürokratischen Aufwand für landwirtschaftliche Betriebe ein. Fehler könnten schnell passieren, unbewusstes Fehlverhalten würde nun aber mit absichtlichen Täuschungen gleichgesetzt.

Die EuGH-Entscheidung bedeutet eine weitere Verschärfung des EU-Sortenschutzrechts zu Gunsten der europäischen Pflanzenzüchter. Die AbL will ihren Kampf um das uneingeschränkte Recht auf Nachbau von Pflanz- und Saatgut aber noch nicht aufgeben, schließlich arbeitet die EU-Kommission gerade an einer Reform des europäischen Sortenschutzrechts.

Immerhin konnten die Landwirte am Mittwoch auch einen Teilerfolg im Saatgut-Streit verbuchen: In einem weiteren Urteil erlaubte der EuGH die Nutzung und Vermarktung alter Saatgutsorten, auch wenn diese amtlich nicht mehr zugelassen sind.


EuGH-Urteil vom 5. Juli 2012klick

   http://www.eu-koordination.de/  
 


 

Bäuerliche Interessengemeinschaft setzt weiter auf Widerstand

Luxemburg/Lüneburg, den 5. Juli 2012.

Auch wenn Bauern gegenüber der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH in Bonn durch ein Versehen oder durch Unachtsamkeit unvollständige oder unkorrekte Angaben über ihren An- und Nachbau von Ackerfrüchten gemacht haben, steht den Pflanzenzüchtern nicht nur die entgangene Nachbaugebühr sondern ein Schadensersatz in Höhe der vollen Züchter-Lizenzgebühr zu, so der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in seinem heutigen Urteil.

„Wir halten dieses Urteil für sehr fragwürdig, werden abwarten, wie es der Bundesgerichtshof in Karlsruhe umsetzt und es dann in der Beratung gegenüber den Bauern berücksichtigen“, so Georg Janßen, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Nachbau und Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) in einer ersten Stellungnahme.

Janßen weiter: „Es ist nicht nachvollziehbar, wenn die EuGH-Richter das Nachbau-Saatgut –also das Saatgut aus der Ernte eines Bauern – gleichsetzen mit zertifiziertem Saatgut, also neu gekauftes Saatgut vom Saatguthandel. Unberücksichtigt bleibt durch den EuGH auch, dass die Bauern zunehmend mit bürokratischem Aufwand konfrontiert sind, wodurch es auch bei den Angaben gegenüber der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH unverschuldet zu Fehlern kommen kann, sie also nicht bewusst unvollständige und unkorrekte Angaben gemacht haben. Dieses auch unbewußte Fehlverhalten wird unverständlicherweise dem Bewusstsein gleichgesetzt, falsche oder keine Angaben zu machen.“

Für uns geht der Kampf um das uneingeschränkte Recht auf Nachbau von Pflanz- und Saatgut weiter. Hinter den Brüsseler Kulissen wird von der EU-Kommission an einer Reform der EU-Sortenschutzgebung gearbeitet. Die europäischen Pflanzenzüchter haben zusammen mit den europäischen Bauern- und Genossenschaftsverbänden Vorschläge erarbeitet, die eindeutig die Rechte der Pflanzenzüchter stärken und deutliche Verschärfungen für die Bauern bringen sollen. So ist in den Vorschlägen von einer pauschalen Auskunftspflicht aller Bauern über den An- und Nachbau von Ackerfrüchten und von einer deutlichen Erhöhung der Nachbaugebühren die Rede. Wir setzen dagegen auf den bäuerlichen Widerstand und für das Recht auf Nachbau und werden dies mit unseren europäischen bäuerlichen Berufskollegen auch deutlich machen.“

V.i.S.d.P.: Georg Janßen, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Nachbau und Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)

Telefon: 04131 - 407 757 oder mobil: 0170 – 496 46 84  www.ig-nachbau.de

Weitere Informationen: Rechtsanwälte Beismann und Miersch in Hannover, Telefon: 0511 - 22 88 63 -0


zur Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft AbL e.V. – klick


    http://www.abl-ev.de/