Faire Verteilung oder absoluter Schutz des Eigentums?

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Faire Verteilung oder absoluter Schutz des Eigentums?
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Faire Verteilung oder absoluter Schutz des Eigentums?

Eine klassische Alternative in der neueren Diskussion: John Rawls und Robert Nozick


von Prof. Dr. Andrea Marlen Esser


Hat sich der Staat nur um den Schutz der Rechte seiner Bürger, um die innere und äußere Sicherheit zu kümmern, oder gehören Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit der Gesellschaft auch zu seinen Aufgaben? Entmündigt ein Sozialstaat seine Bürger oder eröffnet nur er die Möglichkeit, durch institutionelle Umstrukturierung gerechte gesellschaftliche Verhältnisse herzustellen? Und schließlich: Wenn allen Menschen das Recht auf gleiche Freiheit, Achtung und Würde zukommt und sie als Bürger gleiche politische Freiheiten genießen, muß ihnen dann nicht auch die gleiche ökonomische Macht zur Inanspruchnahme dieser Rechte zur Verfügung stehen? Oder lassen sich diese Rechte problemlos in einer Gesellschaft mit ungleicher Besitzverteilung und liberaler Wirtschaftsordnung verwirklichen?

John Rawls und Robert Nozick – seit langem Klassiker der politischen Philosophie – vertreten zu diesen Fragen höchst unterschiedliche Positionen. Rawls hat in seiner Theorie der Gerechtigkeit (1971) und seinen daran anschließenden Schriften versucht, die Grundstruktur einer fairen und gerechten Gesellschaft zu entwerfen. Seine Überlegungen beschränken sich nicht auf Fragen der Rechte und ihrer theoretischen Legitimation, sondern befassen sich auch mit den gesellschaftlichen Realbedingungen der Verwirklichung dieser Rechte. Rawls stellt daher dem Rechtsstaat noch ein Prinzip sozialer Gerechtigkeit zur Seite, bemüht sich um Kriterien des gerechten Ausgleichs naturgegebener Unterschiede und orientiert seine Überlegungen an dem Ideal der Gleichheit.

Nozick hingegen ist ein scharfer Kritiker des Sozialstaates. In seinem drei Jahre nach der Theorie der Gerechtigkeit erschienenen Werk Anarchie, Staat, Utopia (1974) stellt er eine Position vor, die in nahezu allen zentralen Punkten der Rawlsschen widerspricht: Jeder Mensch hat ein natürliches und absolutes Recht auf sein Leben, seine Freiheit und sein Eigentum. Doch aus diesem Recht folgt gemäß Nozick kein positiver Anspruch auf einen sozialen Ausgleich willkürlicher Unterschiede. Aus seiner Sicht stellt vielmehr jeder Eingriff in das in dieser Weise menschenrechtlich zugesicherte Eigentum der Bürger einen Rechtsbruch dar.

Die Stellung, die eine Theorie zum Rechtsinstitut des Eigentums einnimmt und das Maß an staatlicher Einflußnahme, das sie diesbezüglich als gerechtfertigt bestimmt, ist, wie schon diese knappe Skizze zeigt, für eine Theorie des Rechts und der Gerechtigkeit keineswegs zweitrangig. Wie Eigentum begründet wird, ob es als ein sakrosanktes Menschenrecht begriffen wird oder als ein Rechtsinstitut, das mit sozialen Bindungen belegt werden kann, erzeugt gravierende Unterschiede – nicht nur innerhalb der jeweiligen Theorie, sondern auch in der durch sie zu gestaltenden Wirklichkeit. Umso überraschender ist es daher, daß sich in der komplexen und elaborierten Theorie von Rawls dazu wenig und darüber hinaus nicht allzu Konkretes findet. Welche Folgerungen Rawls’ Gerechtigkeitstheorie zum Problem des Eigentums zuläßt, muß man aus seiner Theorie herausarbeiten. Nozick vertritt zu diesem Thema dagegen eine klare, wenn auch ziemlich radikale Position und spricht sie deutlich aus.
 


 

John Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit:

Die gerechte Verteilung der Früchte

 

Die Grundstruktur einer „wohlgeordneten Gesellschaft“ Rawls’ Gerechtigkeitstheorie stellt sich die Aufgabe, Grundsätze für eine „wohlgeordnete“ Gesellschaft zu entwickeln. Der Gegenstand dieser Theorie ist nicht die Gerechtigkeit von Individuen oder einzelnen politischen Maßnahmen, sondern die Grundstruktur der Gesellschaft. Darunter versteht Rawls ein öffentliches Regelsystem oder die Art und Weise, „wie die wichtigsten gesellschaftlichen Institutionen Grundrechte und -pflichten und die Früchte der gesellschaftlichen Zusammenarbeit verteilen“ (TG 23). Bei der Verteilung der Früchte dieser Zusammenarbeit und der gesellschaftlichen Grundgüter wie z.B. bestimmter Rechte, Freiheiten und Chancen sowie des Einkommens, Vermögens, aber auch des Selbstwertgefühls der Gesellschaftsmitglieder können sich Konflikte ergeben. Denn Grundgüter sind Dinge, „von denen man annehmen kann, daß sie jeder vernünftige Mensch haben will. Diese Güter sind für gewöhnlich brauchbar, gleichgültig, was jemand für einen vernünftigen Lebensplan hat“ (ebd. 83). Die einzelnen Gesellschaftsmitglieder verfahren deshalb vernünftig, wenn sie versuchen, möglichst viele dieser Ressourcen zu sichern.

Um die daraus resultierenden Konflikte zu lösen und zugleich eine gerechte Grundstruktur der Gesellschaft festzulegen, sollen Grundsätze für die wesentlichen gesellschaftlichen Institutionen entwickelt werden. Als gerecht beurteilt Rawls nun solche Grundsätze, auf die man sich in einer fairen Entscheidungssituation (original position) einigen würde. Mit dieser Überlegung greift Rawls den Gedanken des Gesellschaftsvertrages auf, der schon von Ansätzen der Tradition – etwa bei Hobbes, Locke, Rousseau und insbesondere bei Kant – zur Rechtfertigung staatlicher Strukturen herangezogen wurde. Die ursprüngliche Entscheidungssituation, der sogenannte „Urzustand“ (original position), ist aber ein bloßes Gedankenexperiment zur Beurteilung von Gerechtigkeitsgrundsätzen. Er bezeichnet keine historische Situation oder tatsächlich getroffene Vereinbarung. „Der Leitgedanke ist vielmehr, daß sich die ursprüngliche Übereinkunft auf die Gerechtigkeitsgrundsätze für die gesellschaftliche Grundstruktur bezieht. Es sind diejenigen Grundsätze, die freie und vernünftige Menschen in ihrem eigenen Interesse in einer anfänglichen Situation der Gleichheit zur Bestimmung der Grundverhältnisse ihrer Verbindung annehmen würden“ (ebd. 28).

Um zu garantieren, daß aus dieser Wahl tatsächlich faire Grundsätze hervorgehen, stellt Rawls die Beteiligten der original position unter ein Informationsdefizit, den sogenannten „Schleier der Unwissenheit“. Die Wählenden wissen nichts über ihre konkreten persönlichen Vorlieben und Fähigkeiten, sie kennen weder ihre Generationenzugehörigkeit noch ihre Stellung in der Gesellschaft, ihren sozialen Status und auch nicht ihr Los bei der Verteilung natürlicher Talente und Fähigkeiten. Sie verfügen aber über allgemeine Einsichten in die menschliche Natur und Gesellschaftlichkeit, und es verbindet sie das Ziel, sich eine möglichst große Menge an gesellschaftlichen Grundgütern zu sichern. Doch ohne Kenntnis ihrer konkreten Interessen und Vorstellungen können sie diesen Maximierungswunsch nicht unmittelbar verfolgen. Der „Schleier der Unwissenheit“ zwingt sie also in eine Wahl unter Unsicherheit. Sie werden daher, wie Rawls meint, keine Risiken eingehen, sondern Prinzipien wählen, die allen ein sicheres Minimum an Freiheiten und Grundgütern sichern. Sie verfahren damit nach der sogenannten Maximin-Regel, die gegebene Alternativen nach ihren schlechtest möglichen Ergebnissen ordnet und dann das „beste schlechteste Ergebnis“ auswählt. Entsprechend einigten sich die Beteiligten auf:
 

1) den Grundsatz der Gleichheit der Grundrechte und -pflichten: „Jedermann soll gleiches Recht auf das umfangreichste System gleicher Grundfreiheiten haben, das mit dem gleichen System für alle anderen verträglich ist“ (ebd. 81)

2) den Grundsatz, daß soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten (etwa verschiedener Reichtum oder verschiedene Macht) so zu gestalten sind, daß zu erwarten ist, daß sie zu jedermanns Vorteil dienen (Differenzprinzip) (vgl. ebd.) bzw. daß sie sowohl (a) den am wenigsten Begünstigten die bestmöglichen Aussichten bringen als auch (b) mit Ämtern und Positionen verbunden sind, die allen gemäß der fairen Chancengleichheit offenstehen (vgl. ebd. 32, 104; IpL 60)

3) eine Vorrangregel, die festsetzt, daß die beiden Grundsätze in einer festen Ordnung stehen sollen, so daß der erste Grundsatz immer auch zuerst erfüllt sein muß und die geforderten Grundfreiheiten nur um der Freiheit willen eingeschränkt werden dürfen (vgl. TG 283).

 

Persönliches Eigentum als Grundfreiheit

Gemäß diesem Modell wählen die Beteiligten Grundfreiheiten, weil sie sich dadurch Möglichkeiten und Freiräume zur Verwirklichung ihrer jeweiligen Lebenspläne und ihrer moralischen Persönlichkeit sichern. Die Parteien der original position halten auch Rechte und Freiheiten für Güter, von denen sie lieber mehr als weniger erwerben und die sie besitzen möchten. Versteht man die original position in diesem Sinne, so scheint der Begriff des Eigentums Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit in einem ganz fundamentalen Sinne zu prägen. Denn obwohl die Parteien wissen, daß einige Grundgüter später den Charakter von Rechten annehmen werden, „können sie selbst, in dieser Situation des Urzustandes, Recht nur als eine Kategorie von Gütern unter anderen beschreiben. Für sie kann sich die Frage nach Prinzipien der Gerechtigkeit nur als Frage nach der gerechten Distribution von Grundgütern stellen“ (Habermas 71). Der ganzen Konzeption liegt, so gesehen, ein „güterethischer Begriff“ der Gerechtigkeit zugrunde (ebd.).

Zu den Grundfreiheiten zählt Rawls auch das Recht auf persönliches Eigentum, weil es die Funktion hat, „eine ausreichende materielle Basis für einen Sinn von persönlicher Unabhängigkeit und Selbstachtung zu gewähren, die beide für die Entwicklung der moralischen Vermögen unentbehrlich sind“ (IpL 68), und weil „Besitztümer dazu neigen zu verkommen, solange niemand Bestimmtes die Verantwortung für ihren Erhalt übertragen bekommt“ (RV 43). Die Beteiligten der original position wissen, daß es mit der bloßen Zusicherung von bestimmten Freiheiten und Rechten allein nicht getan ist. Sie sind sich darüber im klaren, daß der Wert dieser Freiheiten und Rechte davon abhängt, ob man sie auch tatsächlich in Anspruch nehmen kann. „Die Freiheit ist als gleiche Freiheit für alle gleich. [...] Doch der Wert der Freiheit ist nicht für jedermann der gleiche. Manche haben mehr Macht und Reichtum und daher mehr Möglichkeiten, ihre Ziele zu erreichen“ (TG 233). Die Ausübung von Freiheiten und Rechten ist von materiellen Voraussetzungen abhängig, weshalb Rawls auch immer wieder darauf hinweist, daß Wirtschafts- und Eigentumsverhältnisse so entscheidende Wirkmächte der Gesellschaft sind, daß sie in einer Gerechtigkeitstheorie unbedingt berücksichtigt werden müssen.

Seiner Bearbeitung dieses Themas legt er das Ideal der Gleichheit zugrunde und formuliert damit den moralischen Maßstab, den er für die Beurteilung und Gestaltung der Wirtschafts- und Eigentumsverhältnisse für angemessen hält. Es erscheint für die Parteien der original position deshalb auch vernünftig, unter dem „Schleier der Unwissenheit“ einer Gleichverteilung von Grundgütern zuzustimmen (ebd. 175). Doch interessanterweise läßt sie Rawls letztlich mit dem oben genannten Differenzprinzip ein Prinzip wählen, das Ungleichheiten in der Verteilung zuläßt. Dieses Prinzip ist noch insofern dem Egalitarismus verpflichtet, als es jede Form der Ungleichheit als legitimationsbedürftig auszeichnet und auf lange Sicht zu einer Gleichverteilung und damit auch zu einem gleichen Wert der Freiheit für alle führen soll. Die Parteien würden das Differenzprinzip wählen, so argumentiert Rawls, weil sie das Eigentum an Grundgütern maximieren wollen. Es ist daher für sie vernünftig, einer Ungleichverteilung zuzustimmen, wenn diese die Lage aller verbessert und sie jedermann – insbesondere die Gruppe der Benachteiligten – gegenüber einem Zustand, der durch Gleichverteilung erreicht würde, besser stellt. Das Differenzprinzip erscheint wegen des Maximierungsziels gegenüber dem Prinzip der Gleichverteilung als „effizienter“, und so könnte man hieraus schließen, daß nach Rawls’ Überzeugung die Parteien den Kapitalismus präferieren würden. Viele, insbesondere marxistisch orientierte Kritiker des Rawlsschen Ansatzes haben deshalb das Differenzprinzip als ideologischen Rechtfertigungsversuch der Ungleichheiten bestehender Eigentumsverhältnisse kapitalistischer Systeme verstanden.1

Gegen dieses Verständnis spricht, daß für Rawls nur das Recht auf persönliches Eigentum eine Grundfreiheit ist, nicht aber – und hierin liegt ja der maßgebliche Unterschied zwischen einem kapitalistischen und einem sozialistischen System – das Recht auf Privateigentum an Produktionsmitteln (ebd. 83; RV 80). Das letztere stellt Rawls nicht unter den Schutz des ersten Grundsatzes der gleichen Freiheit. Es ist Teil einer „weitergehenden Konzeption“ des Eigentumsrechts (IpL 168) und als solches weder grundlegend noch notwendig, um einen vernünftigen Lebensplan zu verwirklichen oder persönliche Unabhängigkeit und Selbstachtung zu erlangen.


Kapitalismus oder Sozialismus? – Die Eigentumsordnung der gerechten Gesellschaft

Wenn das Recht auf Privateigentum an den Produktionsmitteln keine Grundfreiheit darstellt, in welchem Verhältnis steht es dann zu der Grundstruktur einer den Gerechtigkeitsgrundsätzen gemäß geregelten Gesellschaft? Zieht Rawls bereits dadurch, daß er ökonomische Ungleichheiten zuläßt, implizit ein kapitalistisches System mit freier Marktwirtschaft vor, oder hat er, gerade weil er das Privateigentum an Produktionsmitteln nicht als eine Grundfreiheit schützt, eher eine sozialistische Wirtschaftsordnung im Auge? Rawls bezieht sich zur Veranschaulichung seiner Grundsätze oft auf eine demokratische Gesellschaft mit freiem Markt, Wettbewerb und Privateigentum an Produktionsmitteln. Er betont aber zugleich, daß er dieses Modell nur deshalb voraussetze, weil es besser bekannt sei (TG 308), und daß er damit keinesfalls behaupten wolle, wirkliche Gesellschaften mit Privateigentum an Produktionsmitteln seien frei von schweren Ungerechtigkeiten.

Seine Theorie soll der Entscheidung für ein bestimmtes Wirtschaftssystem nicht vorgreifen – „die Frage, ob Privateigentum oder Sozialismus, bleibt offen“ (ebd. 291). Sie könne, wie Rawls meint, gar nicht im voraus entschieden werden, weil ihre Beantwortung von den Traditionen, Institutionen und gesellschaftliche Kräften des jeweiligen Landes und den besonderen gesellschaftlichen Umständen abhänge (vgl. ebd. 307). Eine Gerechtigkeitstheorie befasse sich nur mit den allgemeinen moralischen Regeln für die politische Ökonomie und für gesellschaftliche Institutionen. Die Gerechtigkeitsgrundsätze könnten daher, so argumentiert Rawls, gleichermaßen in einer kapitalistischen und in einer sozialistischen Eigentumsordnung verwirklicht werden, solange nur deren Institutionen den Grundsätzen entsprechend eingerichtet sind (vgl. ebd. 291).

Diese Offenheit in der Frage, welche konkrete Wirtschaftsordnung in einer „wohlgeordneten Gesellschaft“ herrschen soll, hat eine umfassende Diskussion angeregt, aber auch massive Kritik laut werden lassen. Die einen erkennen bereits in Rawls’ Annahme des Maximierungsstrebens sowie der Zulässigkeit der Ungleichverteilung ein klares Votum für die kapitalistische Eigentumsordnung und werten dies als einen „gesunden Realismus“. Die anderen heben dagegen besonders die Stellen hervor, an denen Rawls die Priorität der Gleichheit bekräftigt und betont, daß ein sozialistisches System nicht nur mit den Gerechtigkeitsgrundsätzen vollkommen kompatibel sei, sondern sich auch – „wenigstens theoretisch“ – die Vorteile der Marktwirtschaft zunutze machen könne (ebd. 305).

Nun ist einerseits der Gedanke kaum von der Hand zu weisen, daß das Differenzprinzip selbst durch den darin enthaltenen Vorteilsbegriff eine recht manifeste Tendenz zum Kapitalismus beinhaltet. Denn wenn Systeme mit Privateigentum an Produktionsmitteln grundsätzlich größere ökonomische Erfolge erzielten als andere, müßte man nicht diesen Systemen dann den Vorzug geben, um allen den größeren Vorteil zu sichern?

Andererseits betont Rawls wiederum explizit, daß Überlegungen der Effizienz und der Wirtschaftlichkeit grundsätzlich keinen Vorrang gegenüber denen der Gerechtigkeit haben dürfen, und daß auch kein Gesellschaftssystem fair zu nennen ist, das die Effizienz seiner Wirtschaft durch die Konzentration wirtschaftlicher Macht steigert (ebd. 306). Er formuliert damit eine klare Absage an den Vorrang marktwirtschaftlicher Erwägungen und wendet darüber hinaus die Forderungen distributiver Gerechtigkeit auch noch auf die Produkte unverdienter „Naturgaben“ wie Intelligenz und Körperkraft an. Naturgaben stellen nach Rawls nämlich kein Eigentum desjenigen dar, der sie zufällig besitzt, sie begründen daher auch kein Recht auf die damit verbundenen Vorteile. Rawls behandelt sie deshalb wie gesellschaftlichen Gemeinbesitz, ihre Produkte sollen allen zugute kommen und werden deshalb entsprechend dem Differenzprinzip verteilt.

Erstaunlich ist aber, daß sich die Beteiligten der original position über Naturanlagen Gedanken machen, aber nicht überlegen, was aus ihnen wird, wenn sie von Arbeitslosigkeit, Krankheit und Behinderung heimgesucht werden und dadurch nicht mehr Teil der kooperierenden Gemeinschaft sind. Rawls’ Gerechtigkeitstheorie thematisiert nur Verteilungsfragen und regelt das Verhältnis kooperierender gesunder Bürger mit Arbeit. Als Beispiel für die Position des Schlechtestgestellten trifft man daher auch nur auf den „ungelernten Arbeiter“. Welche Gerechtigkeit dem arbeitslosen Arbeiter oder auch jenen widerfahren soll, die gar keinen Beitrag zur Gemeinschaft leisten, ist allenfalls ein Nebenthema der Theorie der Gerechtigkeit.

Entscheidend für die Frage, wie man in Anbetracht dieser Überlegungen Rawls’ Neutralitätsanspruch werten muß, ist das Verhältnis von erstem und zweitem Gerechtigkeitsgrundsatz. Vertreter der „freien Marktwirtschaft“ erkennen die Legitimation ökonomisch notwendiger und gesellschaftlich angemessener Ungleichheiten in Einkommen und wirtschaftlicher Macht durch das Unterschiedsprinzip an, kritisieren allenfalls dessen allzu egalitären Zug. Marxistische Autoren2  verurteilen dagegen den zweiten Grundsatz als Aushöhlung des ersten. Rawls suggeriere, daß Autonomie und Selbstachtung allen Mitgliedern der Gesellschaft durch die im ersten Grundsatz zugesicherte gleiche Freiheit zukomme, auch wenn der Wert der Freiheit ungleich ist. Die Selbstachtung aber, so die marxistische Kritik, hänge nicht von dem Recht auf gleiche Grundfreiheiten, sondern vielmehr von der tatsächlichen Fähigkeit, Rechte und Möglichkeiten realisieren zu können, ab.

In bezug auf diese Fähigkeit läßt Rawls aber Ungleichheit zu, und so bleibe auch die Ungleichheit der am schlechtesten gestellten in bezug auf die Bessergestellten grundsätzlich bestehen, selbst wenn sich ihre Lage durch die Anwendung des Differenzprinzips relativ zu einer Gleichverteilung verbessert. Die Ungleichheit aber hat im Wert der Freiheit eine negative Wirkung auf die Selbstachtung der Unterlegenen. Entsprechend dieser Kritik verkennt Rawls die gesellschaftliche Bedeutung der Ungleichheit und damit auch die Wirkung eines ungleichen Wertes der Freiheit. Aus diesen Gründen erscheint es aus marxistischer Sicht sogar irrational, daß die Beteiligten der original position das Recht auf gleiche Freiheit wählen, nicht aber auch den gleichen Wert der Freiheit wollen.

Jenseits der Diskussion darüber, welche Eigentumsordnung von Rawls’ Gerechtigkeitstheorie implizit favorisiert wird und ob sich das Ideal einer wohlgeordneten Gesellschaft besser in einem System mit Privateigentum an Produktionsmitteln und einem freien Markt verwirklicht oder in einem sozialistischen System, ist die Frage zu stellen, ob es sich eine Theorie der Gerechtigkeit erlauben kann, auf eine Stellungnahme zu diesem Thema zu verzichten. Auch ein ideales Arrangement braucht eine klare Konzeption dessen, was in der Wirklichkeit tatsächlich verändert werden kann und soll. Dies ist schwer denkbar ohne eine Auseinandersetzung mit der von Marx formulierten Einsicht, daß die sozialen Verhältnisse einer gegebenen Gesellschaft in der jeweiligen Art der Produktion angelegt sind und es eine unmittelbare Verbindung zwischen den Eigentumsverhältnissen an den Produktionsmitteln und der Klassenzugehörigkeit gibt.

Überhaupt fragt man sich, ob das vom ersten Grundsatz geforderte „umfangreichste System von Grundfreiheiten“ verwirklicht werden kann, ohne daß über die entscheidenden Ursachen wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ungleichheit Klarheit herrscht.3  Daß Rawls meint, sowohl auf konkrete Aussagen zu einer „weitergehenden“ Eigentumsordnung wie auch auf tiefergehende Gesellschaftsanalysen verzichten und dennoch der Gleichheit in einer wohlgeordneten Gesellschaft zur Wirklichkeit verhelfen zu können, ist mehr als verwunderlich. Es hat ihm nicht nur Spott 4, sondern auch den Vorwurf eingebracht, lediglich „halbherzige, ja politisch irreführende wohlfahrtsstaatliche Kosmetik“5  zu betreiben und die wahren Ursachen der Ungleichheit unberücksichtigt zu lassen. Karl Marx hat derlei Theorie als „Vulgärsozialismus“ gescholten und war auf Grund seiner oben schon formulierten Einsicht der Meinung, daß es „überhaupt fehlerhaft [sei], von der sog. Verteilung Wesens zu machen und den Hauptakzent auf sie zu legen. Die jedesmalige Verteilung der Konsumtionsmittel ist nur Folge der Verteilung der Produktionsbedingungen selbst; letztere Verteilung aber ist ein Charakter der Produktionsweise selbst. [...] Der Vulgärsozialismus [...] hat es von den bürgerlichen Ökonomen übernommen die Distribution als von der Produktionsweise unabhängig zu betrachten und zu behandeln“ (Marx 18).
 


 

Robert Nozick und die Freiheit der Besitzenden:

Eigentum als unantastbares Naturrecht


Nozick kann man den Vorwurf nicht machen, er lasse es in der Schwebe, welche Eigentumsordnung aus seiner Sicht die richtige und gerechteste sei. Er äußert sich in dieser Frage dezidiert, ausgesprochen klar und – radikal. Das Recht des Menschen auf Privateigentum ist ein absolutes natürliches Menschenrecht und darf weder von anderen noch von einem Staat angetastet werden. Seine Gerechtigkeitstheorie leitet sich aus einer an Locke orientierten Theorie des Menschenrechts auf Freiheit und Eigentum ab. Wie Locke geht Nozick davon aus, daß den Menschen auch ohne vorherige vertragliche Einigung von Natur aus gewisse Rechte zukommen. Zu diesen Rechten zählt das natürliche Recht auf Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum. Die private Durchsetzung dieser Rechte führt zu permanenten Konflikten, weshalb sich zu ihrer Lösung aus dem ursprünglichen Zustand der Anarchie schrittweise eine staatliche Ordnung entwickelt. Im Unterschied zu Lockes Ansatz gründet sich diese Ordnung bei Nozick nicht auf einen einmütigen Sozialvertrag, sondern sie entsteht – von den Beteiligten unbeabsichtigt wie von selbst – als ein Vorgang der sogenannten unsichtbaren Hand (vgl. Smith 371). Dieses Modell rechtfertigt aber nur einen Staat, der die ursprünglichen Rechte schützt, aber keine weitergehenden positiven Ansprüche durchsetzt, den sogenannte Minimalstaat. Der Institution des Eigentums bleibt aber auch innerhalb dieses Minimalstaats ihre absolute Natur erhalten. Das Recht auf Eigentum ist und bleibt als ein natürliches sakrosankt und darf auch durch kein noch so moralisch hochstehendes Ziel des Staates relativiert oder angetastet werden.

Zwar formuliert Nozick durchaus Bedingungen einer gerechten Verteilung, doch liefern diese keine Maßstäbe zur sozialstaatlichen Korrektur bestehender Verteilungszustände, sondern prüfen, ob die Ansprüche auf die jeweils erworbenen Besitztümer gerecht sind, indem sie die historische Genese des Eigentums beurteilen.


Die Anspruchstheorie der Gerechtigkeit

Nozick formuliert also eine Anspruchstheorie (entitlement theory) der Gerechtigkeit und entwickelt Grundsätze für die gerechte Aneignung und Übertragung von Eigentum. So ist (1) eine ursprüngliche oder erste Aneignung von Besitztümern dann gerecht, wenn ein herrenloses Gut bearbeitet wird und die Lage anderer nicht dadurch verschlechtert wird, daß sie die Sache nicht mehr frei nutzen können (vgl. ASU 165). Ferner ist Besitz gerecht, wenn er (2) nach dem Grundsatz der gerechten Übertragung von jemandem erworben ist, der seinerseits Anspruch auf das Besitztum hat. Ansprüche auf Besitztümer entstehen „lediglich durch die (wiederholte) Anwendung der Regeln 1 und 2. Der vollständige Grundsatz der Verteilungsgerechtigkeit würde einfach besagen, eine Verteilung sei gerecht, wenn jeder auf die Besitztümer Anspruch hat, die ihm bei der Verteilung zugehören. Eine Verteilung ist gerecht, wenn sie aus einer anderen gerechten Verteilung auf gerechte Weise entsteht“ (ebd. 144).

Nozicks Anspruchstheorie gibt jedem die Sicherheit, vor gewaltsamen Übergriffen auf sein Leben, seine Freiheit und sein Eigentum geschützt zu sein und sich ferner „ungestört all seiner natürlichen Gaben, seiner unverdienten Talente und seiner zufälligen Startvorteile im Rennen um die knappen natürlichen und gesellschaftlichen Güter erfreuen zu können“ (Kersting 1993, 167). Gerechtigkeitsfragen richtet Nozick nur an die einzelnen Akte von Individuen. Konzeptionen, die sich auf die Gesamtstruktur der Verteilung richten und diese unabhängig von ihrem Zustandekommen unter normativen Gesichtspunkten zu beurteilen und korrigieren suchen, lehnt Nozick ab. Besteuerung von Arbeitsverdiensten verwandelt nach Nozick die Arbeit in Zwangsarbeit (vgl. ASU 159), der Versuch, die durch unterschiedliche willkürliche Startchancen hervorgerufenen Ungleichheiten durch Umverteilungsmaßnahmen auszugleichen, stellt für ihn blanken Rechtsbruch dar.


Eigentum als Ausdruck individueller Freiheit

Aufgrund dieses absoluten Rechts auf Privateigentum ist Rawls’ Gerechtigkeitstheorie für Nozick inakzeptabel. Zum einen ist ihm nicht einsichtig, warum alle Früchte der Arbeit und nicht nur jene, die sich tatsächlich aus der Zusammenarbeit ergeben, gerecht verteilt werden sollen, zum anderen wirft er Rawls vor, daß seine Grundsätze die Rechte der Individuen, insbesondere das Recht auf Eigentum, verletzen, weil das darin enthaltene Ideal der Gleichheit zur Umverteilung zwingt. Rawls’ original position erscheint Nozick als eine willkürliche Konstruktion, die nur darauf hin entworfen ist, ohne Diskussion die historische Rechtfertigung von Verteilungszuständen auszublenden. Doch in einer freien Gesellschaft obliegt es nicht dem Staat, „die Ergebnisse der lokalen einzelnen Tauschakte zu korrigieren. Die Menschen haben einen Anspruch auf ihre natürlichen Gaben und wenn Menschen einen Anspruch auf etwas haben, dann haben sie auch Anspruch auf alles, was sich daraus ergibt“ (vgl. ebd. 206ff.). Ungleichheiten ergeben sich unweigerlich aus den freien Handlungen der Menschen, sie sind nach Nozick natürlich und deshalb weder rechtfertigungs- noch kompensationsbedürftig.

Seine Anspruchstheorie läßt aber die Reihe der „gerechten“ Übertragungen bei diesem naturwüchsigen Zustand beginnen und bewahrt dadurch die darin enthaltenen Ungleichheiten. Mit diesem genetischen Modell verkennt Nozick, daß alle politischen Ordnungen letztendlich aus Willkür und Gewalt geboren sind, es daher keine anfängliche „gerechte“ Verteilung gibt und ein Korrektiv der Verhältnisse nur aus einer Konstruktion gewonnen werden kann. Nozick bleibt aber bei seiner einfachen und suggestiven Überlegung, daß das Eigentumsrecht untrennbar mit dem Freiheitsrecht verbunden ist und es deshalb in der Befugnis einer Person besteht, ausschließlich und uneingeschränkt nach Belieben über Dinge zu verfügen. Das simple theoretische Niveau dieser Überlegung wird allerdings an keiner Stelle seiner eloquenten, geistreichen und amüsanten Darstellung verlassen oder überstiegen. Im wesentlichen konzentriert sich Nozick darauf, aus der Forderung nach Handlungsfreiheit und Freiwilligkeit der Besitznehmer konsequent eine radikal liberalistische Eigentumsordnung abzuleiten, deren einziges moralisch unbedenkliches Regelsystem der offene freie Markt ist.
 



Anmerkungen



1  Vgl. dazu etwa die Beiträge in Corlett und Daniels 1975.

2  Die marxistische Position findet vor allem in der angelsächsischen Diskussion Beachtung, vgl. dazu die bibliographische Übersicht in Corlett, S. 235-241.

3  Daniels, S. 281.

4  „Professor Rawls come out of your ivory closet, check your fancy philosophy at the door and confirm that you are, indeed a bourgoise socialist.” (Bayer, S. 574)

5  Kersting 2000, S. 298.

 

 

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Verbunden: 23.09.2010 - 20:09
Die globale gesellschaftliche Zeitbombe

Die globale gesellschaftliche Zeitbombe – Das Auseinanderdriften zwischen Arm und Reich


Neben der ökologischen Zeitbombe, die auf unserem Planeten tickt, stellt die galoppierende Gerechtigkeitslücke ein weiteres Explosionsgemisch dar, das sich  mit Sicherheit entladen wird. Gestern brachte 3sat einen Themenabend über „Die da oben“ in Deutschland und die globale Entwicklung der gesellschaftlichen Ungerechtigkeiten mit einem besonderen Schwerpunkt auf die Situation in den USA.

Es ist schon frappierend, wenn man beobachtet, wie die meisten Superreichen arrogant auf den alleinigen Eigentumsrechten ihrer riesigen Vermögen beharren sowie fest davon überzeugt sind, daß ihnen diese uneingeschränkt zustehen und sie sich obendrein ihre laufenden – die Vorstellkraft eines Normalsterblichen übersteigenden – Einkünfte redlich verdienen würden. Der allergrößte Teil dieses Vermögens und der Einkünfte entfallen dabei auf nicht leistungsadäquate oder leistungslose Komponenten, für die sie kaum mehr als einen Finger krumm machen müssen. Durch das Zinssystem und die daraus resultierenden unermeßlichen Schuldenberge häuft sich ihr Reichtum automatisch an.


© Klaus Stuttmann, Berlin


Arm und reich bedingt sich gegenseitig. Vermögen und Einkünfte ab einer gewissen Größenordnung können nur angesammelt werden auf dem Rücken und zu Lasten der Ärmeren. Die dabei zutage tretende Überheblichkeit der meisten (Super-)Reichen ist nicht mehr zu überbieten, wenn sie für die Allgemeinheit keine Verantwortung übernehmen und nicht zum Teilen bereit sind.  Allenfalls erleichtern sie ihr Gewissen, in dem sie ein paar Brotkrumen als Spenden unter den Tisch werfen und sich diese auch noch (z. B. in Stiftungen) als Steuersparmodell honorieren lassen. Nicht die Armen und Arbeitslosen sind die Schmarotzer, sondern diese hochnäsige Bagage von globalen Nassauern, die mit Schmeißfliegen zu vergleichen sind.

Die Brutstätte dieses Schmarotzertums, das die Erde verseucht, ist das kapitalistische System, das die Ungleichheit potenziell fördert und ausufern läßt. Die Superreichen haben sich mit ihrem Geld die Macht über die Politik und die Gesellschaft erkauft sowie ihre eigenen Regeln erschaffen. Das Gerede von der Leistungsgesellschaft, in der jeder die gleichen Chancen habe, wenn er nicht faul sei und die sich bietenden Gelegenheiten beim Schopfe ergreife, ist eine reine Farce und gemeine Lüge. Das Geld saß schon immer in der Geschichte an den Schalthebeln der Macht, aber noch nie in einer derartig unangreifbaren Position wie heute.

Zunächst beschäftigte sich der 3sat-Themenabend mit einer bemitleidenswerten Spezies, mit „denen da oben“, mit Deutschlands Millionären, die sich mit solch gravierenden Problemen herumschlagen müssen, wie mit der Angst vor Verlust ihres Reichtums oder der Frage, wie sie das ganze Geld verprassen können:

„Polo-Spielen auf Mallorca, Champagnertrinken in Monte Carlo, Golfen auf Sylt - Deutschlands Millionäre haben sich in einer Parallelgesellschaft eingerichtet. Viele leben in einer Welt mit eigenen Werten, eigenen Codes, abgeschirmt, für Außenstehende kaum einsehbar. Grundsätzliche Fragen durchdringen nur gelegentlich die hohen Mauern dieser Welt: Was machen Menschen mit Geld? Und was macht das Geld mit den Menschen?“

Desweiteren wurde der Film Lachen, Weinen und Nachdenken (Do Something) von Michael Moore gezeigt, in dem er sich in der ihm eigenen anklagend-humorvollen Art mit den Auswirkungen des Kapitalismus in den USA befaßt. Eine der besten Szenen des Films war die, in der er mit einem riesig langen gelben Absperrband, wie es die Polizei am Tatort eines Verbrechens benutzt, die New Yorker Börse absperrt und die Insassen auffordert, das Gebäude zu verlassen und sich verhaften zu lassen. Das Band trug die fortlaufende Aufschrift. „crime scene – do not cross“.

Anschließend zeigte 3sat die Dokumentation des Regisseurs Alex Gibney „740 Park Avenue - Geld, Macht und der amerikanische Traum“, der als Extreme die steinreichen Bewohner der 740 Park Avenue und die bettelarmen der auf der anderen Seite des Harlem Rivers in der South Bronx in einer Straße, die sich ironischerweise ebenfalls Park Avenue gegenüber stellt. Drastischer könnte man den sozialen Sprengstoff in der US-Gesellschaft nicht demonstrieren wie mit diesem Vergleich. Auch wurde die alles beherrschende Machtposition der Wirtschaft bzw. des Kapitals in den USA aufgezeigt, die die amerikanische Politik, den Senat, das Abgeordnetenhaus sowie den Präsidenten in der Tasche hat. Der Lobbyismus ist noch stärker als bei uns in Deutschland oder der EU ausgeprägt und omnipotent, so daß die amerikanischen Selbstdarstellungen ihres Staates als Vorbild der Demokratie einer Verhöhnung der Realität und der Öffentlichkeit gleichkommen.

Man kann behaupten, daß so gut wie keine relevante politische Entscheidung in den USA nicht direkt oder indirekt gekauft ist - auf gut deutsch sagt man der Einfachheit halber: korrupt bis auf die Knochen! Ein Blick auf den Friedensnobelpreisträger Barak Obama genügt. Was hat dieser Friedensengel mit seinen yes-we-can-Vorspiegelungen aus der hohlen Hand heraus versprochen? In der Innenpolitik kann er sich mit seinen sozialstaatlichen Ideen nicht gegen die reaktionär-marktradikale Front durchsetzen. Er ist sogar gezwungen, das Stasimodell der "Heimatschutzbehörde" oder besser Ministerium für innere Sicherheit zu akzeptieren, das einer Diktatur gut zu Gesicht stehen würde. Und in der Außenpolitik kann er ebenfalls nicht im geringsten den ihm entgegen gebrachten Erwartungen gerecht werden. Nichts hat sich seit Bush gebessert, die Aufrüstung wird weiter voran getrieben, das Killen durch die Geheimdienste und Morddrohnen wird ausgeweitet - und beim jüngsten Israelbesuch kann man die Schwäche Obamas deutlich erkennen. Er ist nicht einmal in der Lage oder willens, sich gegen die jüdische Lobby durchzusetzen und Israel in die Schranken zu verweisen.

Dies war eine kleine Abschweifung. Nun zurück auf die Seite von 3sat:

„Die Bewohner der 740 Park Avenue in New York City sind ausschließlich Vertreter des superreichen Amerikas. Auf der anderen Seite des Harlem Rivers führt die Park Avenue in die South Bronx. In diesem Stadtteil beziehen 50 Prozent der Bevölkerung Lebensmittelmarken. In den letzten 30 Jahren ist die Ungleichheit rasant angestiegen: Der amerikanische Traum gilt nur für Menschen, die das nötige Geld und somit Einfluss besitzen, um die Gesetze auf dem Capitol Hill in die gewünschte Richtung zu lenken.

»Es gab in unserer Gesellschaft schon immer einen Graben zwischen den Superreichen und allen anderen, doch in den letzten 30 Jahren hat sich etwas verändert. Der Graben ist zu einem Abgrund geworden« sagt Gibney (Regisseur des Films) »2010 verfügten die 400 reichsten Amerikaner über mehr Geld als die unteren 50 Prozent unserer Gesellschaft. Das sind 150 Millionen Menschen. Die Frage ist: Was machen die mit all dem Geld?«“

Im oben zitierten Film von Michael Moore machte dieser die vielsagende Bemerkung: „Kapitalismus ist bösartig – und etwas Bösartiges kann man nicht regulieren, man muß es ersetzten durch eine (auf sozialistisch-humanistischen Grund erbauten – Anm. d. Verf.) Demokratie." Damit kommen wir auf den Kernpunkt der Sache sowie den Verursacher und Auslöser für die beiden eingangs beklagten globalen Zeitbomben, der sozialen und ökologischen: die Ideologie des marktradikalen Neoliberalismus. Neben den religiösen Verirrungen und Ideologien im engeren Sinne, die Haß und Intoleranz säen, ist die säkulare Religion des Kapitalismus die größte Bedrohung der Welt. Daher brauchen wir uns nicht mit der Verhinderung von Symptomen herumzuärgern, die höchstens eine aufschiebende Wirkung besitzen. Nur die Beseitigung der Krebsgeschwulst selbst ist zielführend.



Peter A. Weber

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