Fiese Finten der ARD

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Helmut S. - ADMIN
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Fiese Finten der ARD
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Fiese Finten der ARD (I)

von Volker Bräutigam 

Seit Beginn der Ukraine-Krise hagelt es bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Proteste gegen als tendenziös empfundene Nachrichtensendungen, politische Magazine und Talkshows. Das rußlandfeindliche und »pro-westliche«, den politischen Zielen von USA, EU und NATO verpflichtete Programmangebot wird als schwere Schlagseite empfunden. Die massenhaft einlaufende Kritik beschäftigt die Aufsichtsgremien der Rundfunkanbieter – mit der Konsequenz, daß das Management der Anstalten unter Begründungsdruck gerät und sich häufig in Erklärungsnot befindet. Die Anzahl der Beschwerden hat einen derartigen Umfang angenommen, daß die Sender der ARD zu Verfahrenstricks greifen, um mit der Protestflut fertig zu werden.

Die Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten in Deutschland (ARD) ist keine eigenständige Rechtspersönlichkeit, nicht einmal ein eingetragener Verein. Sie ist nur eine mittels Staatsvertrag und Verwaltungsvereinbarungen der Bundesländer geschaffene Plattform, auf der die Länder-Rundfunkanstalten ihr Gemeinschaftsprogramm verabreden und anbieten, eben »Das Erste«. Jede Anstalt liefert einen ihrer Reichweite entsprechenden Programmanteil; jede finanziert ihren Anteil am weltweiten Korrespondentennetz des »Ersten«. WDR-Leute berichten aus Washington, Moskau und der Ukraine. Für den Nahen Osten ist der BR zuständig. Aus London und zum Beispiel aus Beijing melden sich NDR-Journalisten.
 

Der NDR hat 17,5 Prozent Sendeanteil am »Ersten«. Sendebeiträge sind zum Beispiel das Polit-Magazin »Panorama«, diverse Krimis der »Tatort«-Reihe, Angebote des »Weltspiegel« – und natürlich »ARD-aktuell«, die Fernsehnachrichten »Tagesschau« und »Tagesthemen«. Die »Flaggschiffe der ARD« nennt der NDR sie in verräterischer Militaristensprache. Die Zentralredaktion »ARD-aktuell« sitzt in Hamburg, ihr Stammpersonal ist beim NDR angestellt. Lediglich die Chefredakteure und die Moderatoren sind von anderen Sendern »ausgeliehen.«

In den Rundfunk-Staatsverträgen der Bundesländer ist auch ein Beschwerderecht der Zuschauer geregelt. Wer den Anspruch auf sachgerechte Information verletzt sieht (er zahlt schließlich die Rundfunkabgabe dafür!), kann Eingaben bei den Aufsichtsgremien der Anstalten machen. Der mediengesetzlichen Theorie nach fordern diese den jeweiligen Intendanten dann auf, den/die Fehler im Programm korrigieren zu lassen. Der Intendant setzt die Korrektur/Änderung gegenüber den verantwortlichen Redakteuren durch, notfalls mit disziplinarischen oder arbeitsrechtlichen Mitteln. Theoretisch. In der Praxis ist dergleichen seit vielen Jahren nicht mehr vorgekommen. Die Rundfunkanstalten sind ein bürokratischer Moloch, ihre Managements und Chefredaktionen agieren selbstherrlich, abgehoben vom Publikum. Zweifel an ihrer Unfehlbarkeit dulden sie nicht, der Umgang mit der Publikumskritik an der Rußland-Ukraine-Berichterstattung beweist das überdeutlich.

Einem Zuschauer, nennen wir ihn hier Valentin Wanninger, war Anfang Oktober aufgefallen, daß die »Tagesschau« bei ihren Berichten über die Wahlen in der Ukraine zweierlei Maß angelegt hatte: Die gläsernen Urnen in den Wahllokalen der Ost-Ukraine galten den Reportern und Kommentatoren als Beleg für undemokratische Wählerkontrolle; bei der Wahl in Kiew, eine Woche zuvor, waren gleiche Urnen verwendet worden, ohne daß die »Tagesschau« das moniert hatte. Wanninger beschwerte sich formell bei Ute Schildt, der stv. Vorsitzenden des NDR-Rundfunkrats und Mitglied des Landesrundfunkrates Mecklenburg-Vorpommern. Die erstaunliche Antwort:

»Sehr geehrter Herr (...), nach den ARD-einheitlichen Programmrichtlinien (vgl. beim NDR Abschnitt A Ziffer IV) ist für die Behandlung von Beschwerden vorrangig die den kritisierten Beitrag einbringende Anstalt zuständig. Deswegen habe ich Ihre Beschwerde in diesem Fall, in Abstimmung mit der Vorsitzenden des NDR-Rundfunkrates, an den dafür zuständigen WDR weitergeleitet. Sie werden von dort unaufgefordert Bescheid erhalten.«

Bekäme Lieschen Müller ein solches Antwortschreiben, so wäre sie schon am Ende ihres Lateins. Irritierend ist, daß es im NDR-Staatsvertrag (siehe PdF-Anhang) keinen Abschnitt A und keine Ziffer IV gibt. Eine Internet-Suche mit dem Stichwort »NDR-Programmrichtlinien« bringt Hunderte nutzloser Einträge und Kopfschmerzen. Man muß mit Medienrechtsfragen vertraut sein, um den Text der erwähnten Richtlinie im Internet zu finden, allerdings nicht unter »NDR« oder »Programmrichtlinien«, sondern unter »Grundsätze für die Zusammenarbeit im ARD-Gemeinschaftsprogramm ›Erstes Deutsches Fernsehen‹ und anderen Gemeinschaftsprogrammen und -angeboten (Richtlinien gemäß § 11 RfStV)«. Der Abschnitt IV dieses Dokuments lautet knapp: Beschwerden gegen Beiträge in Gemeinschaftsprogrammen und -angeboten werden jeweils an die einbringende Rundfunkanstalt weitergeleitet und von dieser behandelt. Unberührt bleibt die Behandlung eingehender Beschwerden durch jede verbreitende Rundfunkanstalt.

Das bedeutet: Wer Anstößiges zum Beispiel in der Sendung »Report« (München) findet, muß sich an den BR wenden. Dort sitzen die zuständige Programmaufsicht und die verantwortliche Redaktion. Valentin Wanninger dachte sich, er sei mit seiner Beschwerde über die »Tagesschau«-Nachrichten beim NDR in Hamburg an der richtigen Adresse. Sein Pech.

Obwohl die ARD als eh nicht rechtsfähige Institution keine eigene Beschwerdestelle hat, verfügt sie dennoch über ein internes Regularium. Es dient dem für die »Tagesschau« zuständigen Sender NDR dazu, im Falle von Zuschauerkritik seine Verantwortlichkeit für alle nicht von ihm selbst produzierten Beiträge wegzuorganisieren. Ein Bubenstück.

Wäre diese Finte rechtens, dann schöbe nach derartiger Praxis der NDR ohne eigene redaktionelle Prüfung die Beiträge anderer Sender einfach in die »Tagesschau« und damit ins »Erste« – und wäre somit nur noch Abspielstation. Er hätte sich selbst von jeglicher redaktionellen Verantwortung befreit. Ein solches Aufgabenverständnis ist mit dem NDR-Staatsvertrag unvereinbar. Dieser enthält in den Paragraphen »Programmauftrag«, »Programmgestaltung« und »Programmrichtlinien« erheblich detailreichere Bestimmungen als das ARD-Papier. Und deshalb ist dem Valentin Wanninger anzuraten, sich vom NDR nicht so billig abspeisen und auf die lange WDR-Bank schieben zu lassen, sondern auf unmittelbarer und prompter Antwort zu bestehen.

Volker Bräutigam   

Quelle:  Erschienen in Ossietzky, der Zweiwochenschrift für Politik / Kultur / Wirtschaft - Heft 25/2014 > zum Artikel
 



Fiese Finten der ARD (II)

von Volker Bräutigam   

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk – „unser“ angeblich demokratisch verfasster Rundfunk! – erleidet derzeit rapiden Vertrauensverlust, ebenso wie seine kommerzielle Konkurrenz und die marktbeherrschenden Printmedien. Die Informationsangebote werden zunehmend als Produkt eines gleichgeschalteten Mediensyndikats empfunden. Deswegen formiert sich eine schnell wachsende, kritische und empörte Gegenöffentlichkeit im Internet. Welchen Erfolg ihre Aufklärungsarbeit hat, ist noch offen; gesicherte Daten fehlen bisher. Der Publikumsprotest ist zugleich Anklage. Denn ein von Partikularinteressen freies und vertrauenswürdiges Informationswesen ist für eine demokratische Gesellschaft konstitutiv. Die Protestierenden sehen nicht nur ihren individuellen Anspruch auf sachgerechte und um Objektivität bemühte Information missachtet, sondern auch das demokratische Fundament unseres Staates bedroht. Sie sind entsetzt, mit welcher Bedenkenlosigkeit eine Politik- und Medienmafia die Gefahr eines Krieges mit Russland heraufbeschwört und sich dabei von nichts beirren lässt.

Wie viele andere Zuschauer auch hatte ich Ende April beim Rundfunkrat des NDR eine Beschwerde über ARD-aktuell-Berichte eingereicht. Anlass waren deren Verstöße gegen Programmauftrag und Programmrichtlinien des NDR-Staatsvertrags. ARD-aktuell hatte wider besseres Wissen wochenlang über in der Ostukraine gefangene „OSZE-Militärbeobachter“ berichtet. Tagesschau und Tagesthemen verschwiegen, dass es sich – bewiesenermaßen - um Spione der Bundeswehr handelte. Die Darstellung Berlins, die Soldaten hätten sich im Einvernehmen mit Kiew und gemäß einem OSZE-Dokument im Osten aufgehalten und würden dort als „Geiseln“ festgehalten, war ein bewusster Täuschungsversuch. Sie war ebenso eine Beleidigung für die Intelligenz der Zuschauer, rechtsverleugnend wie die derzeitige Politik unserer Regierung, der EU, der NATO und der USA gegenüber der Ukraine und Russland. Namhafte Juristen, darunter Peter Vonnahme, (vormals Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof), bestätigten die Schlüssigkeit und Beweiskraft meiner Eingabe; sie teilten die Auffassung, dass die Bezeichnung „OSZE-Beobachter“ falsch war.

Nicht so der NDR-Rundfunkrat! Das Gremium aus nicht demokratisch gewählten „Volksvertretern“ erwies sich als kopfnickender Spätkonfirmandenklub. Es schmetterte meine Beschwerde nach gut einem halben Jahr Bearbeitungszeit ab. Die Verfasser beharrten dreist darauf, Tagesschau und Tagesthemen hätten trotz Verwendung des Begriffs „OSZE-Militärbeobachter“ angemessen berichtet. Die Begründung verniedlicht die Problematik und steckt voller klitzekleiner Umdeutungen zwecks Verdrehung von Ursache und Wirkung, sie ist voller Falschinterpretationen und Unaufrichtigkeiten. Sie ist zum Kotzen. Nichts weniger.


Das Problem: Bekommt der Beschwerdeführer keine oder eine unsachgemäße Antwort,  so  gibt es keinen rundfunkinternen Instanzenweg für ihn. Er kann nirgends Berufung einlegen und das fragwürdige Votum überprüfen lassen.

Das byzantinistische Syndikat der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gibt derzeit Ablehnungsbescheide schockweise heraus. Die Hohe Pforte empfindet den zahlenden Zuschauer zunehmend als lästig. Die Redaktion der Internet-Seite tagesschau.de erwägt sogar, die Kommentarfunktion einzuschränken – nach dem Vorbild der Süddeutsche Zeitung und der Frankfurter Allgemeine. Die Begründung trägt den Titel "Aggressivität im Netz: Wenn der Leser zum Tier wird." Der Chefredakteur des Internetportals TELEPOLIS, Florian Rötzer, schrieb zutreffend, so werde eine sachliche Diskussion versperrt. „Man setzt auf Krawall. Das muss offenbar sein, um Einschränkungen der Meinungsfreiheit legitimieren zu können.“ (⇒ Artikel vom 21.11.2014 bei TELEPOLIS)

Der hochproblematische Umgang der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit ihrem zahlungspflichtigen Publikum hat seine Grundlagen in politischen Ereignissen von anno 1979. Damals kündigte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Gerhard Stoltenberg, CDU, den NDR-Staatsvertrag wegen der kritischen Berichterstattung des Senders über den Bau des Atomkraftwerks Brokdorf. Niedersachsens Ministerpräsident Ernst Albrecht, CDU (sowohl Vater der gegenwärtigen Verteidigungsministern v.d. Leyen, als auch des Atommüll-Lagers Gorleben und Einpeitscher bei der Entdemokratisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) sprang flugs aufs Trittbrett. Die beiden selbstherrlichen Landesfürsten planten, den Drei-Länder-Sender NDR (der Dritte im Bunde war das SPD-regierte Hamburg) aufzulösen und eine Zwei-Länder-Anstalt unter der Fuchtel der CDU-Regierungen in Kiel und Hannover einzurichten. Hamburg klagte gegen die Kündigung und obsiegte vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Immerhin gelang es Stoltenberg und Albrecht in den nachfolgenden Verhandlungen mit Hamburg, das Beschwerderecht im NDR-Staatsvertrag in ihrem Sinne auszubauen und zugleich eine dauerhafte Dominanz von CDU-orientierten Vertretern im Rundfunkrat zu installieren. Erkennbare Absicht: Druckmittel gegenüber dem NDR-Management in die Hand zu bekommen und den Sender unter ständigen Rechtfertigungszwang zu setzen. Und zwar mittels Beschwerden aus den CDU-Parteizentralen und CDU-Staatskanzleien.
 

Die damals in reaktionärer Absicht formulierten Beschwerderechte macht heute das Publikum geltend, um gegen die russophobe und kriegstreiberische Berichterstattung der ARD-Anstalten zu protestieren. Dies wäre eine Ironie des Schicksals – wenn, ja, wenn dem öffentlich-rechtlichen, gebührenfinanzierten Rundfunkmoloch die Meinung seines Publikums nicht längst am Arsch vorbeiginge. Die Politiker können über die Aufsichtsgremien unmittelbar auf das Rundfunkmanagement einwirken. Das Publikum hat diese Zugriffsmöglichkeit nicht.

Was tun? Den NDR vor dem Verwaltungsgericht verklagen? Hier zitiere ich, mit seiner Erlaubnis, nochmals Vonnahme: „Der Beschwerdeführer hat derzeit keine realistischen Chancen, einen Sender zu einer fehlerfreien Berichterstattung zu zwingen, insbesondere nicht mittels einer verwaltungsgerichtlichen Klage. Abgesehen von sonstigen Voraussetzungen kann eine Klage vor dem VG prinzipiell nur dann erfolgreich sein, wenn der Kläger geltend machen kann, dass er in seinen eigenen subjektiven Rechten verletzt ist (§ 42 Abs. 2 VwGO). Es genügt also nicht, dass ein Verwaltungsakt objektiv rechtswidrig ist. Weitere zwingende Voraussetzung wäre, dass der Kläger hierdurch in Rechten verletzt wird, die der Gesetzgeber ausdrücklich ihm, dem Zuhörer, eingeräumt hat. Das sieht die geltende Rechtsordnung jedoch nicht vor. In anderen Worten: Der Zuhörer hat rechtsdogmatisch nur ein Interesse, aber kein einklagbares Recht auf fehlerfreie Berichterstattung der Tagesschau. Zum Ausgleich dafür darf er aber die Rundfunkgebühren bezahlen. ...“

Nur der Gesetzgeber könnte diese Lücke schließen und den unbestreitbaren Regelungsbedarf decken. Doch er denkt nicht daran. Emanzipation des Bürgers mit dem Ziel einer Demokratisierung seines öffentlich-rechtlichen Rundfunkwesens liegt nicht im Geist unserer Zeit.

Es gibt vorerst nur eine Lösung: Unter Berufung auf den Rundfunkstaatsvertrag Beschwerde bei den Rundfunkräten einzureichen. Unverdrossen, unermüdlich. Wenn möglich, in jedem einzelnen Fall von tendenziöser bzw. fehlerhafter Berichterstattung. Wenn nicht heute, so doch irgendwann wird das Wirkung entfalten.  Man bedenke: Der Preis für Gleichgültigkeit gegenüber unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist, von ihm mit faulen Informationen versorgt undperspektivischverdummt zu werden.

Volker Bräutigam  


 

Quelle:  Erschienen in Ossietzky, der Zweiwochenschrift für Politik / Kultur / Wirtschaft - Heft 02/2015 > zum Artikel

Ossietzky, Zweiwochenschrift für Politik, Kultur, Wirtschaft, wurde 1997 von Publizisten gegründet, die zumeist Autoren der 1993 eingestellten Weltbühne gewesen waren – inzwischen sind viele jüngere hinzugekommen. Sie ist nach Carl von Ossietzky, dem Friedensnobelpreisträger des Jahres 1936, benannt, der 1938 nach jahrelanger KZ-Haft an deren Folgen gestorben ist. In den letzten Jahren der Weimarer Republik hatte er die Weltbühne als konsequent antimilitaristisches und antifaschistisches Blatt herausgegeben; das für Demokratie und Menschenrechte kämpfte, als viele Institutionen und Repräsentanten der Republik längst vor dem Terror von rechts weich geworden waren. Dieser publizistischen Tradition sieht sich die Zweiwochenschrift Ossietzky verpflichtet – damit die Berliner Republik nicht den gleichen Weg geht wie die Weimarer.

Wenn tonangebende Politiker und Publizisten die weltweite Verantwortung Deutschlands als einen militärischen Auftrag definieren, den die Bundeswehr zu erfüllen habe, dann widerspricht Ossietzky. Wenn sie Flüchtlinge als Kriminelle darstellen, die abgeschoben werden müßten, und zwar schnell, dann widerspricht Ossietzky. Wenn sie Demokratie, Menschenrechte, soziale Sicherungen und Umweltschutz für Standortnachteile ausgeben, die beseitigt werden müßten, dann widerspricht Ossietzky. Wenn sie behaupten, Löhne müßten gesenkt, Arbeitszeiten verlängert werden, damit die Unternehmen viele neue Arbeitsplätze schaffen, dann widerspricht Ossietzky – aus Gründen der Humanität, der Vernunft und der geschichtlichen Erfahrung.

Ossietzky erscheint alle zwei Wochen im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Berlin – jedes Heft voller Widerspruch gegen angstmachende und verdummende Propaganda, gegen Sprachregelungen, gegen das Plattmachen der öffentlichen Meinung durch die Medienkonzerne, gegen die Gewöhnung an den Krieg und an das vermeintliche Recht des Stärkeren.
 

Redaktionsanschrift:

Redaktion Ossietzky
Haus der Demokratie und Menschenrechte

Greifswalderstr. 4

10405 Berlin

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http://www.ossietzky.net/

► Bild- und Grafikquellen:

1. Karte mit den 9 Landesrundfunkanstalten der ARD. Urheber: Wiki-User Daisy0705, Dagobert50gold, StG1990, Martin Kraft, Radiohörer. Quelle: Wikimedia Commons. Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland“ lizenziert.

2. Zitat Mark Twain: "Wir schätzen die Menschen, die frisch und offen ihre Meinung sagen ... vorausgesetzt, sie meinen dasselbe wie wir." - Grafikbearbeitung: Wilfried Kahrs / QPress.de

3. Von links: Dr. Gerhard Stoltenberg (Verteidigungsminister, Finanzminister, CDU, MdB, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein), Ernst Albrecht (Ministerpräsident von Niedersachsen) während einer Konferenz der Ministerpräsidenten der CDU/CSU-regierten Länder in der Landesvertretung Niedersachsen, Bonn, 13 August 1981.

Fotograph: Harald Hoffmann. Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung - Bildbestand (B 145 Bild, Bild-F061155-0003),

Bundesarchiv. / Wikimedia Commons.

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4. Schimpanse. Foto: Webfund, wegen sehr häufiger Verwendung Urheber nicht ermittelbar. Gespiegelte Version gef. bei monicaiveskold.se