HIV - Bezieher leben 1,85 mal besser als Diensthunde

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WiKa
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Verbunden: 16.10.2010 - 23:42
HIV - Bezieher leben 1,85 mal besser als Diensthunde
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HIV Bezieher leben 1,85 mal besser als Diensthunde

......aber nur 0,05 mal so gut wie Bundestagsabgeordnete


Deutsches Wunderland: Das Sprichwort: „Hier muss niemand leben wie ein Hund” … außer eben die Hunde selbst, wird tatsächlich auch in der deutschen Verwaltung berücksichtigt. Immer wieder wird unsere Bundesregierung verdächtigt hier das Augenmaß verloren zu haben. Wir haben nunmehr den Nageltest gemacht und können, wie in der Überschrift angekündigt, belegen, dass die Hartz IV-Bezieher in Deutschland besser leben als Diensthunde. Wir haben uns damit nicht begnügt, sondern auch die Bundestagsabgeordneten einmal dazu in Relation gesetzt.

Um allerdings unserer Zahlenspielerei den nötigen Hintergrund zu verleihen, war es zunächst unabdingbar, auch faktisch auf den Hund zu kommen. Vielfach in den Sozialen Netzwerken zu lesen, dass Diensthunde in Deutschland mit unglaublichen 6,80 Euro pro Tag versorgt werden, haben wir für diese Position einmal nach Belegen gesucht, damit hier nicht alles wie an den Hundehaaren herbeigezogen wirkt. Die erste Quelle belegt, dass mit Erlass BMI, Z 1 b – 002154/4 vom 01. September 2009 das Bundesministerium des Innern die Aufwandsentschädigung für Diensthundeführer der Bundespolizei gemäß 17 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) auf 120.– Euro monatlich festgesetzt hat, die wir in diesem Fall den Diensthunden auf ihr Einkommen anrechnen müssen. Hier die Fundstelle bei der Polizeigewerkschaft.

Weiterhin ergibt sich aus dieser Quelle (Polizeigewerkschaft) zweierlei. Zum einen ein jährlicher Futterkostenzuschuss von 792,00 Euro und eine steuerliche Vergünstigung von 2.400,00 Euro pro Jahr. Hunde haben in diesem Sinne auch keinen Freibetrag und anders als Politiker auch keine Narrenfreiheit und auch sowieso nur sehr wenig Gestaltungsspielräume, was sie mehr zu Verwandten von Hartz IV-Beziehern in diesem Zusammenhang macht. Also rechnen wir doch jetzt mal genauer.

Wir haben daraus folgende Beträge extrahiert und zusammengefasst: 120,00 €/Monat plus (792,00 €/12 = 66,00 €/Monat) plus (10% aus 2.400,00 €/12 = 20,00 €/Monat), was dann zusammen 206,00 € pro Monat zurechnungsfähigen Unterhalt für den Diensthund bedeutet. Wir denken, dass die geldwerte Anrechnung von nur 10% bei der Abzugsfähigkeit des Hundes sehr fair gehandhabt wurden. Die Berechnung selbst mag jetzt noch kleinere Fehler aufweisen, da hier keine genaueren Kenntnisse zu den Einkommensverhältnissen von Diensthunden vorliegen. Aber insgesamt darf man damit die bisher im Internet kolportierten Einkommenshöhen von Diensthunden als realistisch annehmen.

 

 

 

Die Schlechterstellung des Diensthundes gegenüber nicht adulten Hartz IV-Beziehern wird an anderer Stelle aber geringfügig kompensiert, sofern es um den Wohnraumbedarf nach Bauordnung geht. Dem anständigen Zwingerhund stehen da 12 qm zu, dem Kind nur 8 qm, sofern sich hier die Spielregeln noch nicht geändert haben. Es handelt sich bei den Erwähnungen um Erinnerungswerte, ohne Gewähr.

Aber verschaffen wir uns nun zunächst einen Überblick zum Lebensstil in Deutschland, in der wir die „typischen Deutschen mit einander vergleichen. Den deutschen Schäferhund, den deutschen Hartz IV-Bezieher und den gemeinen Bundestagsabgeordneten. Die monatlichen Bezüge der Hartz IV-Bezieher und der Bundestagsabgeordneten gehören ja zum Allgemeinwissen, weshalb wir hier keine weiteren Ermittlungs- und Quellennachweise dazu anführen.

In der Folge versuchen wir durch eine weitere Untergliederung nach Bedarfspositionen ein wenig Transparenz in die Sache zu bringen (hier jetzt auf den Tag heruntergebrochen, gemäß deutschem Standardmonat zu 30 Tagen = Tagesbedarf), wie dies für Hartz IV-Bezieher nicht unüblich ist. Dazu jetzt bitte einen Blick in die obige Tabelle, damit das mitrechnen besser von der Hand geht.

Wir fassen uns jetzt kurz. Wenn wir den Diensthund zum Maßstab der Dinge machen und am unteren Ende der Skala auf 1 setzen, dann lebt der Hartz IV-Bezieher immerhin 1,85 mal besser als eben jener. Damit ist zweifelsfrei erwiesen, dass der Hartz IV-Bezieher nicht auf den Hund gekommen ist und in der sozialen Rangordnung noch leicht erkennbar über dem Hund rangiert. Sie dürfen dies durchaus als Anstupser auffassen, gegebenenfalls einen Hartz IV-Bezieher als Diensthund einzustellen. Zwar lebt der Durchschnitts-Hartzer jetzt nur 0,05 mal so gut wie der Bundestagsabgeordnete, dies wird aber dadurch großzügig kompensiert, dass der wiederum 40,06 mal besser lebt als der deutsche Diensthund. Dies, obwohl diese Schnarchnasen im Bundestag natürlich gar nicht aufpassen und das ganze Land noch vor die Hunde gehen lassen. Das ist aber ein anderes Thema, obgleich hier ersichtlich wird, dass der deutsche Schäferhund für den Job wahrscheinlich erheblich besser ausgebildet und auch geeignet erscheint.

Um aber auch hier der üblichen Propagandalinie zu folgen, dass es uns allen doch gut geht und wir nur die Statistik richtig verstehen müssen, sieht die Sache wie folgt aus: Diensthund, Hatz IV-Bezieher verfügen gemeinsam über eine Monatseinkommen von 8.840,00 €. Das macht dann für jeden der drei Beteiligten 2.946,67 €. Mal ehrlich, dass ist doch auch für einen Diensthund schon ganz ansehnlich, oder? Ergo hat sich hier niemand zu beschweren und auch die 124,67 € pro Tag, die da für Futter des MdB ausgewiesen sind, sind natürlich schnell verfressen, wenn man die richtigen Lokale kennt. Diensthund und Hartzer treffen sich allerdings eher bei Aldi, aber was soll's, allen geht es statistisch gesehen bei diesen enormen Bezügen richtig gut. Den Blick ins europäische Ausland ersparen wir uns jetzt, weil es da nur trauriger werden kann. Auch ist kaum vorstellbar, dass es den Hunden dort besser gehen sollte.

 

 

 

 

Wer sich jetzt noch weiter in die Bedarfsmaterie, speziell für Hartz IV-Bezieher einarbeiten möchte, weil die hier in der Darstellung möglicherweise etwas zu kurz gekommen sind, dem sei die Seite Hartz IV Info empfohlen, von dort ist auch letztere Tortengrafik rechts entlehnt, die zusätzlich die oben ausgewiesenen Anteile nochmals auf monatlicher Basis darstellt.

Nicht verhehlen wollen wir eine Position oben aus der Tabelle, die wir mit Blick auf die Bundestagsabgeordneten für völlig überzogen halten und die nach aktuellem Kenntnisstand gestrichen werden sollte. Hierbei handelt es sich um die Position Bildung, zur Höhe von täglich 0,30 €, die völlig unangemessen erscheint und nachweislich ihren Zweck verfehlt. Bei 620 Abgeordneten mal 0,30 € mal 30 Tage kommen dabei im Monat immerhin 5.580,00 € zusammen. Davon könnte man schon so manche Tafel befeuern, statt eine Zweckentfremdung durch diese Herrschaften zuzulassen. Aber sei es drum, wir wollen ja keine Neiddebatte hier entfachen. Uns allen geht es gut und außer Deutschland kommt auch niemand von uns bei diesem Spiel auf den Hund.

 



Quelle:  dieser Beitrag erschien am 19.05.2013 auf meinem Blog qpress.de > Artikel