Kinderklage: Eltern vor Gericht abgeblitzt

1 Beitrag / 0 neu
Bild des Benutzers Wolfgang Blaschka
Wolfgang Blaschka
Offline
Verbunden: 09.11.2010 - 02:16
Kinderklage: Eltern vor Gericht abgeblitzt
DruckversionPDF version

Kinderklage

Eltern vor Gericht abgeblitzt

Das Oberlandesgericht in Dresden wies die Klage dreier Elternpaare ab, die wegen des praktisch nicht durchsetzbaren gesetzlichen Anspruchs auf einen Krippenplatz ersatzweise ihre bezahlte Freistellung von Erwerbstätigkeit zum Zwecke der Kinderbetreuung forderten. Das ginge leider nicht, denn das Gesetz garantiere kein Recht der Eltern auf Pause in deren Berufstätigkeit, sondern nur das Recht des Kindes auf Unterbringung und Frühförderung in entsprechenden staatlichen, kommunalen oder sonstwie von der freien Wohlfahrtspflege getragenen Einrichtungen. Mit anderen Worten: Das Kind müsse selbst klagen. In diesem Fall gegen den Freistaat Sachsen, der eigentlich dafür sorgen hätte sollen, dass es irgendwo unterkomme, wenn seine armen Eltern schon dummerweise arbeiten gehen müssten. Vertreten durch gesetzlichen Vormund oder die Erziehungsberechtigten selbst und unterstützt von Top-Anwälten müssen nach dieser Rechtsprechung die Kleinen ihr Recht auf vorschulische Förderung fortan tapfer selbst erstreiten.

Notfalls müssen sie aus dem Kinderwagen heraus lauthals krakeelend die Gerichtssäle stürmen und solange Terz und Rabatz machen, bis sich ein genervter Richter oder eine überforderte Richterin erweichen ließen, ihnen das bislang unerfüllte staatliche Versprechen als ihr gutes Recht zu bestätigen. Und dann? Macht der Gerichtsdiener derweil den Babysitter? Werden die Kleinen anschließend kurzerhand im Akten-Archiv abgelegt, bis ausreichend ortsnahe Einrichtungen für Kinderpflege geschaffen sind? Gibt es überhaupt genügend Wickeltische in den Gerichtstoiletten? Wird für Spielzeug während der Verhandlung gesorgt? Gibt es auch Hüpfburgen vor Gericht? Muss die Klage in ganzen deutschen Sätzen grammatikalisch korrekt formuliert sein oder reicht "Rabäh"?

Es könnte laut werden in deutschen Gerichtssälen. Da die Justiz ohnehin chronisch unter Aktenbergen ächzt und stöhnt, könnten sich die Verhandlungstermine bis weit in die Vorpubertät der Klageberechtigten ziehen. Es sei denn, die Eltern konsultieren im Falle der vermuteten Schwangerschaft nicht zuallererst den Frauenarzt oder eine Hebamme, sondern diverse Rechtsberatungsstellen, wie sie es am klügsten anstellen, ihren zu erwartenden Nachwuchs ab drei Jahren pünktlich in Obhut geben zu können, ohne die Gemeindegrenzen weiträumig überschreiten zu müssen und ihren Job wegen allzu vieler Fehltage zu riskieren. Denn die schlaflosen Nächte und die täglichen Sorgen um das Wohl des Kindes scheinen Justizia weniger wichtig als die Einhaltung des Rechtsweges.

Der macht Kleinkinder nun zu Prozesshanseln. Früh übt sich, was ein Jurist werden will! Das stärkt den jungen Menschen in seiner rechtsstaatlichen Verantwortung: Das Recht auf Schnuller, Breichen und Bäuerchen, auf Rasseln und "Ball", auf Liebkosungen und Gute-Nacht-Gesänge sollte jedem Neugeborenen ans Herz gelegt werden, am besten gleich nach der Geburt. In Kreißsälen sollten entsprechende Aushänge angebracht werden, bei Hausgeburten sofort in den ersten Minuten eine kindgerechte Rechthilfe-Belehrung erfolgen. Einige Grundbegriffe des Rechtswesens ließen sich per Ultraschall bereits im Mutterleib vermitteln. So wäre schon ab dem fötalen Stadium klarzustellen, dass Krähen, Wimmern und lauthalses Herumschreien nach 22 Uhr zu unterbleiben habe bis morgens um sieben, wo die Welt dann wieder in Ordnung ist. Denn wo kämen wir hin ohne rechtssichere Regeln schon von Babybeinen an?!

In kindgerechter Dutzidutzi-Sprache läsen sich manche Gesetzes- und Verordnungstexte möglicherweise weit weniger humorfrei. Bunte Formulare mit Bienchen und Bärlis würden frische Farbe zwischen die angestaubten Aktendeckel zaubern, die Gemüter der Rechts- und Staatsanwälte gelegentlich aufhellen und ihnen das eine oder andere verschmitzte Lächeln abnötigen. Die Vorsitzenden bei Gericht müssten ihre Urteilsverkündungen in Kinderreime verpacken, unter Vorzeigen lustiger Comic-Bildchen oder Vorhaltung eines Kuscheltieres; ansonsten wäre den Kleinstklägern kaum zuzumuten, dem trockenen Juristenlatein Bedeutung beizumessen.

Bauliche Veränderungen in den Verhandlungssälen ließen sich je nach Altersstufe durch variablen Umbau der bisher meist starren Gerichtsschranken auf mobile Rollen im Rahmen halten. Von der Umgruppierung zum kuscheligen Laufstall über ein großzügigeres Freilauf-Kindergehege bis hin zum soliden Gitterkäfig für Schwererziehbare wäre mit dem vorhandenen Mobiliar alles möglich. Auch die Prozessführung müsste sich nur geringfügig anpassen: Laute, teils unmotivierte Zwischenrufe sollten statthaft und ohne harsche Androhung von Ordnungsstrafen geduldet werden. Schwarze Roben könnten durch farbenfrohe Kasperle-Kostüme ausgetauscht werden. Angesichts der vielen Klagefälle sollte man auch über die Einrichtung spezieller Kindergerichte nachdenken, mit deutlich verjüngtem Personal, das von endlich angemessen bezahlten, pädagogisch geschulten Betreuern unterstützt wird. Mehr Pausen mit Spiel, Spaß und Kakao-Verköstigung wären wünschenswert, damit die jungen Kläger keinen zusätzlichen Grund zur Klage hätten.
 

Der frühzeitigen Ertüchtigung zu streitsüchtiger Rechthaberei müssten allerdings Riegel vorgeschoben werden. Banale Sandkasten-Rangeleien um Eimerchen und Schäufelchen sollten nicht vor Gericht ausgetragen werden, es sei denn, in der Kindergeburtstags-Einladung wären Buddeln und Knuddeln ausdrücklich angekündigt gewesen; was dann aber nur teilnehmende Erwachsene beträfe, die sich wegen Sandkastenbetrugs vor den Kadi zitieren könnten. Ein Recht auf ein Eis oder aufs Geschenk eines Überraschungs-Eis gibt es nicht; ebenso wenig wären buntblinkende Lichterketten anstatt kokelnder Kerzen am Weihnachtsbaum einklagbar. Doch insgesamt werden die Kinderrechte deutlich gestärkt, wo man sich den warmen Platz an der Krippe auch juristisch besorgen kann.

Findige Cappucino-Mütter würden bereits vor In-vitro-Fertilisation ihrer Zwillinge einen Rechtsanwalt damit betrauen, die Rechte ihrer spätgeborenen Sprösslinge unter Vorbehalt erfolgreicher Geburt umfassend wahrzunehmen und sämtliche Anträge zu stellen, die nötig sind, um von Anfang an optimal durchs Leben zu kommen - natürlich im Einklang mit der jeweils gültigen, also möglichst auch künftigen Rechtsordnung. So könnte die Einschulung in eine wohnungsnahe Grundschule ebenso beantragt werden wie der spätere Übertritt ins Gymnasium, genauso gut die vorsorgliche Einschreibung an einer Elite-Universität mit Garantie auf ein anschließendes Auslandspraktikum in einem bis dahin noch prosperierenden Weltkonzern samt späterer Übernahme-Aussicht in einen lukrativen Job; hilfsweise sollte prophylaktisch ein Frühpensionierungs-Antrag gestellt werden. Es muss ja nicht gleich bis zu Reservierung schattiger Urnengrabstellen unter Bäumen gehen. Doch private Vorsorge wird ja auch von Riester allenthalben dringend empfohlen.

Sollte dies die Absicht des Urteils von Dresden gewesen sein, eine mahnende Botschaft an die Politik auszusenden, nicht nur durch mehr soziale Betreuungseinrichtungen endlich ihrer gesellschaftlichen Pflicht nachzukommen, sondern durch groteske Zuspitzung in Demonstration der kafkaesken Aussichtslosigkeit verzweifelter Eltern im Streit um flächendeckende Bereitstellung ausreichender Kinderkrippen wegweisende Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wäre dies ein Meilenstein der Sozialpolitik. Doch bleiben Zweifel, ob dies so gemeint war. Anscheinend wollte man nur keinen Türspalt für eine Flut von Privatklagen gegen sture Brötchengeber öffnen.

Aus Bayern versuchte man andere Wege zu beschreiten, wiewohl die im Holzweg endeten: Das Betreuungsgeld-Gesetz wurde vom Verfassungsgericht gekippt, weil es in seiner bisherigen Form gegen das Grundgesetz verstoßen habe und der Bund auch nicht die Kompetenz gehabt hätte, daß im Sommer 2003 erlassene Gesetz überhaupt auf den Weg zu bringen. (⇒ s. Artikel bei ZEIT ONLINE). Demnach sollten die Kinder bei minimaler Ablasszahlung an ihre Eltern auf den Krippenplatz verzichten und zuhause selbst ihrem eigenen Aufwuchs frönen. Das wäre gewiss deutlich billiger geworden als ausreichend Krippenplätze zu bauen. Den Staat hätte es entlastet, die Brut und ihre Pfleger sich selbst überlassen. In beiden Fällen scheint das Recht eher billig geworden zu sein: Seht doch bitte selber zu, wie ihr klar kommt mit eurem Nachwuchs und eurer armseligen Berufstätigkeit; früher haben zur Ernte die Bäuerinnen ihre Kleinen auf dem Buckel mit aufs Feld genommen!
 

Für Gutsituierte ist es kein unlösbares Problem, trotz Berufstätigkeit ihre Bamsen von Babysittern, Kinderhütern, Pflegeeltern oder Hauspersonal großziehen zu lassen. Für die Armen bleibt nur die Möglichkeit, möglichst viele, viele Kinder zu bekommen und vom Kindergeld und Hartz IV zu leben. Entweder sind Kinder wie in früheren agrarischen Gesellschaften die Grundlage für ausreichendes Familieneinkommen und Garantie zur Altersvorsorge – oder modernes Armutsrisiko. Einzelkind oder volle Kinderstube, dazwischen muss Deutschland eine Lösung finden. Da nützt es wenig, werktätige Eltern von Pontius zu Pilatus zu schicken und ansonsten die Hände in Unschuld zu waschen. Die Reproduktions-Sphäre weiterhin Privatsache sein zu lassen könnte sich sozialpolitisch rächen.

Nicht weil die Deutschen überaltern und tendenziell aussterben würden – das müsste den Rest der Welt nicht sonderlich stören –, sondern weil ein zahlreicheres Proletariat mit weniger Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten sich nicht zwangsläufig zum revolutionären Totengräber des Kapitalismus und damit auch seiner Klassenjustiz emanzipieren würde, sondern in trübseliger Armut bei gleichzeitigem Kinderreichtum sich um die letzten prekären Jobs prügelnd in Kleinkriminalität, Drogenrausch und Ohnmacht versinken und sich selbst und der Gesamtgesellschaft zum ärgsten Feind würde. Parallelgesellschaften gibt es nicht nur im Wahn von Rassisten, die solche den Migranten unterstellen. Arme und Reiche leben generell schon immer in verschiedenen Welten.
 

      

Die gesetzgeberischen Künste sollten also dringend verfeinert werden, um das weitere Auseinanderklaffen der Schere zwischen Arm und Reich nicht noch in den Kleinkinder-Bereich hinein zu verstärken, stattdessen durch frühzeitige Schaffung kinderfreundlicher Lebensbedingungen in Stadt und Land der von der mobilitätsfordernden Industriegesellschaft auferlegten Zwangsentscheidung zwischen entweder Fortpflanzungsverzicht bei beruflicher Tätigkeit oder aber Kinderreichtum im engen Familienkreis entschieden entgegenwirken.

Sozialen Frieden zu gewährleisten heißt ja nicht sich bequem einzurichten und auf weitergehenden gesellschaftlichen Fortschritt zu verzichten. Doch ohne bessere Aussichten auf gedeihliche menschliche Entwicklungs-Möglichkeiten gäbe es noch weniger politische Perspektiven. Umfassend geförderte und gebildete Menschen werden sich ihrer sozialen Lage eher bewusst. Sich nur wie der letzte Blödmann zu fühlen oder blindwütig auf vermeintliche Konkurrenten loszugehen schärft allenfalls den Instinkt, dass einem irgendwas grundsätzlich stinkt. Kinder aus prekären Verhältnissen haben es viel schwerer Qualifikationen zu erwerben.

Kinder sollten ihre Rechte nicht erst einklagen müssen!

Werden ihre Erziehungsberechtigten abgewimmelt, vertröstet oder auf den korrekten Klageweg verwiesen, ist das wenig hilfreich. Auch wenn die Judikative sich hinter der Legislative verschanzt, wird es nicht besser. Damit nicht die Exekutive am Schluss sich um die Defizite kümmern muss und die Früchtchen verfehlter Gesetzeslagen in Jugendarrest-Zellen entsorgt, muss dringend etwas passieren: Vielleicht ein Kinderwagen-Korso zum Deutschen Bundestag. Mutti Merkel würde staunen, von der Leyen die Nase rümpfen und allesamt in großer Koalition täten bedächtig ihr Haupt wiegen: Au weia, gehören nicht auch die Kleinsten zu kommenden Wählerschichten? Sie würden sich vor Kinderfreundlichkeit kaum noch einkriegen, ließen gerührt einen Dreikäsehoch ans Rednerpult, danach noch eine greinende Göre, und ließen die was vom Pferd erzählen. DIE LINKE würde das ins Parlamentarierdeutsch übersetzend erklären, dass es sich dabei nur um den Amtsschimmel handeln könne.

Wolfgang Blaschka, München



Bildquellen:

1. Kind mit Schnuller. Foto: Flickr-user caratello. Quelle: Flickr. (Verlinkung nicht mehr möglich). Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung-Nicht kommerziell 2.0 Generic (CC BY-NC 2.0). Der Schnuller (engl.: pacifier / baby-soother) mit Piratenmotiv ist ein Produkt der Fa. ROCK STAR BABY (RSB) wurde von uns nachträglich eingearbeitet. Danke Wilfried / QPress. RSB ist die stylische Marke von Tico Torres - dem Drummer von BON JOVI. Wer so ein Teil cool findet, hier gibt es ihn u.a.: http://www.baby-nova-shop.de/

2. Verantwortungsvolle und liebende Väter wissen, daß die folgende Aussage auch auf sie zutrifft: „Nur eine Mutter weiß allein, was lieben heißt und glücklich sein.“ Foto: William M. Connolley, engl. Wikipedia-User mit seinen Kindern D. und E. Quelle: Wikimedia Commons. Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert“ lizenziert.

3. Foto: [bastian.] . Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-NC-ND 2.0).

4. "Familiengerechte Teilzeitkriege. Ein fühes Branding des Nachwuchses ist schlachtentscheidend." Originalfoto: Thiemo Schuff: Quelle: Wikimedia Commons. Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert“ lizenziert. Kreative Bildbearbeitung: Wilfried Kahrs / QPress.de.

5. Mit Kindertagesstätte (Kita), in Österreich auch Ganztagskindergarten, wird eine Einrichtung der institutionellen Kindertagesbetreuung bezeichnet. Die genaue Definition ist national oder sogar regional unterschiedlich. In Deutschland heißen je nach Region unterschiedliche Einrichtungen „Kindertagesstätte
   - die Kinderkrippe oder Großtagespflege (für Kinder bis drei Jahre),
   - der Kindergarten (für drei- bis sechsjährige Kinder)
   - der Hort oder Schulhort, den die Grundschulkinder vor Schulbeginn und nach Schulende besuchen können.
Zum Teil werden auch nur Ganztagseinrichtungen (für jegliches Alter) oder Einrichtungen, die Betreuung für alle drei Altersgruppen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) umfassen, Kindertagesstätte genannt.

Foto: Flickr-user Howard County Library System. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-NC-ND 2.0).

6. Plattenbau mit Balkon und "Spielplatz" am Stauffenbergplatz in Waren an der Müritz, Mecklenburg-Vorpommern. Foto: Thomas Kohler. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz. Attribution-ShareAlike 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0).

7. "Spielplatz" neben Kunibertskloster in Köln, Altstadt-Nord.. Foto: Marco Verch. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz. Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0).

8. Eine glückliche Familie - längst kein Alltag für alle Kinder dieser Welt. Foto: cobalt123. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz. Attribution-NonCommercial-ShareAlike 2.0 Generic (CC BY-NC-SA 2.0).