Menschenrecht auf Grundversorgung: Wem gehört das Wasser?

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Menschenrecht auf Grundversorgung: Wem gehört das Wasser?
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Wem gehört das Wasser?

von Thomas Rudek

Wasser: öffentliches Gut oder kommerzielles Verkaufsprodukt? – Aspekte der Privatisierung

Die Wasserversorgung der Weltbevölkerung ist trotz technologischen Fortschritts immer noch nicht gewährleistet. Das Millenniumsziel der Vereinten Nationen, bis 2015 die Zahl der Menschen ohne Zugang zu Trinkwasser zu halbieren, ist nach offiziellen Verlautbarungen der UN nicht erreichbar. Überlegungen, dieses Problem durch eine stärkere Einbeziehung privater Unternehmen zu lösen, berühren jedoch politische Grundsatzfragen. Die Privatisierungsdiskussion verlangt die prinzipielle Entscheidung, ob die Wasserversorgung als kommerzielles Geschäft von privatrechtlichen, gewinnorientierten Unternehmen angeboten werden soll oder ob eine öffentlich garantierte Wasserversorgung in Verbindung mit einem völkerrechtlich kodifizierten Rechtsanspruch vorzuziehen ist, da sie die höhere Versorgungssicherheit der Weltbevölkerung garantieren kann. Zumindest was den völkerrechtlichen Anspruch betrifft, ist es Bolivien am 28. Juli 2010 gelungen, in der UN-Generalversammlung endlich das Recht auf Trinkwasser als Menschenrecht zu verankern.
 

Vor dem Hintergrund der langjährigen diplomatischen Verhandlungen ist dieser Vorstoß, der auch das Menschenrecht auf eine sanitäre Grundversorgung umfasst, als ein doppelter Erfolg zu bewerten. Die Relevanz dieses völkerrechtlichen Anspruchs für die Realpolitik wird sich aber erst erweisen müssen, eben darin, ob sich die Hoffnungen des bolivianischen Präsidenten Evo Morales erfüllen werden, dass mit diesem Beschluss auch der fortschreitenden Privatisierung der Wasserwirtschaft Einhalt geboten werden kann.

Stellungnahmen zur Privatisierung bzw. Kommerzialisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge stehen immer unter Ideologieverdacht. Den Privatisierungsgegnern werden sozialistische Vorbehalte unterstellt, den Befürwortern egoistische, profitmaximierende Kapitalismusumtriebe. Fakt ist, dass gerade infolge der Finanzkrise verunsicherte Anleger auf der Suche nach sicheren Anlagen mit einem realen Wertschöpfungsbezug sind: Infolgedessen verzeichnen Rohstofffonds und insbesondere Wasserfonds eine starke Nachfrage. Die Folge ist, dass sich eine Überkapitalisierung dieser Anlageformen bereits jetzt abzeichnet und die in Aussicht gestellten Gewinne nur durch enorme Preissteigerungen erzielt werden können.

Als besonders verheerend im Nord-Süd-Gefälle dürfte sich auswirken, dass Spitzenwerte, die beispielsweise an einem Ort wie Berlin erzielt werden, zur Messlatte für andere Investments werden, nach dem Motto: Was in Berlin geht, muss auch in Timbuktu möglich sein.

Erschwerend kommt hinzu, dass unter dem Label „Entwicklungspolitik“ alte, ausgediente Wasser-Technologien, die nicht mehr den aktuellen Umweltstandards entsprechen, in die Ballungsgebiete der Zwei-Drittel-Welt exportiert werden. Vor dem Hintergrund des industriellen Nachholbedarfs dieser Länder steht zu befürchten, dass sich (Umwelt-)Katastrophen aus der Geschichte der industriellen Entwicklung wiederholen, obwohl sie nach dem neuesten Stand der Technik vermieden werden könnten. Doch die hierfür erforderliche enge Verbindung zwischen Exportrichtlinien, neuesten technischen Normen und juristischen Umweltnormen scheitert nicht nur an dem ökonomischen Verwertungsinteresse globaler Akteure in der internationalen Wasserbranche, sondern auch an der Tatsache, dass Wasser wie kein anderes Element als Selektionsressource politisch eingesetzt wird. Gerade in Anbetracht dieser politischen Funktion erhält der Kampf um die Wasserversorgung als zentrales Element der öffentlichen Daseinsvorsorge seine herausragende Bedeutung!

Die Dimensionen der Privatisierungsdiskussion können hier nur angedeutet werden. Anzumerken ist, dass unsere westliche Problemwahrnehmung kulturspezifisch hegemonial (im Sinne der Optimierung ökonomischer Verwertungsinteressen – von der Deutschland-AG zur Ich-AG) geprägt und nur schwer aufzubrechen ist, obwohl es für jeden offensichtlich ist, dass die Gewinnerträge, die hier gemacht werden, nicht auf arme Länder übertragbar sind. Mit Hilfe der beiden folgenden Zukunftsszenarien soll der Versuch unternommen werden, durch einen Perspektivwechsel einen anderen und möglicherweise sogar besseren, umfassenderen Blick zu erhalten. Gleichzeitig wird die Privatisierungsdiskussion um weitere Aspekte erweitert.

Zukunftsszenario I:

„Grünes Afrika“ – Durchbruch mit photothermisch betriebenen Entsalzungsanlagen in Verbindung mit dem „Great man River“-Projekt

Im Jahr 2016 gelingt der Durchbruch in der photothermischen Effizienzforschung, der mit dem Nobelpreis gesellschaftlich ausgezeichnet wird. Bereits vier Jahre später, im Jahr 2020, kann die Wasserversorgung durch photothermisch betriebene Entsalzungsanlagen in Verbindung mit einem umfassenden Pipeline-System für das Landesinnere gewährleistet werden. Auch in den ärmsten Regionen der Welt wird eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht! Dort, wo bisher Trockenheit herrschte, hat sich ein landwirtschaftlicher Sektor entwickelt, der der Landflucht entgegenwirkt. Wanderungsbewegungen von den urbanen Slums in Richtung ländliche Regionen sind deutlich erkennbar. Das Leben auf dem Land ist für viele wieder mit einer Perspektive des Aufstiegs und der Teilhabe verbunden.

Entscheidend für diese positiven Entwicklungen ist der UN- und WTO- Beschluss, dass alle Patente für wassersparende Bewässerungstechnologien für die Landwirtschaft genauso aufgehoben werden wie sämtliche Patente für photothermisch betriebene Entsalzungsanlagen. Kleinbauern erhalten durch eine umfassende Mikrokreditfinanzierung elementare Hilfe zum Aufbau kleiner landwirtschaftlicher Betriebe. Um die Forschung in diesen wichtigen Kernfeldern zu stärken, ist von der WTO ein milliardenschwerer Zukunftsfonds aufgelegt worden, aus dem die besten öffentlichen Patente großzügig prämiert werden. Der Preis des Kubikmeter Trinkwassers kann auf 4 Cent abgesenkt werden.

Zukunftsszenario II:

Wasserversorgung in Europa bedroht durch Klimawandel

Der extrem schnelle Klimawandel hat in Mitteleuropa zu enormen Versorgungsengpässen in der Trinkwasserversorgung geführt. Flüsse drohen auszutrocknen, die Grundwasserspiegel sind stark abgesunken. Aufgrund der hohen Wassertemperaturen in den Flüssen mussten mehrere Atomkraftwerke abgestellt werden, weil nicht genügend Kühlflüssigkeit für die Reaktoren gewonnen werden konnte. Die Wasserversorgung erweist sich zunehmend als gefährdet. Ländliche Regionen werden einmal wöchentlich von mehreren konkurrierenden privatwirtschaftlich organisierten Wasserdienstleistern mit LKWs versorgt. Die Wasserpreise wie die Wasserqualität schwanken erheblich. Für ärmere Menschen gibt es in ländlichen Regionen wenige öffentliche Brunnen. Alle Brunnen, aus denen die Menschen rationiert Wasser erhalten, werden tagaus, tagein bewacht. Um diese wenigen Brunnen zu erreichen, müssen die Menschen oft lange Wegstrecken zurücklegen.

Die Ärmeren in europäischen Städten sind etwas besser dran, vorausgesetzt, sie haben die Finanzmittel, um ihre Prepaid-Karte für die Wasserleitungen in ihren Wohnungen aufzuladen. Auch mehren sich die Meldungen der städtischen Wasserregulierungsbehörden, dass die Wasserzufuhr oft nur zu bestimmten Uhrzeiten gewährleistet ist. In Nürnberg und Stuttgart ist die Wasserversorgung sogar schon tageweise zum Erliegen gekommen. Im Sommer 2020 starben über 680.000 überwiegend ältere Menschen an den Folgen von Dehydrierung. Die landwirtschaftliche Produktion im Landesinneren liegt brach. Die Industrie verlagert ihre Produktionsstandorte in die Nähe von Küsten.

Es geht um viel: Wer das Wasser besitzt, bestimmt die Lebensqualität

Beide Zukunftsszenarien verdeutlichen, dass die Privatisierungsdiskussion zahlreiche Ebenen umfasst und sich die Frage der Eigentumsverhältnisse keineswegs auf den Aspekt von Wasserleitungen und Infrastruktur reduzieren lässt, sondern auch die Wasserforschung wie die Sicherung der Patente beinhaltet! Wasser ist nicht nur das wichtigste Lebensmittel, sondern Wasser ist in unterschiedlichsten Qualitäten erhältlich, wobei diese wiederum die Funktionalität unseres Stoffwechsels und damit unsere Lebensqualität bestimmen. In der Forschung sind über 40 so genannte Anomalien des Wassers bekannt, dies sind Phänomene, die mit naturwissenschaftlichen Methoden (noch) nicht erklärt werden können.

Im Dokumentarfilm „Unser Wissen ist ein Tropfen“ werden die Wissensdefizite über unser wichtigstes Lebensmittel aufgezeigt. So erklärt es sich auch, dass die Wasserforschung längst nicht mehr die Domäne öffentlicher Universitäten ist. Kompetenzzentren, meist organisiert als „Stiftungen“, haben sich dieses Forschungsgegenstandes bemächtigt und gewiss kein Interesse daran, ihre Forschungsergebnisse bekanntzumachen. Wer in unseren Breitengraden lebt, wird sich über diese Tatsache keine Gedanken machen, schließlich gehört es zu den offiziellen Verlautbarungen, dass das Trinkwasser in Deutschland zu den am besten „kontrollierten“ Lebensmitteln gehört. Doch gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, genauer des Umstandes, dass sich die Lebenserwartung auch dank des Einsatzes pharmazeutischer Mittel verlängert, werden Medikamentenrückstände im Trinkwasser eine immer größere Rolle nicht nur in der Forschung, sondern auch bei der Nachrüstung der Klärwerke (Stichwort „Vierte Reinigungsstufe“) spielen. Die Bedeutung dieses Themas kann hier nur mit den Stichworten „Feminisierung von Fischpopulationen“, „Resistenzen gegen Antibiotika“ bis hin zu „Qualitätsbeeinträchtigungen bei männlichen Spermien mit Auswirkungen auf die Fruchtbarkeitsquote“ angedeutet werden.

Da im nächsten Abschnitt die ökonomischen Folgen der Privatisierung im Mittelpunkt stehen, sollten die Ausführungen im ersten Teil verdeutlichen, dass das Thema der Privatisierung bei weitem umfassender diskutiert werden muss. Möglicherweise ist es hilfreich, sich stets ins Gedächtnis zu rufen, dass es bei der Privatisierung vor allem um eines geht: Um die Verfügungsgewalt über Informationen! Denn wie uns allen bekannt ist: Wissen ist Macht!


 

Ausblick: Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie – Vom Protest zur Veränderung

Es war Ende des Jahres 2010, als infolge der Auseinandersetzungen um den Hauptbahnhof in Stuttgart der Begriff des „Wutbürgers“ die Runde machte. Ein gutes halbes Jahr später wurde dem Begriff des „Wutbürgers“ in der Talksendung der Fernsehmoderatorin Anne Will der Begriff des „Mutbürgers“ zur Seite gestellt und kurze Zeit später, am 23. Juni 2011, wurde in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften unter dem Titel „Gutbürger – Mutbürger – Wutbürger?“ im 42. Zeitforum Wissenschaft das Thema der Bürgerbeteiligung diskutiert.

Die konsequenteste und nachhaltigste Form der Bürgerbeteiligung ermöglicht die direkte Demokratie. Mit dem Instrument der direkten Demokratie und dem Einsatz von Volksbegehren und Volksentscheiden hat die Bevölkerung die Möglichkeit, Gesetze auf den Weg zu bringen. Selbstverständlich müssen sich die Gesetze innerhalb der Verfassung bewegen und können eben nicht extreme Themen wie die Einführung der Todesstrafe zum Inhalt haben. Und gewiss kann die direkte Demokratie auch nicht alles leisten und schon gar nicht die parlamentarische Parteiendemokratie ersetzen. Allerdings ist die direkte Demokratie mehr als nur eine Ergänzung zu dem etablierten Verfahren. Sie ist auch ein Instrument, das Fehlentscheidungen eines politisch eingefahrenen, interessenpolitisch verkrusteten Systems korrigieren kann.

Politiker betonen in ihrer Abgrenzung gegenüber Volksbegehren und Volksentscheiden, dass das Parlament stets das „Gesamtinteresse“ im Auge hat. Die durch den Volksentscheid erfolgte Offenlegung aller Rechtsdokumente beweist, dass das Gesamtinteresse bei dem Vertragsabschluss wie bei den Vertragsanpassungen keine Rolle gespielt hat.

Bei dieser Form der nachhaltigen Bürgerbeteiligung geht es um die Kernfrage, wer die richtigen Antworten hat, wer über Problemlösungskompetenz verfügt und wer in juristischen Angelegenheiten die Definitionsmacht ausübt. Daher sind die Hürden für die erfolgreiche Anwendung von Volksbegehren und Volksentscheiden sehr hoch. Innerhalb bestimmter Fristen müssen in den Bundesländern unterschiedlich hohe Zustimmungsquoren erreicht werden, die Bürger müssen sich organisieren, Arbeitsstrukturen entwickeln, in der Zivilgesellschaft Bündnispartner gewinnen, Geld auftreiben, Werbe- und Informationsmaterialien drucken, kurz: Der Zeitaufwand ist gewaltig.

Dann erschweren den Kampf die internen und externen Widerstände, denn Bürgerinitiativen sind in der Regel offene Organisationen, und daher ist schon damit zu rechnen, dass sich Maulwürfe einschleichen, die die Arbeit behindern, indem sie beispielsweise Schlüsselpositionen, wie die Administrierung bzw. Verwaltung der Internet-Seiten, besetzen. Auch die offiziellen Vertreter der Politik werden alles daran setzen, die Akzeptanz von Volksbegehren und Volksentscheiden in der Bevölkerung zu hintertreiben, indem beispielsweise immer wieder behauptet wird, der Gesetzesentwurf sei rechts- oder gar verfassungswidrig und nicht ernst zu nehmen. Dabei ist festzuhalten, dass Politiker mit dieser Argumentation selbst den Boden der Verfassung verlassen, wenn sie sich als Vertreter entweder der Exekutive (Regierung) oder der Legislative (Parlament) jetzt auf einmal die Rolle des Richters aneignen und darüber urteilen, ob der Gesetzestext eines Volksbegehrens juristisch einwandfrei ist. Und schließlich: Wie viele Gesetze, die von den Parlamenten verabschiedet werden, landen später vor dem Verfassungsgericht und werden verworfen? Viele – was uns zeigt, dass niemand perfekt ist, auch Politiker nicht.

Ob sich trotz dieser Widerstände, Mühen und Strapazen die Kraftanstrengung lohnt, ist eine oft gestellte Frage. Bereits der erste erfolgreiche Volksentscheid in Berlin hat gezeigt, dass sich die Menschen nicht mit der Rolle des „Wutbürgers“ zufrieden geben. Sie wollen mitbestimmen, wollen ernst genommen und nicht für dumm verkauft werden. Der Sprung vom Protest zur Systemveränderung kann gelingen, wenn immer mehr Menschen begreifen, dass mit der direkten Demokratie die Möglichkeit besteht, Alternativen gegenüber denjenigen durchzusetzen, die ihre Politik für alternativlos halten! Um das zu erreichen, bedarf es nicht des großen Geldes. Aber es bedarf der vielen Menschen, die sich in aller Entschlossenheit für die Alternativen einsetzen. Das ist mehr als nur gelebte Demokratie. Es ist der Kampf von David gegen Goliath. Diesen vor allem dann zu führen, wenn es um die öffentliche Daseinsvorsorge im Allgemeinen und um unser Wasser im Besonderen geht, werden alle verantwortungsbewussten Bürger verstehen.

Die gegenwärtigen Trends der Mitbestimmung und Rekommunalisierung aufgreifend, kann mit der Planung eines neuen Volksbegehrens unter dem Dach der „Wasserbürger“ (www.wasserbuerger.de) verhindert werden, dass die Konzerne aus der Rekommunalisierung noch ein profitables Geschäft machen und die Bürger draufzahlen müssen. Doch es geht bei diesem Mitbestimmungsgesetz um weit mehr.

Infolge des Klimawandels und der Finanzkrisen sowie der atomaren Katastrophen in Fukushima gehört nicht nur die Wachstumsideologie auf den Prüfstand, sondern es ist allerhöchste Zeit für andere Modelle des Wirtschaftens. Fangen wir an, die öffentliche Daseinsvorsorge und insbesondere die Wasserversorgung gemeinwohlorientiert zu bewirtschaften, indem wir diese Bereiche freistellen vom Zwang, Gewinne zu erwirtschaften.

Die vollständige Fassung – siehe -Anhang am Ende



► Quelle:  mit freundlicher Genehmigung durch einen der Initiatoren der Berliner Wasserbürger, T. Rudek. Die oben geposteten Textausschnitte sind aus dem Jahr 2011 und haben nichts von ihrer Aktualität verloren.

Bildnachweise:

Foto 1:  Wasserbrunnen von Helene Souza / pixelio.de

Foto 2:  Wasserhahn von Rolf van Melis / pixelio.de

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Kontakt:

Thomas Rudek

Ritterstr. 53 - 10969 Berlin

Telefon: 030 / 26 13 389 (AB)

E-Mail: info@berliner-wasserbuerger.de

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