Scheinselbständigkeit in der Presselandschaft

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Scheinselbständigkeit in der Presselandschaft
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Scheinselbständigkeit in der Presselandschaft

Immer mehr Journalisten arbeiten als Pauschalisten

von Laurenz Nurk

Wieder einmal ist es einem Whistleblower zu verdanken, dass ein Skandal ans Licht kam. Der Mann legte der Deutschen Rentenversicherung eine Liste mit über hundert Namen von Beschäftigten beim Medienhaus DuMont vor, von denen er den Verdacht hat, dass sie als scheinselbstständige Pauschalisten für die beim Kölner Stadt-Anzeiger und dem Boulevard-Blatt EXPRESS des Medienkonzerns tätig waren oder sind.

selbstaendigkeit_scheinselbstaendigkeit_festanstellung_selbstaendig_scheinselbstaendig_angestellt_presselandschaft_kritisches_netzwerk_ausbeutung_feste_freie_sozialbetrug_knebelvertraege.pngDie Deutsche Rentenversicherung (DRV) übergab die Liste dem Zoll, der als zuständige Behörde ein „Ermittlungsverfahren wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen“ einleitete.

Dabei geht es um die Frage, ob der Verlag absichtlich und womöglich im großen Stil Mitarbeiter zu rechtlich falschen Konditionen – als so genannte Scheinselbständige – beschäftigt hat, um damit seinen Anteil an den Sozialabgaben einzusparen. Anstelle der Verlage springt dann die Künstlersozialkasse (KSK) ein, die nun die nicht gezahlten Beiträge von den Verlagen zurückfordern kann.

Nun droht ein System zusammenzubrechen, das seit Jahren in der Medienbranche gängige Praxis ist.

Als Pauschalisten werden Journalisten oder auch Fotografen bezeichnet, die für eine Redaktion regelmäßig in einem bestimmten Umfang tätig sind und dafür mit einem Pauschalhonorar entlohnt werden. Sie erledigen bei vielen Zeitungsverlagen die alltägliche, notwendige Arbeit und gewährleisten erst, dass die Zeitung Tag für Tag in der gewohnten Qualität erscheint. Dazu gehört, das eigenständige Schreiben und Recherchieren, das Redigieren von Texten anderer Autoren, sie bestimmen die Themen, über die berichtet wird und betreuen die Praktikanten. Kurzum, die halten den gesamten Laden am Laufen. Aber fest angestellte Beschäftigte, die man als Redakteure bezeichnet und für die der Verlag Sozialversicherungsbeiträge abführt, sind sie aber nicht.

Wenn beschäftigte Pauschalisten oder „feste Freie“ nur für einen einzigen Auftraggeber tätig sind, ist das illegal und es handelt dann um eine Scheinselbständigkeit. Diese Scheinselbständigkeit kann immer dann vorliegen, wenn freie Mitarbeiter weisungsgebunden in einer einzigen Redaktion arbeiten, feste Arbeitszeiten und einen eigenen Arbeitsplatz haben und ein freies Honorar erhalten, von dem sie Sozialversicherungsbeiträge selbst abführen müssen.

Bei der Krise auf dem Anzeigenmarkt und sinkender Auflagen scheinen die Pauschalisten für viele Verlagshäuser ein lohnendes Modell zu sein. Indem sie als freie Mitarbeiter beschäftigen werden, sparen sie neben dem Wegfall von Buchhaltungsaufwand noch eine Menge Geld.

Wenn man von einem Bruttogehalt von 3.000 Euro monatlich pro Redakteur ausgeht, sind das etwa 580 Euro an Sozialabgaben. Aufs Jahr gerechnet spart das Verlagsunternehmen so rund 7.000 Euro für jeden scheinselbstständigen Mitarbeiter. Darüber hinaus umgehen die Verlage den Arbeitnehmerschutz, wie der Urlaubs- und Krankengeldanspruch nicht vertraglich geregelt sind und Kündigungsfristen nicht eingehalten werden brauchen.

Das Ganze funktioniert gerade deshalb, weil die Künstlersozialkasse (KSK) einspringt. Sie übernimmt für freischaffende Künstler und Publizisten den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge, die sich zum einen durch eine Abgabe der Unternehmen, also auch der Verlage, aber auch durch Steuern finanziert.

Weil für die Betroffenen selbst zunächst kein finanzieller Nachteil entsteht, bekommt die Öffentlichkeit von diesem Problem auch nicht viel mit. Auch nicht davon, dass es sich bei dem rechtswidrigen Pauschalistenmodell nicht nur um Knebelverträge für Mitarbeiter geht, sondern dass es sich um einen groß angelegten Sozialbetrug handelt.

Die KSK wird zwar auch zum Teil über pauschale Abgaben von den Verlagen finanziert, aber auch zu 20 Prozent aus Bundesmitteln. Die Bundesmittel werden sich im Jahr 2015 nach einer Prognose der KSK auf 186,89 Millionen Euro belaufen von denen sich die Verlage ihren Anteil mithilfe dieses Tricks als quasi staatliche Subventionen abzweigen, die ihnen so aber nicht zustehen.

Es war ein riesiger Fortschritt, dass die KSK 1983 endlich in Kraft trat und seitdem die freischaffenden und selbständig tätigen Künstler und Publizisten im Rahmen des gesetzlichen Sozialversicherungssystems kranken-, renten- und pflegeversichert sind. Als eine unselbstständige, jedoch haushalts- und vermögensmäßig gesonderte Einrichtung, ist die KSK in die "Unfallkasse des Bundes" eingegliederte Abteilung. 50 Prozent des Beitrags werden durch die Versicherten selbst aufgebracht, der restliche Anteil kommt durch die Künstlersozialabgabe der Verwerter bzw. Auftraggeber und durch staatliche Zuschüsse. In der Kasse waren 2012 genau 177 219 Personen versichert. Sie verteilen sich auf die Bereiche bildende Kunst (35 Prozent), Musik (28 Prozent), Wort (24 Prozent) und darstellende Kunst (13 Prozent). Das jährliche Durchschnittseinkommen der bei der Künstlersozialversicherung versicherten selbständigen Künstler betrug am 1. Januar 2013 klägliche 14 557 Euro. Diese Beträge der Kulturschaffenden können bei einem solch niedrigen Einkommen die Kasse natürlich nicht gut füllen.

Doch zurück zu den Pauschalisten.

Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, kann die KSK die Mitgliedschaft auch der Journalisten beenden und die nicht gezahlten Beiträge von den Verlagen zurückfordern und zwar den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil.

Nach und nach kam heraus, dass es nicht nur ein Problem bei DuMont-Verlag gibt sondern auch der Axel Springer Verlag betroffen ist. Dort versucht man mit Hilfe einer Selbstanzeige staatlichen Stellen zuvor zu kommen. Beim Bekanntwerden dieser windigen Beschäftigungsverhältnisse werden auch Namen wie Spiegel Online, die Zeit, die Süddeutschen Zeitung und ihre Onlineausgabe, aber auch Lokalzeitungen, wie die Stuttgarter Zeitung und "Der Tagesspiegel" genannt. Es ist möglich, dass ein großer Teil der deutschen Presselandschaft betroffen ist und die Bestimmungen zur Scheinselbständigkeit nicht beachtet hat.

Wenn sich bei einer Betriebsprüfung herausstellt, dass der vermeintlich selbständig Tätige eigentlich ein Arbeitnehmer war, wird dadurch auch der Auftraggeber rückwirkend zum Arbeitgeber. Damit hat er auch die dazugehörigen Zahlungsverpflichtungen zu leisten. Er muss die gesamten Sozialversicherungsabgaben rückwirkend für bis zu vier Jahre nachzahlen, sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmeranteile. Nur die Arbeitnehmeranteile für die letzten drei Monate darf er mit dem Gehalt des neuen Angestellten verrechnen. Für die Ermittlung der Beitragshöhe wird das gezahlte Honorar als Nettogehalt betrachtet.

Auch die Steuer macht dem Verlag Probleme, denn wenn auch umsatzsteuerlich die Unternehmereigenschaft wegfällt, dann war der jetzige Mitarbeiter als früherer Selbständiger nicht zum Ausweis von Umsatzsteuer in Rechnungen berechtigt. Es entfällt damit rückwirkend die Berechtigung zum Vorsteuerabzug für den Auftraggeber. Die zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuer muss dann noch für alle nicht veranlagte Jahre erstattet werden. Auch wenn einkommenssteuerlich die Unternehmereigenschaft verneint wird und hat der jetzige Mitarbeiter aus früheren Jahren noch Einkommenssteuerschulden hat, so haftet dafür sein Auftraggeber bis zur Höhe der Lohnsteuern, die er hätte bezahlen müssen, wenn er den Scheinselbständigen als Arbeitnehmer beschäftigt hätte.

Wenn der „Freie Mitarbeiter“ arbeitsrechtlich zum Arbeitnehmer geworden ist, genießt er auch alle Rechte eines Arbeitnehmers, wie den Kündigungsschutz, den Urlaubsanspruch und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der neue Mitarbeiter hat dann ein Anrecht auf ein Nettogehalt in Höhe des bisherigen Honorars.

Vor diesem Hintergrund reagieren die Verlage derzeit in 2 Richtungen. Die Personalabteilungen der einen Verlagshäuser haben den Pauschalisten mitgeteilt, dass sie künftig nicht länger als zwei Jahre beschäftigt werden. Sie haben Angst, dass die Mitarbeiter sonst vor Gericht eine Festanstellung erstreiten können und der Verlag muss dann eventuell auch die bislang gesparten Sozialabgaben nachzahlen. So haben sie fast alle, die zu diesem Zeitpunkt länger als zwei Jahre frei beschäftigt waren, entlassen. Andere Verlage haben nun viele Pauschalisten als feste Redakteure angestellt und die Pauschalisten-Stellen in feste Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt.

Mysteriös bleibt, warum die Behörden so inaktiv waren, zumal die Zuständigkeiten glasklar sind. Die KSK und die Deutsche Rentenversicherung sind beauftragt, den Missbrauch von Steuergeldern bei den Anstellungsträgern zu verhindern. Dafür gibt es bei der KSK strenge Prüfungen für die Mitgliedschaft und bei der Rentenversicherung einen Prüfdienst, der sich alle 4 Jahre jedes Unternehmen genau anschauen soll, ob die Beschäftigten ordnungsgemäß angemeldet sind.

Warum das aber bei den Verlagen nicht funktioniert hat, bleibt unbekannt. Bei der Auskunft mauert die Rentenversicherung wie auch die KSK und beide ziehen sich auf den Datenschutz zurück. Es scheint eher, dass der Einblick in die einzelnen Verträge gar nicht stattfindet, es an Durchblick der Behördenmitarbeiter fehlt und dass oft beide Augen ganz fest zugedrückt werden.

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Lesetipp: "Nach dem Kahlschlag: neue Leuchttürme in der Presselandschaft" >> Artikel.

Laurenz Nurk, Dortmund (Quelle taz)



► Quelle: Erstveröffentlicht am 25. Juni 2017 auf gewerkschaftsforum-do.de > Artikel. Die Texte (nicht aber Grafiken und Bilder) auf gewerkschaftsforum-do.de unterliegen der Creative Commons-Lizenz (CC BY-NC-ND 3.0 DE), soweit nicht anders vermerkt.

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1. selbständig - scheinselbständig - angestellt. Grafik: Wilfried Kahrs (WiKa), QPress.de .

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