Zwangskollektivierung des privatisierten Ich

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Zwangskollektivierung des privatisierten Ich
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Zwangskollektivierung des privatisierten Ich

von Dr. Werner Rügemer


Jeder, auch wenn er unten ist, sei seines Glückes Schmied, jeder könne vom Tellerwäscher aufsteigen zum Millionär: Solche Klischees werden immer wieder aufgewärmt, auch wenn ihre Verwirklichung noch so illusionär ist.

In bürokratisierter Form hieß das Klischee in Deutschland vor einiger Zeit »Ich-AG«. AG bedeutet Aktiengesellschaft. Das erschien in diesem Zusammenhang kurios, war aber ernst gemeint. Das Konstrukt war Teil der 2002 von der Bundesregierung aus SPD und Grünen unter Kanzler Schröder beschlossenen Agenda 2010. Die Ich-AG gehörte zu den vier sogenannten Hartz-Gesetzen, genauer zu »Hartz II«. Dieses Gesetz legitimiert, reguliert und verfestigt seitdem »geringfügige Beschäftigungen« wie Mini- und Midijobs. Mit Ich-AG wurden selbständige Einzelunternehmer bezeichnet, ehemals Erwerbslose, die für die Gründungsphase von den damals eingerichteten Jobcentern Zuschüsse bekamen.

Doch das Konzept ging nicht auf. Den Arbeitslosen wurde auch keine richtige Unternehmerperspektive eröffnet; sie sollten »kostengünstige Dienstleistungen mit alltagspraktischen Fähigkeiten« erbringen, für die es großen Bedarf gebe. Mit solchen Scheinselbständigen konnten die richtigen Unternehmer die Sozialleistungen einsparen. Aus den Arbeitslosen wurden geheimnisvollerweise keine Aktiengesellschaften. Die Ich-AG wurde von ihren Erfindern aus dem Verkehr gezogen.

Dies heißt jedoch nicht, daß die Idee und die damit verbundene Praxis verschwunden wären, im Gegenteil. Das unternehmerische Ich bleibt das Leit- und Heilsbild der gegenwärtigen Religion, auch für diejenigen, die gar keine Unternehmer sind und sein können. Auch die (noch) in Arbeit Befindlichen sollen sich als Unternehmer ihrer selbst, als Selbst- und Ich-Unternehmer verstehen. Jeder soll als Unternehmer um seinen oder auch um einen anderen Arbeitsplatz kämpfen.

Zusammenschlüsse von abhängig Beschäftigten wie Gewerkschaften und Betriebsräte gelten als Störfaktoren. Sie stören den freien Markt beziehungsweise die Marktwirtschaft, das »freie« und gerechte Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen. Die Beschäftigten sollen vielmehr einzeln und frei vor ihren Arbeitgeber treten und den Arbeitsvertrag allein, ohne Beratung und Unterstützung, aushandeln, wobei es im Grunde gar nichts zu verhandeln gibt: Unterschreib oder stirb.

Wenn aber Tarifverträge (noch) nicht vermieden werden können und der (noch) bestehende Betriebsrat mitreden will, dann nehmen sich die Arbeitgeber, unterstützt von hochbezahlten Beratern, die einzelnen Arbeitnehmer vor und schließen mit ihnen nach dem Tarifvertrag noch individuelle »Zielvereinbarungen« ab und legen Leistungen, Kontrollen und Lohnbestandteile fest, die nichts mit dem Tarifvertrag zu tun haben. Die Ich-Unternehmer dürfen über ihre Entgelte und Arbeitsbedingungen nicht miteinander und in der Öffentlichkeit sprechen.

Wollen Lohnabhängige heutzutage eine kollektive Vertretung gründen, werden sie schon mal von den richtigen Unternehmern gekündigt, und zwar auch dann, wenn die Kündigung rechtswidrig ist – aber erst einmal ist der Störer aus dem Betrieb entfernt. Wenn er vor dem Arbeitsgericht vier Monate später Recht bekommt, kann man weitersehen: Abfindung, und weg ist er. Andere Betriebsratsaktivisten werden korrumpiert, mit individuellem Aufstieg im Betrieb und erhöhtem Gehalt.

So wird das arbeitende Individuum in die individuelle Privatheit gestoßen, privatisiert. Eine neue Wissenschaftsbranche, Human Relations oder Human Resources genannt, liefert dafür ein breites Spektrum an Leistungsmessungen, Leistungsvergleichen, Methoden der Selbststeuerung und Selbstoptimierung. Das ist verbunden mit renditedienlicher Willkür und mafiotischen Loyalitätskriterien der Vorgesetzten gegenüber den isolierten Ichen. Da ist es kein weiter Weg zum Arbeiterstrich in bestimmten Straßen unserer Städte, wo Arbeiter aller reichen und armen Länder, einschließlich unseres eigenen, sich täglich flehend prostituieren, um für einen Stundenlohn von zwei Euro gnädigerweise diesmal in den Bus des Sklavenhändlers einsteigen zu dürfen, während andere konkurrierende Iche einzeln und frei zurückgelassen werden.

Ebenso ergeht es den Arbeitslosen unter dem »Hartz IV«-Regime. Sie müssen unter der demagogischen Bezeichnung »Kunde« einzeln und frei um die Gewährung ihrer jämmerlichen Hungerrationen betteln. Sie müssen vor den Angestellten der Jobcenter finanziell und familiär ihre Hosen und Röcke und Unterhosen herunterlassen und umfangreiche Zielvereinbarungen unterschreiben. Kontrolleure durchsuchen die Privatheit der Arbeitsalmosenempfänger und stöbern in Konten, Betten und Zahnputzgläsern ihrer Bedarfsgemeinschaft.

Wenn die Arbeitslosen eine Begleitung ins Jobcenter mitbringen, wird das als Belästigung oder Unverschämtheit angesehen. Werden solche Begleitungen öffentlich angekündigt, verschicken die Leiter der Jobcenter Anweisungen an die Angestellten, sich bitte freundlich und korrekt zu verhalten; das Image des Jobcenters sei sonst in Gefahr. Denn einfache menschliche Begleitung, gar sachliche Beratung über die eigenen Rechte wird als Gefahr für die herrschende Ordnung, für das »Hartz IV«- und Rendite-Regime angesehen. Und die Jobcenter-Angestellten müssen leugnen, daß es solche Anweisungen gibt.

Den kollektiven Zusammenschluß, den die Privateigentümer den abhängig Beschäftigten verwehren, praktizieren sie selbst in hohem Maße. Sie überziehen das Land flächendeckend mit einer aufgeblähten Bürokratie aus Unternehmerverbänden. Die Industrie- und Handelskammern verordnen sogar mit Hilfe des Staates die Zwangsmitgliedschaft aller noch so kleinen Unternehmen.

Die richtigen Unternehmer zwingen den vereinzelten Lohnabhängigen eine neue Kollektivität auf. Sie sollen sich der Corporate Identity unterordnen. Plötzlich sollen alle privatisierten Iche eine große, allumfassende Gemeinschaft bilden und für ein angebliches gemeinsames Ziel arbeiten. »Fit for Leadership« etwa heißt es bei Daimler. Oder auch »Das WIR entscheidet«, wie das Motto der Leiharbeiterfirma mit dem dazu passenden Namen »Propartner« lautet. Auch die Volksgemeinschaft ist nicht weit, wenn es heißt »Deutschland geht es gut«.

Doch die zum privaten Ich-Unternehmer befreiten Beschäftigten und Arbeitslosen sind in Wirklichkeit unterworfene, schweigende Bettler. Ihnen fehlt die wesentliche Eigenschaft des kapitalistischen Unternehmers: die Verfügung über den Gewinn.

In »unseren« Unternehmen und Jobcentern herrschen die Angst und das Schweigen der eigentumslosen Ich-Unternehmer. Wenn es jemals eine demagogisch begründete Zwangskollektivierung großen Stils gab, dann hier und jetzt im real existierenden Kapitalismus.

Wie marode, korrupt, lügnerisch und gewaltförmig muß eine gesellschaftliche Ordnung sein, um zur eigenen verzweifelten Legitimation selbst den Ärmsten und Schwächsten den Status eines Unternehmers aufschwatzen und aufzwingen zu wollen?! Laßt uns mal darüber sprechen, gemeinsam. Was meint Ihr?
 



Quelle:  Erschienen in  Ossietzky 10/2013 > Artikel

 

Informationen über Dr. phil. Rügemer bei Wikipediahier bitte weiterlesen


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Arbeitskraftunternehmer oder kreativer Individualist
 
Arbeitskraftunternehmer oder kreativer Individualist
 
 
Ich schätze Werner Rügemer sehr, weil er sich in aller Öffentlichkeit vehement für Solidarität und Gerechtigkeit ausspricht und dabei kein Blatt vor den Mund nimmt. Erfreulicherweise gibt man ihm auch gelegentlich die Chance, im Fernsehen seine Meinung zu vertreten. Die Thematisierung Rügemers in seinem Beitrag „Zwangskollektivierung des privatisierten Ich“ hat mich an ein Stichwort in meinen Dateien erinnert: an „Arbeitskraftunternehmer“. Siehe in diesem Zusammenhang auch Ulrich Bröckling mit seinem im Suhrkamp-Verlag erschienen Buch „Das unternehmerische Selbst - Soziologie einer Subjektivierungsform“Vor einiger Zeit las ich das sehr empfehlenswerte Buch „Der entgrenzte Mensch“ von Rainer Funk, dem Nachlaßverwalter von Erich Fromm, der sich jedoch nicht nur auf das Verwalten und Verbreiten des Frommschen Erbes beschränkt, sondern selbst kreativ als Autor tätig ist, das Werk Erich Fromms weiterentwickelt und neueste zeitgenössische Prozesse  mit einbezieht. Auch Rainer Funk greift den Terminus des Arbeitskraftunternehmers auf. Ich zitiere:
 
„Der Begriff Arbeitskraftunternehmer wurde von Guter Voß und Hans Pongratz (1998;2003) eingeführt und veranschaulicht, wie für die Verantwortung für Arbeitsaufträge, Arbeitsformen sowie die Organisation und Kontrolle von Arbeit immer mehr dem unternehmerischen Geschick der einzelnen Arbeitnehmerin und des einzelnen Arbeitnehmers zugemutet wird, so daß sie immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer ihrer eigenen Arbeitskraft werden müssen.“
 
In der neoliberalen Leistungsgesellschaft wird der Begriff der Mitverantwortung pervertiert und als automatische Schuldzuweisung fast in sein Gegenteil verkehrt. Abgeleitet aus der der Forderung der Mitverantwortung ist ein wirtschaftsabhängiger Typus von Arbeitnehmer entstanden, den man Arbeitskraftunternehmer nennen könnte. Hinter dem Begriff Arbeitskraftunternehmer stehen die gesamte Problematik am Arbeitsmarkt, d. h. nicht nur die des Arbeitsplatzinhabers sondern auch der Arbeitslosen - also die Sorgen der gesamten Bauernopfer des Neoliberalismus/Kapitalismus. Dahinter verbirgt sich auch das Verständnis und die Definition von Arbeit sowie des Menschen/Arbeitnehmers als Ware und Verfügungsmasse, die der sog. Selbstverantwortung überlassen wird. Mit anderen Worten geht es auch um alles, was man mit Sozialdarwinismus in Verbindung bringt.
 
Die Rolle des abhängigen Arbeitnehmers kann man symbolisch in der Analogie zum Schachspiel sehen. Der Spieler ist die Regierung oder auch die Wirtschaft, die Arbeitnehmer müssen sich mit der bescheidenen Funktion der Bauern begnügen, die gezwungen werden, als Bauernopfer herzuhalten, wenn es den Interessen des Spielers entspricht. Insofern verhält sich die Schlachtordnung auf dem Schachbrett folgendermaßen:
  • Bauern: gemeine Bevölkerung
  • Läufer, Pferde: Vermögende, Manager, Zuarbeiter des Kapitals
  • Türme: Regierung, die die Flanken schützt
  • Dame: das Kapital mit allen Möglichkeiten des Schlagens und Austeilens
  • König: die Demokratie, die angegriffen und eingekesselt wird

 

Rügemer stellt in diesem Kontext fest:

[quote=Werner Ruegemer]

Doch die zum privaten Ich-Unternehmer befreiten Beschäftigten und Arbeitslosen sind in Wirklichkeit unterworfene, schweigende Bettler. Ihnen fehlt die wesentliche Eigenschaft des kapitalistischen Unternehmers: die Verfügung über den Gewinn.

[/quote]

Eine Forderung nach Chancengleichheit dürfte wohl unbestritten sein. Aber die neoliberale Praxis der Wortvergewaltigung hat auch bei der Chancengleichheit nicht Halt gemacht. Dieses humane Postulat wird von den Marktideologen geradezu auf den Kopf gestellt und als Kampfbegriff mißbraucht. Sie unterstellen in ihrer Realitätsverweigerung, daß wir ja in der besten aller Demokratien leben würden und somit die Chancengleichheit bereits hergestellt sei. In perfider Weise wird sie nun als pauschale Propaganda im Sinne von Schuldzuwendung gegen alle verwendet, die aufgrund ungleicher Ausgangsvoraussetzungen auf die Verliererstraße geraten sind und damit zu einem heimtückischen Motto pervertiert. Damit soll die Ellbogengesellschaft legitimiert sowie der neoliberale Leistungsträgerstatus und die protestantisch-marktliberale Erfolgsethik untermauert werden.
 
Das Anstreben einer Chancengleichheit für alle, die aufgrund von Geburt, Herkunft, finanziellen Mitteln und sozialer Stellung mit ungleichen Voraussetzungen ins Leben starten mußten, wird durch diese Einstellung konterkariert. Dadurch wird blockiert, daß diese Menschen die ihnen zustehenden Förderungsmaßnahmen hinsichtlich Bildung, sozialer Erziehung und Einkommen erhalten. Chancengleichheit und Gerechtigkeit in traditioneller christlicher oder humaner Sichtweise wird damit bekämpft. Das geläufige Sprichwort, daß jeder seines Glückes Schmied sei, ist nur zum Teil wahr, während die von Werner Rügemer erwähnte Tellerwäscher-Story ein Märchen ist – ähnlich der Behauptung, jeder könne beim Lotto-Millionär werden. Sehr treffend bemerkt Werner Rügemer:
 
„Das unternehmerische Ich bleibt das Leit- und Heilsbild der gegenwärtigen Religion, auch für diejenigen, die gar keine Unternehmer sind und sein können.“
 
Der abhängige Arbeitnehmer trägt seine Haut zu Markte und wird damit selbst zur Ware. Es besteht nicht der Hauch einer Wettbewerbsgleichheit. Die Arbeitgeber sitzen in der heutigen Arbeitsmarktlage eindeutig am längeren Hebel. Ich zitiere nochmals Rügemer, weil man die von ihm gestellten Fragen nicht oft genug wiederholen kann:
 
„Wie marode, korrupt, lügnerisch und gewaltförmig muß eine gesellschaftliche Ordnung sein, um zur eigenen verzweifelten Legitimation selbst den Ärmsten und Schwächsten den Status eines Unternehmers aufschwatzen und aufzwingen zu wollen?! Laßt uns mal darüber sprechen, gemeinsam. Was meint Ihr?“
 
Aber in meinem eigenen Kommentar kann ich es mir nicht verkneifen, das letzte Wort zu haben, obwohl ich die in ihrer Deutlichkeit bestechende Formulierung Rügemers sicher nicht übertreffen kann. Mein Ansatz ist der, daß ich den Versuch unternehmen will, die Vokabel „Unternehmer“ sowie das dahinter verborgene Verständnis zu definieren. Unternehmer kommt bekanntlich vom Verb „unternehmen“, was nichts anderes heißt, als tätig zu werden und Aktivitäten zu entfalten. Unter dieser Betrachtungsweise ist jeder Mensch, der ein wenig kreativ veranlagt und motiviert ist, etwas zu bewirken, ein Unternehmer. Insofern ist es eine äußerst vereinfachte Sicht der Dinge, Unternehmertum ausschließlich mit „Geld verdienen“ in Bezug zu bringen. 
 
Ich plädiere daher für eine Gleichberechtigung allen unternehmerischen Tuns, sei es nun private Freizeitbeschäftigung, Entfaltung von Eigeninitiativen in sportlicher, karitativer oder politischer Form, wissenschaftlicher Forschung, journalistischer Betätigung, künstlerische Gestaltung oder aber das Streben nach Profitmaximierung. Dabei soll nicht verschwiegen werden, daß auch viele wirtschaftlich agierende Unternehmer nicht nur am Gelderwerb interessiert sind, sondern daß ihnen ebenfalls die Herstellung sinnvoller Produkte oder die Zurverfügungstellung von Dienstleistungen am Herzen liegt, die den Menschen nützlich sind. Im übrigen gibt es keinen Raum dafür, daß jeder den konventionellen Unternehmer spielen könnte, denn ökonomische Unternehmer sind hilflos, wenn ihnen keine Mitarbeiter zur Seite stehen, mit denen sie gemeinsam ihre wirtschaftlichen Ziele erreichen können. Deshalb ist es auch recht und billig, daß jeder Mitarbeiter entsprechend seines Inputs entlohnt und am Gesamtergebnis beteiligt wird. Unternehmerische Leistung ist nicht ohne Risiko zu haben, weshalb dem klassischen Unternehmer als Ausgleich dafür auch ein höheres Leistungsentgelt zusteht, solange dieses sich in einem vernünftigen Rahmen bewegt.
 
Unter der Voraussetzung, daß alle im weitesten Sinn ohne Rangunterschiede als Unternehmer akzeptiert werden, kann auch niemand mehr privilegiert und niemandem mehr Schmarotzertum oder fehlender Leistungswillen vorgeworfen werden. Im Raume stehende Forderungen nach Mindestlohn, Grundeinkommen oder Gewährung eines bedingungslosen Existenzminimums brauchten dann gar nicht mehr diskutiert zu werden. Die paar Leute, die partout der Faulheit frönen wollen oder die geistig minderbemittelt sind, körperlich behindert, krank, alt oder in höheren Sphären schweben, können wir mit unserer modernen Produktivität gut verschmerzen. Eine Portion „gönnen können“ sowie Toleranz oder christliche Nächstenliebe als Sahnehäubchen obendrauf – und schon sind wir alle Brüder im Sinne der alten revolutionären Parole „Gleichheit, Freiheit und Brüderlichkeit“. 
 
Wer will so überheblich sein zu bewerten, was eine sinnvoll oder nicht sinnvolle Unternehmertätigkeit sein soll - mit Ausnahme destruktiven Verhaltens - der werfe den ersten Stein!
 
 
Peter A. Weber
 
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