Gesichtserkennung: Mit Populismus in den Überwachungsstaat

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Gesichtserkennung: Mit Populismus in den Überwachungsstaat
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Gesichtserkennung:

Mit Populismus in den Überwachungsstaat

von Tobias Riegel / NachDenkSeiten

iris_scan_biometrische_messung_recognition_identification_daten_iriserkennung_charakteristika_gesichtserkennung_biometrie_biometrics_identitaetsfeststellung_kritisches_netzwerk.jpg Überwachung und Gesichtserkennung wollen Bundesregierung und Bahn massiv ausweiten – um dafür zu werben, nutzen sie auch den Kindestod vom Frankfurter Hauptbahnhof. Dieses Vorgehen ist – neben den fragwürdigen Überwachungsplänen selbst – populistisch und inhaltlich abwegig. Von den Medien kommt einmal mehr nur zaghafter Widerstand.

Bundesregierung und Bahn wollen die Überwachung an Bahnhöfen ausweiten. Dabei sollen auch intelligente Videoüberwachung und biometrische Gesichtserkennung “ein wichtiges Unterstützungsinstrument insbesondere für die Bundespolizei sein“, wie Medien berichten. Aber etwa für die Gesichtserkennung gibt es weder eine gesetzliche Grundlage noch eine Akzeptanz in der Bevölkerung oder bei Datenschützern. Diesen Tatsachen zum Trotz soll die Technik nun „nebenbei“ und wie „selbstverständlich“ in den Maßnahmenkatalog der Behörden geschmuggelt werden.

► Populismus auf dem Rücken eines toten Kindes

Um für diese in der Bevölkerung unbeliebten Maßnahmen den Eindruck der Dringlichkeit zu erwecken, nutzen die Akteure – und in der Folge auch zahlreiche Medien – das Schicksal eines kürzlich am Frankfurter Hauptbahnhof getöteten Kindes. Populistischer kann man umstrittene politische Vorhaben kaum unterfüttern: Die Ausnutzung des Kindestods ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch inhaltlich abwegig – Überwachungstechnik hätte höchstwahrscheinlich weder das Verbrechen verhindert noch seine sofort vollzogene Aufklärung beschleunigt.

Auf den Punkt bringt das der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz, der erklärte, der „grauenhafte Fall in Frankfurt“ eigne sich nicht für das „Aufwärmen alter sicherheitspolitischer Forderungen“. „Statt mehr verfassungsrechtlich fragwürdiger und fehleranfälliger Instrumente wie Videoüberwachung mit automatischer Gesichtserkennung brauchen wir mehr Polizeipräsenz.

Aus Sicht von Regierung und Bahn mag das Vorgehen taktisch nachvollziehbar sein, im Schutze eines emotionalen Einzelfalls unpopuläre und weitreichende Regelungen zu installieren – einmal mehr vermisst man aber eine angemessene Reaktion der Medien.

Gesichtserkennung-Emotionserkennung-Personenidentifizierung-Augenabstand-Nasenbreite-Nasenlaenge-Image-Facial-Emotion-recognition-system-Kritisches-Netzwerk-Identifizierung-Faceprint-GesichtsabdruckZwar scheint sich ganz aktuell der Wind in der Berichterstattung leicht zu drehen, aber zunächst waren die Beiträge von einer schockierenden Kritiklosigkeit geprägt. Würden sich die Medien noch als jenen Anwalt wahrnehmen, als den sie sich ausgeben, würden sie nun wichtige Fragen stellen und auch auf eine Antwort pochen. Etwa zur wackeligen juristischen Grundlage der Pläne, die etwa „Heise“ beschreibt:

Gesichtserkennung ohne Rechtsgrundlage

Bei dem nun geplanten Einsatz der umstrittenen Technik ist noch völlig offen, auf welcher Rechtsgrundlage er erfolgen soll. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist es Experten zufolge grundsätzlich verboten, biometrische Daten mit dem Ziel zu erheben, Personen zu identifizieren.

Der „Spiegel” ist eine der ganz wenigen Publikationen, die diese Rechtsunsicherheit schon früh thematisiert haben, während unter vielen anderen Medien der „Deutschlandfunk“, die „Tagesschau“ oder die „Welt“ den Aspekt zunächst stark vernachlässigt haben und allesamt zentral die fragwürdige Argumentation mit dem toten Kind transportieren.

► Langsam artikuliert sich auch Kritik

Mittlerweile hat sich aber immerhin der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung kritisch zu den Plänen und der fehlenden Rechtsgrundlage geäußert und wird auch von einigen Medien zitiert, etwa hier von der „Süddeutschen Zeitung“. Der „Spiegel“ schreibt derweil zu weiteren Details der Abmachung:

eye-iris-biometrics-Biometrie-biometrische-Daten-Iriserkennung-Gesichtserkennung-Kritische-Netzwerk-Massenueberwachung-Mustererkennung-Ueberwachung-SchnueffelstaatBis Ende 2024 sollen der Pressemitteilung zufolge ‚nahezu alle großen Bahnhöfe‘ mit moderner Videotechnik ausgestattet werden. Bereits jetzt sind dafür bis 2023 Mittel von mehr als 70 Millionen Euro bei der Bundespolizei vorgesehen.

Das Verkehrsministerium will bis dahin außerdem für die Bahn insgesamt 50 Millionen Euro ausgeben, was der Bundestag aber noch genehmigen müsste. Hinzu kommen 12,5 Millionen Euro von der Deutschen Bahn.

(…) Biometrische Gesichtserkennung soll Menschen identifizieren, die etwa zur Fahndung ausgeschrieben sind. Datenschützer sehen das allerdings skeptisch. Der Täter von Frankfurt war zudem gar nicht international zur Fahndung ausgeschrieben.

► Lobenswert: Es soll Sicherheitspersonal aufgestockt werden

Lobend sei hier erwähnt, dass die Pläne von Bundesregierung und Bahn auch eine Aufstockung des Sicherheitspersonals in Aussicht stellen. Allerdings bleiben diese zu begrüßenden Ankündigungen verdächtig langfristig und teils vage, wie Medien zitieren:

An den Bahnhöfen sollen den Vereinbarungen zufolge künftig 1300 zusätzliche Bundespolizisten patrouillieren. Da die Beamten noch ausgebildet werden müssen, sollen die Stellen erst bis 2024 besetzt sein. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will sich zudem für weitere 11 300 Stellen für die Bundespolizei einsetzen.

Während es für mehr Personal eine große Akzeptanz gibt, ist die gesellschaftliche Stimmung aber weitgehend gegen Gesichtserkennung gerichtet. In den USA gibt es nun erste Initiativen zum grundsätzlichen Verbot von Gesichtserkennung, Popstars wenden sich gegen Gesichtserkennung bei Konzerten, aber andererseits werden in Kopenhagen Stadionbesucher bereits komplett erfasst. Derweil darf der Vizepräsident für EU-Regierungsangelegenheiten bei der US-Softwarefirma Microsoft bei „Focus“ seine Vision der „geregelten Gesichtserkennungverteidigen.

► Abschreckung durch Videoüberwachung?

Terrorismus-Denkverbote-Ueberwachungsstaat-Schnueffelstaat-Spaehsoftware-Kritisches-Netzwerk-Staatsterror-Massenueberwachung-Staatstrojaner-Bundestrojaner-GovwareNeben solchen Informationen würden sich zum Thema auch prinzipielle Fragen aufdrängen zur Wirksamkeit von Videoüberwachung – diese Wirksamkeit wird teils stark angezweifelt, wie etwa einst die „Süddeutsche Zeitung“ beschrieben hat:

’Abschreckungseffekte von Videoüberwachung sind zumindest zweifelhaft, auf jeden Fall aber stark vom Kontext abhängig’, sagt Tobias Matzner mit Blick auf Studien zum Thema. (…) Tatsächlich sind die Studienergebnisse nicht eindeutig. Vor allem Studien aus Großbritannien weisen einen moderaten, aber signifikanten Rückgang der Kriminalitätsrate aus. Allerdings hauptsächlich in Parkhäusern.

Vergleichbare Untersuchungen aus den USA konnten keinen vergleichbaren Effekt feststellen. Matzner zieht daraus die Schlussfolgerung: Videoüberwachung kann keine universelle Lösung sein. Außerdem müsse man davon ausgehen, dass Kriminalität durch Kameras nicht verhindert, sondern nur verdrängt wird.

► Überwachung: Die Politik, die Moral und die Heuchelei

Hier stellen sich also einerseits politische Fragen, etwa nach der abzulehnenden großflächigen Überwachung. Andererseits stellen sich wegen der Form der Kampagne auch Fragen zur moralischen Verfassung von politischen Akteuren, die ihre Initiativen populistisch und inhaltlich abwegig auf dem Rücken eines toten Kindes aufbauen. Haben die Personen überlegt, was wohl die Mutter angesichts dieser Instrumentalisierung ihres Kindes für Überwachungs-Kampagnen fühlt?

Und schließlich sei noch der Aspekt der Heuchelei erwähnt: Man braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, in welchem Tonfall solche Überwachungspläne in den großen deutschen Medien kommentiert würden, wenn sie von Russland oder Venezuela verkündet worden wären – sie würden uns wahrscheinlich in schwärzesten Farben als „autokratisch“ gezeichnet.

Tobias Riegel
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Tobias Riegel ist Journalist, er lebt und arbeitet in Berlin. Er hat für verschiedene Berliner Medien gearbeitet, die Schwerpunkte seiner Arbeit liegen bei Feuilleton, Medienkritik und Politik.

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Quelle: Dieser Text erschien als Erstveröffentlichung am 13. September 2019 auf den „NachDenkSeiten – die kritische Website“ >> Artikel. Die Formulierungen der Übernahmebedingung für Artikel der NachDenkSeiten änderte sich 2017 und 2018 mehrfach. Aktuell ist zu lesen:

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KN-ADMIN Helmut Schnug suchte zur Rechtssicherheit ein Gespräch mit Albrecht Müller, Herausgeber von www.NachDenkSeiten.de und Vorsitzender der Initiative zur Verbesserung der Qualität politischer Meinungsbildung (IQM) e. V. Herr Müller erteilte in einem Telefonat und nochmal via Mail am 06. November 2017 die ausdrückliche Genehmigung. NDS-Artikel sind im KN für nichtkommerzielle Zwecke übernehmbar, wenn die Quelle genannt wird. Herzlichen Dank dafür.

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1. Die Iriserkennung ist eine Methode der Biometrie zum Zweck der Authentifizierung oder Identifizierung von Personen. Dafür werden mit speziellen Kameras Bilder der Iris (Regenbogenhaut) des Auges aufgenommen, mit algorithmischen Verfahren die charakteristischen Merkmale der jeweiligen Iris identifiziert, in einen Satz numerischer Werte (Merkmalsvektor, engl. „Template“) umgerechnet und für die Wiedererkennung gespeichert bzw. mit einem oder mehreren bereits gespeicherten Templates verglichen. Foto: The U.S. ARMY., photo by Sgt. Michael J. MacLeod - 2012. Quelle: Flickr. Vebreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0).

2. Um Gesichter per Computer miteinander vergleichbar zu machen, werden Mess- und Beschreibungsverfahren eingesetzt - so bspw. zur Emotionserkennung. Dazu gehören zum Beispiel: Augenabstand, Pupillengröße, Nasenlänge, Mundoffenheit, Mundbreite, Kopflage, Augenbrauenwinkel, Augengröße, Augenform, Nasenbreite, Mundbiegung. . . .  Urheber: Chris, Chrkl, Niabot. Quelle: Wikimedia Commons. Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert“ (CC BY-SA 3.0) lizenziert.

3. Iriserkennung (Iris recognition): Die Iriserkennung ist eine Methode der Biometrie zum Zweck der Authentifizierung oder Identifizierung von Personen. Foto/Grafik: geralt / Gerd Altmann, Freiburg. Quelle: pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Grafik.

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5. Großflächige Überwachung führt unter anderem zur Konditinierung und Kontrolle der Masse Nutzmensch. "1984" ist längst erreicht. Foto/Grafik: Inactive account – ID 422737. Quelle: pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Grafik.